Die 8 größten Steueroasen der Welt!
(07.05.21) Deutschland verliert etwa 26 Prozent des erzielbaren Körperschaftsteueraufkommens durch Gewinnverschiebungen multinationaler Unternehmen. Forscher der Universitäten Berkeley und Kopenhagen haben herausgefunden, dass 2017 weltweit etwa 700 Milliarden US-Dollar an multinationalen Gewinnen in Steueroasen verschoben wurden. Die Statista-Grafik zeigt den geschätzten Anteil des gewonnenen oder verlorenen Körperschaftsteueraufkommens ausgewählter europäischer Länder für 2017.
Die großen Volkswirtschaften Europas sind besonders betroffen – Briten und Franzosen müssen ähnlich hohe Verluste wie Deutschland hinnehmen. Des einen Leid, ist des anderen Freud’: 80 bis 90 Prozent des Körperschaftsteueraufkommens der Mittelmeer-Inselstaaten Malta und Zypern entsteht durch die Gewinnverschiebungen der Unternehmen.
Der Großteil der in Summe etwa 20 Milliarden US-Dollar aus Deutschland bleibt innerhalb der EU. Rund sechs Milliarden Dollar fließen Richtung Luxemburg, weitere fünf in die Niederlande und auch in Irland erhält knapp drei Milliarden US-Dollar an möglichen Körperschaftsteuereinnahmen.
Verantwortlich für diesen Aderlass sind multinationale Konzerne wie Google und Apple, die sich beispielsweise Jahre lang das sogenannte "Double Irish with a Dutch Sandwich" zunutze gemacht. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem über mehrere Tochterfirmen in Irland und den Niederlanden Profite am Fiskus vorbei geschleust werden. Die Regierung Irlands unterbindet diese Methode allerdings seit 2020.

Cayman Islands: Die Nr. 1 der globalen Schattenwirtschaft
Schätzungsweise 21 bis 32 Billionen US-Dollar privates Finanzvermögen liegen laut Tax Justice Network unversteuert auf Konten in Steueroasen weltweit. Das Ausmaß der globalen illegalen Finanzströme wird von den Experten mit bis zu 1,6 Billionen US-Dollar im Jahr beziffert. Die größten Schattenfinanzzentren werden im Financial Secrecy Index erfasst und dabei der Grad der Geheimhaltung in Verbindung mit dem Anteil am globalen Markt für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen betrachtet.
Wie die nachfolgende Statista-Grafik auf Basis dieses Rankings zeigt, sind die Cayman Island die größte Steueroase der Welt - gefolgt von den USA, der Schweiz und Hongkong. Großbritannien steht, ohne seine Überseeterritorien, auf Rang 12. Würde man das Geflecht aus Niedrigsteuer-Inselstaaten hinzunehmen, würde das Vereinigte Königreich an erster Stelle stehen. Deutschland belegt den 14. Platz der Liste.
Auffällig hierbei ist, dass vor allem große OECD Mitglieder die Profiteure von geheime Finanzflüssen sind und nicht etwa vereinzelte Inselstaaten, wie es einem der Stereotyp der Steueroase weismachen will. Die Analysen des Tax Justice Networks zeigen jedoch auch, dass sich die Situation in letzter Zeit bessert. Globale Finanzkrisen, Whistleblower und der Druck der Öffentlichkeit bewegen immer mehr Regierungen dazu politische Bedingungen zu schaffen, um aktiv gegen die illegale Finanzströme vorzugehen.

Setzen Sie jetzt auf ebenso legitime wie legale Haftungsschutz-Oasen!
Die klassischen Steueroasen stehen zunehmend vor der Austrocknung, dennoch werden auch in Zukunft internationale Standortlösungen ihre legitime Berechtigung haben. Die Coronavirus-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen.
Hier bietet Ihnen das Fürstentum Liechtenstein - das längst keine Steueroase mehr ist - und solide Länder wie die Schweiz, Kanada oder das Königreich Norwegen attraktive Lösungswege und Handlungsalternativen außerhalb der Haftungsgemeinschaft der Europäischen Union und der Euro-Systeme. Vertrauen Sie nicht - blind - den Staaten und Politikern in EU-Europa, sondern setzen Sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt auf Ihre Finanzielle Selbstverteidigung!

Fürstentum Liechtenstein: Aktuelles aus der Haftungsschutz-Oase!
Das Fürstentum Liechtenstein ist nach meiner Einschätzung auf einem ganz hervorragenden Weg. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein.
Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten. Aktuell hat die FMA Liechtenstein ihren wie immer sehr interessanten Medienbericht veröffentlicht.
Starker Finanzsektor in der Pandemie
Die Covid-19-Pandemie war das prägende Ereignis des Jahres 2020 für den Finanzsektor und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Trotz außerordentlicher Bedingungen und Turbulenzen an den Finanzmärkten war der Finanzsektor voll funktionsfähig und stabil. Er leistete für die Realwirtschaft und die Bevölkerung unentbehrliche Dienste wie beispielsweise im Zahlungsverkehr, in der Kreditvergabe oder in der Versicherung. Die FMA hat in der Pandemie dank ihrer hohen digitalen Reife ihren Geschäftsbetrieb vollumfänglich aufrechterhalten können und die notwendigen aufsichtlichen Maßnahmen zeitnah gesetzt.
Mit der dezentralen Arbeitsweise gewährleistete die FMA zudem den Schutz der Mitarbeitenden. Die Covid-19-Pandemiestelltedie FMA vor die Herausforderung, ihren gesetzlichen Auftrag im Rahmen der regulatorischen Vorgaben flexibel und zugunsten des wirtschaftlichen Gesamtbilds auszuüben. Im Fokus standen die Prüfung der Weiterführung des Geschäftsbetriebs der Finanzintermediäre und die Kontrolle von finanziellen Risiken. Die Finanzinstitute wurden angehalten, ihren regulatorischen Spielraum auszunutzen und die Realwirtschaft mit Krediten zu versorgen, um so eine Kreditklemme zu verhindern.
Die FMA hat zur operationellen Entlastung der Finanzintermediäre in Abstimmung mit den Europäischen Aufsichtsbehörden verschiedene zeitlich befristete Erleichterungen, beispielsweise bei Vor-Ort-Kontrollen oder bestimmten Meldepflichten, vorgenommen. Zur laufenden Beurteilung der Risikosituation und der finanziellen Lage hat die FMA im Einklang mit den Europäischen Aufsichtsbehörden jedoch auch zusätzliche Meldepflichten eingeführt.
Finanzplatz auf Wachstumskurs
Die verwalteten Kundenvermögen der liechtensteinischen Banken inklusive der ausländischen Gruppengesellschaften stiegen im Jahr 2020 um 4,5% auf CHF 365,4 Mrd. Die harte Kernkapitalquote (CET1) des gesamten Bankensektors stieg von 20,0% auf 21,7%. Die Kapitalisierung ist im EU-Vergleich deutlich überdurchschnittlich. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug für den Bankensektor CHF 543,4 Mio. gegenüber CHF 639,5 Mio. im Vorjahr.
Das Fondsvolumen lag Ende 2020bei CHF 59,1 Mrd. (2019: CHF 58,8 Mrd.). Die verwalteten Kundenvermögen der Vermögensverwaltungsgesellschaften im Fürstentum Liechtenstein stiegen 2020 um rund 6% auf CHF 53 Mrd. Die Versicherungsunternehmen nahmen im Jahr 2020 CHF 5,54 Mrd. an Prämien ein, gleichviel wie im Vorjahr.
Risiken für die Finanzstabilität erfordern hohe Wachsamkeit
Die FMA beurteilt die Risiken für die Finanzstabilität trotz der negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Volkswirtschaften als begrenzt. Ein möglicher Anstieg der Kreditausfälle, die hohe Bewertung an den Aktienmärkten, das Niedrigzinsumfeld, Inflationsrisiken und die unsichere Entwicklung der Volkswirtschaften erfordern jedoch eine hohe Wachsamkeit zur Gewährleistung der Finanzstabilität.
Der Liechtensteiner Finanzsektor profitiert von hohen Kapital- und Liquiditätspuffern, die nicht nur die Verlustabsorptionsfähigkeit in der Krise erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Kunden und Märkte in den Finanzplatz stärken.
Mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz
Per Ende 2020 führte die FMA 28 Verwaltungsverfahren sowie 18 Verwaltungsstrafverfahren. Im Jahr 2020 konnten 139 Verfahren bzw. Vorerhebungen abgeschlossen werden. Verschiedene Verfahren und Vorerhebungen gegen Finanzintermediäre in Liechtenstein wurden wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei geführt. Weitere Gegenstände von Verfahren waren u.a. Gewährserfordernisse des Aktionariats, Meldepflichtverletzungen, Mindestliquiditätsquote, Anforderungen an den Verwaltungsrat und Verdacht auf Insiderhandel.
Die FMA verfügte wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz fünf rechtskräftige Bußen in der Höhe von CHF 939.000. Insgesamt verhängte die FMA 18 rechtskräftige Bußen in der Höhe von CHF 1.035.500. Die Sanktionen werden auf der Website der FMA veröffentlicht. Die von der FMA erhobenen Bussen fließen in die Staatskasse.
Aufsichtsschwerpunkt Geldwäschereiprävention
Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei bildet auch für das Jahr 2021 ein Aufsichtsschwerpunkt. Die Kontrolltätigkeit folgt einem strikt risikobasierten Ansatz. Je höher die Einstufung eines Finanzintermediärs bezüglich möglicher Bedrohungen ist, desto intensiver gestaltet sich die Aufsicht. Die FMA hatte im April 2019 die Geldwäschereiprävention in einer Organisationseinheit konzentriert und personell verstärkt. Das Geldwäschereiabwehrdispositiv Liechtensteins wird im September 2021 durch MONEYVAL überprüft werden.
Erste Registrierungen von VT-Dienstleistern
Anfang 2020 trat das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) in Kraft. Ende 2020 waren zehn Unternehmen für 24 Dienstleistungen nach dem TVTG registriert. Der FMA obliegt die Registrierung der VT-Dienstleister und die anlassbezogene Aufsicht. Das Gesetz definiert die rechtlichen Anforderungen für das Erbringen von Dienstleistungen auf VT-Systemen. VT-Systeme sind auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme, die eine Vielzahl von wirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen. Das bekannteste Beispiel ist die Blockchain. Mehr dazu auf unserem Portal: KRYPTO-X.BIZ
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com
Top10Coins: Das Krypto-Pyramidensystem!
(10.05.2019) Woche für Woche erhalte ich zahlreiche Anfragen zu meiner fachlichen Einschätzung bestimmter Unternehmen, Projekte oder Dienstleistungen, auch aus dem Krypto-Bereich. Das erste Unternehmen aus diesem Segment, vor dem ich vor Jahren bereits gewarnt habe, war OneCoin. Eine Pseudo-Kryptowährung, die auf einem MLM-Vertriebssystem basiert. Mein Bericht “OneCoin the Bitcoin Killer?” hat damals hohe Wellen geschlagen.
Die Vertriebsaktivitäten des Unternehmens OneCoin/OneLife wurden mittlerweile durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten. Auch die Finanzmarktaufsicht in Österreich (FMA) hat – ebenso wie zahlreiche Aufsichtsbehörden weltweit – eine Warnmeldung veröffentlicht bzw. Verbotsmaßnahmen ergriffen. Zuletzt hatte ich vor diesen Rahmenbedingungen und Hintergründen rund um OneCoin und OneLife ein wahres Déjà-vu.
Die Aktivitäten von Top10Coins ähneln den OneCoin-Methoden
Die Aktivitäten des Anbieters „Top10Coins.pro“ mit angeblichem Sitz in Hong Kong und die Methoden von OneCoin/OneLife ähneln einander auffällig. Das Geschäftsmodell von OneCoin war es, Schulungspakete für Token zu verkaufen. Die verkauften Token (Schürfrechte für eine angebliche Kryptowährung/Cryptocoin) berechtigten dann zum Schürfen von OneCoins. Dadurch wurde umgangen, dass ein Finanzprodukt in Form einer Kryptowährung bzw. ein ICO direkt verkauft wurde. OneCoin und OneLife haben sich stets darauf berufen, lediglich „Schulungspakete“ zu verkaufen.
Für diese Schulungspakete gab es hohe Innenprovisionen für den Vertrieb auf MLM-Basis, so dass Vermittlern hohe Provisionen ausbezahlt werden konnten. Die Dienstleistungen von Top10Coins sind ähnlich gelagert. Die Herren Volker Helm und Mike Poppel verantworten beispielsweise die Vertriebsleitung von Top10Coins für Europa. Das behaupten Sie zumindest in zahlreichen öffentlichen Postings und E-Mails. Bezeichnenderweise waren Volker Helm und Mike Poppel führende Vertriebler von OneCoin über OneLife. Mike Poppel zeigte auf dem Foto seiner XING-Seite bis vor kurzem sogar noch das längst “legendäre” OneCoin-Zeichen. Volker Helm ist ein Finanzberater.
Hohe Provisionszahlungen an Vermittler: Top10Coins basiert auf einem MLM-Vertriebssystem
Der Name Frank Schwarzkopf, der als angeblicher Erfinder von Top10Coins auf unterschiedlichen Internetseiten genannt wird, war ebenfalls belegbar für OneCoin aktiv. Daneben ordnete die BaFin am 21.07.2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts gegen die Pro Ventus GmbH an, wegen Verstoß gegen § 1 KWG: Annahme fremder Gelder als Einlagen, ohne dafür die Erlaubnis zu haben. Der damalige Geschäftsführer war ein gewisser Frank Schwarzkopf.
So wie bei OneCoin über OneLife operiert wurde, operieren Mike Poppel und Volker Helm für Top10Coins über die mit einem Provisions-Link – was grundlegend vollkommen legitim ist, falls das Angebot der Zielseite/des Partners solide und seriös ist – verlinkte Seite: 10bestcoins.net (Stand 18.09.18: Kein Impressum, keine SSL-Verschlüsselung, keine Datenschutzerklärung!). So wie bei OneCoin nach außen angeblich „Schulungspakete“ verkauft wurden – und keine Kryptowährung basierend auf einer Blockchain – wird bei Top10Coins behauptet, lediglich eine „Software“ zu verkaufen. Jeder Vermittler erhält dafür hohe Provisionen, also das identische MLM-Prinzip.
Verschiedene Facebook-Einträge und Youtube-Videos machen insgesamt sehr gut deutlich, um was es wirklich geht. Eine angebliche Software wird mit gigantisch hohen Provisionsauszahlungen zu Lasten der Kunden, die auf der Suche sind nach einer einfachen Möglichkeit in Kryptowährungen zu investieren, vertrieben. Top10Coins spricht technisch wenig versierte Kunden an, die ebenso offensichtlich keine oder nur rudimentäre Englischkenntnisse haben.
Hier können aber bereits kostenlose Online-Übersetzungsprogramme oder solide, deutschsprachige Krypto-Börsen helfen. Die Provisionen, die die Vermittler bzw. “Partner” dafür erhalten sind exorbitant hoch. Aus zahlreichen Zuschriften weiß ich, dass zahlreiche freie Finanzberater mittlerweile diese fragwürdigen Dienstleistungen vermitteln, weil dafür scheinbar keine Zulassung durch die Behörden erforderlich ist. Das stelle ich stark in Frage, aufgrund der nachfolgenden Fakten:
Auf der Internetseite von Top10Coins.pro steht (Originalzitat vom 10.07.18):
"Mit uns können Sie sehr schnell und sehr einfach am Kryptomarkt teilnehmen. Ohne Experte werden zu müssen und ohne viel Zeit zu investieren. Sie beauftragen uns einfach, für Sie und in Ihrem Namen Konten bei den Handelsplattformen für Kryptowährungen für Sie einzurichten. Wir übernehmen für Sie die Einrichtung Ihrer Konten. Sie können anschließend einfach und bequem per Banküberweisung in Euro auf Ihre eigenen Handelskonten bei den Handelsplattformen einzahlen. In der Regel können Sie bereits am nächsten Werktag Ihre Konten nutzen und einfach und bequem die von Ihnen gewünschten Kryptowährungen kaufen.“
Eine Kontoeröffnung für Dritte in fremdem Namen hat nichts mehr mit einem reinen Softwarevertrieb zu tun!
Das hat nichts mehr mit dem Verkauf einer Software zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine Kontoeröffnung für Dritte in fremden Namen. Die beschriebene Kontoeröffnung in fremdem Namen durch Top10Coins ist rechtlich zu hinterfragen. Ist das zulässig? Ich bin mir sehr sicher, dass die BaFin diese Sachverhalte mittlerweile auf dem Schirm hat.
Fakt ist: Niemand benötig Top10Coins. Jeder Kunde kann auch selbst ganz einfach die führenden Coins kaufen oder einen Krypto-Sparplan anlegen bei einer soliden und seriösen Kryptobörse!
Top10Coins spricht lediglich technisch wenig versierte Kunden an. Auf Vertriebsveranstaltungen zu Top10 Coins wird außerdem mit einem angeblich ersten “Sparplan auf Kryptowährungen” geworben. Hierzu schreibt Top10Coins im Originalzitat (18.09.18) auf seiner Internetseite:
"Erster Sparplan für Bitcoin & Co …einfach – schnell – flexibel und alles auf deutsch. Für jeden geeignet! Sie haben sich entschieden, Kryptowährungen zu kaufen. Sie wissen nicht, welche der aktuell über 3.000 Kryptowährungen Sie WO und WIE kaufen können. Tausende von Kryptowährungen!?!?!? Hunderte von Handelsplattformen!?!?!? Wir bieten mit unserer Software die Lösung! So einfach war es noch nie Kryptowährungen zu kaufen! Nutzung einer Software für das Verwalten Ihrer Krypto-Wallets mit Komplett-Service!"
Allein die Behauptung “Für jeden geeignet” ist schlicht Nonsens. Ein Sparplan ist eine Begrifflichkeit, die eindeutig für Bank- bzw. Finanzprodukte spricht. Das wird durch diese Aussagen und Bilder – u.a. mit einem Sparbuch im Hintergrund – suggeriert. Das ist ein weiteres Indiz, dass es nicht bloß um eine Software geht. Darf ein unregulierter Anbieter wie Top10Coins mit Dienstleistungen für Sparpläne werben?
Alle Indizien sprechen im Übrigen für eine Briefkastenfirma in Hong Kong unter dem Namen der BC Innovative Technologies Limited: Jegliches operative Geschäft und alle Telefonnummern basieren auf deutschen Adressen und deutschen Telefonnummern. In Hong Kong ist maximal ein Büroservice gebucht. An dieser Adresse sind unzählige, dubiose Firmen registriert. Die angebliche Geschäftsadresse Suites 06-12, 33/F., Shui On Centre taucht selbst in der Offshore Leaks Database der Panama Papers auf.
Sie geben Top10Coins einen Zugriff auf Ihr Krypto-Konto!
Ich könnte mittlerweile ein Buch zu Top10Coins schreiben. Lesen Sie sich bitte einmal die Geschäftsbedingungen und Preise durch. Hier sind unfassbare Passagen enthalten. Beispielsweise nachfolgende, wiederum im Originalzitat vom 18.09.18:
"Der Anbieter (Hinweis: Top10Coins bzw. die BC Innovative Technologies Limited) ist berechtigt, die in Rechnung gestellten Beträge direkt in Bitcoin von einem Bitcoin-Konto oder einem Konto einer anderen Kryptowährung des KUNDEN bei den Handelsplattformen (Exchanger) einzuziehen."
Ich wusste bislang gar nicht, dass es schon Einzugsermächtigungen für Kryptowährungs-Konten gibt! Aber Spass beiseite. Ein derartiger Passus ist selbstverständlich ein absoluter No-Go. Aus formaljuristischen Gründen, weil hier nochmals klar bestätigt wird, dass es sich um eine Art “Krypto-Vermögensverwaltung” im Namen Dritter handelt, da ein Kontozugriff des Anbieters besteht. Selbst bei einem “Managed Account” bei einem regulierten Forex-Broker können Anbieter zwar Tradingsysteme laufen lassen, aber KEINE Gelder entnehmen!
Ebenso ist diese Passage – wie viele weitere – aus Gründen der Sicherheit des Kunden vollkommen abzulehnen. Ihre Logindaten für Kryptokonten, oder die Private Keys müssen rein in Ihrem persönlichen Zugriff liegen und ausschließlich Ihnen bekannt sein. Das ist der Sinn der Krypto-Ökonomie. Wer haftet beispielsweise bei einem Hackerangriff auf die Zugriffsdaten oder einer missbräuchlichen, internen Verwendung? Eine Limited aus Hong Kong? Viel Spass bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Top10Coins: Marathon an fragwürdigen Verkaufsveranstaltungen
Mittlerweile finden die zahlreichen Verkaufsveranstaltungen von Top10Coins selbst bei der Agri Terra KG in Grasbrunn bei München statt. Beachten Sie bitte den Zusatz “Kunden sicher und haftungsfrei beraten”. Ja, sicher und haftungsfrei für den Vermittler, nicht für den Kunden, aber das ist ein Trugschluss! Die Agri Terra KG ist ganz offensichtlich ein Kooperationspartner.
Das passt sehr gut, weil die Agri Terra KG anscheinend neue Betätigungsfelder suchen muss. Am 18.06.2018 hat die BaFin unerlaubte Finanzgeschäfte der Agri Terra KG untersagt, nämlich das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“.
Auch hier schließt sich ein Kreis. Eine “Rente” ist ein grundlegender Begriff aus dem regulierten Banken- und Finanzdienstleistungsbereich, gleiches gilt für “Sparplan”. Fazit: Finger weg von derartigen Angeboten. Sollten Sie derartige “Investments” sogar vermitteln, als Finanzberater oder Privatperson, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie sehr wohl Haftungsrisiken unterliegen, die schwerwiegende, rechtliche Folgen haben können.
Top10Coins steht seit langem - ebenso wie OneCoin und der Plus Token bzw. die PlusToken App und die Plus Token Wallet die Top10Coins mittlerweile aktiv vertreiben - wie zahlreiche weitere dubiose Anbieter, auf meiner KRYPTO-X-Warnliste!
Hinweis: Das hinter Top10Coins stehende Unternehmen BC Innovative Technologies Limited ging mit der dubiosen Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR LAW) aus Köln als Prozessbevollmächtigte und unter Führung des zwielichtigen Rechtsanwaltes Arno Lampmann juristisch gegen meine Warnung vor. Die Klage vor dem Landgericht Stuttgart wurde allerdings zurückgezogen - hier war Rechtsanwalt Evgeny Pustovalov als Prozessvertreter von LHR Law vor Ort - nachdem das Gericht angekündigt hatte, die Klage abzuweisen.
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com




