Berlin-Wahl: Warnsignal für Eigentümer!

(22.09.26) Die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September ist ein politischer Einschnitt. Nach dem vorläufigen Ergebnis wird Die Linke mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen erstmals stärkste Kraft. Sie gewinnt gegenüber 2023 rund 13,5 Prozentpunkte hinzu. Die CDU erreicht 18,8 Prozent, die AfD 16,3 Prozent, die Grünen 14,3 Prozent und die SPD 12,1 Prozent. Welche Parteien Berlin künftig regieren, ist noch offen.

Für Vermögensinhaber ist das Ergebnis dennoch ein Signal. Mit dem Wahlsieg erhält eine Partei erheblichen Rückenwind, die stärkere staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt fordert. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp will insbesondere die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände vorantreiben. Gemeint ist die Überführung von Wohnungen großer Unternehmen in öffentliches Eigentum gegen Entschädigung.

Dafür gibt es bislang kein beschlossenes Gesetz. Auch ein Wahlsieg allein setzt die Forderung nicht um: Ein Gesetzentwurf müsste politisch ausgehandelt, verabschiedet und rechtlich geprüft werden. Dennoch beeinflussen politische Absichten schon heute Entscheidungen über Investitionen, die sich erst in vielen Jahren rechnen sollen.

Der Volksentscheid hat die Debatte nicht beendet

Die Forderung kommt nicht aus dem Nichts. Bereits 2021 stimmte eine Mehrheit der Teilnehmer eines Berliner Volksentscheids dafür, dass der Senat einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erarbeiten soll. Der Beschluss übertrug jedoch nicht selbst Wohnungen in öffentliches Eigentum. Die Frage, ob und wie ein solches Gesetz ausgestaltet werden könnte, beschäftigt Berlin seither.

Ich halte die politische Richtung für gefährlich. Eigentümer müssen darauf vertrauen können, dass rechtmäßig erworbenes Vermögen und langfristige Investitionen unter verlässlichen Regeln stehen. Eine mögliche Vergesellschaftung beträfe nach der derzeitigen Debatte große Wohnungskonzerne. Daraus folgt nicht, dass das private Eigenheim als Nächstes betroffen wäre. Doch Investoren stellen sich zwangsläufig die Frage, welche Eingriffe künftig noch politisch mehrheitsfähig werden könnten.

Dabei geht es nicht nur um einen abstrakten Grundsatz. Wer ein Grundstück erwirbt, ein Gebäude saniert oder eine Wohnanlage plant, bindet Kapital für Jahrzehnte. Banken prüfen, ob ein Projekt seine Finanzierung trägt; Anleger vergleichen erwartete Erträge und Risiken. Wächst die Unsicherheit über künftige Eigentumsrechte und staatliche Eingriffe, kann das Projekte verteuern, verzögern oder Kapital an andere Standorte lenken. Das ist eine wirtschaftliche Risikokette, keine bereits nachgewiesene Folge dieser Wahl.

Ein Eigentümerwechsel schafft keinen neuen Wohnraum

Das zentrale Problem bleibt die Knappheit an Wohnungen. Für Mieter sind hohe Wohnkosten eine reale Belastung, und die Politik muss darauf reagieren. Die Vergesellschaftung vorhandener Wohnungen schafft für sich genommen jedoch keine zusätzliche Wohnung: Zunächst wechselt der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Sie kann politische Ziele bei der Bewirtschaftung dieser Wohnungen verfolgen, löst aber die Frage des fehlenden Angebots nicht.

Für mehr Wohnraum braucht Berlin zusätzlich Baugrund, schnellere Genehmigungen, tragfähige Finanzierung und Projekte, die sich angesichts von Baukosten und Mieten wirtschaftlich umsetzen lassen. Öffentliche Wohnungsunternehmen können dazu beitragen. Angesichts des Bedarfs wäre es aus meiner Sicht jedoch ein Fehler, private Bauherren und Kapitalgeber durch zusätzliche politische Unsicherheit abzuschrecken.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob man die Sorgen der Mieter ernst nimmt. Das sollte selbstverständlich sein. Entscheidend ist, ob die gewählten Mittel den Wohnraummangel verringern. Ein Eigentümerwechsel und der Bau neuer Wohnungen sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Wer beides gleichsetzt, verspricht womöglich eine Lösung, die das Angebot gar nicht erhöht.

Warum das Signal über Berlin hinausreicht

Berlin entscheidet nicht über die Eigentumsordnung in ganz Deutschland. Aus dem Wahlergebnis lässt sich auch keine bundesweite Gesetzesänderung ableiten. Dennoch beobachten Investoren politische Entwicklungen über einzelne Landesgrenzen hinaus. Sie fragen, an welchen Standorten Eigentum geschützt ist, Regeln planbar bleiben und sich langfristige Vorhaben rechnen.

Das gilt für Immobilien ebenso wie für Unternehmen. Ein Unternehmer, der eine Niederlassung gründet, oder eine Familie, die ihr Vermögen über Jahrzehnte aufbaut, braucht Berechenbarkeit. Wenn Eingriffe in bestehendes Eigentum zu einem zentralen Wahlversprechen werden und damit erheblicher Zuspruch gewonnen wird, kann das Vertrauen in einen Standort belasten. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ausfällt, hängt von der künftigen Regierung und ihrer konkreten Politik ab.

Gerade deshalb sollten Vermögensinhaber weder in Panik geraten noch das Ergebnis abtun. Die richtige Reaktion beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wie viel Vermögen hängt von deutschen Immobilien ab? Wo liegen Guthaben, Depots und unternehmerische Beteiligungen? Welche Entscheidungen eines einzigen Staates könnten einen großen Teil des eigenen Vermögens gleichzeitig betreffen?

Auslandsstandbeine sorgfältig prüfen

Wer eine starke Konzentration auf Deutschland feststellt, kann zusätzliche Bank- und Depotbeziehungen im Ausland prüfen. Für manche Vermögensstrukturen kommen die Schweiz und Liechtenstein infrage. Beide Staaten liegen außerhalb der EU; Liechtenstein gehört allerdings zum Europäischen Wirtschaftsraum. Schon deshalb sollte man die beiden Standorte nicht pauschal gleichsetzen.

Ein Auslandsdepot verlagert auch keine deutsche Immobilie ins Ausland. Es kann lediglich bei den Vermögenswerten, die sich tatsächlich anderswo halten lassen, die Abhängigkeit von einem einzigen Standort verringern. Ebenso wenig entfallen dadurch Steuer- und Meldepflichten. Kosten, Einlagensicherung, Zugriffsmöglichkeiten und die rechtliche Behandlung müssen für jedes Institut und jede Vermögensart einzeln geprüft werden.

Für Eigentümer großer Immobilienbestände ist vor allem die weitere Berliner Politik entscheidend: Welche Parteien schließen sich zusammen? Wird ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt? Welche Unternehmen und Bestände wären erfasst, und wie würde eine Entschädigung geregelt? Erst an solchen Details lässt sich ein unmittelbares Risiko seriös beurteilen.

Mein Fazit: Linke als Vermögens-Risiko!

Die Linke hat mit Forderungen nach weitreichenden Eingriffen in den Wohnungsmarkt einen klaren Wahlsieg erzielt. Ob daraus eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird, ist offen. Das Ergebnis zeigt aber, dass diese Forderung politisch Gewicht besitzt. Vermögensinhaber sollten das als Anlass nehmen, ihre Abhängigkeit von einzelnen Standorten zu prüfen.

Meine Sorge gilt zugleich dem Wohnungsbau: Berlin braucht dringend zusätzliche Wohnungen. Wer bestehende Gebäude lediglich einem anderen Eigentümer zuordnet, baut noch keine neuen. Eine Politik, die private Investitionen erschwert, könnte den Wohnungsmangel weiter verschärfen. Genau an ihren konkreten Maßnahmen muss sich die nächste Berliner Regierung messen lassen.

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Achtung Abgeltungsteuer!

(19.02.25) Auf Basis einer Studie der Boston Consulting Group gibt es in Deutschland rund 3.300 Superreiche mit jeweils mehr als 100 Millionen US-Dollar Finanzvermögen. Diese Gruppe besitzt etwa 23 % des gesamten Finanzvermögens des Landes. Zusätzlich gibt es etwa 555.000 Dollar-Millionäre, die zusammen 35 % des Finanzvermögens halten. Die übrigen 66,5 Millionen Deutschen verfügen über die verbleibenden 42 %. Superreiche und mehrfach Millionäre werden auch in Zukunft Wege finden, ihre Steuerlast zu minimieren – von Steuersparmodellen bis hin zur ultimativen Konsequenz: der Auswanderung aus Deutschland.

Melkkuh Mittelstand und Mittelschicht?

Die mit 25 % für Kapitalanleger vorteilhafte Abgeltungsteuer steht nach der Bundestagswahl zur Disposition. Eine Regierungsbeteiligung der AfD ist äußerst unwahrscheinlich, weshalb ihr Vorhaben, eine einheitliche Ertragsteuer von 22 % einzuführen, sowohl ökonomisch als auch politisch unrealistisch ist. CDU/CSU und FDP planen, die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % beizubehalten. Eine schwarz-gelbe Regierungsmehrheit ist jedoch ebenfalls unwahrscheinlich. Daher sollte der Blick auf die steuerpolitischen Vorhaben der linken Parteien gerichtet werden, die als Koalitionspartner möglich wären.

Zu den linken Parteien zähle ich im Übrigen die SPD, die Grünen, die Linken und das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW). An einen Grundsatz halten sich alle linken Parteien: Abschaffung der Abgeltungsteuer und drastische Einschnitte in der Steuerpolitik in Bezug auf private Kapitalanleger.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die voraussichtlich kommenden Steuererhöhungen auf die große „Mittelschicht“ der Kapitalanleger umgelegt. Aber auch für diese Schicht der Kapitalanleger gibt es praxisnahe und wirkungsvolle Mittel und Wege, sich vor einer möglichen Abschaffung der Abgeltungsteuer zu schützen.

Mit dieser wichtigen und brisanten Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller“.

https://youtu.be/0ly-ZKrt_HQ?si=DObE6fyNBEzuRTiF

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Bitkomat und Taxomat!

(24.09.2021) 53 Parteien sind durch den Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 zugelassen worden. Insgesamt hatten sich 87 politische Vereinigungen für die Teilnahme beworben. Das sind deutlich mehr als bei früheren Urnengängen. Das Parteienspektrum zur Bundestagswahl ist als enorm vielfältig, teilweise kurios und durchaus auch als bedenklich zu bewerten. Die „Deutsche Kommunistische Partei“ wurde beispielsweise wegen fehlender Rechenschaftsberichte nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Die ganz offensichtlich rechtsextremistische Partei „Der III. Weg“ hingegen schon.

Von der Partei „Die Basis“, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung positioniert, über die Partei „Menschliche Welt" und die "Europäische Partei LIEBE", die Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands bis hin zum "Team Todenhöfer“ oder zu „Die Urbane. Eine HipHop Partei“, der „Sozialistischen Gleichheitspartei, Vierte Internationale“, der „Gartenpartei“ und der „Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer“ sind die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Strömungen vertreten.

Ich lege heute - kurz vor der Bundestagswahl an diesem Sonntag - meinen Fokus auf zwei wichtige Zukunftsbereiche: die Digitalpolitik und die Steuerpolitik. Hierfür gibt es zwei interessante Analyse-Tools, die Ihnen auch bei Ihrer Wahlentscheidung - sollten Sie diese noch nicht getroffen haben - in diesem Zusammenhang eine große Hilfe sein können: Der Bitkomat und der Taxomat.

Der Bitkomant: Die Orientierungshilfe zur Digitalpolitik

Ob digitale Bildung und Upload-Filter, Cyber-Sicherheit und Verbraucherschutz, Verwaltungsdigitalisierung oder ein Digitalministerium: Digitalpolitik ist in diesem Wahlkampf wichtig wie nie zuvor. Welche Positionen aber vertreten die Parteien zu den verschiedenen Aspekten der Digitalpolitik? Kurz vor der heißen Phase des Wahlkampfs veröffentlicht der Digitalverband Bitkom jetzt den „Bitkomat“: Der Bitkomat hilft - ähnlich wie der bekannte „Wahl-O-Mat“ - Ihre eigenen digitalpolitischen Präferenzen mit den jeweiligen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu vergleichen.

Im Bitkomat werden 29 politische Themen aus den Bereichen Politik & Verwaltung, Wirtschaft & Arbeit, Alltag & digitales Leben, Bildung & Teilhabe, Sicherheit & Datenschutz sowie Infrastruktur & Souveränität überprüft. Der Bitkomat hat dazu die im Bundestag vertretenen Parteien zuvor um ihre entsprechenden Positionen gebeten, wobei CDU und CSU zusammen geantwortet haben. Nutzerinnen und Nutzer können die Themen Schritt für Schritt durchspielen. Der Bitkomat vergleicht Ihre persönliche Präferenz mit den Antworten der Parteien und zeigt Ihnen am Ende, welche Parteien Ihren eigenen Vorstellungen wie stark entsprechen.

Der Bitkomat wird wissenschaftlich begleitet von der NRW School of Governance, einer Einrichtung der Universität Duisburg-Essen. Dort entsteht eine wissenschaftliche Kontextualisierung der Parteiangaben, um die der Bitkomat knapp zwei Monate vor der Wahl noch erweitert wird.

Die Coronapandemie hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder beispielsweise im Gesundheitswesen ist und wo es in Deutschland Handlungsbedarf gibt. Mit dem Bitkomat können Sie als Bürger jetzt überprüfen, welche digitalpolitischen Aktivitäten die Parteien in der nächsten Wahlperiode in den Mittelpunkt stellen wollen und dies mit ihren persönlichen Präferenzen abgleichen.

Den Bitkomat finden Sie online unter: www.bitkomat.de

 

Der Taxomat: Die Parteien-Analyse zur Steuerpolitik

Neben der Digitalpolitik ist für mich die Steuerpolitik eine ganz entscheidende Stellschraube für ein Land, die dortigen Bürger und Unternehmen. Auch in diesem Bereich gibt es erfreulicherweise mit dem Taxomat ein aufschlussreiches Analyse-Tool, das den wichtigen Parteien im Hinblick auf ihre steuerlichen Vorhaben auf den Zahn fühlt. Entwickelt wurde der Taxomat von der Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei Ebner Stolz aus meinem Experten-Netzwerk. Ebener Stolz ist eine der größten unabhängigen mittelständischen Prüfungs- und Be-ratungsgesellschaften in Deutschland und gehört zu den Top Ten der Branche. Das Unterneh-men verfügt über jahrzehntelange fundierte Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung.

Was erwarten Sie von der Steuerpolitik nach der Bundestagswahl 2021?

+ Soll etwa die Staatsverschuldung durch Steuererhöhungen zurückgeführt werden?

+ Befürworten Sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer?

+ Soll der Unternehmensteuersatz gesenkt und die Verlustnutzung ausgeweitet werden?

+ Wie steht es um den Soli und das Schicksal der Abgeltungsteuer?

+ Soll das Ehegattensplitting familienfreundlicher ausgestaltet werden?

+ Soll die Forschung und Entwicklung in Unternehmen bzw. sollen Startups stärker gefördert werden?

Diese und weitere, insgesamt 14 Fragen, werden mit den Konzepten der einzelnen Parteien im Taxomat von Ebner Stolz abgeglichen. Klicken Sie sich durch die Fragen und erhalten Sie ganz einfach einen Überblick, welches Wahlkampfkonzept sich am besten mit Ihren Vorstellungen deckt. Zudem haben die Experten von Ebner Stolz die geplanten wesentlichen steuerlichen Maßnahmen, die die Parteien in der 20. Legislaturperiode in Angriff nehmen wollen, komprimiert in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Eine aktuelle Auswertung (Bild) zeigt im übrigen, dass die Mehrheit der Nutzer des Taxomat gegen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes sind.

Den Taxomat finden Sie online unter: https://taxomat.ebnerstolz.de

Herausforderung Staatsverschuldung und Steuerstellschraube!

Die kommende Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen. Der deutsche Staat steht derzeit mit rund 1,9 Billionen Euro in der Kreide. Für eine Gesamtübersicht über die Staatsschulden müssen zu dieser expliziten Schuldenlast jedoch auch noch die impliziten bzw. verdeckten Schulden in Form von Pensionszusagen an Bundes- und Landesbeamte hinzugerechnet werden.

Dann verdoppeln sich die Staatschulden auf insgesamt rund 4 Billionen Euro, wie die nachfolgende Statista-Grafik auf Basis von Daten des Bundesministeriums für Finanzen und des IW Köln zeigt. Da die Länder durch ihre Zuständigkeit für Polizei und Schulen besonders viele Beamte haben, entfallen von der Summe der verdeckten Staatsschulden allein gut 1,2 Billionen Euro auf sie.

Vom Vermögensregister zur Vermögensteuer!

seit dem Jahr 1997 wird in Deutschland keine Vermögensteuer mehr erhoben. Die Vermögensteuer wurde allerdings nicht abgeschafft, sondern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 lediglich ausgesetzt. Ursächlich dafür war die unterschiedliche Bewertung von Grundbesitz und sonstigen Vermögenswerten, die nicht mit dem sogenannten Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vereinbar ist.

Drei Parteien (Grüne, Linke, SPD), die eine realistische Chance auf eine Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl 2021 haben, planen in ihrem Wahlprogramm die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die Linkspartei fordert darüber hinaus sogar die Erhebung einer Vermögensabgabe in Höhe von 10 bis 30%, die den betroffenen Steuerzahlern gestreckt auf 20 Jahre in Ratenzahlungen aufgebürdet werden soll. Derartiges gab es in Deutschland schon einmal.

Immobilien werden verstärkt in den Fokus staatlicher Begehrlichkeiten rücken!

Im Jahr 1952 wurde das Lastenausgleichsgesetz beschlossen, das als Blaupause auf die heutige Zeit sehr einfach übertragbar wäre. Auf Basis der Vermögenswerte zum 21.06.1948 erfolgte damals eine Umverteilung, die vor allem Immobilieneigentümer traf. Die Zwangsabgabe für einen Ausgleichsfonds, der über die Finanzämter gespeist wurde, belief sich damals auf 50% und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten – also über 30 Jahre – abbezahlt werden. Die jährliche Belastung der betroffenen Bürger betrug somit 1,67%. Um alle Vermögenswerte eines Steuerbürgers im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes einheitlich zu erfassen, wäre die Einführung eines Vermögensregisters sehr hilfreich. Auch hierfür gibt es bereits erste Tendenzen.

Die EU-Kommission startete im Juli 2021 eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Vermögensregisters. Auf Basis der Ausschreibung könnten etwa Grundbucheintragungen, Handelsregister oder Informationen über Stiftungen gebündelt werden. Zudem soll untersucht werden, ob auch vorhandene Daten über Vermögen wie Kunstwerke, Kryptowährungen, Gold oder Immobilien einbezogen werden können. Da kommt also möglicherweise noch einiges auf uns zu.

Fazit: Die Bundestagswahl ist ein Stresstest für Bürger- und Eigentumsrechte!

Die Bundestagswahl 2021 wird ein weiterer Stresstest für die Bürgerrechte und Eigentumswerte sein. In einer möglichen Koalition, an der Sozialdemokraten, Grüne oder gar Sozialisten beteiligt sind, werden diese verstärkt auf die Probe gestellt. Wirkungsvolle Kapitalschutz- und Datenschutzstrategien zum Schutz Ihres Vermögens und Ihrer persönlichen Freiheit sind deshalb die Maxime der Stunde!

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Zeit zu handeln!

(01.04.21) Die Coronavirus-Krise führt derzeit dazu, dass das Vertrauen in die Union von CDU und CSU regelrecht einbricht. Wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, würden sich für CDU und CSU nach einer von der Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung (GMS) durchgeführten Umfrage nur noch 26 Prozent der Wähler entscheiden. Die Grünen kommen hingegen auf einen Stimmenanteil von 21 Prozent, die SPD auf 16 Prozent, AFD und FDP auf jeweils 11 Prozent und die Linke auf 8 Prozent. Diese Werte würden bedeuten, dass eine Regierungsbildung auch ohne die Union aus CDU und CSU möglich wäre. Eine „Ampel“ aus Grünen, SPD und FDP ist dabei ein denkbares Koalitions-Szenario, aber auch eine Rot-Rot-Grüne Bundesregierung ist nicht unwahrscheinlich.

Aus heutiger Sicht erachte ich zumindest eine Regierungsbeteiligung der Grünen als sehr realistisch. Die Grünen planen in ihrem Wahlprogramm eine gigantische „Investitionsoffensive“, allen voran für mehr Klimaschutz und würden gerne den Finanzminister bzw. die Finanzministerin stellen. Um ihr Milliardenprogramm zu finanzieren, schlagen die Grünen dabei eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse vor. Das bedeutet im Klartext noch mehr Schulden in Kombination mit einer Umverteilung von Vermögenswerten durch neue Steuern und Sonderabgaben. Auch das Wahlprogramm der Partei „Die Linke“ hat es in sich. Es trägt den Titel „Zeit zu handeln: Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“. Darin finden sich - nicht nur für Immobilien-Eigentümer - gravierende Passagen wie:

„Keine Rendite mit der Miete. Die Mieten sind explodiert, durch die Städte walzt das Immobilienkapital und verspricht Renditen. DIE LINKE hat in Berlin gezeigt, dass es anders geht: Wir wollen im gesamten Bundesgebiet harte Obergrenzen für die Miete einführen. Immobilienkonzerne wollen wir von der Börse nehmen. Wir versprechen im Jahr den Neubau von mindestens 250.000 Sozialwohnungen, die dauerhaft bezahlbar bleiben.“

Ich bin kein Politiker, sondern Analytiker. In einem Punkt schließe ich mich der Linken an: Es ist Zeit zu handeln! Aber nicht durch steuerpolitische Umverteilungen bzw. Enteignungen, sondern durch Kapitalschutz-Strategien!  

Planwirtschaftliches Insolvenzrecht! Nachholboom oder Dominoeffekte?

Schauen wir uns nun einmal vor dem Hintergrund der Corona-Krise zwei wesentliche Entwicklungen an: Im Unternehmensbereich und bei Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen. Zunächst einmal der Blick auf die deutsche Unternehmenslandschaft.

Gute Nachrichten für die deutschen Unternehmen: Insolvenzen bleiben trotz eines leichten Anstiegs um rund 6% auch 2021 voraussichtlich auf künstlich niedrigem Niveau. Die Fallzahlen dürften im laufenden Jahr sogar geringer ausfallen als vor der Pandemie im Jahr 2019. Der Grund dafür sind die umfangreichen Maßnahmenpakete, um die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Unternehmen teilweise abzufedern. Mit der Verlängerung und Ausweitung dieser Maßnahmen Ende 2020 erwartet Euler Hermes auch für 2021 keinen sprunghaften Anstieg der Firmenpleiten.

Ausgehend von den aktuellen Rahmenbedingungen prognostiziert der weltweit führende Kreditversicherer in seiner aktuellen Analyse zwar einen Zuwachs der Insolvenzen in Deutschland im Jahr 2021 um 6%, allerdings erst ab dem zweiten Halbjahr und von sehr niedrigem Niveau kommend. Erst im Laufe von 2022 dürften die Pleiten um rund 15% zunehmen. Die Fallzahlen 2022 dürften dann jedoch nur etwa 4% höher liegen als 2019, vor der Pandemie. Das entspricht in etwa dem Niveau von 2017. Damit steht Deutschland im internationalen Vergleich gut da.

Entkoppelt: Insolvenzentwicklung hängt nicht vom Markt, sondern von Hilfsmaßnahmen ab

Es ist paradox: Trotz einer der größten Wirtschaftskrisen sind Insolvenzen in Deutschland im vergangenen Jahr mit rund -15% deutlich auf einen neuen Niedrigstand seit 1993 gesunken. Das zeigt, wie stark die Insolvenzentwicklung von der tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem aktuellen Zustand der Unternehmen entkoppelt ist. Die Insolvenzentwicklung ist derzeit nicht von Marktmechanismen, sondern von der weiteren Entwicklung und dem Fortbestand von Unterstützungsmaßnahmen abhängig.

Das wird nicht ewig so weitergehen. Aber auch mit der sukzessiven Rückkehr in eine neue Normalität ist ein umgehender oder sprunghafter Anstieg dadurch erst einmal nicht in Sicht. Für deutsche Unternehmen ist dies zunächst eine gute Nachricht in diesen herausfordernden Zeiten. Trotz des erneuten und verlängerten Lockdowns, der viele Branchen empfindlich trifft, sind mit zunehmendem Impffortschritt die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für 2021 relativ gut, und am Horizont winkt ab voraussichtlich dem zweiten Halbjahr ein "Nachhol-Boom" sowie eine deutliche wirtschaftliche Erholung.

Spagat: Finanzen genau im Blick behalten und strategische Weichen stellen

Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Unternehmen einerseits ihre Finanzen ganz genau im Blick behalten und andererseits heute schon strategische Weichen für die Zukunft stellen. Das ist manchmal ein Spagat, denn nicht bei allem ist aktuell genügend Spielraum für Investitionen. Dennoch birgt jede Krise Chancen. Die Analysten von Euler Hermes haben im letzten Jahr gesehen, dass einige Unternehmen diese genutzt und kreative Konzepte entwickelt haben und damit sehr erfolgreich sind.

Vorsicht: Steigende Großinsolvenzen - wenn es kracht, dann richtig!

Die Entwicklung ist allerdings sehr uneinheitlich. Firmen sollten deshalb weiterhin wachsam bleiben und ganz genau auf ihre Abnehmer schauen so die Euler Hermes-Analyse: Unternehmen sollten weiterhin auf ein sorgfältiges Risikomanagement achten und sich weder allein durch die jüngste Insolvenzentwicklung in falscher Sicherheit wiegen noch von großen und bekannten Namen täuschen lassen. Trotz insgesamt rückläufiger Fallzahlen sind in Deutschland die erwarteten Forderungsverluste, also die Schäden, die den Unternehmen voraussichtlich durch die Insolvenzen entstehen, deutlich gestiegen: von 26,3 Milliarden EUR im Jahr 2019 auf über 42 Milliarden EUR im Jahr 2020. Zudem haben sich 2020 große Insolvenzen in Deutschland gegen den allgemeinen Trend fast verdoppelt, mit entsprechenden Schneeballeffekten auf die Lieferketten.

58 große Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro) rutschten 2020 in die Pleite gegenüber 32 im Vorjahr (+81%) - trotz der bis zum Herbst letzten Jahres komplett ausgesetzten Insolvenzantragspflicht. Die großen Insolvenzen häufen sich in vielen Branchen, in denen die Gesamtzahl der Fälle deutlich rückläufig war, wie beispielsweise im Einzelhandel. Das zeigt vor allem, dass große Unternehmen eine Insolvenz häufiger als Sanierungsinstrument nutzen, während kleine und mittelständische Unternehmen 2020 durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht geschützt wurden.

Risiko Insolvenzantragspflicht: Nur wenige Unternehmen fallen unter die weitere Aussetzung

Seit 1. Oktober 2020 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Lediglich für den Insolvenzgrund der Überschuldung - unter den nur ein geringer Prozentsatz der Insolvenzen fällt - blieb die Antragspflicht weiterhin ausgesetzt. Die kürzlich beschlossene Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 betrifft ebenfalls nur einen relativ kleinen Kreis an Unternehmen: Nur diejenigen Firmen mit Insolvenzreife, die bereits staatliche Hilfsgelder beantragt haben, die jedoch noch nicht ausgezahlt wurden, fallen drunter.

Der Antrag allein reicht allerdings nicht aus, sondern es müssen noch eine Reihe weiterer Kriterien erfüllt werden: Das Unternehmen darf erst durch die Covid-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sein, der Antrag auf Hilfsgelder muss Aussicht auf Erfolg haben, und vor allem müssen die beantragten Hilfsgelder ausreichen, um die Insolvenzreife zu beseitigen. (Grafik: Euler Hermes).

"Dünnes Eis": Haftungsrisiken für Unternehmen, Blindflug bei Lieferanten

Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass die Insolvenzantragspflicht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen weiterhin ausgesetzt bleibt so die Euler Hermes-Analyse. Das ist ein großes Risiko. Wir gehen davon aus, dass einige, insbesondere kleine Unternehmen, eigentlich bereits Insolvenz anmelden müssten. Der erneute und verlängerte Lockdown hat oft zu größeren finanziellen Belastungen geführt, als die beantragten Hilfsgelder abfedern können.

Diese Firmen bewegen sich damit zum Teil auf sehr dünnem Eis und könnten so unwissentlich in Haftungsprobleme schlittern. Daher sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Aussetzung erfüllen. Für die Lieferanten ist dies ebenfalls problematisch und die Unsicherheit dadurch umso größer. Sie sind teilweise im Blindflug unterwegs, weil sie gar nicht wissen, ob Abnehmer tatsächlich noch zahlungsfähig sind.

Neues Sanierungsinstrument StaRUG - nicht auf Gehälter und Pensionszusagen anwendbar

In Deutschland haben Unternehmen mit Sanierungsbedarf seit Januar 2021 durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) jedoch eine zusätzliche Möglichkeit zur außerinsolvenzlichen Sanierung, ähnlich wie beim "Chapter 11 Verfahren" in den USA. Sie können durch das neue Gesetz - bei Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger (75%) zum Sanierungsplan - ihre Schulden reduzieren. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Das Sanierungsverfahren kann nur von Unternehmen genutzt werden, die nicht bereits aktuell zahlungsunfähig sind, bei denen dies jedoch vermutlich in den kommenden 12-24 Monaten eintreten dürfte (drohende Zahlungsunfähigkeit).

Zudem kann es nicht für Forderungen der Arbeitnehmer (z.B. Gehälter) oder Pensionskassen angewendet werden (z.B. Pensionszusagen). Auch eine einseitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträgen) ist im Zuge des Verfahrens nicht möglich. Auch hier gilt es entsprechende Kapitalschutz-Strategien umzusetzen.

Die Corona-Finanz-Analyse!

Fast jeder fünfte Deutsche gibt an, dass sich die eigene finanzielle Situation im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie verschlechtert hat. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des FinTechs Paigo, der Forderungsmanagement-Plattform von Arvato Financial Solutions. Die Ergebnisse zeigen eine signifikante Zuspitzung der Lage für 20% der deutschen Bevölkerung.

Insgesamt hätten die Analysten aber noch dramatischere Zahlen erwartet. Die gute Nachricht ist: Für rund drei Viertel der Bürger hat sich die Situation nicht verändert. Diese Menschen geben an, dass sie genauso viel oder ähnlich viel Geld wie vor der Krise besitzen. Für etwa 9% der Deutschen haben sich die Gegebenheiten sogar noch verbessert.

Obwohl weniger Ausgaben für Urlaub, Kleidung, Restaurants und Events angefallen sind, stehen viele Deutsche heute finanziell schlechter da: Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich natürlich auch beim Konsum. Rund 23% der Deutschen verzichten aufgrund der Corona-Pandemie bewusst und geben weniger Geld aus. Ungefähr 9% sind in Zahlungsverzug geraten und rund 6,3% mussten aufgrund der Krise sogar einen Kredit aufnehmen. Das korreliert in etwa mit den Zahlen, die wir bei den Inkassofällen sehen.

 

Junge Menschen haben weniger Geld zur Verfügung

Rund 22% der Jugendlichen zwischen 18 und 29 bewertet die persönliche finanzielle Situation im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie schlechter. Rund 15% sind aufgrund der Pandemie in Zahlungsverzug geraten - etwa 11% mussten aufgrund von Engpässen gar einen persönlichen Kredit aufnehmen. Über 30% der Menschen zwischen 18 und 39 Jahren geben an, dass sie aufgrund der Pandemie Ausgaben zurückhalten und größere Anschaffungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssen.

Kulturschaffende, Heilberufe und Studenten besonders hart getroffen

Unter Beschäftigten hat die Corona-Pandemie unterschiedliche Auswirkungen. Am häufigsten sind, mit rund 38%, Selbstständige betroffen. Zirka 39% der Selbstständigen geben an, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen sind, sich einzuschränken. (Zur Information: die größte Gruppe der Selbstständigen besteht aus freien Kulturschaffenden, danach folgen Heilberufe). Mit rund 29% sind zudem Studenten besonders häufig unter Druck.

Viele laufen durch wegfallende Werkstudentenjobs in Engpässe. Zirka 42% der Studenten fahren Ausgaben aufgrund der Pandemie zurück", schätzt Schneider ein. Studenten sind es auch, die am häufigsten ihre beruflichen Pläne verschieben müssen. Das betrifft eine absolute Mehrheit von rund 53%, bei den Selbstständigen gilt das für etwa 42%.

Frauen trifft Corona härter als Männer

Ungefähr jede vierte Frau gibt an, sich aufgrund der Corona-Pandemie finanziell einschränken zu müssen. Die gleiche Aussage trifft nur jeder fünfte Mann. Besonders deutlich macht sich der Unterschied in Bezug auf berufliche Pläne bemerkbar. Jede vierte Frau musste diese verschieben, hingegen nur rund 17 % der Männer.

Fazit: Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig mehrdimensionale Business- und Diversifikations-Strategien im Hinblick auf operative Einkommen und Kapitaleinkommen, sowie private Liquiditäts-Reserven sind. Mehr hierzu finden Sie in meinen Diensten KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH und KRYPTO-X.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com