Rechtsschutz: Vermittlerhaftung und Verteidigung!
(21.09.19) Ich habe in der letzten Zeit zahlreiche Recherchen und Berichte publiziert, zu fragwürdigen MLM-Systemen, Strukturvertrieben, Network-Marketing-Modellen und ganz allgemein provisionsbasierten Vermittlungsprogrammen. Nicht nur auf GEOPOLITICAL.BIZ, sondern auch auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ. Das Haftungsrisiko und die Verwicklung von Personen die als Networker und Vertriebler tätig sind, nimmt immer weiter zu.
Die Rechtssprechung entwickelt sich dabei stark zunehmend verbraucher- bzw. anlegerfreundlich. Mittlerweile erhalte ich nicht nur zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern bzw. Anlegern, die in ein fragwürdiges Geschäftsmodell, Investmentkonzept oder Anlageprodukt investiert haben, sondern auch von Vermittlern und Vertrieblern, die ein zwischenzeitlich gescheitertes oder notleidendes Investment- bzw. Vertriebskonzept verkauft haben.
Die Rechtsprechung wird verbraucherfreundlicher - Haftungsrisiken für Vermittler steigen
Es ist davon auszugehen, dass die Schadensersatzforderungen- und klagen von Anlegern bzw. Verbrauchern auch in Zukunft kontinuierlich zunehmen werden. Bei erlittenen finanziellen Verlusten ist für die Anleger häufig der naheliegendste Weg, rechtliche Schritte gegen den eigenen Berater bzw. Vermittler einzuleiten, der das entscheidende Anlageprodukt oder Investmentkonzept empfohlen hat. Die Vermittler sind sodann mit Haftungsproblematiken und rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, von denen sie zuvor noch nicht einmal gehört haben. Auf einmal sind sie Partei eines Schadensersatzprozesses wegen vermeintlicher Schlecht- oder Falschberatung, wobei sie meist völlig unbedarft nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Tätigkeit nachgekommen sind.
Was aber ist zu jetzt tun, wenn ein unbedarfter, gutgläubiger Vermittler, der nach bestem Wissen und Gewissen ein System oder ein Produkt weiterempfohlen und vertrieben hat, auf einmal vor einer Klage bzw. einem Schadensersatzprozess steht? Zuletzt habe ich aufgrund meines Beitrages "Der Fall PIM Gold als Warnung!" erste Zuschriften von betroffenen Vermittlern erhalten. In diesem Segment bzw. für derartige Fälle kann ich die Konsultation der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte PartG sehr empfehlen, um Ihre Rechte zu wahren und sich vor finanziellen oder gar strafrechtlichen Haftungsrisiken zu schützen. Im nachfolgenden Beitrag von Dr. Miriam Prinzen (Bild) wird der Fall PIM Gold - aus juristischer Sicht für involvierte bzw. betroffene Vermittler - fundiert bewertet.
Dem Recht will nachgeholfen sein: Das gilt für Anleger wie für Vermittler!

Die juristische Analyse der Entwicklungen bei "PIM Gold" von Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen
In Zeiten niedriger Zinsen sind Privatanleger stets auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Gold als wichtigstes Edelmetall bietet sich seit Jahren als attraktive Anlagemöglichkeit an, da es sowohl physisch direkt als auch über Sparpläne erworben werden kann. Allerdings zieht diese Anlagemöglichkeit bereits seit den Zeiten des großen Goldrausches leider auch immer wieder „schwarze Schafe“ an, die den an sich seriösen Goldhandel in Verruf bringen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren immer wieder große Skandale im Zusammenhang mit dem Edelmetallhandel.
Aktuell gibt es einen bereits jetzt sehr ausufernden Betrugsfall. Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen Euro fehlen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt in diesem Sachverhalt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges, wodurch es bereits auch zu einer mit Untersuchungshaft verbundenen Festnahme einer verantwortlichen Person kam. Auch die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) veröffentlichte vor wenigen Tagen eine entsprechende Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen. Die Warnung der FMA lässt sich inhaltlich auch auf die Rechtslage in Deutschland übertragen.
Vermittlerhaftung: Bumerang Provisionszahlungen
Besonders gravierend für die Anleger der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH (künftig PIM Gold) ist der Umstand, dass das Amtsgericht Darmstadt mittlerweile über die Vermögenswerte der Gesellschaften einen Arrest angeordnet hat und somit dort keine Verfügungsgewalt mehr über die wertvollen Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ bestehen. Ferner wurde bei PIM Gold auch die Geschäftstätigkeit eingestellt, ebenso wie die Geschäftskonten der Unternehmen eingefroren wurden. Erfahrungsgemäß führen solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung mit gerichtlichen Arrestverfahren dazu, dass die Kunden (Privatanleger) von PIM Gold einen Totalverlust erleiden können, ohne dass hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung möglich ist.
Ein Risiko des jedenfalls erheblichen Verlustes für die Anleger besteht aber allemal. PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und eben dies kann für sie nun zum Bumerang werden.
Anlegerschutzanwälte bringen sich bereits massiv in Stellung
Bereits jetzt kann man im Rahmen einer einfachen Google-Recherche herausfinden, dass sich die Anlegerschutzrechtsanwälte in Stellung bringen. Die Anlegeranwälte werden sich für Ihre Mandanten, nämlich die Privatanleger sämtliche mögliche Schuldner suchen, gegen die sie Schadensersatz einfordern können. Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicher Weise „ nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.
Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden. Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine gute Verteidigung aufzubauen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Zivilverfahren durch die Vermittler führt auch regelmäßig zu Erfolgen. So konnte etwa gerade erst ein Vermittler, der im Rahmen der Pleite des mit dem Vorwurf eines Schneeballsystem behafteten Container- Anbieters P&R (mehr als 50.000 Anleger erlitten hier zum Teil erhebliche Verluste) auf Schadensersatzanspruch verklagt wurde, vor dem Landgericht Mainz die Ansprüche der Anleger erfolgreich abwehren.
Die Prämisse für Vermittler: Keine Kommunikation ohne Rechtsbeistand!
Keinesfalls sollten die PIM Gold Vermittler nach Auffassung von SBS Legal gegenwärtig mit den Anlegeranwälten kooperieren. Denn spätestens, wenn ein Anlegeranwalt, beispielsweise aufgrund der Insolvenz von PIM Gold oder deren Verantwortlichen, dort keine Ansprüche mehr durchsetzen kann, wird er die Ansprüche für seine Mandanten an den dann noch verbleibenden Vermittler adressieren. Auch wird von SBS Legal als auf das Strukturvertriebsrecht spezialisierte Kanzlei dringend davon abgeraten, mit den eigenen Kunden - jedenfalls ohne Rechtsbeistand - zu kommunizieren, da auch die Kunden am Ende des Tages nicht davor zurückschrecken werden, Sie als Vermittler in die Haftung zu nehmen, auch wenn zuvor eine kooperative Zusammenarbeit stattgefunden hat.

SBS Legal gibt Ihnen als Vermittler eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation!
Sofern Sie als Vermittler von PIM Gold Unterstützung benötigen, steht Ihnen SBS Legal als spezialisierte Rechtsanwälte für Networkmarketing (auch Multi Level Marketing genannt) sehr gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit kraftvoller Energie und geballter rechtlicher Kompetenz zur Verfügung. SBS Legal ist eine hochspezialisiert Rechtsanwaltskanzlei in diesem Segment. Jahrelange und umfangreiche Erfahrungen begründen das besondere Know-How der Kanzlei. Die kompetenten Rechtsanwälte sind mit den Strukturen sowie rechtlichen Besonderheiten der Branche bestens vertraut.
Ebenso ist das Finanzanlagerecht ein Schwerpunkt der Kanzlei. SBS Legal vertritt ausschließlich Vertriebsunternehmen bzw. Vertriebler und Networker. Eine Interessenkollision mit Anlegern ist damit ausgeschlossen! Aufgrund der umfassenden Erfahrungswerte in diesen Rechtsgebieten können Ihnen die Anwälte der Kanzlei eine professionelle und zielführende Abwehr von Schadensersatzforderungen und möglichen anschließenden Schadensersatzprozessen gewährleisten. Schildern Sie SBS Legal unverbindlich Ihr Anliegen. Die Kanzlei gibt Ihnen als Vermittler gerne eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kontaktdaten SBS LEGAL Rechtsanwälte
Telefon: +49 (0)40/73440 86-0
Telefax: +49 (0)40/73440 86-29
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Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com
Der Fall PIM Gold als Warnung!
(18.09.19) Gold als wichtigstes Edelmetall findet seit Jahrhunderten in Form von Goldmünzen und Barren Verwendung im Zahlungsverkehr und ist besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine beliebte Vermögensanlage, wie auch die nachfolgende Welt-Grafik verdeutlicht.
Im Jahr 2018 belief sich das weltweite Goldangebot auf rund 4.500 Tonnen, bei einer weltweiten Goldnachfrage von etwa 4.345 Tonnen. Dabei lässt sich der Verwendungszweck der Goldnachfrage in die Bereiche Schmuck, Technologie, Investment und Notenbanken aufteilen.

Aktuell gibt es in Deutschland einen sehr großen, mutmaßlichen Betrugsfall im Segment der Edelmetalle. Verbunden mit einem enormen Ausmaß im Hinblick auf die finanziellen Dimensionen des Schadens. Dabei handelt es sich um die Anbieter PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH. Rund 2 Tonnen Gold im Wert von rund 90 Millionen Euro stehen dabei im Feuer. Tausende Privatanleger stehen vor einem Verlust ihrer als sicher geglaubten Edelmetall-Investments.
Ebenso stehen Hunderte - wenn nicht gar Tausende - Vermittler vor dem Verlust ihrer Haupteinkommensquelle in Kombination mit einem jetzt zusätzlich latent werdenden, massiven Haftungsrisiko. Für viele Vermittler geht es dabei längst um die nackte Existenz. Dazu später mehr.
FMA Österreich: Warnung vor Geldanlagen in Edelmetalle!
Aufgrund dieses aktuellen, mutmaßlichen Betrugs-Falles hat sich die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) ganz offensichtlich am 12. September 2019 dazu entschlossen, eine Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen zu veröffentlichen. Das ist absolut angebracht, weil sich auch bei diesen, vermeintlich sicheren Geldanlagen, viele unseriöse oder gar betrügerische Anbieter tummeln. Speziell in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Kursschwankungen an den Wertpapiermärkten steigt das Interesse an Gold bzw. Edelmetallen, da diese als sichere Wertanlage gelten.
Privatanleger und unerfahrene Investoren müssen allerdings auch bei Edelmetall-Investments eine große Sorgfalt und Vorsicht walten lassen. Deswegen finde ich die nachfolgende, grundlegende Warnung bzw. Sensibilisierung der österreichischen Finanzmarktaufsicht sehr gut, nicht nur für Anleger aus der Alpenrepublik.
Was muss ein Anleger beachten, der in Gold oder andere Edelmetalle investieren will?
Grundsätzlich stellt der Handel mit physischen Rohstoffen wie Gold und Edelmetallen als „Warenhandel“ keine konzessionspflichtige Finanzdienstleistung dar. Er ist daher weder reguliert noch beaufsichtigt. Dies trifft auch auf den Handel und die Veranlagung in Form von Barren oder Münzen zu. Ebenso trifft dies auf sogenannte Goldsparpläne oder Gold-Ansparpläne zu, bei denen dem Anleger nicht das physische Edelmetall ausgehändigt wird, sondern nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf die physische Übergabe des Edelmetalls.
Wird das Gold – wie bei Ansparplänen üblich – dem Anleger nicht Zug um Zug gegen Bezahlung übergeben, so birgt auch die vermeintlich sichere Veranlagung hohe Risiken: Einerseits werden oft sehr hohe Nebenkosten für Verwaltung, Lagerung und Versicherung in Rechnung gestellt. Andererseits ist es kaum überprüfbar, ob für die geleistete Zahlung tatsächlich das Edelmetall erworben, sicher verwahrt und jederzeit aushändigbar ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Käufer seinerseits für die Vermittlung weiterer Anleger hohe Provisionen in Aussicht stellt. Dies ist ein starkes Indiz, das den Verdacht auf ein verbotenes Ketten- oder Pyramidenspiel (§ 168a StGB) oder gar den Verdacht auf Betrug (§ 168 StGB) begründen kann.
Fazit: Lassen Sie große Vorsicht walten bei Edelmetall-Investments!
Ich teile die Veröffentlichung der Finanzmarktaufsicht FMA aus Österreich - die ganz grundlegend 1 zu 1 auf Deutschland übertragbar ist - uneingeschränkt: Seit Ausbrauch der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 ist es gerade bei sogenannten Goldsparplänen oder Gold-Ansparplänen vermehrt zu Betrugsfällen gekommen! Empfehlung: Unterziehen Sie Edelmetallhändler und Sparplananbieter - im In- und Ausland - stets einer sorgfältigen Überprüfung!

Der Fall PIM-Gold: Ein realer Wirtschaftskrimi
Nun zum bereits angesprochenen, mutmaßlichen Betrugsfall im Bereich der Edelmetalle, der in seiner Dimension einen hohen Millionenschaden für betroffene Anleger zu befürchten lässt. Anfang September hat die zuständige Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung der Firmenzentrale von PIM Gold im hessischen Heusenstamm durchgeführt Aufgrund einer Verfügung des Amtsgerichts Darmstadt wurde mittlerweile über die Vermögenswerte der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH ein Arrest angeordnet, die Geschäftstätigkeit wurde eingestellt, Konten eingefroren. Der Geschäftsführer Mesut Pazarci wurde verhaftet, gegen weitere Beteiligte laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Nachfolgend ein aktueller Screenshot der Internetseite von PIM Gold:

Empfehlung für betroffene Anleger und Vermittler: Konsultieren Sie einen versierten Anwalt!
PIM Gold und seine verbundenen Unternehmen haben Edelmetalle und Gold-Sparpläne an Privatanleger verkauft. Der Vertrieb erfolgte dabei auf Basis eines Network-Marketingsystems, überwiegend über freie Vermittler bzw. Handelsvertreter, die für ihre Vermittlungsdienstleistungen hohe Provisionen erhalten haben. Diese freien Vermittler werden sich jetzt mit großer Sicherheit ebenfalls auf massive Schadensersatzforderungen und Klagen seitens ihrer Kunden einstellen müssen, weil aller Voraussicht nach bei PIM Gold kaum mehr etwas zu holen sein wird.
Die Anzahl der Kunden und die Höhe der Forderungen, die Eigentumsverhältnisse der sichergestellten Edelmetalle, sowie die Ausmaße des Schadens sind derzeit noch vollkommen unklar. Ich bin sehr gespannt, auf die weiteren Entwicklungen. Geschädigten Anlegern rate ich - ebenso wie betroffenen Vermittlern - zur umgehenden Konsultation eines versierten, weil spezialisierten Rechtsbeistandes!
Das Geschäftsmodell von PIM Gold war seit Jahren dubios!
Investitionen in Gold und Silber sind selbstverständlich sinnvoll. Bei seriösen Edelmetallhändlern mit direkter Eigentumsübertragung. Was PIM Gold allerdings offeriert hat, war seit jeher dubios. PIM Gold und seine zahlreichen Vermittler versprachen beispielsweise die Einlagerung von Edelmetallen mit festen Renditen. Das soll möglich sein, durch einen aktiven Goldhandel. Hier standen jedoch die versprochenen Renditen von 3% und mehr in keinerlei Relation zu den niedrigen Handelsmargen im professionellen Goldhandel. Das Risiko eines mutmaßlichen Schneeballsystems war hier bereits vorprogrammiert. Eine Frage muss aber hier - bei allem Respekt - in diesem Fall erlaubt sein, da seitens PIM Gold auch Sparpläne angeboten wurden:
Wo war eigentlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin?
Es gibt mittlerweile mehrere – grundlegend seriöse - Edelmetallhändler, die sich von ihren Kunden Gold und weitere Edelmetalle leihen. Für den Aufbau und die Bereitstellung ihrer großen Handelsbestände benötigen sie Bankdarlehen, für die sie trotz der Niedrigzinsphase hohe Zinsen zahlen müssen. Sich stattdessen Gold bei ihren Kunden zu leihen, ist für Edelmetallhändler günstiger und damit attraktiver. Die Verwahrung von Gold bringt normalerweise keine Zinsen, sondern kostet Gebühren für die Einlagerung und Versicherung.
Als Verleiher (Goldleihe) können Anleger hingegen - neben der Wertentwicklung ihres Goldes - von einem zusätzlichen Ertrag profitieren. Gleichzeitig sind ihre Edelmetalle vor Diebstahl geschützt und versichert gelagert. Bei einem späteren Verkauf sind auch die Ankaufkurse attraktiv, da die aufwändige Prüfung der Waren auf Echtheit und Qualität entfällt. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, Edelmetalle - im Hinblick auf eine attraktive, feste Rendite - scheinbar zu optimieren durch einen Verleih. Edelmetalle sind frei von Zahlungsversprechen Dritter. Es ist geradezu absurd und kontraproduktiv, gekaufte Edelmetalle einem Kreditrisiko auszusetzen.
Edelmetalle sind eine wichtige Versicherung gegen Systemrisiken!
Gold und andere Edelmetalle in physischer Form sind für mich eine strategische Versicherung. Diese sollten Sie bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union lagern, vorzugsweise in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die ein geschütztes Sondervermögen - mit direktem Eigentumsübergang - darstellen.
Verliehenes Gold geht hingegen in den Vermögens- bzw. Handelsbestand eines Dritten über. Es entsteht ein Rückzahlungsversprechen. Das birgt massive Risiken, die durch KEINE der beschriebenen Vorteile gerechtfertigt werden! Für mich gilt daher ganz klar als Fazit:
Edelmetalle verleiht man nicht!
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com




