Das britische Steueroasen-Imperium!
(09.09.26) Das britische Weltreich ist Geschichte – sein Finanznetzwerk lebt jedoch weiter. Britische Überseegebiete und Kronabhängige Gebiete nehmen im internationalen Offshore-System bis heute eine herausragende Stellung ein. Der aktuelle Corporate Tax Haven Index des Tax Justice Network zeigt, wie stark mehrere dieser Finanzplätze weiterhin an der Spitze der Rangliste vertreten sind.
Nach dem Indexstand vom 2. Dezember 2025 belegen die Britischen Jungferninseln erneut Platz 1, die Cayman Islands Platz 2 und Bermuda Platz 4. Jersey folgt als Kronabhängiges Gebiet auf Rang 8. Damit befinden sich vier eng mit Großbritannien verbundene Jurisdiktionen unter den zehn Standorten, denen das Tax Justice Network den größten Anteil an den weltweiten Risiken einer aggressiven Unternehmenssteuervermeidung zuschreibt.
Die Schweiz hat sich im aktuellen Index auf Rang 3 geschoben und damit Bermuda überholt. Das zeigt: Das Problem lässt sich keineswegs auf britische Gebiete reduzieren. Auch selbstständige Staaten wie die Schweiz sowie EU-Mitglieder wie Irland spielen in der Rangliste eine bedeutende Rolle. Irland steht derzeit auf Platz 9.
Das Spinnennetz rund um die City of London
Das Tax Justice Network spricht beim britischen Offshore-System von einem „Second Empire“ oder einem Spinnennetz, in dessen Zentrum die City of London steht. Dazu gehören insbesondere die Britischen Jungferninseln, Cayman Islands, Bermuda, Gibraltar und Anguilla sowie die Kronabhängigen Gebiete Jersey, Guernsey und Isle of Man.
Juristisch ist dabei eine wichtige Differenzierung erforderlich: Die Kronabhängigen Gebiete und britischen Überseegebiete sind keine gewöhnlichen Bestandteile des Vereinigten Königreichs. Sie verfügen über eigene Parlamente, Regierungen, Rechtsordnungen und Steuersysteme. Gleichzeitig bestehen enge verfassungsrechtliche, politische und finanzwirtschaftliche Verbindungen zu Großbritannien. London ist insbesondere für Verteidigung und internationale Beziehungen verantwortlich; die konkrete Reichweite britischer Einflussmöglichkeiten unterscheidet sich jedoch je nach Gebiet.
In der Indexausgabe 2024 schrieb das Tax Justice Network Großbritannien und seinem Netzwerk rund 33 Prozent des weltweiten Risikos aggressiver Unternehmenssteuervermeidung zu. Der Anteil war damit ebenso groß wie derjenige sämtlicher EU-Staaten zusammen. Diese Zahl ist eine Modellrechnung des Tax Justice Network und keine amtliche Feststellung einer internationalen Steuerbehörde.
Was der Index tatsächlich misst
Der Corporate Tax Haven Index misst nicht einfach, wo besonders viele Steuerstraftaten begangen werden. Er untersucht vielmehr, in welchem Umfang die Gesetze und Strukturen einer Jurisdiktion multinationalen Unternehmen Spielräume bieten, Gewinne zu verlagern und dadurch die Steuerlast in anderen Staaten zu reduzieren.
Dazu bewertet das Tax Justice Network die Rechtsordnung anhand von mehr als 70 Fragen, die 18 Indikatoren zugeordnet werden. Daraus entsteht der sogenannte Haven Score. Dieser wird mit dem Umfang der grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten multinationaler Unternehmen – dem Global Scale Weight – kombiniert. Ein hoher Rang bedeutet daher nicht zwingend, dass jede dort angesiedelte Gesellschaft illegal handelt. Er besagt, dass die betreffende Jurisdiktion nach der Methodik des Netzwerks ein besonders großes Risiko für grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen schafft.
Die Britischen Jungferninseln erreichen beim Haven Score 100 von 100 Punkten und verantworten nach dem Index 7,1 Prozent des weltweiten Unternehmenssteuervermeidungsrisikos. Die Cayman Islands kommen ebenfalls auf einen Haven Score von 100 und einen Anteil von 6,7 Prozent. Bermuda erreicht ebenfalls 100 Punkte und 5,2 Prozent. Allein diese drei britischen Überseegebiete stehen damit für einen erheblichen Teil des globalen Risikos.
Die globale Steuerlücke bleibt gewaltig
Nach dem „State of Tax Justice 2024“ verlieren Staaten weltweit schätzungsweise 492 Milliarden US-Dollar Steuereinnahmen pro Jahr. Davon entfallen rund 347,6 Milliarden US-Dollar auf grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen und rund 144,8 Milliarden US-Dollar auf unversteuerte Offshore-Vermögen wohlhabender Privatpersonen.
Dem Vereinigten Königreich und seinem Netzwerk verbundener Offshore-Finanzplätze schrieb das Tax Justice Network rund 26 Prozent dieser weltweiten Verluste zu. Das entsprach nach der damaligen Modellrechnung etwa 129 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Europäische Union war gleichzeitig die Region mit den höchsten eigenen Einnahmeverlusten: Ihre Mitgliedstaaten verloren zusammen geschätzt 176 Milliarden US-Dollar jährlich.
Diese Zahlen sind Schätzungen und keine Summe rechtskräftig festgestellter Steuerstraftaten. Zudem konnte das Tax Justice Network die globale Jahresschätzung im „State of Tax Justice 2025“ nicht mit neuen aggregierten OECD-Daten fortschreiben, da die benötigten Daten nach Angaben des Netzwerks nicht rechtzeitig veröffentlicht worden waren. Der Bericht 2025 konzentriert sich deshalb stärker auf die Jahre 2016 bis 2021 und beziffert die weltweiten Unternehmenssteuerverluste für diesen Zeitraum auf insgesamt 1,7 Billionen US-Dollar.
Steuervermeidung ist nicht automatisch Steuerhinterziehung
Begrifflich müssen legale Steuerplanung, aggressive Steuervermeidung, Gestaltungsmissbrauch und strafbare Steuerhinterziehung sauber voneinander getrennt werden. Das Tax Justice Network verwendet bewusst den übergeordneten Begriff „Tax Abuse“. Dieser umfasst Verhaltensweisen, die nach nationalem Recht teilweise legal sein können, politisch oder wirtschaftlich aber als schädlich bewertet werden.
Steuerhinterziehung liegt dagegen vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen, unrichtige Angaben gemacht oder gesetzliche Erklärungspflichten verletzt werden. Ein Auslandskonto, eine ausländische Gesellschaft oder ein Depot in einer anderen Rechtsordnung ist für sich genommen weder illegal noch anrüchig. Entscheidend sind die tatsächliche wirtschaftliche Substanz, der steuerliche Wohnsitz, die korrekte Deklaration und die Einhaltung sämtlicher Melde- und Mitwirkungspflichten.
Auch legale Gestaltungen haben Grenzen. Nach § 42 der deutschen Abgabenordnung kann das Steuergesetz durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht umgangen werden. Der Bundesfinanzhof stellt zugleich klar, dass allein das Motiv, Steuern zu sparen, eine Gestaltung noch nicht unangemessen macht. Steuerpflichtige dürfen ihre Verhältnisse grundsätzlich so ordnen, dass keine oder möglichst geringe Steuern entstehen – solange die gewählte Struktur rechtlich zulässig, wirtschaftlich nachvollziehbar und ordnungsgemäß offengelegt ist.
Die Offshore-Welt ist transparenter geworden
Das klassische Bild vom vollständig anonymen Nummernkonto in einer verschwiegenen Steueroase ist weitgehend überholt. Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard, wirtschaftliche Eigentümerregister, Geldwäscheprüfungen und länderbezogene Berichtspflichten haben die Transparenz erheblich erhöht.
Nach Berechnungen des Tax Justice Network bleiben dennoch rund 63 Prozent der weltweit offshore gehaltenen und nicht ordnungsgemäß deklarierten Vermögen vom automatischen Informationsaustausch unentdeckt. Das Netzwerk sieht darin einerseits einen Beleg für fortbestehende Lücken, andererseits aber auch dafür, dass ein konsequent umgesetzter Informationsaustausch grundsätzlich wirkt.
Für Privatanleger bedeutet das: Eine internationale Vermögensstruktur ist kein Instrument, um Steuern zu verstecken. Sie kann jedoch sinnvoll sein, um Banken-, Währungs-, Rechtsraum- und politische Risiken zu streuen. Die steuerlichen Folgen richten sich dabei regelmäßig nach dem Wohnsitz, der konkreten Einkunftsart, Doppelbesteuerungsabkommen und nationalen Hinzurechnungs- oder Missbrauchsvorschriften – nicht allein nach dem Standort des Kontos oder Depots.
Mein Fazit: Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!
Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen oder seine Einkünfte so zu strukturieren, dass daraus die höchstmögliche Steuerbelastung entsteht. Das häufig zitierte Bonmot „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“ bringt diesen Grundgedanken plakativ zum Ausdruck. Als vermeintliches wörtliches BGH-Zitat aus dem Jahr 1965 sollte es jedoch nicht verwendet werden, da sich diese konkrete Zuschreibung nicht zuverlässig belegen lässt.
Belastbar ist stattdessen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Das Motiv, Steuern zu sparen, ist für sich genommen nicht missbräuchlich. Die Grenze verläuft dort, wo künstliche, unangemessene oder verschleiernde Konstruktionen gewählt werden, gesetzliche Pflichten verletzt oder steuerlich relevante Tatsachen verborgen werden.
Sie dürfen bei Ihrer Vermögensplanung Grenzen überschreiten – geografische Grenzen. Überschreiten Sie jedoch niemals die Grenze zur Illegalität. Steuerhinterziehung ist keine Kapitalschutz-Strategie. Eine transparente, wirtschaftlich begründete und professionell begleitete internationale Vermögensstruktur kann dagegen einen wertvollen Beitrag zum Vermögensschutz leisten. Denn langfristig ist das intelligente Steuern des Vermögens wichtiger als die kurzfristige Ersparnis bei den Steuern.
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com
Schweizer Privatbanken: Das Sterben geht weiter!
(13.09.19) Wer reich ist, kann sich in der Regel frei aussuchen, wo er leben möchte. Eine Studie der Marktforschungsgruppe New World Wealth zeigt die beliebtesten Länder bei HNWIs, also Personen, die mehr als eine Million US-Dollar besitzen. Die Schweiz liegt in dieser Statistik auf Rang Nr. 4.
Das Ergebnis: Im vergangenen Jahr 2018 zog es die meisten Millionäre nach Australien (rund 12.000) und in die USA (rund 10.000). Rund 4.000 HNWIs wanderten nach Kanada ein und rund 3.000 in die Schweiz. Auf Platz fünf stehen die Vereinigten Arabischen Emirate, gefolgt von der Karibik, wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. In der EU lockten Portugal, Griechenland und Spanien 2018 die meisten Millionäre an.

Wohnsitze der Ultra- und Superreichen: London Nr. 1. - Zürich Nr. 9
London hat weltweit die meisten superreichen bzw. ultrareichen (UHNWI) Einwohner – das geht aus einer Studie der Immobilienagentur Knight Frank hervor. In der englischen Hauptstadt lebten demnach im vergangenen Jahr rund 5.000 Ultrareiche. Rang 2 und 3 der Städte mit den meisten ultrareichen Einwohnern belegen Singapur und Tokio, wie die Statista-Infografik zeigt. Doch auch eine Schweizer Metropole ist bei Multimillionären beliebt: 1.507 Ultrareiche wohnten 2018 in Zürich (Rang 9). Als superreich bzw. ultrareich gilt, wer über ein Nettovermögen von mehr als 30 Millionen Dollar verfügt.

Schweizer Privatbanken: Die klassische Bankenbranche erodiert!
Der Standort Schweiz und auch Schweizer Kantonalbanken oder innovative Discountbroker, Direktbanken und FinTech-Banken haben nichts an ihrer Attraktivität für Investoren und Privatanleger verloren. Im Gegenteil: Die Schweiz ist ein attraktiver Finanzplatz für innovative Banken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister.
Ganz anders stellt sich hingegen die Situation dar, mit Blick auf die einst so ertragsstarken Privatbanken in der Schweiz. Deren USP (Alleinstellungsmerkmal bzw. Hauptverkaufsargument) lag in der Vergangenheit häufig ausschließlich auf dem Schweizer Bankgeheimnis (Stichwort Steueroase bzw. Schwarzgeld). In steuerlichen Angelegenheiten ist das Bankgeheimnis in der Schweiz faktisch nicht mehr existent. Schweizer Privatbanken sind übermäßig von den Finanzmärkten abhängig. Das schwierige Marktumfeld des Jahres 2018 hat die Schwäche der Institute offengelegt: Die meisten Privatbanken haben ihre Geschäfts- und Betriebsmodelle nicht ausreichend verbessert oder ihre Strategie nicht optimal angepasst, um ihren Erfolg nachhaltig zu sichern. Wie die diesjährige Privatbankenstudie von KPMG und der Universität St. Gallen (HSG) zeigt, konnten die meisten Schweizer Privatbanken ihre verwalteten Vermögen bei weitem nicht ausreichend steigern. Zudem sind sie zu wenig in Wachstumsmärkten präsent, was die Gewinnung von Neukunden erschwert.
Als Folge ist der globale Marktanteil der Schweizer Privatbanken rückläufig. In ihrer jährlichen Studie untersuchten KPMG Schweiz und die Universität St. Gallen (HSG) insgesamt 87 in der Schweiz tätige Privatbanken und bewerteten die Leistung dieser Privatbanken sowie die wichtigsten Branchentrends. Unter dem Strich war 2018 ein sehr enttäuschendes Jahr für Privatbanken in der Schweiz
Sinkender Marktanteil aufgrund stagnierender Nettoneugelder
Während der Wohlstand weltweit zunimmt, stagnieren die Nettoneugelder der Schweizer Privatbanken. Nur wenige Privatbanken konnten über die vergangenen Jahre konstant mehr als 5 Prozent an Nettoneugeldern generieren. Der Median des Nettoneugeldwachstums betrug 2018 nur 0,2 Prozent. Nachdem die tiefen Nettoneugelder über Jahre mit Altlasten, Steuertransparenz (AIA) sowie strengen Regulierungs- und Compliance-Vorschriften begründet wurden, blicken die Privatbanken nun der Realität ins Auge. Zu viele Strategien haben nicht das erwartete Geschäfts- und Profitabilitätswachstum generiert und die Privatbanken sind zu selten in Wachstumsmärkten präsent, was die Gewinnung von genügend Neukunden weiter limitiert. Als Folge ist der globale Marktanteil der Schweizer Privatbanken rückläufig.
Über die letzten Jahre hat sich eine Gruppe von Privatbanken in Schweizer Besitz mit jeweils mehr als CHF 100 Milliarden an verwaltetem Vermögen herausgebildet. Dies hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Die Institute verfügen in der Regel über ein internationales Niederlassungsnetz, das sich auch auf die Wachstumsmärkte erstreckt. Durch die genannte Mindestgröße für nachhaltigen Erfolg verfügen sie über größere Ressourcen für Investitionen und die Geschäftsentwicklung, profitieren von ihrer Marke als Schweizer Vermögensverwalter und erzielen darüber hinaus Größenvorteile. In einer Branche, in der eine teure Onshore-Präsenz für die Expansion in den globalen Wachstumsmärkten notwendig ist, verleiht dies den Banken einen wichtigen Wettbewerbsvorteil
Nettoneugeldentwicklung der Schweizer Privatbanken

Bedenkliche Kennzahlen: Erträge sinken – Kosten steigen!
Nur ein Drittel der Privatbanken konnte 2018 ihre Cost-Income-Ratio verbessern. Die mediane Cost-Income-Ratio stieg um 1,9 Prozentpunkte auf ein neues Allzeithoch von 83,6 Prozent. Diese Verschlechterung wurde primär von kleinen und leistungsschwachen Banken getrieben. Während große Banken 2018 ihre Cost-Income-Ratio um 2,8 Prozentpunkte auf 79,1 Prozent verbessern konnten (2017: 81,9 Prozent), operierten kleine Banken mit einer medianen Cost-Income-Ratio von 86,3 Prozent (2017: 82,4 Prozent). Die operative Gewinnmarge erodierte 2018 nach einer Erholung im Vorjahr. Nur 39 Prozent der Schweizer Privatbanken konnten 2018 ihre operative Gewinnmarge steigern, obwohl die Zinserhöhungen in den USA und der über zehn Monate andauernde globale Marktwachstum zu steigenden Nettozinserträgen und Nettokommissionserträgen geführt hatten.
Das Aufwand-Ertrag-Verhältnis (Cost-Income-Ratio) Schweizer Privatbanken

Rückläufige Eigenkapitalrenditen bei Schweizer Privatbanken
Die Eigenkapitalrendite setzte 2018 ihren Negativtrend fort und war bei über der Hälfte aller Privatbanken rückläufig. Die mediane Eigenkapitalrendite der untersuchten Privatbanken war mit nur 4,1 Prozent annähernd konstant gegenüber den Vorjahren und lag damit weiterhin unter dem angestrebten Niveau von rund 8-10 Prozent, das in etwa den Eigenkapitalkosten entspricht. Ein Lichtblick waren 2018 die großen Banken, die als einzige ihre Eigenkapitalrendite steigern konnten: Der Median der großen und mittleren Banken verbesserte sich um 2,0 respektive 0,8 Prozentpunkte. Bei den großen Banken entsprach dies einem Anstieg auf 7,8 Prozent, was den höchsten Wert seit 2012 darstellt und im Einklang mit der Zielrendite steht. Im Gegensatz dazu ging die mediane Eigenkapitalrendite der Kleinbanken um 0,6 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent zurück.
Entwicklung der Eigenkapitalrendite bei Schweizer Privatbanken

Fortgesetzte Konsolidierung: Seit 2010 sind 62 Schweizer Privatbanken verschwunden!
Über die letzten 18 Monate sank die Zahl der Schweizer Privatbanken weiter auf jetzt 101. Dies war das Nettoresultat, nachdem acht Privatbanken aus dem Markt ausgeschieden sind und ein Institut von der FINMA die Bankenlizenz erhalten hat. Damit sind nun seit 2010 insgesamt 62 Privatbanken (-38 Prozent) aus der Schweizer Finanzlandschaft verschwunden. Trotz der anhaltend starken Finanzmärkte, die sich 2019 nach ihrem Einbruch von Ende 2018 wieder gut erholten, haben sich die Geschäftszahlen der Privatbanken weiter verschlechtert. Dies dürfte auf eine weitere Konsolidierungswelle hinauslaufen.
Entwicklung der Schweizer Privatbanken

Schweiz-Alternative: Vermögensverwaltung im Fürstentum Liechtenstein
Fortlaufend unterziehe ich alle Banken im kleinen aber feinen Fürstentum Liechtenstein einem Test. Dabei ist ganz grundlegend festzustellen, dass der Bankplatz Liechtenstein vor allem auf Vermögensberatungen und -verwaltungen spezialisiert ist. Dennoch entwickelt sich das Fürstentum Liechtenstein darüber hinaus derzeit auch zu einem State of Blockchain!
Konto- und Depotführungen bleiben für Anlagesummen unter mindestens 100.000 Euro bzw. Schweizer Franken als Untergrenze absolut unwirtschaftlich. Für ein effizientes Vermögensverwaltungs-Standbein im Fürstentum Liechtenstein sind nach meiner Einschätzung mindestens 300.000 Euro/CHF erforderlich. Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden BLOGS:
BLOG 1: Vermögensverwaltung: Bankplatz Liechtenstein unter der Lupe!
BLOG 2: Die Schuldenfreiheitsoase Nr. 1!
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com






