Schließfach ohne Sicherheit!

(15.05.26) Ein Bankschließfach gilt für viele Menschen als besonders sicherer Ort. Schmuck, Gold, Bargeld, wichtige Dokumente oder persönliche Erinnerungsstücke werden dort verwahrt, weil man der Bank mehr Schutz zutraut als dem eigenen Zuhause. Dieses Sicherheitsgefühl ist nachvollziehbar, denn Banken stehen für Seriosität, Kontrolle und professionelle Verwahrung.

 

Doch genau hier liegt ein gefährlicher Trugschluss: Ein Schließfach bedeutet nicht automatisch, dass die Bank im Ernstfall umfassend haftet. Wer hohe Werte einlagert, sollte deshalb nicht nur auf das Image einer Bank vertrauen, sondern sehr genau prüfen, welche Haftung tatsächlich vereinbart ist und welcher Versicherungsschutz besteht.

 

Ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.05.2026 zeigt diese Grenze deutlich. Im sogenannten Haspa-Schließfachverfahren verneinte das Gericht eine weitergehende Haftung der Bank. Hintergrund war ein spektakulärer Einbruch, bei dem mehr als 600 Schließfächer betroffen waren.

 

Vertrauen ersetzt keine Haftung

 

Entscheidend war aus Sicht des Gerichts nicht allein, wie bitter der Schaden für die Kunden war. Maßgeblich war vielmehr die Frage, ob die Bank gegen anerkannte Sicherheitsstandards verstoßen hatte. Genau das sah das OLG Hamburg nicht als ausreichend erwiesen an.

 

Nach Auffassung der Richter hatte die Bank den damals maßgeblichen Sicherheitsstandard eingehalten. Dass aus Kundensicht ein höheres oder optimales Sicherheitsniveau wünschenswert gewesen wäre, reichte für eine Pflichtverletzung nicht aus. Damit wird deutlich: Zwischen gefühlter Sicherheit und rechtlich durchsetzbarem Anspruch kann im Ernstfall eine erhebliche Lücke liegen.

 

Für Sparer, Anleger und Besitzer physischer Werte ist das ein wichtiges Warnsignal. Ein Bankschließfach ist kein Rundum-sorglos-Paket. Wer dort Gold, Bargeld, Schmuck oder wichtige Unterlagen lagert, muss die Vertragsbedingungen, Haftungsgrenzen, Versicherungsregeln und Nachweispflichten sehr genau kennen.

 

Nachweise werden entscheidend

 

Gerade bei Gold, Bargeld oder Schmuck kann im Ernstfall nicht nur der Diebstahl selbst zum Problem werden. Häufig entsteht zusätzlich Streit darüber, was sich tatsächlich im Schließfach befand und welchen Wert diese Gegenstände hatten. Ohne saubere Dokumentation wird die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich schwieriger.

 

Deshalb sollten Sie den Inhalt eines Schließfachs regelmäßig dokumentieren. Dazu gehören Kaufbelege, Fotos, Seriennummern, Gutachten, Kontoauszüge, Edelmetallrechnungen und eine aktuelle Wertaufstellung. Wichtig ist auch, diese Nachweise nicht ausschließlich im selben Schließfach aufzubewahren. Sonst verschwinden im schlimmsten Fall Wertgegenstände und Belege gleichzeitig.

 

Wie brisant das Thema inzwischen ist, zeigt auch die Klagewelle gegen die Sparkasse Gelsenkirchen. Nach dem Einbruch in zahlreiche Schließfächer müssen nun Gerichte klären, ob Sicherheitsmängel vorlagen, welche Ansprüche die Kunden haben und ob die behaupteten Schäden ausreichend nachgewiesen werden können.

 

Mein Fazit: Das Hamburger Urteil ist für geschädigte Schließfachkunden ein richtungsweisendes Warnsignal. Es zeigt: Eine Bank haftet nicht automatisch für jeden Verlust, nur weil Werte in einem Schließfach lagen. Entscheidend sind Sicherheitsstandard, Vertragslage, Versicherungsschutz, Beweisbarkeit und konkrete Pflichtverletzungen.

 

Für Sie als Schließfach-Inhaber bedeutet das: Prüfen Sie Ihren Anbieter, Ihren Vertrag und Ihren Versicherungsschutz. Klären Sie, bis zu welcher Höhe der Inhalt versichert ist, welche Gegenstände ausgeschlossen sind und welche Nachweise im Schadenfall verlangt werden. Echter Vermögensschutz beginnt nicht erst beim Einlagern von Werten, sondern bei der nüchternen Prüfung, ob diese Werte im Ernstfall auch wirklich abgesichert und beweisbar sind.

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Kritische Rohstoffe!

(22.01.25) Bereits im Jahr 2019 sorgte Donald Trump für Aufsehen, als er die zunächst absurd erscheinende Idee äußerte, Grönland kaufen zu wollen. Vor kurzem hat er erneut sein Interesse bekundet, Grönland in die Vereinigten Staaten einzugliedern. Erschreckend dabei ist, dass er auch den Einsatz militärischer Mittel nicht ausgeschlossen hat. Das ist deswegen absurd, weil Grönland völkerrechtlich eine autonome Region des Königreichs Dänemark ist, einem Gründungsmitglied der NATO, mit der dänischen Krone als Währung.

Unbestritten ist die größte Insel der Welt heiß begehrt. Mit einer Bevölkerungsdichte von nur 0,1 Einwohnern pro Quadratkilometer ist die arktische Insel vor der Westsahara, der Mongolei, Australien und Namibia das Land mit der geringsten Besiedlung weltweit. Gleichzeitig birgt Grönland immense strategische und wirtschaftliche Potenziale. Die größte arktische Landmasse verfügt über enorme Rohstoffvorkommen wie Uran, Zink, Eisenerz und Gold.

Rohstoffpotenzial und strategische Vorsorge in Zollfreilagern

Aber auch enorme Vorkommen seltener Erden, die für Hightech-Produkte wie Smartphones, Windkraftanlagen oder Elektroautos essenziell sind. Angesichts der großen Abhängigkeiten von China könnten Grönlands Reserven eine alternative Quelle für westliche Länder darstellen. Auch erneuerbare Energien wie Wasserkraft und das Potenzial für Öl- und Gasförderung sind wirtschaftlich hochinteressant. Daneben bietet Grönland eine unberührte Natur, die jedes Jahr immer mehr Touristen anzieht.

Wie Staaten sind produzierende Unternehmen und Privatpersonen gut damit beraten, im Bereich der mineralischen Rohstoffe Vorsorgedepots aufzubauen. Ich empfehle dabei Vorsorgedepots für Edelmetalle, strategische Metalle und seltene Erden über sichere Zollfreilager im Fürstentum Liechtenstein aufzubauen.

In meinem heutigen Kapitalschutz-Video auf unserem YouTube-Kanal „Markus Miller“ befasse ich mich mit dieser hochinteressanten Thematik der mineralischen bzw. kritischen Rohstoffe der Technologiemetalle, der seltenen Erden und strategischen Metalle.

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Kapitalschutz First - Make your Money Safe again!

(15.11.23) Vielleicht geht es Ihnen wie mir. In den letzten Jahren und Monaten beobachten wir eine Vielzahl an globalen, aber auch regionalen und nationalen Umbrüchen. Zeitpunkte des Paradigmenwechsels waren dabei neben der Corona-Pandemie der Überfall Russlands auf die Ukraine.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat in diesem Kontext seine längst legendäre, aber offensichtlich noch mit zu wenig Leben gefüllte Rede zu einer angeblichen „Zeitenwende“ gehalten. Nicht nur dieser Begriff hat sich bei mir eingeprägt, sondern auch geflügelte Wörter, die grundsätzlich positiv klingen aber so komplex sind, dass sie die damit verbunden Risiken für Bürger und Steuerzahler viel zu wenig ins Bewusstsein der Menschen rücken. Dazu fällt mir beispielsweise der ebenfalls durch Bundeskanzler Scholz getätigte Begriff „Doppel-Wumms“ ein, hinter dem Preisbremsen für Energie stehen. Auch das klingt sehr positiv, am Ende des Tages fallen die dafür notwendigen Gelder allerdings nicht vom Himmel, sondern müssen querfinanziert, umverteilt oder durch neue und höhere Steuern refinanziert werden.

Auch all die vielen „Sondervermögen“, die mittlerweile für die unterschiedlichsten Vorhaben geschaffen wurden, sind selbstverständlich keine Vermögenswerte im eigentlichen Sinne, sondern ganz im Gegenteil neue Staatsschulden. Bezeichnend ist die aktuelle Entwicklung, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung jetzt wieder einmal in ihre Schranken weisen musste, indem der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Die Inflation der politischen Mogelpackungen

Ein weiteres Beispiel dieser politischen Mogelpackungen: Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum sogenannten Wachstumschancengesetz beschlossen. Dieses Wort enthält zwei positive Begrifflichkeiten: Wachstum und Chancen. Jeder von uns will Wachstum und Chancen nutzen. Wussten Sie aber, dass das Wachstumschancengesetz unter anderem die Einführung einer nationalen Meldepflicht für Steuerpflichtige und deren Berater bei vorteilhaften Steuergestaltungen vorsieht? Das ist somit auch ein weiteres Überwachungsgesetz!

Eigenverantwortung statt Staat: Make your Money Safe again!

In den letzten Wochen habe ich jede freie Minute genutzt, um an meinem neuen Buch zu schreiben. Hier habe ich mich für den Titel „Kapitalschutz First - Make your Money Safe again!“ entschieden, als Nachfolger meiner beiden Bestseller "Die Welt vor dem Geldinfarkt" und "Finanzielle Selbstverteidigung". Aber auch mein letztes Buch "KRYPTONOMICS" wird durch das wichtige Kapitel "Geldsysteme der Zukunft" weitergeführt.

Ich bin Analytiker, kein Politiker! Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Tonalität gewisse Parallelen zu den Aussagen Donald Trumps in seinem ersten US-Präsidentschaftswahlkampf aufweist. Ich hingegen befasse mich jedoch in meinem - unpolitischen und analytischen - Buch primär mit Themen die jedem Bürger, Vermögensinhaber und Steuerzahler mittlerweile stark verschärft auf den Nägeln brennen.

Die Staaten sind hochverschuldet, das globale Bankensystem ist fragil und unser Geld todkrank. Die Systemrisiken sind derzeit so hoch wie selten zuvor in unserer jüngeren Geschichte, seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Systemrisiko ist in der Ökonomie ein Gefahrenpotenzial, das das Fortbestehen eines Geld- oder Wirtschaftssystems beinträchtigen kann. In der Finanzwirtschaft kann dabei der Zusammenbruch eines systemrelevanten Marktteilnehmers oder einer Branche auf andere Bereiche übergreifen.

50% der Deutschen haben das Vertrauen in die Banken-Einlagensicherung verloren

Derartige Dominoeffekte wurden uns bereits nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers in dramatischer Weise durch die schwerwiegenden Folgen für die Finanz- und Realwirtschaft vor Augen geführt. Eine vor kurzem veröffentlichte Forsa-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass annähernd 50% der Menschen in Deutschland der Banken-Einlagensicherung nicht mehr vertrauen.

Die wenigsten dieser besorgten Bürger treffen allerdings Maßnahmen, um ihr Geld zu schützen. Meine treuen Leser von „Kapitalschutz vertraulich“ stecken hingegen nicht den Kopf in den Sand, sondern setzen selbstbestimmt auf intelligente Kapitalschutz-Strategien!

Testimonial von Ilka Groenewold zu KAPITALSCHUTZ FIRST

Ganz besonders freut mich, dass mir die geschätzte TV-Moderatorin und WELT-Reporterin Ilka Groenewold ein Testimonial für mein Buch geschrieben hat:

"Es wird immer wichtiger, sensibel mit seinen wertvollen Daten umzugehen. Cybersecurity ist heutzutage kein Fremdwort mehr, sondern sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext essentiell, wenn es um den Schutz von sensiblen Daten und Vermögenswerten geht. Als Investorin im Immobiliensektor und auf dem Finanzmarkt bin ich dankbar, das Wissen von Markus Miller an meiner Seite zu wissen. Sein Buch "Kapitalschutz First" ist eine praktische Gebrauchsanweisung, die intelligente und alternative Investments mit dem Schutz von Daten und Eigentumsrechten gleichermaßen verbindet und berücksichtigt."

Ilka Groenewold - TV-Moderatorin und WELT-Reporterin

KAPITALSCHUTZ FIRST erscheint am 20. Februar 2024 - jetzt vorbestellen!

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Der Fall PIM Gold als Warnung!

(18.09.19) Gold als wichtigstes Edelmetall findet seit Jahrhunderten in Form von Goldmünzen und Barren Verwendung im Zahlungsverkehr und ist besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine beliebte Vermögensanlage, wie auch die nachfolgende Welt-Grafik verdeutlicht.

Im Jahr 2018 belief sich das weltweite Goldangebot auf rund 4.500 Tonnen, bei einer weltweiten Goldnachfrage von etwa 4.345 Tonnen. Dabei lässt sich der Verwendungszweck der Goldnachfrage in die Bereiche Schmuck, Technologie, Investment und Notenbanken aufteilen.

Quelle: Infografik WELT

Aktuell gibt es in Deutschland einen sehr großen, mutmaßlichen Betrugsfall im Segment der Edelmetalle. Verbunden mit einem enormen Ausmaß im Hinblick auf die finanziellen Dimensionen des Schadens. Dabei handelt es sich um die Anbieter PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH. Rund 2 Tonnen Gold im Wert von rund 90 Millionen Euro stehen dabei im Feuer. Tausende Privatanleger stehen vor einem Verlust ihrer als sicher geglaubten Edelmetall-Investments.

Ebenso stehen Hunderte - wenn nicht gar Tausende - Vermittler vor dem Verlust ihrer Haupteinkommensquelle in Kombination mit einem jetzt zusätzlich latent werdenden, massiven Haftungsrisiko. Für viele Vermittler geht es dabei längst um die nackte Existenz. Dazu später mehr.

FMA Österreich: Warnung vor Geldanlagen in Edelmetalle!

Aufgrund dieses aktuellen, mutmaßlichen Betrugs-Falles hat sich die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) ganz offensichtlich am 12. September 2019 dazu entschlossen, eine Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen zu veröffentlichen. Das ist absolut angebracht, weil sich auch bei diesen, vermeintlich sicheren Geldanlagen, viele unseriöse oder gar betrügerische Anbieter tummeln. Speziell in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Kursschwankungen an den Wertpapiermärkten steigt das Interesse an Gold bzw. Edelmetallen, da diese als sichere Wertanlage gelten.

Privatanleger und unerfahrene Investoren müssen allerdings auch bei Edelmetall-Investments eine große Sorgfalt und Vorsicht walten lassen. Deswegen finde ich die nachfolgende, grundlegende Warnung bzw. Sensibilisierung der österreichischen Finanzmarktaufsicht sehr gut, nicht nur für Anleger aus der Alpenrepublik.

Was muss ein Anleger beachten, der in Gold oder andere Edelmetalle investieren will?

Grundsätzlich stellt der Handel mit physischen Rohstoffen wie Gold und Edelmetallen als „Warenhandel“ keine konzessionspflichtige Finanzdienstleistung dar. Er ist daher weder reguliert noch beaufsichtigt. Dies trifft auch auf den Handel und die Veranlagung in Form von Barren oder Münzen zu. Ebenso trifft dies auf sogenannte Goldsparpläne oder Gold-Ansparpläne zu, bei denen dem Anleger nicht das physische Edelmetall ausgehändigt wird, sondern nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf die physische Übergabe des Edelmetalls.

Wird das Gold – wie bei Ansparplänen üblich – dem Anleger nicht Zug um Zug gegen Bezahlung übergeben, so birgt auch die vermeintlich sichere Veranlagung hohe Risiken: Einerseits werden oft sehr hohe Nebenkosten für Verwaltung, Lagerung und Versicherung in Rechnung gestellt. Andererseits ist es kaum überprüfbar, ob für die geleistete Zahlung tatsächlich das Edelmetall erworben, sicher verwahrt und jederzeit aushändigbar ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Käufer seinerseits für die Vermittlung weiterer Anleger hohe Provisionen in Aussicht stellt. Dies ist ein starkes Indiz, das den Verdacht auf ein verbotenes Ketten- oder Pyramidenspiel (§ 168a StGB) oder gar den Verdacht auf Betrug (§ 168 StGB) begründen kann.

Fazit: Lassen Sie große Vorsicht walten bei Edelmetall-Investments!

Ich teile die Veröffentlichung der Finanzmarktaufsicht FMA aus Österreich - die ganz grundlegend 1 zu 1 auf Deutschland übertragbar ist - uneingeschränkt: Seit Ausbrauch der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 ist es gerade bei sogenannten Goldsparplänen oder Gold-Ansparplänen vermehrt zu Betrugsfällen gekommen! Empfehlung: Unterziehen Sie Edelmetallhändler und Sparplananbieter - im In- und Ausland - stets einer sorgfältigen Überprüfung!

Der Fall PIM-Gold: Ein realer Wirtschaftskrimi

Nun zum bereits angesprochenen, mutmaßlichen Betrugsfall im Bereich der Edelmetalle, der in seiner Dimension einen hohen Millionenschaden für betroffene Anleger zu befürchten lässt. Anfang September hat die zuständige Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Firmenzentrale von PIM Gold im hessischen Heusenstamm durchgeführt Aufgrund einer Verfügung des Amtsgerichts Darmstadt wurde mittlerweile über die Vermögenswerte der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH ein Arrest angeordnet, die Geschäftstätigkeit wurde eingestellt, Konten eingefroren. Der Geschäftsführer Mesut Pazarci wurde verhaftet, gegen weitere Beteiligte laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Nachfolgend ein aktueller Screenshot der Internetseite von PIM Gold:

Empfehlung für betroffene Anleger und Vermittler: Konsultieren Sie einen versierten Anwalt!

PIM Gold und seine verbundenen Unternehmen haben Edelmetalle und Gold-Sparpläne an Privatanleger verkauft. Der Vertrieb erfolgte dabei auf Basis eines Network-Marketingsystems, überwiegend über freie Vermittler bzw. Handelsvertreter, die für ihre Vermittlungsdienstleistungen hohe Provisionen erhalten haben. Diese freien Vermittler werden sich jetzt mit großer Sicherheit ebenfalls auf massive Schadensersatzforderungen und Klagen seitens ihrer Kunden einstellen müssen, weil aller Voraussicht nach bei PIM Gold kaum mehr etwas zu holen sein wird.

Die Anzahl der Kunden und die Höhe der Forderungen, die Eigentumsverhältnisse der sichergestellten Edelmetalle, sowie die Ausmaße des Schadens sind derzeit noch vollkommen unklar. Ich bin sehr gespannt, auf die weiteren Entwicklungen. Geschädigten Anlegern rate ich - ebenso wie betroffenen Vermittlern - zur umgehenden Konsultation eines versierten, weil spezialisierten Rechtsbeistandes!

Das Geschäftsmodell von PIM Gold war seit Jahren dubios!

Investitionen in Gold und Silber sind selbstverständlich sinnvoll. Bei seriösen Edelmetallhändlern mit direkter Eigentumsübertragung. Was PIM Gold allerdings offeriert hat, war seit jeher dubios. PIM Gold und seine zahlreichen Vermittler versprachen beispielsweise die Einlagerung von Edelmetallen mit festen Renditen. Das soll möglich sein, durch einen aktiven Goldhandel. Hier standen jedoch die versprochenen Renditen von 3% und mehr in keinerlei Relation zu den niedrigen Handelsmargen im professionellen Goldhandel. Das Risiko eines mutmaßlichen Schneeballsystems war hier bereits vorprogrammiert. Eine Frage muss aber hier - bei allem Respekt - in diesem Fall erlaubt sein, da seitens PIM Gold auch Sparpläne angeboten wurden:

Wo war eigentlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin?

Es gibt mittlerweile mehrere – grundlegend seriöse - Edelmetallhändler, die sich von ihren Kunden Gold und weitere Edelmetalle leihen. Für den Aufbau und die Bereitstellung ihrer großen Handelsbestände benötigen sie Bankdarlehen, für die sie trotz der Niedrigzinsphase hohe Zinsen zahlen müssen. Sich stattdessen Gold bei ihren Kunden zu leihen, ist für Edelmetallhändler günstiger und damit attraktiver. Die Verwahrung von Gold bringt normalerweise keine Zinsen, sondern kostet Gebühren für die Einlagerung und Versicherung.

Als Verleiher (Goldleihe) können Anleger hingegen - neben der Wertentwicklung ihres Goldes - von einem zusätzlichen Ertrag profitieren. Gleichzeitig sind ihre Edelmetalle vor Diebstahl geschützt und versichert gelagert. Bei einem späteren Verkauf sind auch die Ankaufkurse attraktiv, da die aufwändige Prüfung der Waren auf Echtheit und Qualität entfällt. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, Edelmetalle - im Hinblick auf eine attraktive, feste Rendite - scheinbar zu optimieren durch einen Verleih. Edelmetalle sind frei von Zahlungsversprechen Dritter. Es ist geradezu absurd und kontraproduktiv, gekaufte Edelmetalle einem Kreditrisiko auszusetzen.

Edelmetalle sind eine wichtige Versicherung gegen Systemrisiken!

Gold und andere Edelmetalle in physischer Form sind für mich eine strategische Versicherung. Diese sollten Sie bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union lagern, vorzugsweise in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die ein geschütztes Sondervermögen - mit direktem Eigentumsübergang - darstellen.

Verliehenes Gold geht hingegen in den Vermögens- bzw. Handelsbestand eines Dritten über. Es entsteht ein Rückzahlungsversprechen. Das birgt massive Risiken, die durch KEINE der beschriebenen Vorteile gerechtfertigt werden! Für mich gilt daher ganz klar als Fazit:

Edelmetalle verleiht man nicht!

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Wie sicher sind EU-Bankschließfächer?

(15.06.2018) Investments in Gold und Silber stehen nach wie vor auf der Liste des Vorsorge-Pakets zahlreicher Kapitalanleger und Bankkunden. Vollkommen zu Recht. Wie sicher ist mein Bankschließfach? Diese Frage versuchte gerade die Sparkasse Allgäu für ihre Kunden zu beantworten, durch eine Stellungnahme die für mich eine reine „Beschwichtigung“ und Scheinsicherheit gegenüber den offensichtlich besorgten Schließfachkunden der Sparkasse Allgäu darstellt.

Die Sparkasse Allgäu veröffentlichte hierzu folgende Aussagen, die ich Ihnen nachfolgend im Original zitiere:

„Liebe Leserinnen und Leser,

ein Bankschließfach empfiehlt sich für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen. Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Versicherungspolice, Familienstammbuch, Testament oder IT-Backup sind übliche Gegenstände im Banktresor. Nun bat ein Kunde um Klärung, welche Auswirkungen eine angenommene Banken-Insolvenz für sein Bankschließfach und die darin eingelegten Werte bei der Sparkasse Allgäu haben würde.

Turbulenzen Könnte ein Beben am Finanzmarkt mit der Folge einer Bankeninsolvenz Auswirkungen auf den Inhalt meines Bankschließfachs haben? Müssen hier besondere Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden? Die Klärung dieser Fragen lässt den einen oder anderen hoffentlich wieder ruhiger schlafen.

Sicherheit für Ihre eingelegten Werte im Bankschließfach

Der Bankkunde, der ein Schließfach gemietet hat, kann über den Inhalt verfügen, da dieser sein Eigentum ist. Werden im Falle einer Insolvenz die Schalter der betreffenden Bank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen, kann es zwar sein, dass der Kunde einen Termin zum Öffnen des Schließfachs vereinbaren muss, um seinen Inhalt zu entnehmen. Die eingelegten Werte im Bankschließfach des Kunden bleiben bei einer Banken-Insolvenz auf jeden Fall unangetastet. Institutssicherung der Sparkasse verhindert Banken-Insolvenz Unabhängig davon gilt Folgendes: Im Bedarfsfall trägt bei uns neben der gesetzlichen Einlagensicherung die freiwillige Institutssicherung der Sparkassen dafür Sorge, die Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanzgruppe wiederherzustellen und verhindert so den sogenannten „Sicherungsfall“. Damit wird eine Insolvenz vorzeitig abgewendet. Einzelheiten können Sie im Einlagensicherungsgesetz nachlesen.

Die Sparkasse Allgäu ist dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassen angeschlossen. Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut in der Sparkassen-Finanzgruppe zu einer Leistungsstörung gekommen. Kein Kunde hat Einlagen oder Zinsen verloren und noch nie mussten Einleger entschädigt werden. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Artikel zur Klärung offener Fragen beitragen.

Ihre Inge Schneider

Qualitätsteam“ (Zitat Ende)

Notfallreserven wie Edelmetalle oder Bargelder aber auch Hardware-Wallets gehören NICHT in EU-Bankschließfächer!

Die zunehmenden Bargeld- und Bargoldeinschränkungen und weitere, gravierende Entwicklungen in der EU aus der jüngeren Vergangenheit – wie beispielsweise die Kontrolle und Sperrung von privaten Schließfächern bei griechischen Banken – zeigen eines deutlich: Edelmetalle, Bargelder, aber auch digitale Vermögensewerte in Form von Hardware-Wallets gehören nicht in Bankschließfächer! Zumindest nicht bei Banken innerhalb der EU-Bankenunion.

Am Tag als in Griechenland die Banken geschlossen wurden, wurde auch der Zugang zu den Schließfächern gesperrt. Führen Sie sich diese Vorgänge der jüngeren Geschichte als Warnung oder zumindest als Sensibilisierung stets vor Augen, wenn Sie euphemistische Beschwichtigungen von Banken lesen, wie am vorliegenden Beispiel der Sparkasse Allgäu.

Vieles ist in der Vergangenheit noch nie passiert, was heute auf einmal doch geschieht. Vom Abstieg des HSV über das Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft bei einer WM-Vorrunde bis hin zur Pleite von Lehman Brothers. Die Vergangenheit war noch nie eine Garantie für die Zukunft, sehr häufig war die Geschichte aber eine Warnung. Deswegen empfehle ich Ihnen, auf bankenunabhängige Schließfach-Anbieter außerhalb des EU-Raumes zu setzen.

Wo die Deutschen ihr Bargeld verstecken

Die Deutschen lieben ihr Bargeld – laut aktuellen Daten der EZB haben sie EU-weit die meisten Scheine und Münzen dabei. Im Durchschnitt heben die Bundesbürger bei jedem Gang zum Bankautomaten 248 Euro ab. Doch wohin damit, wenn die Summe für das Portemonnaie zu groß ist?

Eine aktuelle Umfrage von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov zeigt: Mehr als jeder Dritte bewahrt zuhause größere Mengen Bargeld auf. Der Tresor ist dabei das beliebteste „Versteck“. Aber auch unauffälligere Orte sind beliebt. Allen voran der Briefumschlag, aber auch Kleiderschrank und Bücherregal werden zur Privatbank. Was für Bargeld gilt, gilt häufig auch für Schmuck oder Edelmetalle.

Setzen Sie auf bankenunabhängige Schließfächer und Tresore im Fürstentum Liechtentstein oder in der Schweiz!

Das Netz des automatischen Informationsaustauschs AIA (Grafik) wird im Hinblick auf Ihre persönlichen Bankdaten immer weitreichender und engmaschiger. Gleichzeitig wird die Anonymität von Bargeld zunehmend eingeschränkt, und zwar durch gesetzliche Barzahlungsbegrenzungen in immer mehr EU-Ländern bis hin zu möglichen Bargeldverboten.

Bankschließfächern wahren als einzige das Bankgeheimnis – noch

Inhalte von Bankschließfächern sind bislang noch geheim. Das wird sich aber nach meiner festen Überzeugung ebenfalls bald ändern. Der Staat plant bereits eine zentrale Abrufstelle als Sammeldatenbank für Bankschließfächer. Ebenso hat Griechenland deutlich vor Augen geführt, wie schnell Schließfächer bei Banken blockiert werden können.

An dem Tag, an dem in Griechenland die Bankkonten und Abhebungen eingefroren wurden, wurde auch der Zugang zu den Bankschließfächern gesperrt. Ihnen muss bewusst sein, dass Sie sich auch mit Ihrem privaten Schließfach bei einer Bank in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union im EU-Bankensystem befinden. Edelmetalle gehören nicht in EU-Bankschließfächer! Die Private-Keys und Recovery-Seeds von Bitcoins und anderen Cryptocoins bzw. digitalen Assets aber selbstverständlich auch nicht!

Notfallreserven wie Edelmetalle, Diamanten oder Bargelder gehören in bankenunabhängige Schließfächer und Tresore – Außerhalb der EU-Systeme!

Die Vereinbarungen zwischen der Schweiz, Liechtenstein und anderen Ländern bezüglich des automatischen Informationsaustausches beziehen sich auf Kontoinformationen. Nicht auf die Gegenstände in Ihren Schließfächern. Das Problem ist allerdings, dass Sie bei den Banken in der Schweiz und in Liechtenstein meist ein Konto benötigen – oder gar ein Wertpapierdepot verbunden mit einer Mindestanlagesumme – um überhaupt ein Schließfach anmieten zu können. Deswegen empfehle ich Ihnen, auf bankenunabhängige Schließfach- und Tresor-Anbieter außerhalb des EU-Raumes zu setzen.

Von einem meiner Leser habe ich eine Aufgabe gestellt bekommen, für die er bislang keine Lösung gefunden hat:

Er suchte ein Schließfach in der Schweiz oder in Liechtenstein, zu dem er im Bedarfsfall rund um die Uhr Zugang hat. Es sollte bankenunabhängig sein, kein zusätzliches Konto sollte für die Anmietung notwendig sein und es sollte auch ein Versicherungsschutz beinhaltet sein, ohne dass dieser selbst abgeschlossen werden muss. Erfreulicherweise bin ich fündig geworden – Kapitalschutz vertraulich.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com