Deutschland in der Staatswirtschaft!

(21.09.26) Deutschland überschreitet eine ordnungspolitische Schwelle. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums lag die Staatsquote 2024 bei 49,4 Prozent. Für 2025 wurden bereits 50,6 Prozent veranschlagt, für 2026 sind es 51,4 Prozent und für 2027 sogar 51,5 Prozent. Damit beanspruchen die Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen rechnerisch mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung.

Die Staatsquote ist zwar nicht mit der Steuer- und Abgabenquote gleichzusetzen. Sie bedeutet auch nicht, dass der Staat selbst mehr als die Hälfte aller Güter und Dienstleistungen produziert. In die Berechnung fließen ebenso Renten, Sozialleistungen, Subventionen und andere Transfers ein. Dennoch zeigt die Kennzahl unmissverständlich, wie stark wirtschaftliche Ressourcen inzwischen politisch gelenkt, verteilt und kontrolliert werden.

Je höher die Staatsquote steigt, desto weniger Raum bleibt tendenziell für private Investitionen, unternehmerische Entscheidungen und individuelle Vermögensbildung. Deutschland ist deshalb noch keine klassische Planwirtschaft. Doch eine Wirtschaftsordnung, in der mehr als jeder zweite erwirtschaftete Euro durch staatliche Kassen fließt, trägt zunehmend staatswirtschaftliche Züge.

Helmut Kohls Warnung wird Realität

Helmut Kohl wird häufig der Satz zugeschrieben: „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus.“ Eine zweifelsfrei belegte Primärquelle für den genauen Wortlaut ist kaum auffindbar. Die Aussage gibt jedoch treffend das ordnungspolitische Denken wieder, das die Union unter Kohl zumindest programmatisch vertrat: Der Staat sollte sich begrenzen, damit Bürger und Unternehmen möglichst viel selbst entscheiden können.

Als Kohl 1982 Bundeskanzler wurde, lag die Staatsquote ungefähr bei 50 Prozent. Bis 1989 sank sie auf rund 45 Prozent. Die Begrenzung staatlicher Ausgaben galt damals als Voraussetzung für Wachstum, Investitionen und persönliche Freiheit. Heute bewegt sich Deutschland wieder deutlich in die entgegengesetzte Richtung.

Dabei beginnt Sozialismus nicht erst mit staatlichem Eigentum an Fabriken und einer zentralen Produktionsplanung. Eine moderne Form staatlicher Wirtschaftslenkung entsteht schleichend: durch Subventionen, Förderprogramme, Verbote, Berichtspflichten, Preisvorgaben, Quoten, staatlich definierte Technologien und immer umfangreichere Transferleistungen. Unternehmen bleiben formal privat, richten ihre Entscheidungen jedoch zunehmend an politischen Vorgaben aus.

Wenn der Staat den Markt ersetzt

In einer Marktwirtschaft entscheiden Millionen Verbraucher und Unternehmen dezentral, welche Produkte erfolgreich sind. Gewinne und Verluste zeigen, ob Kapital sinnvoll eingesetzt wurde. In einer Staatswirtschaft werden dagegen immer größere Kapitalströme durch Ministerien, Behörden und staatliche Förderbanken gelenkt.

Das zeigt sich beispielsweise in der Energie-, Verkehrs-, Wohnungs- und Industriepolitik. Nicht mehr allein Nachfrage, Qualität und Preis bestimmen den Erfolg eines Angebots. Immer häufiger entscheidet der Zugang zu Subventionen, Förderkrediten, Steuervergünstigungen oder regulatorischen Ausnahmen. Dadurch wächst eine Wirtschaft, die sich stärker an politischen Programmen als an den Bedürfnissen der Kunden orientiert.

Diese Entwicklung schwächt vor allem den Mittelstand. Große Konzerne können eigene Abteilungen für Förderanträge, Regulierung und politische Kontakte unterhalten. Kleinere Unternehmen tragen hingegen dieselben Vorschriften mit wesentlich weniger Personal. Der Staat fördert dadurch ausgerechnet jene Marktkonzentration, die er anschließend mit weiteren Eingriffen bekämpfen will.

Viel Staat bedeutet nicht automatisch einen starken Staat

Eine hohe Staatsquote wäre leichter zu rechtfertigen, wenn sie mit einer entsprechend leistungsfähigen Infrastruktur verbunden wäre. Doch Deutschland leidet trotz Rekordausgaben unter maroden Brücken, einer schleppenden Digitalisierung, hohen Energiekosten, langsamen Genehmigungsverfahren sowie erheblichen Defiziten im Bildungswesen und bei der inneren Sicherheit.

Das Problem ist daher nicht nur die Höhe der Ausgaben, sondern deren Zusammensetzung. Ein großer Teil des Staatshaushalts fließt in Konsum, Transfers und die Finanzierung bestehender Ansprüche. Zukunftsorientierte Investitionen konkurrieren dagegen mit immer größeren Sozialausgaben und steigenden Zinslasten.

Hinzu kommt der demografische Wandel. Immer weniger Erwerbstätige müssen Renten-, Kranken- und Pflegeleistungen für immer mehr Leistungsempfänger finanzieren. Ohne grundlegende Reformen werden die Sozialbeiträge weiter steigen. Arbeit verteuert sich, Nettoeinkommen geraten unter Druck und der Ruf nach zusätzlichen staatlichen Zuschüssen wird lauter – ein sich selbst verstärkender Kreislauf.

Der Sozialstaat wird zum Umverteilungsstaat

Ein funktionierender Sozialstaat schützt Menschen, die unverschuldet in Not geraten. Ein ausufernder Umverteilungsstaat versucht dagegen, immer mehr wirtschaftliche und gesellschaftliche Unterschiede durch staatliche Zahlungen auszugleichen. Dadurch wachsen nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Abhängigkeit vom Staat.

Jede neue Leistung schafft Anspruchsberechtigte, Verwaltungskosten und politische Interessengruppen. Eine einmal eingeführte Subvention lässt sich kaum wieder abschaffen. Kürzungen werden als sozialer Kahlschlag dargestellt, selbst wenn Programme ihre ursprüngliche Aufgabe längst nicht mehr erfüllen.

Gleichzeitig verliert eigenverantwortliches Verhalten an Attraktivität. Wer arbeitet, spart, investiert und vorsorgt, wird mit hohen Steuern und Sozialabgaben belastet. Wer staatliche Leistungen erhält, muss mitunter befürchten, durch zusätzliches Einkommen Ansprüche zu verlieren. Das Ergebnis sind Fehlanreize auf beiden Seiten.

Was die Staatsquote für Ihr Vermögen bedeutet

Eine dauerhaft hohe Staatsquote erhöht den Finanzierungsbedarf des Staates. Dieser kann grundsätzlich durch höhere Steuern und Abgaben, zusätzliche Schulden, finanzielle Repression oder eine Kombination dieser Instrumente gedeckt werden. Für Sparer bedeutet das: Vermögen wird nicht nur durch offen sichtbare Steuern gefährdet, sondern auch durch Inflation, negative Realzinsen und eine immer engmaschigere Regulierung.

Prüfen Sie deshalb zunächst Ihre persönliche Abhängigkeit vom deutschen Steuer-, Banken- und Sozialsystem. Wer sein gesamtes Einkommen, seine Altersvorsorge, seine Bankguthaben und seine Immobilien in einem einzigen Staat konzentriert, trägt ein erhebliches politisches Klumpenrisiko.

Internationale Diversifikation bedeutet dabei weder Steuerflucht noch die Verlagerung unversteuerter Gelder. Sie bedeutet, rechtmäßig unterschiedliche Währungs-, Banken-, Rechts- und Wirtschaftsrisiken zu verteilen. Dazu können Konten bei soliden Banken außerhalb des Euroraums, international gestreute Wertpapierdepots, physische Edelmetalle und global diversifizierte Unternehmensbeteiligungen gehören.

Fünf Maßnahmen für mehr finanzielle Eigenverantwortung

Erstens sollten Sie Ihre reale Abgabenbelastung berechnen. Berücksichtigen Sie nicht nur Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Grundsteuer, Versicherungssteuer und weitere indirekte Belastungen. Entscheidend ist, wie viel von Ihrem erwirtschafteten Einkommen tatsächlich für Konsum und Vermögensbildung übrig bleibt.

Zweitens sollten Sie staatlich geförderte Vorsorge nicht mit sicherer Vorsorge verwechseln. Steuervorteile sind hilfreich, können aber jederzeit verändert werden. Bauen Sie deshalb zusätzlich frei verfügbares Vermögen auf, das nicht vollständig von deutschen Förderbedingungen, Auszahlungsvorschriften oder zukünftigen Steuerentscheidungen abhängt.

Drittens sollten Sie Ihr Vermögen über verschiedene Anlageklassen, Banken, Währungen und Rechtsräume verteilen. Viertens empfiehlt sich eine ausreichende Liquiditätsreserve außerhalb langfristig gebundener Verträge. Fünftens sollten Unternehmer ihre Standortrisiken regelmäßig prüfen: Energiekosten, Abgaben, Regulierung und Fachkräfteverfügbarkeit können die Wirtschaftlichkeit eines Geschäftsmodells schneller verändern als der Umsatz.

Die Freiheit stirbt in kleinen Raten

Die Staatsquote allein beweist noch keinen Sozialismus. Schweden, Frankreich oder Belgien zeigen, dass auch Länder mit hohen Staatsausgaben marktwirtschaftliche Strukturen besitzen können. Entscheidend ist jedoch, wofür der Staat das Geld ausgibt, wie effizient er arbeitet und wie viel Entscheidungsfreiheit Bürgern und Unternehmen verbleibt.

Deutschland bewegt sich gefährlich nah an einer Wirtschaftsordnung, in der Gewinne privat kritisiert, Verluste jedoch kollektiv übernommen werden. Der Staat fördert, reguliert, deckelt, verbietet und kompensiert anschließend die Folgen seiner eigenen Eingriffe. Das ist keine klassische Planwirtschaft, aber eine zunehmend politisierte Staatswirtschaft.

Helmut Kohls Warnung war deshalb weniger eine mathematische Definition als eine ordnungspolitische Mahnung. Wenn mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung durch staatliche Hände fließt, verschiebt sich die Macht vom Bürger zur Bürokratie. Wer seine wirtschaftliche und finanzielle Selbstbestimmung erhalten will, sollte nicht auf die nächste Reform warten. Er sollte sein Einkommen, seine Vorsorge und sein Vermögen bereits heute widerstandsfähiger und internationaler aufstellen.

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Das britische Steueroasen-Imperium!

(09.09.26) Das britische Weltreich ist Geschichte – sein Finanznetzwerk lebt jedoch weiter. Britische Überseegebiete und Kronabhängige Gebiete nehmen im internationalen Offshore-System bis heute eine herausragende Stellung ein. Der aktuelle Corporate Tax Haven Index des Tax Justice Network zeigt, wie stark mehrere dieser Finanzplätze weiterhin an der Spitze der Rangliste vertreten sind.

Nach dem Indexstand vom 2. Dezember 2025 belegen die Britischen Jungferninseln erneut Platz 1, die Cayman Islands Platz 2 und Bermuda Platz 4. Jersey folgt als Kronabhängiges Gebiet auf Rang 8. Damit befinden sich vier eng mit Großbritannien verbundene Jurisdiktionen unter den zehn Standorten, denen das Tax Justice Network den größten Anteil an den weltweiten Risiken einer aggressiven Unternehmenssteuervermeidung zuschreibt.

Die Schweiz hat sich im aktuellen Index auf Rang 3 geschoben und damit Bermuda überholt. Das zeigt: Das Problem lässt sich keineswegs auf britische Gebiete reduzieren. Auch selbstständige Staaten wie die Schweiz sowie EU-Mitglieder wie Irland spielen in der Rangliste eine bedeutende Rolle. Irland steht derzeit auf Platz 9.

Das Spinnennetz rund um die City of London

Das Tax Justice Network spricht beim britischen Offshore-System von einem „Second Empire“ oder einem Spinnennetz, in dessen Zentrum die City of London steht. Dazu gehören insbesondere die Britischen Jungferninseln, Cayman Islands, Bermuda, Gibraltar und Anguilla sowie die Kronabhängigen Gebiete Jersey, Guernsey und Isle of Man.

Juristisch ist dabei eine wichtige Differenzierung erforderlich: Die Kronabhängigen Gebiete und britischen Überseegebiete sind keine gewöhnlichen Bestandteile des Vereinigten Königreichs. Sie verfügen über eigene Parlamente, Regierungen, Rechtsordnungen und Steuersysteme. Gleichzeitig bestehen enge verfassungsrechtliche, politische und finanzwirtschaftliche Verbindungen zu Großbritannien. London ist insbesondere für Verteidigung und internationale Beziehungen verantwortlich; die konkrete Reichweite britischer Einflussmöglichkeiten unterscheidet sich jedoch je nach Gebiet.

In der Indexausgabe 2024 schrieb das Tax Justice Network Großbritannien und seinem Netzwerk rund 33 Prozent des weltweiten Risikos aggressiver Unternehmenssteuervermeidung zu. Der Anteil war damit ebenso groß wie derjenige sämtlicher EU-Staaten zusammen. Diese Zahl ist eine Modellrechnung des Tax Justice Network und keine amtliche Feststellung einer internationalen Steuerbehörde.

Was der Index tatsächlich misst

Der Corporate Tax Haven Index misst nicht einfach, wo besonders viele Steuerstraftaten begangen werden. Er untersucht vielmehr, in welchem Umfang die Gesetze und Strukturen einer Jurisdiktion multinationalen Unternehmen Spielräume bieten, Gewinne zu verlagern und dadurch die Steuerlast in anderen Staaten zu reduzieren.

Dazu bewertet das Tax Justice Network die Rechtsordnung anhand von mehr als 70 Fragen, die 18 Indikatoren zugeordnet werden. Daraus entsteht der sogenannte Haven Score. Dieser wird mit dem Umfang der grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten multinationaler Unternehmen – dem Global Scale Weight – kombiniert. Ein hoher Rang bedeutet daher nicht zwingend, dass jede dort angesiedelte Gesellschaft illegal handelt. Er besagt, dass die betreffende Jurisdiktion nach der Methodik des Netzwerks ein besonders großes Risiko für grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen schafft.

Die Britischen Jungferninseln erreichen beim Haven Score 100 von 100 Punkten und verantworten nach dem Index 7,1 Prozent des weltweiten Unternehmenssteuervermeidungsrisikos. Die Cayman Islands kommen ebenfalls auf einen Haven Score von 100 und einen Anteil von 6,7 Prozent. Bermuda erreicht ebenfalls 100 Punkte und 5,2 Prozent. Allein diese drei britischen Überseegebiete stehen damit für einen erheblichen Teil des globalen Risikos.

Die globale Steuerlücke bleibt gewaltig

Nach dem „State of Tax Justice 2024“ verlieren Staaten weltweit schätzungsweise 492 Milliarden US-Dollar Steuereinnahmen pro Jahr. Davon entfallen rund 347,6 Milliarden US-Dollar auf grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen und rund 144,8 Milliarden US-Dollar auf unversteuerte Offshore-Vermögen wohlhabender Privatpersonen.

Dem Vereinigten Königreich und seinem Netzwerk verbundener Offshore-Finanzplätze schrieb das Tax Justice Network rund 26 Prozent dieser weltweiten Verluste zu. Das entsprach nach der damaligen Modellrechnung etwa 129 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Europäische Union war gleichzeitig die Region mit den höchsten eigenen Einnahmeverlusten: Ihre Mitgliedstaaten verloren zusammen geschätzt 176 Milliarden US-Dollar jährlich.

Diese Zahlen sind Schätzungen und keine Summe rechtskräftig festgestellter Steuerstraftaten. Zudem konnte das Tax Justice Network die globale Jahresschätzung im „State of Tax Justice 2025“ nicht mit neuen aggregierten OECD-Daten fortschreiben, da die benötigten Daten nach Angaben des Netzwerks nicht rechtzeitig veröffentlicht worden waren. Der Bericht 2025 konzentriert sich deshalb stärker auf die Jahre 2016 bis 2021 und beziffert die weltweiten Unternehmenssteuerverluste für diesen Zeitraum auf insgesamt 1,7 Billionen US-Dollar.

Steuervermeidung ist nicht automatisch Steuerhinterziehung

Begrifflich müssen legale Steuerplanung, aggressive Steuervermeidung, Gestaltungsmissbrauch und strafbare Steuerhinterziehung sauber voneinander getrennt werden. Das Tax Justice Network verwendet bewusst den übergeordneten Begriff „Tax Abuse“. Dieser umfasst Verhaltensweisen, die nach nationalem Recht teilweise legal sein können, politisch oder wirtschaftlich aber als schädlich bewertet werden.

Steuerhinterziehung liegt dagegen vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen, unrichtige Angaben gemacht oder gesetzliche Erklärungspflichten verletzt werden. Ein Auslandskonto, eine ausländische Gesellschaft oder ein Depot in einer anderen Rechtsordnung ist für sich genommen weder illegal noch anrüchig. Entscheidend sind die tatsächliche wirtschaftliche Substanz, der steuerliche Wohnsitz, die korrekte Deklaration und die Einhaltung sämtlicher Melde- und Mitwirkungspflichten.

Auch legale Gestaltungen haben Grenzen. Nach § 42 der deutschen Abgabenordnung kann das Steuergesetz durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht umgangen werden. Der Bundesfinanzhof stellt zugleich klar, dass allein das Motiv, Steuern zu sparen, eine Gestaltung noch nicht unangemessen macht. Steuerpflichtige dürfen ihre Verhältnisse grundsätzlich so ordnen, dass keine oder möglichst geringe Steuern entstehen – solange die gewählte Struktur rechtlich zulässig, wirtschaftlich nachvollziehbar und ordnungsgemäß offengelegt ist.

Die Offshore-Welt ist transparenter geworden

Das klassische Bild vom vollständig anonymen Nummernkonto in einer verschwiegenen Steueroase ist weitgehend überholt. Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard, wirtschaftliche Eigentümerregister, Geldwäscheprüfungen und länderbezogene Berichtspflichten haben die Transparenz erheblich erhöht.

Nach Berechnungen des Tax Justice Network bleiben dennoch rund 63 Prozent der weltweit offshore gehaltenen und nicht ordnungsgemäß deklarierten Vermögen vom automatischen Informationsaustausch unentdeckt. Das Netzwerk sieht darin einerseits einen Beleg für fortbestehende Lücken, andererseits aber auch dafür, dass ein konsequent umgesetzter Informationsaustausch grundsätzlich wirkt.

Für Privatanleger bedeutet das: Eine internationale Vermögensstruktur ist kein Instrument, um Steuern zu verstecken. Sie kann jedoch sinnvoll sein, um Banken-, Währungs-, Rechtsraum- und politische Risiken zu streuen. Die steuerlichen Folgen richten sich dabei regelmäßig nach dem Wohnsitz, der konkreten Einkunftsart, Doppelbesteuerungsabkommen und nationalen Hinzurechnungs- oder Missbrauchsvorschriften – nicht allein nach dem Standort des Kontos oder Depots.

Mein Fazit: Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!

Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen oder seine Einkünfte so zu strukturieren, dass daraus die höchstmögliche Steuerbelastung entsteht. Das häufig zitierte Bonmot „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“ bringt diesen Grundgedanken plakativ zum Ausdruck. Als vermeintliches wörtliches BGH-Zitat aus dem Jahr 1965 sollte es jedoch nicht verwendet werden, da sich diese konkrete Zuschreibung nicht zuverlässig belegen lässt.

Belastbar ist stattdessen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Das Motiv, Steuern zu sparen, ist für sich genommen nicht missbräuchlich. Die Grenze verläuft dort, wo künstliche, unangemessene oder verschleiernde Konstruktionen gewählt werden, gesetzliche Pflichten verletzt oder steuerlich relevante Tatsachen verborgen werden.

Sie dürfen bei Ihrer Vermögensplanung Grenzen überschreiten – geografische Grenzen. Überschreiten Sie jedoch niemals die Grenze zur Illegalität. Steuerhinterziehung ist keine Kapitalschutz-Strategie. Eine transparente, wirtschaftlich begründete und professionell begleitete internationale Vermögensstruktur kann dagegen einen wertvollen Beitrag zum Vermögensschutz leisten. Denn langfristig ist das intelligente Steuern des Vermögens wichtiger als die kurzfristige Ersparnis bei den Steuern.

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EU-Blacklist: Banken schlagen Alarm!

(29.08.26) Der Rat der Europäischen Union hat am 17. Februar 2026 seine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Neu auf die sogenannte EU-Blacklist aufgenommen wurden Vietnam sowie die Turks- und Caicosinseln. Gleichzeitig wurden Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago gestrichen. Damit umfasst die schwarze Liste aktuell zehn Jurisdiktionen.

Konkret stehen derzeit Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam in Anhang I. Die EU prüft dabei unter anderem Steuertransparenz, fairen Steuerwettbewerb und die Umsetzung internationaler Standards gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Für Sie als Anleger ist diese Liste keineswegs nur eine abstrakte steuerpolitische Angelegenheit. Sie kann mittelbar Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Finanztransaktionen haben. Banken, Steuerbehörden und Unternehmen müssen bei bestimmten Verbindungen zu solchen Jurisdiktionen genauer hinsehen. Entscheidend ist allerdings: Eine Überweisung in ein gelistetes Land ist weder automatisch illegal noch wird sie automatisch gesperrt.

Die Blacklist wird zum Risikomarker

Die EU selbst sieht gegenüber nicht kooperativen Jurisdiktionen sogenannte defensive Maßnahmen vor. Dazu gehören auf Ebene der Mitgliedstaaten unter anderem eine verstärkte Überwachung bestimmter Transaktionen, erhöhte Prüfungsrisiken für Steuerpflichtige und zusätzliche Kontrollen bei Gestaltungen mit Bezug zu gelisteten Ländern. 26 EU-Mitgliedstaaten setzen inzwischen mindestens eine der koordinierten administrativen Maßnahmen um.

Genau hier entsteht die praktische Bedeutung für Banken und Kunden. Finanzinstitute arbeiten mit komplexen Compliance- und Risikosystemen. Neben klassischen Geldwäsche- und Sanktionsrisiken können auch schwache Standards bei Steuertransparenz und internationalem Informationsaustausch in die Länder- und Kundenrisikobewertung einfließen. Die europäischen Bankenaufsichtsregeln nennen entsprechende Bewertungen zur Steuertransparenz ausdrücklich als mögliche Informationsquelle für das geografische Risiko.

Das bedeutet nicht, dass jede Zahlung nach Vietnam oder Panama plötzlich unter Generalverdacht steht. Bei ungewöhnlichen Strukturen, größeren Beträgen, schwer nachvollziehbaren Zahlungswegen oder Gesellschaften in mehreren Jurisdiktionen kann ein solcher Länderbezug jedoch zusätzliche Fragen auslösen. Dann will eine Bank beispielsweise wissen: Woher stammt das Geld? Wofür wird es bezahlt? Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte? Und welche wirtschaftliche Grundlage besitzt die Transaktion?

Rückfragen sind nicht automatisch ein Verdacht

Genau hier sollten Anleger einen wichtigen Unterschied verstehen. Eine Nachfrage Ihrer Bank bedeutet noch nicht, dass Ihnen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder ein sonstiges Fehlverhalten unterstellt wird. Banken müssen Risiken dokumentieren und ungewöhnliche Sachverhalte plausibilisieren. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen gehört das inzwischen zum normalen Compliance-Alltag.

Dennoch können solche Prüfungen unangenehm werden. Fehlen Verträge, Rechnungen, Depotauszüge oder nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft der Mittel, kann sich eine Transaktion verzögern. Je komplexer eine internationale Vermögensstruktur ist, desto wichtiger wird deshalb eine lückenlose Dokumentation.

Gerade bei größeren Auslandsüberweisungen gilt für mich deshalb: Erst Dokumentation, dann Transaktion. Halten Sie Verträge, Konto- und Depotauszüge, Kaufbelege, Steuerunterlagen sowie Nachweise über die Herkunft Ihres Vermögens möglichst so bereit, dass Sie Rückfragen schnell und plausibel beantworten können.

DAC6: Nicht jede Auslandszahlung ist meldepflichtig

Ein zweiter wichtiger Bereich ist DAC6. Dabei handelt es sich um die EU-Regeln zur Meldung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Auch hier muss sauber differenziert werden: Eine private Auslandsüberweisung in ein Land auf der EU-Blacklist löst keineswegs automatisch eine DAC6-Meldung aus.

Relevant kann die Liste jedoch bei bestimmten grenzüberschreitenden Gestaltungen werden. DAC6 enthält beispielsweise ein Kennzeichen für abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen, wenn der Zahlungsempfänger in einer Jurisdiktion ansässig ist, die von den EU-Mitgliedstaaten oder der OECD als nicht kooperativ eingestuft wird.

Das zeigt, wie weit die Wirkung der EU-Liste inzwischen reicht. Sie ist nicht nur eine politische Namensliste, sondern wurde in verschiedene steuerliche und regulatorische Mechanismen eingebaut. Für normale Privatanleger ist DAC6 meistens kein unmittelbares Alltagsthema. Sobald jedoch Gesellschaften, Beteiligungen, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen oder komplexere Steuerplanungen ins Spiel kommen, sollte professionelle steuerliche Beratung selbstverständlich sein.

Deutschland geht mit dem StAbwG noch weiter

In Deutschland kommt zusätzlich das Steueroasen-Abwehrgesetz, kurz StAbwG, hinzu. Dieses Gesetz ermöglicht besondere steuerliche Abwehrmaßnahmen gegenüber nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten. Dazu können abhängig vom jeweiligen Sachverhalt beispielsweise Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug, verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuerfolgen oder umfangreichere Mitwirkungspflichten gehören.

Hier gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit, die in vielen Berichten übersehen wird: Eine Änderung der EU-Blacklist wirkt in Deutschland nicht automatisch sofort über das StAbwG. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine EU-Listung zunächst keine unmittelbaren Rechtsfolgen für inländische Steuerpflichtige entfaltet. Entscheidend ist die deutsche Steueroasen-Abwehrverordnung – StAbwV.

Und genau hier liegt aktuell eine interessante zeitliche Verschiebung. Die derzeit veröffentlichte Fassung der StAbwV enthält noch die frühere Liste mit unter anderem Fidschi, Samoa und Trinidad und Tobago, während Vietnam noch nicht enthalten ist und die Turks- und Caicosinseln dort sogar noch als nicht länger nicht-kooperativ aufgeführt werden. Die aktuelle EU-Liste vom 17. Februar 2026 und die derzeit geltende deutsche Verordnung sind somit nicht deckungsgleich.

EU-Liste und deutsches Recht sind nicht dasselbe

Das ist für Anleger ein entscheidender Punkt. Sie dürfen die jeweils aktuelle EU-Blacklist nicht einfach eins zu eins mit den aktuell geltenden Rechtsfolgen des deutschen Steueroasen-Abwehrgesetzes gleichsetzen. Das StAbwG sieht ausdrücklich vor, dass die Rechtsverordnung für die konkreten Abwehrmaßnahmen maßgeblich ist.

Gleichzeitig sollten Sie Änderungen auf europäischer Ebene nicht ignorieren. Die EU-Liste wird regelmäßig angepasst, normalerweise zweimal jährlich. Nach der Aktualisierung vom Februar ist die nächste reguläre Überprüfung für Oktober 2026 vorgesehen. Länder können also relativ schnell aufgenommen oder wieder gestrichen werden.

Das Beispiel der Turks- und Caicosinseln verdeutlicht diese Dynamik besonders gut. Sie wurden im Februar 2024 von der schwarzen Liste gestrichen und im Februar 2026 erneut aufgenommen. Ausschlaggebend waren diesmal Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzung wirtschaftlicher Substanzanforderungen. Vietnam wurde wegen Defiziten beim steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage aufgenommen.

Schwarz, grau oder unproblematisch?

Zusätzlich sollten Sie zwischen Anhang I und Anhang II unterscheiden. Die eigentliche Blacklist ist Anhang I mit aktuell zehn Jurisdiktionen. Daneben existiert eine Art Beobachtungsliste – häufig als „Grey List“ bezeichnet – mit Ländern, die mit der EU kooperieren, aber noch bestimmte Reformzusagen erfüllen müssen.

Aktuell befinden sich dort unter anderem Belize, die Britischen Jungferninseln, Brunei, Eswatini, Grönland, Jordanien, Montenegro, Marokko und die Türkei. Diese Länder stehen also ausdrücklich nicht auf der eigentlichen EU-Blacklist.

Auch prominente Finanzplätze werden häufig falsch eingeordnet. So stehen beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Cayman Islands derzeit nicht auf Anhang I der EU-Blacklist. Gerade bei internationalen Vermögensstrukturen ist diese Differenzierung wichtig, weil der pauschale Begriff „Steueroase“ wenig darüber aussagt, wie eine Jurisdiktion regulatorisch tatsächlich eingestuft wird.

Was bedeutet das für Ihr Vermögen?

Wer international investiert, mehrere Bankverbindungen unterhält oder regelmäßig größere grenzüberschreitende Zahlungen vornimmt, sollte Länder- und Regulierungsrisiken deshalb stärker beachten. Nicht nur die Bonität einer Bank oder die Attraktivität einer Anlage zählt. Auch der Rechtsraum, in dem ein Konto, Fonds, Unternehmen oder Dienstleister angesiedelt ist, gewinnt immer stärker an Bedeutung.

Das gilt besonders dann, wenn mehrere Länder miteinander verbunden werden. Eine Zahlung kann beispielsweise von einem deutschen oder Schweizer Konto über einen internationalen Zahlungsdienstleister an eine Gesellschaft in einer Drittstaatenjursdiktion laufen. Schon dadurch entstehen zusätzliche Ebenen, die Bank- und Compliance-Systeme analysieren können.

Mein Rat lautet daher: Gestalten Sie internationale Vermögensstrukturen möglichst transparent und nachvollziehbar. Komplexität allein schafft keinen Vermögensschutz. Im Gegenteil: Eine schwer erklärbare Struktur kann Ihnen im Ernstfall mehr Probleme verursachen als Vorteile bringen.

Mein Fazit: Rechtsräume werden zum Teil des Vermögensschutzes!

Die aktualisierte EU-Blacklist zeigt exemplarisch, wie stark Steuerpolitik, internationale Regulierung und Bank-Compliance inzwischen miteinander verflochten sind. Was früher vor allem ein Thema für internationale Konzerne und Steuerberater war, kann heute mittelbar auch Privatanleger und vermögende Bankkunden betreffen.

Dabei sollten Sie weder in Panik verfallen noch internationale Anlagen grundsätzlich meiden. Internationale Diversifikation über unterschiedliche Banken, Währungen und Rechtsräume kann aus meiner Sicht sogar ein wichtiger Bestandteil des Vermögensschutzes sein. Aber Diversifikation funktioniert nur dann nachhaltig, wenn die jeweiligen Strukturen transparent, steuerlich sauber und regulatorisch nachvollziehbar sind.

Genau deshalb gilt: Kennen Sie nicht nur Ihre Anlage, sondern auch den Rechtsraum dahinter. Prüfen Sie bei internationalen Konten, Gesellschaften, Investments und größeren Zahlungen, welche regulatorische Einordnung gilt, halten Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechnen Sie bei ungewöhnlichen Konstellationen mit zusätzlichen Rückfragen.

Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen

Besonders wichtig ist mir dabei ein Punkt: Eine EU-Listung macht ein Land nicht automatisch zu einem verbotenen Finanzplatz und eine Überweisung dorthin nicht automatisch verdächtig. Diese Zuspitzung wäre falsch. Die Blacklist ist vielmehr ein steuerlicher und regulatorischer Risikomarker, der zusätzliche Prüfungen und Abwehrmaßnahmen auslösen oder begünstigen kann.

Für Ihren Vermögensschutz bedeutet das vor allem eines: Planen Sie internationale Strukturen nicht nur nach Rendite und Steuern, sondern auch nach Rechtssicherheit, Transparenz und praktischer Bankfähigkeit. Eine theoretisch attraktive Konstruktion bringt Ihnen wenig, wenn Überweisungen regelmäßig hängen bleiben oder Sie ständig umfangreiche Nachweise nachreichen müssen.

Wer dagegen vorbereitet ist, seine Geldflüsse erklären kann und seine Dokumentation im Griff hat, muss internationale Diversifikation keineswegs fürchten. Im Gegenteil: Vermögensschutz beginnt zunehmend mit der Frage, wo Ihr Vermögen liegt, unter welchem Recht es steht und wie problemlos Sie im Ernstfall darauf zugreifen können.

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Alarmsignal Staatsquote!

(08.05.25) Helmut Kohl sagte einst sinngemäß, ab einer Staatsquote von 50 % beginne der Sozialismus. Dieser markige Satz erhält im Jahr 2025 eine beunruhigende Aktualität. Die Staatsquote in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf 49,5 % gestiegen – ein weiterer Sprung gegenüber den 48,4 % im Jahr 2023. Die Ursachen sind klar benannt: Vor allem die rasant steigenden Ausgaben für monetäre Sozialleistungen wie Renten, Pflege und Bürgergeld sowie für soziale Sachleistungen, etwa Klinikbehandlungen, blähen den Staatshaushalt zunehmend auf.Ökonomen schlagen Alarm – zu Recht. Denn was sich hier abzeichnet, ist keine temporäre Abweichung, sondern ein struktureller Trend. Bereits in diesem Jahr dürfte die 50-Prozent-Marke überschritten werden, bis 2026 rechnen Fachleute mit einem Anstieg auf über 51 %. Das bedeutet: Mehr als jeder zweite Euro, der in Deutschland erwirtschaftet wird, fließt durch die staatlichen Kassen. Ein derartiges Maß an Umverteilung und staatlicher Steuerung hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Haushaltslage, sondern auch für die Standortattraktivität Deutschlands, für Unternehmen, Bürger sowie für Vermögensinhaber und Privatanleger.

Deutschland droht zum Hochsteuerland mit schwacher Perspektive zu werden, ohne im Gegenzug produktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Investoren und Leistungsträger orientieren sich längst um. In Irland etwa liegt die Staatsquote lediglich bei 23,5 %. In Deutschland hingegen wurde die 50-Prozent-Schwelle in der Vergangenheit nur in absoluten Ausnahmesituationen überschritten – etwa im Zuge der Corona-Pandemie oder nach der Wiedervereinigung durch die Übernahme der Schulden der Treuhandanstalt. Doch was damals als historisch begründete Sondersituation galt, wird nun zum neuen Normalzustand.

Bedenken Sie: Die Staatsausgaben von heute sind die Steuern von morgen! Mit Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller – KRYPTO & KAPITALSCHUTZ“.

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Achtung Abgeltungsteuer!

(19.02.25) Auf Basis einer Studie der Boston Consulting Group gibt es in Deutschland rund 3.300 Superreiche mit jeweils mehr als 100 Millionen US-Dollar Finanzvermögen. Diese Gruppe besitzt etwa 23 % des gesamten Finanzvermögens des Landes. Zusätzlich gibt es etwa 555.000 Dollar-Millionäre, die zusammen 35 % des Finanzvermögens halten. Die übrigen 66,5 Millionen Deutschen verfügen über die verbleibenden 42 %. Superreiche und mehrfach Millionäre werden auch in Zukunft Wege finden, ihre Steuerlast zu minimieren – von Steuersparmodellen bis hin zur ultimativen Konsequenz: der Auswanderung aus Deutschland.

Melkkuh Mittelstand und Mittelschicht?

Die mit 25 % für Kapitalanleger vorteilhafte Abgeltungsteuer steht nach der Bundestagswahl zur Disposition. Eine Regierungsbeteiligung der AfD ist äußerst unwahrscheinlich, weshalb ihr Vorhaben, eine einheitliche Ertragsteuer von 22 % einzuführen, sowohl ökonomisch als auch politisch unrealistisch ist. CDU/CSU und FDP planen, die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % beizubehalten. Eine schwarz-gelbe Regierungsmehrheit ist jedoch ebenfalls unwahrscheinlich. Daher sollte der Blick auf die steuerpolitischen Vorhaben der linken Parteien gerichtet werden, die als Koalitionspartner möglich wären.

Zu den linken Parteien zähle ich im Übrigen die SPD, die Grünen, die Linken und das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW). An einen Grundsatz halten sich alle linken Parteien: Abschaffung der Abgeltungsteuer und drastische Einschnitte in der Steuerpolitik in Bezug auf private Kapitalanleger.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die voraussichtlich kommenden Steuererhöhungen auf die große „Mittelschicht“ der Kapitalanleger umgelegt. Aber auch für diese Schicht der Kapitalanleger gibt es praxisnahe und wirkungsvolle Mittel und Wege, sich vor einer möglichen Abschaffung der Abgeltungsteuer zu schützen.

Mit dieser wichtigen und brisanten Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller“.

https://youtu.be/0ly-ZKrt_HQ?si=DObE6fyNBEzuRTiF

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Kryptorecht: Experten-Interview mit SBS LEGAL!

(11.02.25) Das Kryptorecht behandelt zivilrechtliche, strafrechtliche, wirtschaftsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und regulatorische Aspekte, die den Umgang mit digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen rund um Bitcoin und Co. regeln. Die renommierte Rechtsanwaltskanzlei SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg & Partner aus Hamburg ist hochspezialisiert auf Wirtschafts- und Kryptorecht.

André Schenk, LL.M. Eur., ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sein Anwaltsprofil finden Sie hier: RA André Schenk

Rechtsanwalt Finn Niklas Nitz von SBS LEGAL ist Spezialist für IT-Recht und Kryptorecht sowie zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV). Sein Anwaltsprofil finden Sie hier: RA Finn Niklas Nitz

Es ist mir deswegen eine Freude, mit diesen beiden Fachexperten ein Interview zu führen, rund um die Thematik der neuen Kryptoregulierung. Die Themenbereiche auf einen Blick:

1. MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation (Verordnung über Märkte für Krypto-Assets)

MiCA ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Regulierung, die den Umgang mit Kryptowerten vereinheitlichen soll. Sie schafft erstmals einen europaweit geltenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets, Emittenten und Dienstleister. Ziel ist es, Investoren zu schützen, Marktmissbrauch zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen.

2. TFR (Transfer of Funds Regulation, Travel Rule) – Verordnung über die Übermittlung von Geldtransfers

Die Transfer of Funds Regulation (TFR) setzt die Travel Rule in der Europäischen Union um und verpflichtet Finanzinstitute sowie Krypto-Dienstleister, Informationen über Sender und Empfänger von Transaktionen zu übermitteln und zu speichern. Ursprünglich für Banken eingeführt, wurde diese Regelung auf Krypto-Transaktionen ausgeweitet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter müssen sicherstellen, dass Überweisungen über einer bestimmten Schwelle mit Kundendaten versehen sind.

3. POSOF (Proof of Source of Funds) – Nachweis der Herkunft von Geldern

POSOF ist ein Nachweismechanismus, der es ermöglicht, die legale Herkunft von finanziellen Mitteln, insbesondere im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen, zu belegen. Behörden und Finanzinstitute verlangen diesen Nachweis häufig im Rahmen von Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML). Kunden müssen oft Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen oder Kontoauszüge vorlegen. Der Nachweis dient dazu, illegale Geldflüsse zu verhindern und Finanztransparenz zu gewährleisten.

4. POO (Proof of Ownership) – Eigentumsnachweis

Der Proof of Ownership belegt, dass eine Person oder ein Unternehmen rechtmäßiger Eigentümer eines bestimmten Vermögenswerts ist. Im Krypto-Bereich kann dies durch digitale Signaturen oder On-Chain-Daten erfolgen, um zu beweisen, dass eine Wallet zu einer bestimmten Person gehört. Dieser Nachweis wird häufig von Börsen, Banken oder Steuerbehörden gefordert, insbesondere wenn große Mengen an Kryptowährungen transferiert werden. Er spielt auch eine Rolle bei Streitigkeiten über Besitzansprüche an digitalen Vermögenswerten.

5. CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) – Rahmenwerk für die Berichterstattung über Krypto-Assets

CARF ist ein von der OECD entwickelter Standard zur weltweiten Überwachung und Meldepflicht für Krypto-Transaktionen. Er soll Steuerhinterziehung verhindern, indem Krypto-Dienstleister verpflichtet werden, steuerlich relevante Informationen über ihre Kunden an die Behörden weiterzugeben. Ähnlich wie der Common Reporting Standard (CRS) für Bankkonten ermöglicht CARF den internationalen Austausch von Steuerdaten.

6. DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) – Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit 8

DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die die Meldepflichten für Krypto-Transaktionen und digitale Vermögenswerte verschärft. Sie erweitert bestehende steuerliche Meldepflichten auf Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter mit Sitz in der EU. Unternehmen müssen steuerlich relevante Transaktionen an die Behörden melden, um Steuervermeidung und -hinterziehung zu bekämpfen. DAC8 ergänzt MiCA und CARF und soll eine bessere Überwachung von Krypto-Assets innerhalb der EU ermöglichen.

7. Meldepflichten für Auslandsüberweisungen (AWV)

Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft, die die Meldepflichten für Auslandsüberweisungen betreffen. Die Meldefreigrenze für grenzüberschreitende Zahlungen wurde von zuvor 12.500 € auf 50.000 € angehoben. Neu ist auch, dass Kryptowährungstransaktionen explizit in die Meldepflichten einbezogen wurden. Einnahmen und Ausgaben von Kryptowerten sind gemäß § 67 AWV nach dem neuen Erhebungsschaubild ZABILC2 zu melden, sofern sie die Meldefreigrenze von 50.000 € überschreiten.

https://youtu.be/13YAmO1HnDQ?si=BlPux_1s1241k6Ov

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Lex Beckham

(29.01.25) Deutschland und viele andere Staaten stehen mitten in einer Migrationskrise, die längst außer Kontrolle geraten ist. Während westliche Einwanderungsländer wie Australien und Kanada seit Jahrzehnten klare und bewährte Regelungen haben, um gezielt leistungsstarke und qualifizierte Menschen aufzunehmen, öffnen europäische Länder wie Deutschland ihre Sozialsysteme zunehmend für Einwanderer – oft ohne jede Gegenleistung. Wer in Australien oder Kanada leben will, muss Qualifikationen, Integrationsbereitschaft und wirtschaftlichen Mehrwert nachweisen. In Deutschland hingegen reicht häufig die bloße Ankunft.

Spanien hat mit der sogenannten „Lex Beckham“ bereits vor Jahren eine kluge Regelung geschaffen, die darauf abzielt, gezielt einkommensstarke Personen steuerlich zu begünstigen – ein Modell, das unlängst ausgeweitet wurde. Während andere Länder Migration als wirtschaftlichen Vorteil nutzen, entwickelt sich Deutschland zunehmend zu einem Magneten für Leistungsempfänger.

„Lex Beckham“ macht Spanien zu einem attraktiven Zuzugs- und Wohnsitzland

Das britische Ehepaar Beckham ist weltbekannt: David Beckham als Fußballspieler und Werbe-Ikone, Victoria Beckham als Sängerin der Spice Girls und Modeunternehmerin. Im Jahr 2002 erhielt David Beckham ein Millionenangebot von Real Madrid. Sein Wechsel scheiterte zunächst jedoch an der hohen Steuerbelastung in Spanien. Kurz darauf führte Spanien ein neues Gesetz ein und schuf eine steuerliche Sonderregelung. Eine pauschale Lohnsteuer von lediglich 24 % wurde festgelegt. Unmittelbar nach der Verabschiedung dieses Gesetzes unterschrieb David Beckham seinen Vertrag bei den Königlichen – die „Lex Beckham“ war geboren.

In der Praxis war die „Lex Beckham“ bislang nur für relativ wenige privilegierte Personengruppen attraktiv. Doch eine jüngste Reform hat dies signifikant verbessert: Personen, die diesen steuerlichen Vorteil in Anspruch nehmen, profitieren nun von einem pauschalen Steuersatz von lediglich 24 % auf Lohneinkünfte bis 600.000 Euro. Mehr zu dieser attraktiven Thematik erfahren Sie in meinem aktuellen Kapitalschutz-Video auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller“.

https://youtu.be/IShT2VsgeHI?si=5Om7GpZeIGg4T2xw

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100 % Tod & Steuer!

(02.01.25) Täglich sterben in Deutschland etwa 2.400 Menschen. Deutschland ist ein Land der Erben. Rund 400 Milliarden Euro werden hierzulande jedes Jahr steuerpflichtig vererbt oder verschenkt, wie Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) belegen. Der Tod eines jeden Menschen hat eine Wahrscheinlichkeit von 100 %. Dennoch verfügt mit annähernd 80 % die Mehrzahl der Bürger in Deutschland über kein oder ein veraltetes Testament. Das ist besonders erstaunlich, da von Jahr zu Jahr mehr Vermögen vererbt wird.

In der Praxis sehe ich immer wieder Erbfälle, bei denen es zu großen Familienstreitigkeiten, Gerichtsprozessen und zu vollkommen unnötigen Steuerzahlungen kommt. Die jährlichen Einnahmen des Staates aus der Erbschaftsteuer belaufen sich dabei auf rund 10 Milliarden Euro, Tendenz steigend aufgrund gesetzlicher Verschärfungen zulasten der Erbengeneration. Selbst Ultrareiche gehen grob fahrlässig mit ihrem Vermögen um. Pablo Picasso ist hier ein prominentes Beispiel. Gestorben im Jahr 1973, betrug sein Nachlassvermögen rund 300 Millionen Euro. Er hinterließ – trotz Drängen seines Anwalts – kein Testament, dafür aber viele fordernde Erben: seine Ehefrau sowie mehrere Kinder aus diversen Affären. Der französische Staat hat sich die millionenschwere Erbschaftsteuer in Form von Gemälden auszahlen lassen, die anschließend gewinnbringend versteigert wurden.

Anwälte, die seinen Nachlass jahrelang verwaltet haben, sollen dafür umgerechnet 25 Millionen Euro an Gebühren kassiert haben. Ein jüngerer Fall, der große Schlagzeilen lieferte, war der Tod von Lee Kun-hee, dem ehemaligen Chef von Samsung und einst reichsten Mann Südkoreas. Seine Erben mussten umgerechnet fast 9 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer zahlen. Das ist eine der größten Erbschaftsteuerzahlungen, die weltweit jemals fällig wurden. Warum eine derart privilegierte und superreiche Person keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, beispielsweise durch frühzeitige Überführung des Vermögens in eine Stiftung, ist mir ein Rätsel. Auch wenn es bei Ihnen um weniger Geld geht: Seien Sie schlauer und sorgen Sie für Ihre Erben vor.

Die Basis dafür ist ein professionelles Testament. Eine weitere wirkungsvolle Möglichkeit, Vermögenswerte über Generationen zu sichern, ist die Schaffung gesellschaftsrechtlicher Strukturen wie beispielsweise die Gründung einer Stiftung. Erben und Vererben heißt Klarheit schaffen zum Schutz der Familie – oder auch zum Schutz vor der Familie! Ich gebe Ihnen heute in meinem Kapitalschutz-Podcast auf YouTube, den Sie auf unserem YouTube-Kanal „Markus Miller“ finden, einen Einblick und kleinen Überblick zur wichtigen Thematik des „Erben und Vererben“.

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Auswandern 2024

(31.10.24) Gerade in EU-Ländern wie Deutschland oder Österreich, in denen die Mehrzahl meiner Leser ihren Wohn- und Steuersitz hat, ist die Unzufriedenheit der Menschen mit den politischen Rahmenbedingungen in zahlreichen Bereichen zu spüren. In den letzten Jahren haben überdurchschnittlich viele Bundesbürger ihrem Heimatland den Rücken gekehrt.

Vor allem junge und leistungsstarke Akademiker sowie Rentner wandern verstärkt aus. Der Krieg in der Ukraine, mitten in Europa, sowie die Folgen von Massenmigration und Inflation haben das Interesse an einem „Plan B" zuletzt weiter massiv verstärkt. Aber auch Diskussionen und Entwicklungen rund um Steuererhöhungen, Umverteilungen, das geplante EU-Vermögensregister oder eine Verschärfung der Wegzugsbesteuerung.

Am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Einbürgerungen sind damit schon nach fünf statt bislang acht Jahren möglich. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht bringt auch für deutsche Auswanderer Vorteile mit sich, weil sich jetzt nicht nur Ausländer in Deutschland schneller einbürgern lassen, sondern weil auch Deutsche mit einem Wohnsitz außerhalb der EU die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten können, wenn sie zusätzlich die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzlandes annehmen. Und zwar ohne, dass sie wie bislang beim Bundesverwaltungsamt eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen müssen.

Die Vorzüge des deutschen Reisepasses, allen voran die damit verbundene große Reisefreiheit, können somit weiter genutzt werden. Gleichzeitig können die Vorteile einer zweiten Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates in Anspruch genommen werden. Zweitpass-Strategien können aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen oder steuerlichen Überlegungen sinnvoll sein.

Die vielfältigen Möglichkeiten unterschiedlicher Länder bringen Ihnen weltweit flexible Planungsoptionen und können Ihnen als Absicherung im Sinne eines „Plan B" dienen, weil Sie Ihre Rechte und Freiheiten signifikant erweitern und an Ihre Bedürfnisse anpassen können, wodurch wiederum Ihr individueller Lebensstil und Ihre damit verbundene Lebensqualität erhöht werden.

Mehr zu dieser hochinteressanten Thematik finden Sie in meinem aktuellen Video auf unserem YouTube-Kanal.

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Lastenausgleich? Faktencheck!

(31.01.24) Die Finanzkrise des Jahres 2008, die Eurokrise ab dem Jahr 2010, die Flüchtlingskrise des Jahres 2015, die Corona-Pandemie ab dem Jahr 2020 und die gravierenden Folgen des Kriegsausbruchs in der Ukraine haben seit Februar 2022 in Deutschland die bereits vorherrschende finanzielle Ungleichheit massiv verstärkt. Innerhalb des Euroraums und auch im internationalen Vergleich weist Deutschland eine der höchsten Ungleichverteilungen auf.

Der Anteil der reichsten Einwohner Deutschlands verfügt mittlerweile über rund 30 % des Vermögens. Das ist ein höherer Wert als nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Sorgen vor einer sozialpolitischen Umverteilung nach dem Vorbild des Lastenausgleichs auf Immobilien von 1952 steigen. Immobilien wie Häuser oder Grundstücke können im Gegensatz zu Bürgern und Steuerzahlern nicht auswandern oder verlagert werden wie Bankkonten, Wertpapierdepots oder Schließfachinhalte.

Dies führt bei vielen Bürgern zu diversen Klumpenrisiken in Bezug auf ihr Immobilieneigentum: vom selbstgenutzten Eigenheim bis hin zu vermieteten Häusern und Wohnungen, die als Kapitalanlage und Renditeobjekte dienen. Rund die Hälfte des Vermögens deutscher Bundesbürger steckt in vermeintlich krisensicheren Immobilien. Für zahlreiche Vermögensinhaber stellen eigene Immobilien den wichtigsten Grundbaustein der persönlichen Altersvorsorge dar.

Vermögenswerte wecken staatliche Begehrlichkeiten

Diese Werte könnten staatliche Begehrlichkeiten wecken, sobald der Staat in finanzielle Schieflage gerät. Die Sorgen darum sind nicht unbegründet, weil mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts das Lastenausgleichsgesetz abgeändert wurde. Zum 01.01.2024 trat diese Änderung in Kraft. Berichte in Medien und Internetforen greifen diese Gesetzesänderung auf und schüren teilweise große Ängste vor einem möglichen neuen Lastenausgleich, überwiegend im Zusammenhang mit Immobilien.

Mir fallen dabei auch zahlreiche warnende „Berater“ und angebliche „Experten“ negativ auf, weil sie die Ängste der Menschen in marktschreierischer Art und Weise weiter schüren, um dadurch Immobilieneigentümern ebenso fragwürdige wie teure Seminare, Beratungen oder sonstige Produkte als angebliche Lösungen vor einem Lastenausgleich zu verkaufen. Deswegen ist es mir sehr wichtig, Ihnen zunächst einmal auf Seite 2 eine fundierte Einschätzung der neuen Rechtslage an die Hand zu geben, die Ihnen zeigt, dass für Angst oder gar Panik kein Anlass besteht. Darüber hinaus gibt es, unabhängig von einem möglichen Lastenausgleich, wirkungsvolle Mittel und Wege, Ihr Immobilienvermögen aus steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren und mittels Lösungen in Form rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu schützen.

Das neue Gesetz zur „Sozialen Entschädigung“ ist ein Freibrief für den Staat

Deutschland lag nach dem Zweiten Weltkrieg in Trümmern. Städte wie Berlin, München, Köln, Nürnberg oder Hamburg waren massiv betroffen durch die Bombenangriffe der Alliierten, die Gebäudesubstanzen der Altstädte oft weitestgehend zerstört. Die noch so junge Bundesrepublik musste nach Möglichkeiten suchen, Gelder für den Wiederaufbau des Landes aufzutreiben.

Deswegen schaffte der Staat das sogenannte Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) vom 14.08.1952. Der Zweck bestand darin, den kriegsgeschädigten Bürgern einen Ausgleich zu verschaffen. Diesen mussten jene Bürger aufbringen, deren Immobilien durch den Krieg nicht direkt betroffen waren.

Das Konzept des Lastenausgleichsgesetzes stammt von der Regierung Adenauer

Im Nachkriegsdeutschland hatten viele Bürger durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges und die Währungsreform von 1948 ihre Ersparnisse verloren. Rund 1 % der Bevölkerung hat hingegen die Krise sehr gut überstanden oder sogar da von profitiert. Deswegen war die Vermögensverteilung in Deutschland äußerst unausgewogen. Dieses 1 % der Bevölkerung besaß rund 25 % der gesamten Vermögenswerte.

Deswegen hat die damalige Bundesregierung unter dem konservativen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) beschlossen, eine Sonderabgabe auf große Vermögenswerte in Höhe von 1,67 % zu erheben und mit einer Laufzeit von 30 Jahren als Lastenausgleich einzuführen. Eine Folge dieses Gesetzes wa ren auch staatliche Zwangshypotheken auf Immobilien.

Hierzu wurde eine Sonderabgabe auf Immobilien erhoben. Die Höhe dieser Abgabe lag bei der Hälfte (50 %!) des Vermögenswertes. Sie musste von den jeweiligen Eigentümern in 120 vierteljährlichen Raten in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Diese Zahlungen unterstützten den Staat dann beim Wiederaufbau Deutschlands. Das Gesamtvolumen des damaligen Lastenausgleichs belief sich auf umgerechnet rund 75 Milliarden Euro. Die dadurch erzielten Staatseinnahmen kamen jenen Bürgern zugute, die nach dem Krieg weitest gehend mittelos dastanden. In der breiten Bevölkerung traf diese Zwangsmaßnahme des Jahres 1952 auf eine große Zustimmung. Das zeigte sich auch an der überwältigenden Wiederwahl Konrad Adenauers im Oktober 1953.

Die aktuelle Rechtslage: Vom Lastenausgleichsgesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht

Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 ist somit ein altes Ge setz, das sich in erster Linie auf Kriegsfolgen und die damit verbundenen Schäden stützte. Am 12.12.2019 hat sich diese Grundlage jedoch gewandelt. An diesem Tag wurde das Lastenausgleichsgesetz (LAG) verändert und durch die viel freundlicher klingende Bezeichnung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) geändert, das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

Im Art. 21 des SozERG wurde der Wortlaut des LAG umformuliert. Anstelle des Wortes „Kriegsopferfürsorge“ steht an dieser Stelle jetzt „Soziale Entschädigung“. Dieser schwammige und weit auszulegende Begriff erweitert somit den Anwendungsbereich des einstigen Lastenausgleichsgesetzes signifikant. Er steht im Zusammenhang mit der Neueinführung des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV). Hier wird konkretisiert, was unter eine „sozialen Entschädigung“ fällt. Das SGB XIV soll solche Situationen auflisten, in denen der Staat eine besondere Mitverantwortung an schädigenden Ereignissen trägt. § 1 Abs. 2 SGB XIV zählt dabei die schädigenden Ereignisse auf:

Diese schädigenden Ereignisse fallen unter § 1 SGB XIV

  1. Gewalttaten,
  2. Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
  3. Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
  4. Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben

Wie eine Gewalttat, eine Kriegsauswirkung oder Schutzimpfung definiert ist, wird in separaten Kapiteln des SGB XIV in Abschnitten und Unterabschnitten ausgeführt. Aufgrund der große Interpretationsspielräume wird sich das Gesetz zum „Sozialen Entschädigungsrecht“ auf zahlreiche Krisensituationen anwenden lassen.

Von möglichen Terroranschlägen, über Folgen von Pandemien (Corona) bis hin zu Kriegen (Ukraine). Eine Krisensituation rechtssicher zur Umsetzung staatlicher Zwangsmaßnahmen zu begründen ist dadurch relativ einfach möglich.

Die gesetzlichen Grundlagen für weitreichende Zwangsmaßnahmen des Staates sind geschaffen

Die Schreckensgespenste eines neuen Lastenausgleichs werden überwiegend auf Immobilien projiziert. Das liegt vermutlich daran, dass der Lastenausgleich des Jahres 1952 darauf ausgelegt war. Bewertet man jetzt den neuen Gesetzesrah men, wird klar, dass es seit Jahresbeginn zumindest rechtlich möglich ist, Immobilieneigentümer aufgrund erweiterter Schäden wie beispielsweise Impfschäden oder Kriegsfolgen
zu einem Lastenausgleich zu verpflichten.

Art. 14 des Grundgesetzes schützt zwar persönliches Eigen tum, darf aber eingeschränkt werden. Formal würde der zu zahlende Lastenausgleich in einem derartigen Fall in das jeweilige Grundbuch eingetragen werden. Hier befinden sich auch Hypotheken und Grundschulden, welche auf ein Grundstück bestellt wurden. Ist ein Immobilieneigentümer nicht in der Lage, die geforderten Zahlungen zu leisten, kann das Grundstück auf Weisung des Staates zwangsvollstreckt werden.

Sind Immobilieneigentümer wirklich am stärksten gefährdet? Nein!

In den letzten Monaten sehe ich verstärkt regelrechte Schreckensberichte oder YouTube-Videos zum neuen Lastenausgleichsgesetz. So wurde ein angeblich geplanter Lastenausgleich an diverse staatliche Maßnahmen geknüpft, beispielsweise die Grundsteuerreform oder die letzte große Volkszählung (Zensus 2022). Gerade in den Sozialen Netzwerken werden hier große Ängste geschürt und häufig der Lastenausgleich auf Immobilien aus dem Jahr 1952 als angebliche Blaupause angeführt.

Insbesondere in politisch rechtsgerichteten Kreisen wird damit geworben, dass eine massive Umverteilung anstünde. Insbesondere weil auch zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Loch in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt gerissen wurde. Derart populistischen Warnungen sind Unsinn, außer Immobilien werden in Deutschland in naher Zukunft durch Bomben- und Raketeneinschläge, vergleichbar mit den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges, zerstört.

Auch ein massives Erdbeben, verbunden mit einer weitreichenden Zerstörung des Immobilienbestandes oder flächendeckende Flutwellen und damit verbundene Schäden wie wir diese, regional begrenzt, im Ahrtal gesehen haben, könnten auftreten. Die Wahrscheinlichkeit deutschlandweiter Kriegszerstörungen ist jedoch aus heutiger Sicht als äußerst gering einzuschätzen, die von deutschlandweiten Naturkatastrophen, nach allem, was wir wissen, sogar auszuschließen.

Mein Fazit: Vermögen vorausschauend absichern – Kapitalschutz-Strategien umsetzen!

Bewertet man die neuen Gesetze und deren Wechselwirkungen, wird dennoch klar, dass es zukünftig zumindest rechtlich möglich sein wird, Grundeigentümer wegen erweiterter Schäden wie beispielsweise Impf- oder Flutschäden zu einem Lastenausgleich zu verpflichten. Dabei ist zwar immer auch Art. 14 des Grundgesetzes zu beachten, welcher das Eigentum schützt – dieser darf aber durch oder aufgrund eines Gesetzes, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, eingeschränkt werden.

Eine große Krisensituation, in der das Gesetz zur „Sozialen Entschädigung“ zum Tragen kommt, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur Immobilieneigentümer treffen, sondern jeden Bürger mit seinen Vermögenswerten wie Bankguthaben oder Wertpapierdepots. Sie sollten un abhängig von diesem neuen Gesetz darauf achten, dass Ihre Immobilien stets angemessen versichert bzw. abgesichert sind. Auch ohne einen Lastenausgleich ist die finanzielle und politische Situation bundesweit angespannt.

Es lohnt sich daher, professionell Vorsorge zu leisten. Dabei kommt es vor allem darauf an, Ihren Steuerpflichten – von Mieteinnahmen bis hin zu Schenkung- und Erbschaftsteuern – intelligent so nachzukommen, dass dabei möglichst viel Vermögen bei sich und der Familie bleibt.

"Kapitalschutz vertraulich" Sonderausgabe Lastenausgleich - Wirkungsvolle Abwehrstrategien

Meine Empfehlung: Die Vielzahl der aktuellen Zuschriften zum Thema „Lastenausgleich“ bei Immobilien und einer möglicherweise damit verbundenen Vermögens- bzw. Zwangsabgabe waren für mich die Steilvorlage für die aktuelle Sonderausgabe "Lastenausgleich" meines Wirtschaftsmagazins "KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH"

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Kapitalschutz First - Make your Money Safe again!

(15.11.23) Vielleicht geht es Ihnen wie mir. In den letzten Jahren und Monaten beobachten wir eine Vielzahl an globalen, aber auch regionalen und nationalen Umbrüchen. Zeitpunkte des Paradigmenwechsels waren dabei neben der Corona-Pandemie der Überfall Russlands auf die Ukraine.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in diesem Kontext seine längst legendäre, aber offensichtlich noch mit zu wenig Leben gefüllte Rede zu einer angeblichen „Zeitenwende“ gehalten. Nicht nur dieser Begriff hat sich bei mir eingeprägt, sondern auch geflügelte Wörter, die grundsätzlich positiv klingen aber so komplex sind, dass sie die damit verbunden Risiken für Bürger und Steuerzahler viel zu wenig ins Bewusstsein der Menschen rücken. Dazu fällt mir beispielsweise der ebenfalls durch Bundeskanzler Scholz getätigte Begriff „Doppel-Wumms“ ein, hinter dem Preisbremsen für Energie stehen. Auch das klingt sehr positiv, am Ende des Tages fallen die dafür notwendigen Gelder allerdings nicht vom Himmel, sondern müssen querfinanziert, umverteilt oder durch neue und höhere Steuern refinanziert werden.

Auch all die vielen „Sondervermögen“, die mittlerweile für die unterschiedlichsten Vorhaben geschaffen wurden, sind selbstverständlich keine Vermögenswerte im eigentlichen Sinne, sondern ganz im Gegenteil neue Staatsschulden. Bezeichnend ist die aktuelle Entwicklung, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung jetzt wieder einmal in ihre Schranken weisen musste, indem der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Die Inflation der politischen Mogelpackungen

Ein weiteres Beispiel dieser politischen Mogelpackungen: Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum sogenannten Wachstumschancengesetz beschlossen. Dieses Wort enthält zwei positive Begrifflichkeiten: Wachstum und Chancen. Jeder von uns will Wachstum und Chancen nutzen. Wussten Sie aber, dass das Wachstumschancengesetz unter anderem die Einführung einer nationalen Meldepflicht für Steuerpflichtige und deren Berater bei vorteilhaften Steuergestaltungen vorsieht? Das ist somit auch ein weiteres Überwachungsgesetz!

Eigenverantwortung statt Staat: Make your Money Safe again!

In den letzten Wochen habe ich jede freie Minute genutzt, um an meinem neuen Buch zu schreiben. Hier habe ich mich für den Titel „Kapitalschutz First - Make your Money Safe again!“ entschieden, als Nachfolger meiner beiden Bestseller "Die Welt vor dem Geldinfarkt" und "Finanzielle Selbstverteidigung". Aber auch mein letztes Buch "KRYPTONOMICS" wird durch das wichtige Kapitel "Geldsysteme der Zukunft" weitergeführt.

Ich bin Analytiker, kein Politiker! Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Tonalität gewisse Parallelen zu den Aussagen Donald Trumps in seinem ersten US-Präsidentschaftswahlkampf aufweist. Ich hingegen befasse mich jedoch in meinem - unpolitischen und analytischen - Buch primär mit Themen die jedem Bürger, Vermögensinhaber und Steuerzahler mittlerweile stark verschärft auf den Nägeln brennen.

Die Staaten sind hochverschuldet, das globale Bankensystem ist fragil und unser Geld todkrank. Die Systemrisiken sind derzeit so hoch wie selten zuvor in unserer jüngeren Geschichte, seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Systemrisiko ist in der Ökonomie ein Gefahrenpotenzial, das das Fortbestehen eines Geld- oder Wirtschaftssystems beinträchtigen kann. In der Finanzwirtschaft kann dabei der Zusammenbruch eines systemrelevanten Marktteilnehmers oder einer Branche auf andere Bereiche übergreifen.

50% der Deutschen haben das Vertrauen in die Banken-Einlagensicherung verloren

Derartige Dominoeffekte wurden uns bereits nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers in dramatischer Weise durch die schwerwiegenden Folgen für die Finanz- und Realwirtschaft vor Augen geführt. Eine vor kurzem veröffentlichte Forsa-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass annähernd 50% der Menschen in Deutschland der Banken-Einlagensicherung nicht mehr vertrauen.

Die wenigsten dieser besorgten Bürger treffen allerdings Maßnahmen, um ihr Geld zu schützen. Meine treuen Leser von „Kapitalschutz vertraulich“ stecken hingegen nicht den Kopf in den Sand, sondern setzen selbstbestimmt auf intelligente Kapitalschutz-Strategien!

Testimonial von Ilka Groenewold zu KAPITALSCHUTZ FIRST

Ganz besonders freut mich, dass mir die geschätzte TV-Moderatorin und WELT-Reporterin Ilka Groenewold ein Testimonial für mein Buch geschrieben hat:

"Es wird immer wichtiger, sensibel mit seinen wertvollen Daten umzugehen. Cybersecurity ist heutzutage kein Fremdwort mehr, sondern sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext essentiell, wenn es um den Schutz von sensiblen Daten und Vermögenswerten geht. Als Investorin im Immobiliensektor und auf dem Finanzmarkt bin ich dankbar, das Wissen von Markus Miller an meiner Seite zu wissen. Sein Buch "Kapitalschutz First" ist eine praktische Gebrauchsanweisung, die intelligente und alternative Investments mit dem Schutz von Daten und Eigentumsrechten gleichermaßen verbindet und berücksichtigt."

Ilka Groenewold - TV-Moderatorin und WELT-Reporterin

KAPITALSCHUTZ FIRST erscheint am 20. Februar 2024 - jetzt vorbestellen!

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Deutschlands Wohlstand erodiert!

(30.09.23) Derzeit nutze ich jede freie Minute um an meinem neuen Buch zu schreiben. Hier habe ich mich mittlerweile für den Titel „Kapitalschutz First“ entschieden. Dieser kann sich zwar noch ändern, aber ich finde ihn äußerst passend, ebenso wie den Untertitel „Make your Money Safe again!“. Es kann auch gut sein, dass ich mich hier für die deutsche Version entscheide: „So machen Sie Ihr Geld wieder sicher!“.

Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Tonalität gewisse Parallelen zu den einstigen Aussagen Donald Trumps in seinem ersten US-Präsidentschaftswahlkampf aufweist. Ich hingegen befasse mich jedoch in meinem - unpolitischen und analytischen - Buch primär mit Themen die jedem Bürger, Vermögensinhaber und Steuerzahler mittlerweile stark verschärft auf den Nägeln brennen.

Verschuldete Staaten – fragiles Bankensystem – todkrankes Geld

Die Staaten sind hochverschuldet, das globale Bankensystem ist fragil und unser Geld todkrank. Die Systemrisiken sind derzeit so hoch wie selten zuvor in unserer jüngeren Geschichte, seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Systemrisiko ist in der Ökonomie ein Gefahrenpotenzial, das das Fortbestehen eines Geld- oder Wirtschaftssystems beinträchtigen kann. In der Finanzwirtschaft kann dabei der Zusammenbruch eines systemrelevanten Marktteilnehmers oder einer Branche auf andere Bereiche übergreifen. Derartige Dominoeffekte wurden uns bereits nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers in dramatischer Weise durch die schwerwiegenden Folgen für die Finanz- und Realwirtschaft vor Augen geführt.

Eine vor kurzem veröffentlichte Forsa-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass annähernd 50% der Menschen in Deutschland der Banken-Einlagensicherung nicht mehr vertrauen. Die wenigsten dieser besorgten Bürger treffen allerdings Maßnahmen, um ihr Geld zu schützen. Meine Leser von „Kapitalschutz vertraulich“ stecken hingegen nicht den Kopf in den Sand, sondern setzen selbstbestimmt auf intelligente Kapitalschutz-Strategien!

Massiver Druck durch Zinslasten!

In der letzten Zeit habe ich eine große Freude daran, mich an Diskussionen auf der Plattform „X“ (Twitter) zu beteiligen. Vor kurzem ist mir dabei ein Beitrag von Peter Bofinger aufgefallen. Der Bekannte Professor für Volkswirtschaftslehre ist als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweisen) nach wie vor ein einflussreicher Ökonom, dessen Aussagen Beachtung finden.

In diesem Zusammenhang hat er eine Grafik gepostet mit den Staatsschuldenquoten Deutschlands (67%), Kanadas (105%), Großbritannien (106%), Frankreich (111%), USA (122%), Italien (140%) und Japans mit 258%.

Dazu hat er folgende Aussage getroffen:

„Wir haben schon jetzt die mit Abstand niedrigste Schuldenquote aller G7-Länder. Es gibt ökonomisch keine Rechtfertigung für eine noch niedrigere Quote, vor allem wenn das zu Lasten von Zukunftsinvestitionen geht.“

Dabei hat er Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verlinkt. Das bedeutet somit die Aufforderung, die Schuldenbremse zu Gunsten von Zukunftsinvestitionen aufzugeben. Auf Basis der Feststellung, dass Deutschlands Staatsschuldenquote in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und im Vergleich zu den anderen aufgeführten Volkswirtschaften relativ gering erscheint.

Deutschlands Zinslasten belaufen sich mittlerweile auf rund 40 Milliarden Euro im Jahr!

Sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Bund der Steuerzahler warnen hingegen davor, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse durch Schattenhaushalte aufzuweichen bzw. zu umgehen. Ich teile diese Kritik. Allein für die Zinslasten Deutschlands fallen mittlerweile rund 40 Milliarden Euro im Jahr an.

Ich bin der letzte der etwas gegen Zukunftsinvestitionen hat, aber wenn man sieht, für welche Bereiche große Haushaltsbudgets draufgehen, dann ist der Begriff Zukunftsinvestition genauso falsch, wie das Wort „Sondervermögen“ für Staatsschulden.

Stabilitätskriterium: Die „Schuldenobergrenze“ von Maastricht wird dauerhaft gebrochen!

Ein Stabilitätskriterium der Verträge von Maastricht war ein maximaler Staatsschuldenstand von 60%! Die Vertragsverletzungen sind ein Spiegelbild für die Solidität von EU und Euro!

Die Antwort auf diese Fehlentwicklungen und bedenklichen staatlichen Fehlsteuerungen muss die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Stärkung Ihres Vermögens und Ihres Geldes sein. Durch intelligente und wirkungsvolle Kapitalschutz-Strategien.

Global Wealth Report 2023 Deutschlands Wohlstand erodiert

Die Allianz hat aktuell die vierzehnte Ausgabe ihres "Global Wealth Report" vorgestellt, der das Geldvermögen und die Verschuldung der privaten Haushalte in fast 60 Ländern analysiert.

Annus horribilis

Das Jahr 2022 war für die Sparer ein Jahr des Schreckens. Die Vermögenspreise fielen auf breiter Front. Das Ergebnis war ein kräftiger Rückgang des globalen Geldvermögens1 der privaten Haushalte um -2,7%, der stärkste Rückgang seit der Globalen Finanzkrise (GFC) 2008. Die Wachstumsraten der drei großen Anlageklassen unterschieden sich jedoch deutlich. Während Wertpapiere (-7,3%) und Versicherungen/Pensionen (-4,6%) starke Rückgänge verzeichneten, zeigten Bankeinlagen mit +6,0% ein robustes Wachstum. Insgesamt gingen Finanzanlagen im Wert von EUR 6,6 Billionen verloren, das gesamte Geldvermögen belief sich Ende 2022 auf EUR 233 Billionen.

Am stärksten war der Rückgang in Nordamerika (-6,2 %), gefolgt von Westeuropa (-4,8%). Asien hingegen verzeichnete – mit Ausnahme Japans – noch relativ starke Wachstumsraten. Auch in China wuchs das Geldvermögen mit einem Plus von 6,9% kräftig. Verglichen mit dem Vorjahr (+13,3%) und dem langfristigen Durchschnitt der letzten 20 Jahre (+15,9%) war dies jedoch eine eher enttäuschende Entwicklung – die wiederholten Lockdowns forderten ihren Tribut.

Ausradiert

Trotz der herben Verluste lag das weltweite Geldvermögen der privaten Haushalte Ende letzten Jahres nominal immer noch um fast 19% über dem Stand von 2019 vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Inflationsbereinigt reduziert sich dieser Zuwachs allerdings auf magere 6,6% in drei Jahren, d.h. zwei Drittel des (nominalen) Wachstums fielen den Preissteigerungen zum Opfer. Während die meisten Regionen zumindest ein gewisses reales Wachstum bewahren konnten, ist die Situation in Westeuropa anders: Alle nominalen Zuwächse wurden ausradiert, das reale Geldvermögen sank gegenüber dem Jahr 2019 um -2,6 %.

„Jahrelang haben sich die Sparer über die Nullzinsen beschwert“, sagt Ludovic Subran, Chefvolkswirt der Allianz. „Doch der wahre Feind der Sparer ist die Inflation. Und das nicht erst seit dem Inflationsschub nach Covid-19. In Deutschland zum Beispiel hat sich das nominale Vermögen pro Kopf in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Inflationsbereinigt liegt der Zuwachs nur noch bei weniger beeindruckenden 40 %. Dies unterstreicht die Notwendigkeit intelligenten Sparens und größerer finanzieller Kompetenz. Aber die Inflation ist ein schwer zu besiegendes Biest. Ohne Anreize und Subventionen für langfristiges Sparen werden es die meisten Sparer schwer haben.“

Kein Rückenwind

Nach dem Rückgang im Jahr 2022 dürfte das globale Finanzvermögen im Jahr 2023 wieder ansteigen. Dafür spricht vor allem die (bisher) positive Entwicklung an den Aktienmärkten.

Insgesamt erwarten wir einen Anstieg des globalen Geldvermögens um rund 6%, auch unter Berücksichtigung einer weiteren „Normalisierung“ des Sparverhaltens. Bei einer globalen Inflationsrate von rund 6 % im Jahr 2023 sollte den Sparern ein weiteres Jahr mit realen Verlusten auf ihren Geldvermögen erspart bleiben.

„Die mittelfristigen Aussichten sind jedoch eher gemischt“, so Kathrin Stoffel, Mitautorin des Berichts. „Es wird kein geldpolitischer oder wirtschaftlicher Rückenwind zu spüren sein. Das durchschnittliche Wachstum der Geldvermögen dürfte sich in den nächsten drei Jahren zwischen 4 und 5 % einpendeln, wenn man von durchschnittlichen Aktienmarktrenditen ausgeht. Doch wie das Wetter, das im Zuge des Klimawandels immer extremer wird, sind in der neuen geopolitischen und wirtschaftlichen Landschaft mehr Marktschwankungen zu erwarten. ‚Normale‘ Jahre könnten eher die Ausnahme werden.“

Maßhalten

Die Zinswende war auch auf der Passivseite der Bilanzen der privaten Haushalte deutlich zu spüren. Nachdem die globale Privatverschuldung 2021 noch um 7,8% gestiegen war, schwächte sich das Wachstum im vergangenen Jahr deutlich auf 5,7% ab. Der stärkste Rückgang war in China zu verzeichnen: Das Schuldenwachstum von +5,4% 2022 war das niedrigste Wachstum seit Beginn der Aufzeichnungen. Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten der privaten Haushalte weltweit Ende 2022 auf EUR 55,8 Billionen. Da sich der Abstand zwischen Schulden- und Wirtschaftswachstum auf 3,9 Prozentpunkte vergrößert hat, ist die globale Schuldenquote (Verbindlichkeiten in Prozent des BIP) um mehr als 2 Prozentpunkte auf 66,1% gesunken.

Damit liegt die globale Schuldenquote der privaten Haushalte wieder ungefähr auf dem gleichen Niveau wie zu Beginn des Jahrtausends – ein bemerkenswertes Maß an Stabilität, das kaum zu dem weit verbreiteten Narrativ einer in Schulden ertrinkenden Welt passt. Allerdings haben sich die Verhältnisse auf der Weltschuldenkarte stark verändert. In erster Linie ist die Entwicklung in den Industrieländern durch Stabilität gekennzeichnet. In den meisten Schwellenländern hingegen sind die Schuldenquoten in den letzten zwei Jahrzehnten stark gestiegen. An der Spitze der Liste steht China, wo sich die Quote auf gut 61% mehr als verdreifacht hat.

Treue

Das Brutto-Geldvermögen der deutschen Haushalte sank 2022 um -4,9% und übertraf damit sogar die Verluste während der Finanzkrise (-4,5%). Hauptursache war die Anlageklasse der Versicherungen/Pensionen, die -12,9% an Wert verlor; auch Wertpapiere mussten einen starken Rückgang hinnehmen (-7,7%). Die Bankeinlagen hingegen wuchsen weiter – allerdings war das Plus von 3,7% der schwächste Anstieg seit neun Jahren. Hier spielt das veränderte Sparverhalten eine Rolle: Während die deutschen Sparer ihre Zuführungen von frischem Geld zu den Bankeinlagen um 24,3% (auf EUR 112 Mrd.) reduzierten, sanken die Ersparnisse insgesamt „nur“ um 21,9% auf EUR 297 Mrd.

Damit stieg der Anteil der Kapitalmarktprodukte an den frischen Ersparnissen auf 37% bzw. EUR 110 Mrd. – fast gleichauf mit den Bankeinlagen. Die restlichen neuen Ersparnisse (EUR 81 Mrd.) wurden in Versicherungen und Pensionen investiert. Im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie 2019 ist das Geldvermögen immer noch um 10,1% höher – allerdings nur nominal. Inflationsbereinigt sind die deutschen Sparer „ärmer“ als vor der Pandemie, da ihr Vermögen -2,2% an Kaufkraft verloren hat.

Das Wachstum der Verbindlichkeiten verlangsamte sich auf 4,4%, nach 5,2% im Jahr 2021. Das Netto-Finanzvermögen schließlich ging um satte -8,3% zurück und der Einbruch lag damit ebenfalls über dem bisherigen „Rekord“ von -6,4% im Jahr 2008. Mit einem Netto-Geldvermögen pro Kopf von 63.540 Euro fiel Deutschland in der Rangliste der 20 reichsten Länder auf Platz 19 zurück und tauschte den Platz mit Österreich (Geldvermögen pro Kopf, siehe Tabelle). Auch Deutschland wird zu einem positiven Wachstum zurückkehren: Im Jahr 2023 soll das Geldvermögen um über 3% steigen.

Der Blick auf die globalen Nettogeldvermögen pro Kopf im Jahr 2022

Mein Fazit: In Deutschland steigt die Sorge vor einem gravierenden Wohlstandsverlust!

Gerade in EU-Ländern wie Deutschland oder Österreich, in denen Mehrzahl meiner Leser ihren Wohn- und Steuersitz haben, ist die Unzufriedenheit der Menschen mit den politischen Rahmenbedingungen in zahlreichen Bereichen zu spüren. Das ist für mich deswegen nicht überraschend, weil viele Bürger jetzt erstmals seit Jahrzehnten den realen oder zumindest drohenden Wohlstandsverlust spüren. Dafür sind nach meiner Einschätzung politische Fehlsteuerungen verantwortlich und diesem Unmut wird zunehmend Luft gemacht.

Wesentliche Gründe dafür liegen unbestritten in den enormen Preissteigerungen und dem damit verbundenen Verlust von Kaufkraft und Geldwertstabilität. In meinem Buch „Finanzielle Selbstverteidigung“ bin ich bereits auf die großen Herausforderungen in der Migrationspolitik eingegangen. Die illegale Einwanderung schlägt derzeit ebenso hohe Wellen wie die Asylpolitik. Das spüre auch ich, durch die verstärkte Nachfrage nach Auswanderungs-Themen, bei meinen Lesern von Kapitalschutz vertraulich!

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com