Lex Beckham

(29.01.25) Deutschland und viele andere Staaten stehen mitten in einer Migrationskrise, die längst außer Kontrolle geraten ist. Während westliche Einwanderungsländer wie Australien und Kanada seit Jahrzehnten klare und bewährte Regelungen haben, um gezielt leistungsstarke und qualifizierte Menschen aufzunehmen, öffnen europäische Länder wie Deutschland ihre Sozialsysteme zunehmend für Einwanderer – oft ohne jede Gegenleistung. Wer in Australien oder Kanada leben will, muss Qualifikationen, Integrationsbereitschaft und wirtschaftlichen Mehrwert nachweisen. In Deutschland hingegen reicht häufig die bloße Ankunft.

Spanien hat mit der sogenannten „Lex Beckham“ bereits vor Jahren eine kluge Regelung geschaffen, die darauf abzielt, gezielt einkommensstarke Personen steuerlich zu begünstigen – ein Modell, das unlängst ausgeweitet wurde. Während andere Länder Migration als wirtschaftlichen Vorteil nutzen, entwickelt sich Deutschland zunehmend zu einem Magneten für Leistungsempfänger.

„Lex Beckham“ macht Spanien zu einem attraktiven Zuzugs- und Wohnsitzland

Das britische Ehepaar Beckham ist weltbekannt: David Beckham als Fußballspieler und Werbe-Ikone, Victoria Beckham als Sängerin der Spice Girls und Modeunternehmerin. Im Jahr 2002 erhielt David Beckham ein Millionenangebot von Real Madrid. Sein Wechsel scheiterte zunächst jedoch an der hohen Steuerbelastung in Spanien. Kurz darauf führte Spanien ein neues Gesetz ein und schuf eine steuerliche Sonderregelung. Eine pauschale Lohnsteuer von lediglich 24 % wurde festgelegt. Unmittelbar nach der Verabschiedung dieses Gesetzes unterschrieb David Beckham seinen Vertrag bei den Königlichen – die „Lex Beckham“ war geboren.

In der Praxis war die „Lex Beckham“ bislang nur für relativ wenige privilegierte Personengruppen attraktiv. Doch eine jüngste Reform hat dies signifikant verbessert: Personen, die diesen steuerlichen Vorteil in Anspruch nehmen, profitieren nun von einem pauschalen Steuersatz von lediglich 24 % auf Lohneinkünfte bis 600.000 Euro. Mehr zu dieser attraktiven Thematik erfahren Sie in meinem aktuellen Kapitalschutz-Video auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller“.

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Geld zurück bei Spanien-Hypotheken!

(30.06.23) Spanien ist nicht nur ein gefragtes Urlaubsland, sondern eines der beliebtesten Länder für deutsche Auswanderer. In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist die ausländische Nachfrage nach Immobilien in Spanien deutlich gestiegen. Angeführt von britischen, deutschen und auch französischen Käufern. Das Interesse aus Skandinavischen Ländern hat in den letzen Jahren ebenfalls deutlich zugenommen. 

Bereits seit fast zwei Jahrzehnten ist Mallorca meine Wahlheimat. Ich weiß ebenso, dass ich zahlreiche deutschsprachige Leser habe, die entweder in Spanien Ihren Wohn- oder Altersruhesitz haben, oder eine Ferienimmobilie unterhalten. Spanien zählt nach wie vor zu den beliebtesten Urlaubsländern für Deutsche, aber auch Österreicher und Schweizer. Aus diesen Ländern stammt auch die Mehrzahl meiner Leser. Die Iberische Halbinsel wird jetzt für Ausländer noch interessanter, aufgrund einiger Gesetzesänderungen.

Dazu zählt beispielsweise "Lex Beckham". Aber auch für Immobilienkäufer in Spanien, die in der Vergangenheit Hypothekenfinanzierungen über spanische Banken in Anspruch genommen haben, gibt es jetzt aufgrund der aktuellen Rechtssprechung neue Möglichkeiten, Gelder in erheblichem Ausmaß zurückzuverlangen.

„Lex Beckham“ macht Spanien zu einem attraktiven Zuzugs- und Wohnsitzland

Das britische Ehepaar Beckham ist weltbekannt. David Beckham als Fußballspieler und Werbe-Ikone. Viktoria Beckham als Sängerin der Spice Girls und Modeunternehmerin. Im Jahr 2002 erhielt David Beckham ein Millionenangebot von Real Madrid. Allerdings kam sein Wechsel zunächst nicht zustande, weil ihm die Steuerbelastung in Spanien viel zu hoch war. Kurz darauf führte Spanien ein neues Gesetz ein und schaffte eine steuerliche Sonderregelung. Dafür wurde eine pauschale Lohnsteuer von lediglich 24% festgelegt. Unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes unterschrieb David Beckham einen Vertrag bei den Königlichen, „Lex Beckham“ war geboren.

Der Lex-Grundsatz umfasst Spezialgesetze mit Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz Das Wort „Lex“ stammt aus der Gesetzgebung des römischen Reichs. Noch heute werden mit diesem Begriff neue spezielle Gesetze bezeichnet, die mit dem Namen einer Person oder eines bestimmten Sachverhalts verbunden sind. Das in Deutschland im Jahr 1972 eingeführte Außensteuergesetz und die Wegzugsbesteuerung sind beispielsweise unter dem Namen „Lex Horten“ bekannt. Damit verbunden ist die Wohnsitzverlagerung des einstigen Kaufhauskönigs Helmut Horten in die Schweiz. Dadurch war Horten in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig und konnte die Anteile seines Unternehmens in Höhe von 1,2 Milliarden D-Mark komplett steuerfrei verkaufen, da in der Schweiz keine Steuern für Unternehmensverkäufe erhoben wurden. Im Gegensatz zu „Lex Beckham“ wurde kein Steueranreiz geschaffen, sondern eine Steuerlücke geschlossen.

Toni Kroos: Von der Steuerwüste München zur Steueroase Madrid

Die mit „Lex Beckham“ geschaffenen steuerlichen Sonderregelungen waren mit dafür verantwortlich, dass spanische Fußballvereine wie Real Madrid oder der FC Barcelona seither einen Wettbewerbsvorteil bei der Verpflichtung neuer Spieler hatten. Ein Toni Kroos bezahlte zu seiner Zeit beim FC Bayern München den Spitzensteuersatz von 42% + 3% Reichensteuer und somit 45%. In Spanien bei Real Madrid lediglich 24%.

Diese steuerlichen Sonderregeln gelten selbstverständlich nicht nur für Fußballspieler, sondern kommen seither generell für Zuzügler nach Spanien zur Anwendung. Allerdings waren die bisherigen Regelungen Arbeitnehmern vorbehalten, die in Spanien einen neuen Arbeitsvertrag abschließen oder auf Anordnung ihres Arbeitgebers nach Spanien entsandt wurden. Darüber hinaus kamen die Regelungen auch für Geschäftsführer zur Anwendung, sofern diese am betreffenden Unternehmen mit nicht mehr als 25% beteiligt waren. In der Praxis war „Lex Beckham“ bislang nur für relativ wenige, privilegierte Personengruppen attraktiv, was jetzt durch eine Reform signifikant verbessert wurde.

Spanien hat „Lex Beckham“ jetzt durch ein neues Gesetz reformiert

In Spanien ist zum Jahresende 2022 ein neues Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Startups in Kraft getreten. Kernelemente dieses Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für junge Startup-Unternehmen ein neues Visum für Telearbeiter (digitale Nomaden, Remote Worker) und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs von „Lex-Beckham“. Unter anderem wird der spanische Körperschaftsteuersatz auf lediglich 15% reduziert.

Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass die attraktiven neuen Regelungen von „Lex Beckham“ bereits eine große Rolle spielen für eine Auswanderung nach Mallorca bzw. Spanien. Dazu gehört beispielsweise der Vorteil, dass die Vermögensteuer nur für spanisches Vermögen zur Anwendung kommt und durch entsprechende Gestaltungen in der Praxis komplett entfällt. Auch die deutsche Wegzugsbesteuerung kann durch entsprechende Strukturierungen vermieden werden. Der wesentliche Vorteil ist die Flatrate von 24% auf Basis von „Lex Beckham“ für Lohneinkünfte bis 600.000 Euro im Jahr.

Daneben gibt es derzeit ein weiteres Thema, dass ich durchaus als "juristisches Schlachtfeld" bezeichnen würde mit hohen Erfolgschancen für Menschen, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Immobilien in Spanien gekauft und über eine Hypothek bei einer Bank in Spanien finanziert haben. 

Ihr Recht: Spanische Banken haben jahrzehntelang und flächendeckend illegale Hypothekengebühren berechnet

Eventuell haben Sie auch schon von ungerechtfertigt erhobenen Hypothekengebühren durch spanische Banken in den Medien gehört? Es gibt jetzt aktuell ein neues Urteil und diesmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem das Urteil des Obersten spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) aufgehoben wurde. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt unmissverständlich entschieden, dass die Eröffnungsgebühren für Hypotheken, welche bis zum Juli 2019 von den spanischen Banken oftmals berechnet wurden, illegal erhoben wurden und nunmehr zurückzuerstatten sind.

Zu den als illegal definierten Kosten zählen u.a.:

+ Stempelsteuer (auf Spanisch AJD - Actos Jurídicos Documentados)

+ Rechnungen für Wertschätzgutachten

+ Ungerechtfertigte Bonifikationen

+ Notargebühren

+ Grundbuch-Eintragungsgebühren

+ Aufgezwungene Versicherungsabschlüsse wie Lebensversicherung oder Hausratversicherungen

Sie sollten Ihr Geld bei Banken in Spanien jetzt einklagen!

Das sind nur einige der unrechtmäßig als Hypothekengeber an den Verbraucher und somit ihre Kunden übertragene Hypothekenkosten, welche die spanischen Banken auf ihre Kunden ganz elegant übertragen haben, die dadurch abkassiert, oder im Klartext geschrieben abgezockt wurden. Diese Gebühren sind jetzt per Gesetz alle illegal und zu Unrecht erhoben worden.

Was können Sie als als betroffener Verbraucher, der in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten eine Hypothek für seine Meerblickwohnung oder eine Finca in Spanien in Anspruch genommen hat, jetzt tun? Die Antwort ist ebenso klar wie das Urteil des EuGH: Sie sollten Ihr Geld bei Banken in Spanien jetzt einklagen!

Wichtig! Auch Forderungen und Klagen gegen alle spanischen Banken für bereits getilgte Hypotheken, welche vor Juli 2019 abgeschlossen wurden, sind heute noch möglich. Achtung: Noch ist genügend Zeit, allerdings verjähren Ihre Ansprüche bereits im Januar 2024!

Deutschsprachige Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Immobilienrecht auf Mallorca informieren über die illegalen Methoden der spanischen Banken und prüfen – kostenlos und unverbindlich - Ihre Spanien-Hypothek auf Herz und Nieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, es geht teilweise um Tausende von Euro!

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Der Sarg hat kein Regal!

(01.10.2021) Eine der größten Aufgaben für die kommenden Jahre ist es die ausufernde Staatsverschuldung zu bremsen, das Geldsystem zu stabilisieren und das Rentensystem zu sichern. Rund 30% der Rentenzahlungen werden bereits aus Steuermitteln finanziert. Pensionen von Beamten und Mandatsträgern sind zu 100% steuerfinanziert. Unabhängig davon, welche Parteien die kommende Regierung bilden, müssen Sie als Steuerzahler und Vermögensinhaber mit immer mehr Einschnitten bzw. Abgaben rechnen. Die steuerliche Schlinge des Staates wird sich noch weiter zuziehen.

Die staatliche Überwachung wird weiter zunehmen

Die heimlichen Kontenabrufe staatlicher Behörden steigen seit Jahren massiv an und haben auf jährlicher Basis die Millionengrenze bereits deutlich überschritten. Bei deutschen Banken werden an jedem Wochentag im Durchschnitt die Daten von rund 6.000 Bürgern abgefragt. Banken in Deutschland sind mittlerweile sogar verpflichtet, die Adressen sowie die steuerlichen Identifikationsnummern der Abgefragten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, ohne dass eine Information an den Kontoinhaber über diese Datenweitergabe erfolgt.

Im Februar 2021 hat das BZSt erstmals im Auftrag des Bundesfinanzministeriums unter Leitung von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz Steuerdaten aus Dubai erworben. Darin sind Angaben zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.

In Baden-Württemberg hat der Landes-Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vor kurzem die bundesweit erste Online-Meldeplattform für Hinweise auf Steuerbetrug freigeschaltet. Annalena Baerbock, die - vorläufig gescheiterte - Kanzlerkandidatin der Grünen sagte dazu vor kurzem im Rahmen der „Bundestagswahl-Show“ auf Pro7: „Wir müssen Orte schaffen, wo auch gemeldet werden kann, wenn man weiß, dass es zu heftigem Steuerbetrug kommt. Die nächste Bundesregierung sollte das auch einführen.“

Aber z. B. auch das Bayerische Landesamt für Steuern ruft im Internet bereits seit Jahren dazu auf, Steuerhinterzieher anzuzeigen, ob anonym oder nicht, und stellt hierfür ein Formular zum Download bereit. Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig intelligente, rechtskonforme Steuerschutz-Strategien für die Sicherung Ihres Vermögens und den Erhalt Ihrer persönlichen Freiheit sind!

Die Abgeltungsteuer steht vor der Abschaffung oder Erhöhung!

Für Sie als Privatanleger steht auch die Abschaffung oder deutliche Erhöhung der derzeit noch mit einem relativ moderaten Steuersatz von 25% attraktiven Abgeltungsteuer im Raum. Auch die Themen Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Besteuerung von Immobilienvermögen und Mieteinnahmen bis hin zu Sonderabgaben auf bestimmte Vermögenswerte werden nach der Bildung einer neuen Regierung verstärkt in das Blickfeld staatlicher Begehrlichkeiten rücken.

Effektiver Kapital- und Steuerschutz durch Rechtsformwechsel

In unserem Rechtssystem gibt es eine Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt nach dieser Rechtsauffassung als natürliche Person und wird durch diese Einstufung als Bürger eines bestimmten Staates als sogenanntes Rechtssubjekt zu einem Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person entsteht hingegen im Gegensatz zur natürlichen Person nicht durch Geburt, sondern durch Gründung in Form eines Rechtsakts.

Juristische Personen sind beispielsweise Aktiengesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen oder sonstige Gesellschaftsformen wie GmbHs. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensvermögen und Firmenwerte bzw. juristische Personen im Allgemeinen sind in aller Regel weit vorteilhafter als für Privatvermögen.

Die Steueroasen der Gegenwart liegen im eigenen Land

In der Vergangenheit habe viele Privatanleger für die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte anonyme Auslandskonten oder fragwürdige Firmenkonstruktionen in fernen Steueroasen wie Panama oder Dubai genutzt. Diese Zeiten sind längst vorbei. Die legalen Steueroasen der Gegenwart liegen nicht in der Karibik oder in der Südsee, sondern vor unserer Haustür, nämlich in den attraktiven Regelungen des geltenden Gesellschafts- und Steuerrechts. Diese gegebenen Möglichkeiten gilt es, intelligent, also kreativ und rechtskonform, zum eigenen Vorteil zu nutzen. Beispielsweise im Rahmen einer Rechts- und Steuerkonformen Vermögensverwaltung im Fürstentum Liechtenstein!

Einzelunternehmen, also eine selbstständige Betätigung als Freiberufler oder Gewerbetreibender, und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) werden nach dem sogenannten Transparenzprinzip besteuert. Das bedeutet: Erzielte Gewinne und sonstige Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer des Gesellschafters.

Steuererhöhungen werden nicht die Superreichen treffen, sondern die Mittelschicht

Auf der anderen Seite stehen die Kapitalgesellschaften, etwa die beliebte und weit verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Die Einkommen von Kapitalgesellschaften werden stattdessen dem sogenannten Trennungsprinzip unterworfen, bei dem zwischen dem Gewinn der Gesellschaft und den Einkünften des Gesellschafters unterschieden wird, sodass Gewinne von juristischen Personen der Körperschaftsteuer unterliegen, die in Deutschland derzeit 15% beträgt. In den Wahlprogrammen der SPD, der Grünen und der Linken sind Steuererhöhungen beinhaltet, die überwiegend auf Privatpersonen aus der Mittelschicht abzielen.

Wesentliche Verschlechterungen im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung erwarte ich selbst von einer möglichen linksgerichteten neuen Regierung unter Führung der SPD mit den Grünen nicht, weil es offensichtlich ist, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland weiter verschlechtert wird.

Privilegiertes Betriebsvermögen?

Die Besserstellung von Betriebsvermögen war in der Geschichte immer wieder zu beobachten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Bewältigung großer Krisen und der damit verbundenen Umbrüche. Auf dieser Basis ist aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges das deutsche Wirtschaftswunder entstanden. Unternehmen wurden dabei stark gefördert, gleichzeitig wurden Privatpersonen und deren Vermögenswerte durch das Lastenausgleichsgesetz von 1952 massiv belastet.

Auch heute darf der im Zuge der Corona-Krise massiv leidende Mittelstand nicht noch weiter belastet werden, ohne Gefahr zu laufen, das Rückgrat der Wirtschaft Deutschlands gravierend zu beschädigen. Die Schuldenlast unseres Staates wird nach meiner Erwartung deswegen überwiegend jenen Privatpersonen aufgebürdet, die keine steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben oder nutzen. Die Vermeidung oder Verringerung von Steuern im Rahmen solcher steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wird auch bei verschärften steuerlichen Regelungen in Zukunft möglich sein, das ist meine feste Überzeugung. Sie müssen als Bürger und Steuerzahler deswegen das Heft des Handelns spätestens jetzt selbst in die Hand nehmen!

Die Besteuerungsschere wird sich schließen

In aller Regel verwalten Kapitalanleger ihre Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen als Privatperson. Dies hat zur Folge, dass die geltenden Steuerregelungen für natürliche Personen zur Anwendung kommen. Bei allen Wertpapiergeschäften ist das die Abgeltungsteuer in Höhe von 25%, bei privaten Veräußerungsgeschäften die Kapitalertragsteuer, die beispielsweise bei Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zum Tragen kommt.

Hier wird der individuelle Steuersatz einer Privatperson berechnet, der je nach Einkommen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42% betragen kann. Allerdings muss betont werden, dass weiterhin Spekulationsfristen gelten (bei Gold oder Kryptowährungen wie dem Bitcoin ein Jahr, bei Immobilien 10 Jahre), sodass bei entsprechender Beachtung gar keine Steuern auf die Gewinne anfallen.

Über 4 Millionen Bürger in Deutschland bezahlen bereits den Spitzensteuersatz!

Mehr als vier Millionen Bürger in Deutschland müssen hingegen derzeit bereits den Spitzensteuersatz von 42% bezahlen, weil dieser bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkomme von 57.000 Euro zur Anwendung kommt. Zusätzlich gibt es ab einem Jahreseinkommen von rund 270.000 Euro noch die Reichensteuer in Höhe von 3%, sodass bis zu 45% an Einkommensteuern anfallen können.

Hier ist somit ein deutliches Steuergefälle zwischen der Abgeltungsteuer (25%) und dem Höchstsatz bei der Einkommensteuer (45%) festzustellen. Arbeitseinkommen werden dadurch massiv schlechter gestellt als Kapitaleinkünfte. Das wird sich in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Bezieher von Kapitaleinkünften massiv verschlechtern.

Im Hinblick auf diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verschärfungen in der Besteuerung von Privatpersonen ist ein Rechtsformwechsel von der natürlichen zur juristischen Person daher ein intelligenter Lösungsansatz.

Ihrem Recht will nachgeholfen sein!

Ich stütze mich in meinen Beiträgen nicht nur auf persönliche Recherchen und Analysen, sondern verlasse mich auch auf die Erfahrungen und Empfehlungen von Spezialisten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Dafür nutze ich meine hochwertige und exklusive Experten-Datenbank.

Fachanwälte für Steuerrecht, die um Ihre berechtigten Interessen kämpfen, und Steuerberater, die Ihr Geld schützen, sind die Säulen meines Experten-Netzwerkes. Bereits seit dem Jahr 2007 erhält in Deutschland jedes Kind mit der Geburt eine Steuer-Identifikationsnummer, die erst viele Jahre nach dem Tod wieder gelöscht wird. Allein dieser Aspekt macht klar, dass uns die Steuerthematik ein Leben lang begleitet: von der Wiege bis zur Bahre.

Meine 6 Prämissen im Steuerbereich:

1. Das Steuern ist wichtiger als die Steuern.

2. Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.

3. Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer.

4. Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.

5. Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.

6. Der Sarg hat kein Regal! (Die Urne übrigens auch nicht)

Meine Empfehlung: Selbstverantwortung statt Staat!

Ihrem persönlichen Steuer-Schutz kommt eine massiv steigende Bedeutung zu. Die Coronavirus-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen. Setzen Sie deswegen auf intelligente Kapitalschutz-Funktionen und Kapitalschutz-Strukturen.Die Grundlagen und Praxis-Empfehlungen hierzu finden Sie in meinem aktuellen Steuer-Schutzreport 2021 von Kapitalschutz vertraulich!

PS: "Der Sarg hat kein Regal" betont für mich nicht nur die steuerliche und rechtliche Wichtigkeit der Themen "Erben und Vererben", sondern gerade auch die Bedeutung des Lebens. Lebensqualität ist die höchste Rendite die Sie erzielen können. Sie werden nichts mitnehmen können, deswegen genießen Sie in erster Linie Ihr Leben! Eine Grundlage dafür ist es wiederum Kapitalschutz zu betreiben und Ihre legitimen Bürger- und Freiheitsrechte zu schützen!

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Die 8 größten Steueroasen der Welt!

(07.05.21) Deutschland verliert etwa 26 Prozent des erzielbaren Körperschaftsteueraufkommens durch Gewinnverschiebungen multinationaler Unternehmen. Forscher der Universitäten Berkeley und Kopenhagen haben herausgefunden, dass 2017 weltweit etwa 700 Milliarden US-Dollar an multinationalen Gewinnen in Steueroasen verschoben wurden. Die Statista-Grafik zeigt den geschätzten Anteil des gewonnenen oder verlorenen Körperschaftsteueraufkommens ausgewählter europäischer Länder für 2017.

Die großen Volkswirtschaften Europas sind besonders betroffen – Briten und Franzosen müssen ähnlich hohe Verluste wie Deutschland hinnehmen. Des einen Leid, ist des anderen Freud’: 80 bis 90 Prozent des Körperschaftsteueraufkommens der Mittelmeer-Inselstaaten Malta und Zypern entsteht durch die Gewinnverschiebungen der Unternehmen.

Der Großteil der in Summe etwa 20 Milliarden US-Dollar aus Deutschland bleibt innerhalb der EU. Rund sechs Milliarden Dollar fließen Richtung Luxemburg, weitere fünf in die Niederlande und auch in Irland erhält knapp drei Milliarden US-Dollar an möglichen Körperschaftsteuereinnahmen.

Verantwortlich für diesen Aderlass sind multinationale Konzerne wie Google und Apple, die sich beispielsweise Jahre lang das sogenannte "Double Irish with a Dutch Sandwich" zunutze gemacht. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem über mehrere Tochterfirmen in Irland und den Niederlanden Profite am Fiskus vorbei geschleust werden. Die Regierung Irlands unterbindet diese Methode allerdings seit 2020.

Cayman Islands: Die Nr. 1 der globalen Schattenwirtschaft

Schätzungsweise 21 bis 32 Billionen US-Dollar privates Finanzvermögen liegen laut Tax Justice Network unversteuert auf Konten in Steueroasen weltweit. Das Ausmaß der globalen illegalen Finanzströme wird von den Experten mit bis zu 1,6 Billionen US-Dollar im Jahr beziffert. Die größten Schattenfinanzzentren werden im Financial Secrecy Index erfasst und dabei der Grad der Geheimhaltung in Verbindung mit dem Anteil am globalen Markt für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen betrachtet.

Wie die nachfolgende Statista-Grafik auf Basis dieses Rankings zeigt, sind die Cayman Island die größte Steueroase der Welt - gefolgt von den USA, der Schweiz und Hongkong. Großbritannien steht, ohne seine Überseeterritorien, auf Rang 12. Würde man das Geflecht aus Niedrigsteuer-Inselstaaten hinzunehmen, würde das Vereinigte Königreich an erster Stelle stehen. Deutschland belegt den 14. Platz der Liste.

Auffällig hierbei ist, dass vor allem große OECD Mitglieder die Profiteure von geheime Finanzflüssen sind und nicht etwa vereinzelte Inselstaaten, wie es einem der Stereotyp der Steueroase weismachen will. Die Analysen des Tax Justice Networks zeigen jedoch auch, dass sich die Situation in letzter Zeit bessert. Globale Finanzkrisen, Whistleblower und der Druck der Öffentlichkeit bewegen immer mehr Regierungen dazu politische Bedingungen zu schaffen, um aktiv gegen die illegale Finanzströme vorzugehen.

Setzen Sie jetzt auf ebenso legitime wie legale Haftungsschutz-Oasen!

Die klassischen Steueroasen stehen zunehmend vor der Austrocknung, dennoch werden auch in Zukunft internationale Standortlösungen ihre legitime Berechtigung haben. Die Coronavirus-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen.

Hier bietet Ihnen das Fürstentum Liechtenstein - das längst keine Steueroase mehr ist - und solide Länder wie die Schweiz, Kanada oder das Königreich Norwegen attraktive Lösungswege und Handlungsalternativen außerhalb der Haftungsgemeinschaft der Europäischen Union und der Euro-Systeme. Vertrauen Sie nicht - blind - den Staaten und Politikern in EU-Europa, sondern setzen Sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt auf Ihre Finanzielle Selbstverteidigung!

Fürstentum Liechtenstein: Aktuelles aus der Haftungsschutz-Oase!

Das Fürstentum Liechtenstein ist nach meiner Einschätzung auf einem ganz hervorragenden Weg. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein.

Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten. Aktuell hat die FMA Liechtenstein ihren wie immer sehr interessanten Medienbericht veröffentlicht.

Starker Finanzsektor in der Pandemie

Die Covid-19-Pandemie war das prägende Ereignis des Jahres 2020 für den Finanzsektor und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Trotz außerordentlicher Bedingungen und Turbulenzen an den Finanzmärkten war der Finanzsektor voll funktionsfähig und stabil. Er leistete für die Realwirtschaft und die Bevölkerung unentbehrliche Dienste wie beispielsweise im Zahlungsverkehr, in der Kreditvergabe oder in der Versicherung. Die FMA hat in der Pandemie dank ihrer hohen digitalen Reife ihren Geschäftsbetrieb vollumfänglich aufrechterhalten können und die notwendigen aufsichtlichen Maßnahmen zeitnah gesetzt.

Mit der dezentralen Arbeitsweise gewährleistete die FMA zudem den Schutz der Mitarbeitenden. Die Covid-19-Pandemiestelltedie FMA vor die Herausforderung, ihren gesetzlichen Auftrag im Rahmen der regulatorischen Vorgaben flexibel und zugunsten des wirtschaftlichen Gesamtbilds auszuüben. Im Fokus standen die Prüfung der Weiterführung des Geschäftsbetriebs der Finanzintermediäre und die Kontrolle von finanziellen Risiken. Die Finanzinstitute wurden angehalten, ihren regulatorischen Spielraum auszunutzen und die Realwirtschaft mit Krediten zu versorgen, um so eine Kreditklemme zu verhindern.

Die FMA hat zur operationellen Entlastung der Finanzintermediäre in Abstimmung mit den Europäischen Aufsichtsbehörden verschiedene zeitlich befristete Erleichterungen, beispielsweise bei Vor-Ort-Kontrollen oder bestimmten Meldepflichten, vorgenommen. Zur laufenden Beurteilung der Risikosituation und der finanziellen Lage hat die FMA im Einklang mit den Europäischen Aufsichtsbehörden jedoch auch zusätzliche Meldepflichten eingeführt.

Finanzplatz auf Wachstumskurs

Die verwalteten Kundenvermögen der liechtensteinischen Banken inklusive der ausländischen Gruppengesellschaften stiegen im Jahr 2020 um 4,5% auf CHF 365,4 Mrd. Die harte Kernkapitalquote (CET1) des gesamten Bankensektors stieg von 20,0% auf 21,7%. Die Kapitalisierung ist im EU-Vergleich deutlich überdurchschnittlich. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug für den Bankensektor CHF 543,4 Mio. gegenüber CHF 639,5 Mio. im Vorjahr.

Das Fondsvolumen lag Ende 2020bei CHF 59,1 Mrd. (2019: CHF 58,8 Mrd.). Die verwalteten Kundenvermögen der Vermögensverwaltungsgesellschaften im Fürstentum Liechtenstein stiegen 2020 um rund 6% auf CHF 53 Mrd. Die Versicherungsunternehmen nahmen im Jahr 2020 CHF 5,54 Mrd. an Prämien ein, gleichviel wie im Vorjahr.

Risiken für die Finanzstabilität erfordern hohe Wachsamkeit

Die FMA beurteilt die Risiken für die Finanzstabilität trotz der negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Volkswirtschaften als begrenzt. Ein möglicher Anstieg der Kreditausfälle, die hohe Bewertung an den Aktienmärkten, das Niedrigzinsumfeld, Inflationsrisiken und die unsichere Entwicklung der Volkswirtschaften erfordern jedoch eine hohe Wachsamkeit zur Gewährleistung der Finanzstabilität.

Der Liechtensteiner Finanzsektor profitiert von hohen Kapital- und Liquiditätspuffern, die nicht nur die Verlustabsorptionsfähigkeit in der Krise erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Kunden und Märkte in den Finanzplatz stärken.

Mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz

Per Ende 2020 führte die FMA 28 Verwaltungsverfahren sowie 18 Verwaltungsstrafverfahren. Im Jahr 2020 konnten 139 Verfahren bzw. Vorerhebungen abgeschlossen werden. Verschiedene Verfahren und Vorerhebungen gegen Finanzintermediäre in Liechtenstein wurden wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei geführt. Weitere Gegenstände von Verfahren waren u.a. Gewährserfordernisse des Aktionariats, Meldepflichtverletzungen, Mindestliquiditätsquote, Anforderungen an den Verwaltungsrat und Verdacht auf Insiderhandel.

Die FMA verfügte wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz fünf rechtskräftige Bußen in der Höhe von CHF 939.000. Insgesamt verhängte die FMA 18 rechtskräftige Bußen in der Höhe von CHF 1.035.500. Die Sanktionen werden auf der Website der FMA veröffentlicht. Die von der FMA erhobenen Bussen fließen in die Staatskasse.

Aufsichtsschwerpunkt Geldwäschereiprävention

Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei bildet auch für das Jahr 2021 ein Aufsichtsschwerpunkt. Die Kontrolltätigkeit folgt einem strikt risikobasierten Ansatz. Je höher die Einstufung eines Finanzintermediärs bezüglich möglicher Bedrohungen ist, desto intensiver gestaltet sich die Aufsicht. Die FMA hatte im April 2019 die Geldwäschereiprävention in einer Organisationseinheit konzentriert und personell verstärkt. Das Geldwäschereiabwehrdispositiv Liechtensteins wird im September 2021 durch MONEYVAL überprüft werden.

Erste Registrierungen von VT-Dienstleistern

Anfang 2020 trat das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) in Kraft. Ende 2020 waren zehn Unternehmen für 24 Dienstleistungen nach dem TVTG registriert. Der FMA obliegt die Registrierung der VT-Dienstleister und die anlassbezogene Aufsicht. Das Gesetz definiert die rechtlichen Anforderungen für das Erbringen von Dienstleistungen auf VT-Systemen. VT-Systeme sind auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme, die eine Vielzahl von wirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen. Das bekannteste Beispiel ist die Blockchain. Mehr dazu auf unserem Portal: KRYPTO-X.BIZ

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Schweizer Privatbanken: Das Sterben geht weiter!

(13.09.19) Wer reich ist, kann sich in der Regel frei aussuchen, wo er leben möchte. Eine Studie der Marktforschungsgruppe New World Wealth zeigt die beliebtesten Länder bei HNWIs, also Personen, die mehr als eine Million US-Dollar besitzen. Die Schweiz liegt in dieser Statistik auf Rang Nr. 4.

Das Ergebnis: Im vergangenen Jahr 2018 zog es die meisten Millionäre nach Australien (rund 12.000) und in die USA (rund 10.000). Rund 4.000 HNWIs wanderten nach Kanada ein und rund 3.000 in die Schweiz. Auf Platz fünf stehen die Vereinigten Arabischen Emirate, gefolgt von der Karibik, wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. In der EU lockten Portugal, Griechenland und Spanien 2018 die meisten Millionäre an.

Wohnsitze der Ultra- und Superreichen: London Nr. 1. - Zürich Nr. 9

London hat weltweit die meisten superreichen bzw. ultrareichen (UHNWI) Einwohner – das geht aus einer Studie der Immobilienagentur Knight Frank hervor. In der englischen Hauptstadt lebten demnach im vergangenen Jahr rund 5.000 Ultrareiche. Rang 2 und 3 der Städte mit den meisten ultrareichen Einwohnern belegen Singapur und Tokio, wie die Statista-Infografik zeigt. Doch auch eine Schweizer Metropole ist bei Multimillionären beliebt: 1.507 Ultrareiche wohnten 2018 in Zürich (Rang 9). Als superreich bzw. ultrareich gilt, wer über ein Nettovermögen von mehr als 30 Millionen Dollar verfügt.

Schweizer Privatbanken: Die klassische Bankenbranche erodiert!

Der Standort Schweiz und auch Schweizer Kantonalbanken oder innovative Discountbroker, Direktbanken und FinTech-Banken haben nichts an ihrer Attraktivität für Investoren und Privatanleger verloren. Im Gegenteil: Die Schweiz ist ein attraktiver Finanzplatz für innovative Banken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister.

Ganz anders stellt sich hingegen die Situation dar, mit Blick auf die einst so ertragsstarken Privatbanken in der Schweiz. Deren USP (Alleinstellungsmerkmal bzw. Hauptverkaufsargument) lag in der Vergangenheit häufig ausschließlich auf dem Schweizer Bankgeheimnis (Stichwort Steueroase bzw. Schwarzgeld). In steuerlichen Angelegenheiten ist das Bankgeheimnis in der Schweiz faktisch nicht mehr existent. Schweizer Privatbanken sind übermäßig von den Finanzmärkten abhängig. Das schwierige Marktumfeld des Jahres 2018 hat die Schwäche der Institute offengelegt: Die meisten Privatbanken haben ihre Geschäfts- und Betriebsmodelle nicht ausreichend verbessert oder ihre Strategie nicht optimal angepasst, um ihren Erfolg nachhaltig zu sichern. Wie die diesjährige Privatbankenstudie von KPMG und der Universität St. Gallen (HSG) zeigt, konnten die meisten Schweizer Privatbanken ihre verwalteten Vermögen bei weitem nicht ausreichend steigern. Zudem sind sie zu wenig in Wachstumsmärkten präsent, was die Gewinnung von Neukunden erschwert.

Als Folge ist der globale Marktanteil der Schweizer Privatbanken rückläufig. In ihrer jährlichen Studie untersuchten KPMG Schweiz und die Universität St. Gallen (HSG) insgesamt 87 in der Schweiz tätige Privatbanken und bewerteten die Leistung dieser Privatbanken sowie die wichtigsten Branchentrends. Unter dem Strich war 2018 ein sehr enttäuschendes Jahr für Privatbanken in der Schweiz

Sinkender Marktanteil aufgrund stagnierender Nettoneugelder

Während der Wohlstand weltweit zunimmt, stagnieren die Nettoneugelder der Schweizer Privatbanken. Nur wenige Privatbanken konnten über die vergangenen Jahre konstant mehr als 5 Prozent an Nettoneugeldern generieren. Der Median des Nettoneugeldwachstums betrug 2018 nur 0,2 Prozent. Nachdem die tiefen Nettoneugelder über Jahre mit Altlasten, Steuertransparenz (AIA) sowie strengen Regulierungs- und Compliance-Vorschriften begründet wurden, blicken die Privatbanken nun der Realität ins Auge. Zu viele Strategien haben nicht das erwartete Geschäfts- und Profitabilitätswachstum generiert und die Privatbanken sind zu selten in Wachstumsmärkten präsent, was die Gewinnung von genügend Neukunden weiter limitiert. Als Folge ist der globale Marktanteil der Schweizer Privatbanken rückläufig.

Über die letzten Jahre hat sich eine Gruppe von Privatbanken in Schweizer Besitz mit jeweils mehr als CHF 100 Milliarden an verwaltetem Vermögen herausgebildet. Dies hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Die Institute verfügen in der Regel über ein internationales Niederlassungsnetz, das sich auch auf die Wachstumsmärkte erstreckt. Durch die genannte Mindestgröße für nachhaltigen Erfolg verfügen sie über größere Ressourcen für Investitionen und die Geschäftsentwicklung, profitieren von ihrer Marke als Schweizer Vermögensverwalter und erzielen darüber hinaus Größenvorteile. In einer Branche, in der eine teure Onshore-Präsenz für die Expansion in den globalen Wachstumsmärkten notwendig ist, verleiht dies den Banken einen wichtigen Wettbewerbsvorteil

Nettoneugeldentwicklung der Schweizer Privatbanken

(Bildquelle: KPMG)

Bedenkliche Kennzahlen: Erträge sinken – Kosten steigen!

Nur ein Drittel der Privatbanken konnte 2018 ihre Cost-Income-Ratio verbessern. Die mediane Cost-Income-Ratio stieg um 1,9 Prozentpunkte auf ein neues Allzeithoch von 83,6 Prozent. Diese Verschlechterung wurde primär von kleinen und leistungsschwachen Banken getrieben. Während große Banken 2018 ihre Cost-Income-Ratio um 2,8 Prozentpunkte auf 79,1 Prozent verbessern konnten (2017: 81,9 Prozent), operierten kleine Banken mit einer medianen Cost-Income-Ratio von 86,3 Prozent (2017: 82,4 Prozent). Die operative Gewinnmarge erodierte 2018 nach einer Erholung im Vorjahr. Nur 39 Prozent der Schweizer Privatbanken konnten 2018 ihre operative Gewinnmarge steigern, obwohl die Zinserhöhungen in den USA und der über zehn Monate andauernde globale Marktwachstum zu steigenden Nettozinserträgen und Nettokommissionserträgen geführt hatten.

Das Aufwand-Ertrag-Verhältnis (Cost-Income-Ratio) Schweizer Privatbanken

(Bildquelle: KPMG)

Rückläufige Eigenkapitalrenditen bei Schweizer Privatbanken

Die Eigenkapitalrendite setzte 2018 ihren Negativtrend fort und war bei über der Hälfte aller Privatbanken rückläufig. Die mediane Eigenkapitalrendite der untersuchten Privatbanken war mit nur 4,1 Prozent annähernd konstant gegenüber den Vorjahren und lag damit weiterhin unter dem angestrebten Niveau von rund 8-10 Prozent, das in etwa den Eigenkapitalkosten entspricht. Ein Lichtblick waren 2018 die großen Banken, die als einzige ihre Eigenkapitalrendite steigern konnten: Der Median der großen und mittleren Banken verbesserte sich um 2,0 respektive 0,8 Prozentpunkte. Bei den großen Banken entsprach dies einem Anstieg auf 7,8 Prozent, was den höchsten Wert seit 2012 darstellt und im Einklang mit der Zielrendite steht. Im Gegensatz dazu ging die mediane Eigenkapitalrendite der Kleinbanken um 0,6 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent zurück. 

Entwicklung der Eigenkapitalrendite bei Schweizer Privatbanken

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Fortgesetzte Konsolidierung: Seit 2010 sind 62 Schweizer Privatbanken verschwunden!

Über die letzten 18 Monate sank die Zahl der Schweizer Privatbanken weiter auf jetzt 101. Dies war das Nettoresultat, nachdem acht Privatbanken aus dem Markt ausgeschieden sind und ein Institut von der FINMA die Bankenlizenz erhalten hat. Damit sind nun seit 2010 insgesamt 62 Privatbanken (-38 Prozent) aus der Schweizer Finanzlandschaft verschwunden. Trotz der anhaltend starken Finanzmärkte, die sich 2019 nach ihrem Einbruch von Ende 2018 wieder gut erholten, haben sich die Geschäftszahlen der Privatbanken weiter verschlechtert. Dies dürfte auf eine weitere Konsolidierungswelle hinauslaufen.

Entwicklung der Schweizer Privatbanken

(Bildquelle: KPMG)

Schweiz-Alternative: Vermögensverwaltung im Fürstentum Liechtenstein

Fortlaufend unterziehe ich alle Banken im kleinen aber feinen Fürstentum Liechtenstein einem Test. Dabei ist ganz grundlegend festzustellen, dass der Bankplatz Liechtenstein vor allem auf Vermögensberatungen und -verwaltungen spezialisiert ist. Dennoch entwickelt sich das Fürstentum Liechtenstein darüber hinaus derzeit auch zu einem State of Blockchain!

Konto- und Depotführungen bleiben für Anlagesummen unter mindestens 100.000 Euro bzw. Schweizer Franken als Untergrenze absolut unwirtschaftlich. Für ein effizientes Vermögensverwaltungs-Standbein im Fürstentum Liechtenstein sind nach meiner Einschätzung mindestens 300.000 Euro/CHF erforderlich. Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden BLOGS:

BLOG 1: Vermögensverwaltung: Bankplatz Liechtenstein unter der Lupe!

BLOG 2: Die Schuldenfreiheitsoase Nr. 1!

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com