Eurokrise ungelöst!

(16.09.26) Die europäische Bankenunion entstand als direkte Reaktion auf die Staatsschulden- und Bankenkrise der Jahre 2010 bis 2012. Damals geriet nicht nur Griechenland an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Auch Irland, Portugal, Spanien und Zypern mussten mit europäischen Hilfsprogrammen, Garantien oder Bankenrettungen stabilisiert werden. Zeitweise stand sogar der Fortbestand des Euros als Gemeinschaftswährung infrage.

Die Europäische Zentralbank, die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen konnten die akute Krise eindämmen. Rettungsprogramme, Niedrig- und Negativzinsen, umfangreiche Anleihekäufe sowie neue Aufsichts- und Abwicklungsregeln verhinderten einen unkontrollierten Zusammenbruch.

Gelöst wurde das grundlegende Strukturproblem damit jedoch nicht: In einer Währungsunion mit gemeinsamer Geldpolitik verfolgen die Mitgliedstaaten weiterhin eine weitgehend nationale Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenpolitik. Unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit, hohe Staatsschulden und nationale politische Interessen treffen auf eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Zentralbank.

Staaten und Banken bleiben eng miteinander verflochten

Eine entscheidende Schwachstelle ist der sogenannte Staaten-Banken-Nexus. Banken halten in großem Umfang Anleihen ihrer jeweiligen Heimatstaaten. Gerät ein Staat unter Druck, verlieren diese Anleihen möglicherweise an Wert. Dadurch verschlechtert sich die Bilanz der Banken. Muss der Staat anschließend seine Banken stützen, steigen wiederum seine eigenen Schulden.

Aus einer Staatsschuldenkrise kann dadurch eine Bankenkrise entstehen – und aus einer Bankenkrise erneut eine Staatsschuldenkrise. Genau diesen Teufelskreis sollte die europäische Bankenunion durchbrechen.

Zusätzlich begünstigt das europäische Aufsichtsrecht weiterhin Staatsanleihen. Forderungen gegenüber Staaten der Europäischen Union können regulatorisch unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert behandelt werden. Banken müssen dafür häufig weniger Eigenkapital vorhalten als für Unternehmenskredite. Das schafft einen strukturellen Anreiz, staatliche Schuldtitel zu erwerben.

Die Risiken verschwinden dadurch nicht. Sie werden lediglich regulatorisch anders behandelt.

Die Bankenunion bleibt unvollständig

Die europäische Bankenunion wird üblicherweise auf drei Säulen gestützt:

  1. den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM,
  2. den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM,
  3. eine gemeinsame europäische Einlagensicherung EDIS.

Die ersten beiden Säulen sind umgesetzt. Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die bedeutenden Banken der teilnehmenden Staaten direkt. Seit 2016 organisiert der Einheitliche Abwicklungsausschuss die geordnete Sanierung oder Abwicklung ausfallgefährdeter Institute.

Die dritte Säule fehlt weiterhin. Der bereits 2015 vorgelegte Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem wurde bis heute nicht umgesetzt. Die Bankenunion ist deshalb auch im Jahr 2026 institutionell unvollständig. Die EZB weist darauf hin, dass auch die Reform des europäischen Krisenmanagements EDIS nicht ersetzt.

Im Juni 2025 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament zwar eine politische Einigung über die Reform des europäischen Rahmens für Bankenkrisen und Einlagensicherung, das sogenannte CMDI-Paket. Es soll insbesondere die Abwicklung kleinerer und mittlerer Banken erleichtern und einen besseren Zugriff auf branchenfinanzierte Sicherungssysteme ermöglichen. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ist das jedoch nicht.

Wer bei einer Bankenabwicklung tatsächlich haftet

Die Behauptung, seit Einführung der Bankenunion müssten niemals mehr Steuerzahler für Bankenrettungen einstehen, geht zu weit. Das erklärte Ziel der europäischen Abwicklungsregeln besteht darin, Verluste zunächst den Eigentümern und Gläubigern einer Bank zuzuweisen und den Einsatz öffentlicher Gelder möglichst zu begrenzen.

Im Krisenfall greift grundsätzlich eine Haftungskaskade:

  • Zuerst verlieren die Aktionäre ihr eingesetztes Kapital.
  • Danach können nachrangige und weitere berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten herangezogen werden.
  • Anschließend können auch unbesicherte Forderungen und Einlagen oberhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze betroffen sein.
  • Gesetzlich geschützte Einlagen bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank sind vom Bail-in ausgeschlossen.

Es ist daher falsch, sämtliche Kontoguthaben pauschal als Haftungsmasse einer Bank darzustellen. Richtig ist aber auch: Guthaben oberhalb der Sicherungsgrenze können im Abwicklungsfall grundsätzlich gefährdet sein. Das betrifft vor allem vermögende Privatkunden, Unternehmen, Vereine und institutionelle Anleger.

EDIS würde keine deutschen Sparbücher einziehen

Ebenso missverständlich ist die Vorstellung, mit EDIS könnten Guthaben deutscher Bankkunden unmittelbar zur Rettung einer italienischen Bank beschlagnahmt werden. Ein europäisches Einlagensicherungssystem würde nicht auf die privaten Konten anderer Bankkunden zugreifen.

Vorgesehen war vielmehr eine schrittweise Vergemeinschaftung der von den Banken finanzierten Einlagensicherung. Damit würden nicht die einzelnen Kundenguthaben, sondern die finanziellen Risiken der nationalen Sicherungssysteme stärker europäisiert.

Genau darin liegt allerdings der politische Konflikt: Länder mit vergleichsweise stabilen Banken und leistungsfähigen Sicherungssystemen befürchten, dauerhaft für Risiken in anderen Mitgliedstaaten einzustehen. Befürworter halten dagegen, dass nur eine gemeinsame Absicherung Kapitalflucht verhindert und das Vertrauen in Bankeinlagen unabhängig vom Sitzland der Bank stärkt.

Beide Argumente sind nachvollziehbar. EDIS wäre keine Enteignung deutscher Sparer, wohl aber ein weiterer Schritt zur europäischen Risikoteilung.

100.000 Euro sind keine Garantie ohne Grenzen

Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person und Bank ist keine bloße Scheinsicherheit. Sie ist ein verbindlicher Rechtsanspruch und hat bei einzelnen Bankeninsolvenzen einen erheblichen praktischen Wert.

Man sollte ihre Tragfähigkeit dennoch realistisch einordnen. Die Sicherungssysteme sind für den Ausfall einzelner Institute oder einer begrenzten Zahl von Banken konzipiert. Eine gleichzeitige Systemkrise mehrerer Großbanken oder eine kombinierte Staats- und Bankenkrise könnte die vorhandenen Mittel überfordern.

In einer solchen Extremsituation wären zusätzliche Beiträge der Banken, Kredite, staatliche Garantien oder europäische Hilfsmechanismen wahrscheinlich. Die Sicherungszusage verschwindet dadurch nicht automatisch. Ihre Erfüllung könnte aber erneut von staatlicher beziehungsweise europäischer Unterstützung abhängig werden.

Die Eurokrise hat lediglich ihre Erscheinungsform verändert

Die nächste Eurokrise muss nicht wie die Krise von 2010 aussehen. Heute könnten hohe Staatsschulden, schwaches Wachstum, politische Instabilität, steigende Refinanzierungskosten oder Verluste in den Bankbilanzen als Auslöser wirken.

Hinzu kommt ein gefährlicher Interessenkonflikt: Die EZB soll für Preisstabilität sorgen, muss zugleich aber die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und die Übertragung ihrer Geldpolitik gewährleisten. Steigen die Renditen hoch verschuldeter Staaten stark, wächst der politische und ökonomische Druck auf die Zentralbank, erneut einzugreifen.

Damit bleibt ein grundlegendes Dilemma bestehen: Je stärker die EZB einzelne Staatsanleihemärkte stabilisiert, desto größer wird das Risiko, dass Geldpolitik und staatliche Finanzierung ineinander übergehen. Greift sie hingegen nicht ein, können die hohen Schulden einzelner Länder die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährden.

Kapitalschutz bedeutet Risikostreuung

Für Bankkunden und Kapitalanleger folgt daraus keine Empfehlung zur Panik, sondern zur vorausschauenden Risikobegrenzung. Verteilen Sie größere Liquiditätsbestände auf mehrere rechtlich selbstständige Banken und beachten Sie dabei die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Einleger und Institut.

Prüfen Sie außerdem, welchem nationalen Einlagensicherungssystem eine Bank tatsächlich angehört. Der Markenname, die Internetadresse oder die Sprache einer Bank sagen nicht zwingend etwas über den juristischen Sitz und das zuständige Sicherungssystem aus.

Für größere Vermögen kann zusätzlich eine geografische Diversifikation sinnvoll sein. Konten und Depotverbindungen in stabilen Rechtsräumen außerhalb der Europäischen Union können die Abhängigkeit vom Euro- und EU-Bankensystem reduzieren. Dabei müssen jedoch Bonität, Regulierung, Quellensteuer, Meldepflichten, Kosten und rechtlicher Zugriff sorgfältig geprüft werden.

Wertpapiere in einem Depot sind zudem grundsätzlich anders zu beurteilen als Bankguthaben. Sie stehen regelmäßig im Eigentum des Kunden und werden bei einer Bankinsolvenz grundsätzlich ausgesondert. Das schützt allerdings nicht vor Kursverlusten, Betrug, operativen Störungen oder fehlerhafter Verwahrung.

Die Euro-Schuldenkrise ist nicht beendet. Ihre akute Phase wurde durch massive politische, geldpolitische und regulatorische Eingriffe stabilisiert. Die strukturellen Spannungen zwischen gemeinsamer Währung, nationaler Verschuldung und europäischer Risikoteilung bestehen jedoch fort.

Wer sein Vermögen schützen möchte, sollte deshalb weder auf unbegrenzte staatliche Garantien vertrauen noch dramatische Untergangsszenarien zur Grundlage seiner Entscheidungen machen. Entscheidend sind belastbare Banken, unterschiedliche Rechtsräume, mehrere Verwahrstellen, liquide Reserven und eine vernünftige Streuung der Vermögenswerte.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


5860 Tage Krise!

(09.12.21) Am Mittwoch dem 08.12.21 wurde Olaf Scholz zum neunten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt und anschließend durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Bundeskanzler ernannt. Die Bundesrepublik Deutschland zeigt in Bezug auf ihre Kanzler eine bemerkenswerte Kontinuität und Stabilität. Im gleichen Zeitraum - seit dem zweiten Weltkrieg - kommt die Republik Österreich beispielsweise auf 20 Kanzler. Allein in den letzten Wochen hat die Alpenrepublik zwei Kanzlerwechsel zu verkraften.

Angela Merkel prägte mit ihrer Kanzlerschaft hingegen, vergleichbar mit Konrad Adenauer und Helmut Kohl, eine außergewöhnlich lange Ära von 16 Jahren oder 5860 Tagen. In der Regierungszeit Angela Merkels wurden 2.270 Gesetze verabschiedet, wie nachfolgende Statista-Grafik verdeutlicht. Pro Wahlperiode sind das etwa 568 neue Rechtsverordnungen, was einem Rekordwert entspricht. Seit 1949 wurde pro Legislaturperiode im Durchschnitt 457 neue Gesetze durchgesetzt. Zahlreiche dieser Regelungen werden die Amtszeit Angela Merkels auf Jahrzehnte überdauern und nachhaltig wirken bzw. belasten.

Was bleibt von der Ära Angela Merkel in Erinnerung?

Mit Konrad Adenauer verbinde ich das Deutsche Wirtschaftswunder. Mit Helmut Kohl die Wiedervereinigung Deutschlands. Mit Gerhard Schröder die wichtigen Reformen der Agenda 2010. Bei Angela Merkel, deren Wirken ich aufgrund meines Alters und meiner beruflichen Tätigkeit natürlich weit stärker wahrgenommen habe, fallen mir vier wesentliche Ereignisse ein, die allesamt Krisenszenarien darstellen:

1. Die Finanzkrise

2. Die Euro-Krise

3. Die Flüchtlingskrise

4. Die Corona-Krise

Die gravierenden Folgen dieser Krisen sind bis heute nicht gelöst. Die großen Probleme wurden - allen voran durch eine massiv steigende Staatsverschuldung und expoldierenden Haftungszusagen im Zuge der adaptierten EU- und Euro-Gesetzgebung - schlicht in die Zukunft verlagert.

Die EU-Politik hat ihre eigenen Stabilitätskriterien hundertfach gebrochen!

In unserer Welt der weiter exorbitant ansteigenden Staatsverschuldungen gibt es nur noch wenige Länder, die ein sogenannte AAA-Rating aufweisen. Aktuell haben noch 11 Staaten ein Triple A. Dabei handelt es sich um Australien, Dänemark, Deutschland, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz und Singapur. Zu beachten ist dabei allerdings, dass EU-Länder wie Deutschland mittlerweile enorme Mithaftungsrisiken aufweisen, die in der Rating-Einstufung nach meiner Einschätzung keine angemessene Beachtung finden.

Triple-A ist nicht gleich AAA!

Im Jahr 1992 wurden die Verträge von Maastricht geschlossen. Im darin beinhalteten Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union verpflichteten sich die Mitgliedsländer zu einer Neuverschuldung von maximal 3% und einem Schuldenstand von maximal 60% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP). Damit sollte die Stabilität des Euro sichergestellt werden. Mittlerweile wurden die Verträge von Maastricht hundertfach gebrochen. Diese Büxe der Pandora hat im Übrigen Deutschland geöffnet, unter der SPD-Regierung Gerhard Schröders!

Die Stabilitätskriterien von Maastricht waren längst vor der Corona-Krise schon Makulatur, selbst mit Blick auf die großen Volkswirtschaften: Italien steht heute bei einer Schuldenquote von 165%, Spanien bei 124%, Frankreich bei 118% und Deutschland bei 85%. Die Tendenz ist weiter stark steigend. Griechenland liegt im Übrigen bei 234% Staatsverschuldung!

Euro- und EU-System mutieren im Krisenfall zur Haftungsfalle mit Umverteilungsfunktion!

Die Eigentumsrechte der EU-Bürger werden wegen der enormen Verschuldungen einzelner Länder immer weiter eingeschränkt. Die EU-Systeme ESM, EDIS, SRB und ESRB machen aus den Bürgern und Steuerzahlern derzeit noch relativ solider Staaten wie Deutschland oder Österreich eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung für alle anderen EU-Länder. Ein AAA-Rating hat dadurch für ein Land innerhalb der EU KEINE qualitative Aussagekraft mehr.

AAA-Rating: Liechtenstein ist kerngesund!

Die internationale Ratingagentur Standard & Poor's hat aktuell das bestehende Länderrating für Liechtenstein mit der bestmöglichen Ratingstufe Triple-A (AAA) und stabilem Ausblick bestätigt. Dies hat die halbjährliche Überprüfung des Länderratings ergeben. In ihrem Bericht betont die Ratingagentur die gesunde Finanzlage der öffentlichen Haushalte, welche in schwierigen Zeiten einen stabilisierenden Faktor darstelle. Standard & Poor's verweist dabei auf die ausgerichteten wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen, um die Auswirkungen der Folgen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie zu mildern und den Arbeitsmarkt zu stützen. Positiv herausgehoben wird u.a. weiters die breit diversifizierte Wirtschaft, welche sich von anderen kleineren Ländern abhebt, sowie der Zugang zu zwei Wirtschaftsräumen. Dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz, verbunden durch die solide und starke Gemeinschaftswährung des Schweizer Franken.

So zeige die Wirtschaft bereits deutliche Zeichen der Erholung, welche durch stockende Lieferketten und steigende Energiepreise jedoch ein wenig gedämpft werden könnte. Bedeutende Änderungen in der internationalen Unternehmensbesteuerung werden von der Ratingagentur zwar als Risiko betrachtet. Sie geht jedoch davon aus, dass Liechtenstein über die notwendige Flexibilität verfüge um entsprechend darauf reagieren zu können. Unabhängig davon sieht die Ratingagentur die Stabilität Liechtensteins als gewährleistet an und geht weiterhin von einem stabilen Ausblick aus. Nebst der guten Finanzlage und einer positiv erwarteten Landesrechnung 2021 beruht diese Einschätzung auch auf dem verlässlichen und proaktiven Handeln der Politik.

In einem weiterhin herausfordernden Umfeld und anhaltender Pandemiebekämpfung ist diese Bestnote für das Fürstentum Liechtenstein keine Selbstverständlichkeit. Trotz den verlängerten Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und den zu erwartenden erhöhten Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie, präsentiert sich die Finanz- und Reservelage des Landes in einem sehr soliden Zustand. Ein gesunder Staatshaushalt sowie die Erhaltung und stetige Weiterentwicklung der guten Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Stabilität Liechtensteins und das Fundament zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen.

Setzen Sie auf das Fürstentum Liechtenstein als Kapital- und Haftungsschutz-Oase!

Die Corona-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen. Der Wohlstand Deutschlands basiert auf dem Fleiß seiner Bürger und einer soliden Stabilitätskultur.

Diese politische Schutzfunktion gibt es nicht mehr, Sie müssen eigenverantwortlich Ihren Wohlstand schützen, gerade auch vor dem Zugriff des Staates. Das Fürstentum Liechtenstein bietet Ihnen hier perfekte Rahmenbedingungen mit empfehlenswerten Banken, bankenunabhängigen Vermögensverwaltern, Versicherungs- und Fondsgesellschaften, sowie Edelmetallhändlern- und verwahrern. Bewährte Empfehlungen in diesen Bereichen erhalten Sie über meinen Wirtschaftsdienst Kapitalschutz vertraulich.

Märchenstunde: Steuern!

Ein Themenbereich, der jeden unter uns betrifft ist die Steuerpolitik. Frei nach dem Zitat von Benjamin Franklin gilt nämlich: „Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“

Unabhängig von den Personen und Parteien, wird die mit 25% scheinbar so günstige Abgeltungsteuer sehr schnell ins Blickfeld der neuen Finanzpolitik rücken. Sie werden dann das Argument zahlreicher Politiker hören, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, weil Arbeitseinkommen mit bis zu 45 Prozent (42 Prozent Spitzensteuersatz + 3 Prozent Reichensteuer) belastet werden. Der angeblichen Bevorteilung der Kapitalanleger sollte somit durch den Erlass neuer Steuergesetze Einhalt geboten werden. Leider werden allerdings in dieser Argumentation der Politiker meist Äpfel mit Birnen verglichen.

Bei Dividendenauszahlungen wurde der an die Kapitalanleger ausgeschüttete Gewinn bereits mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer besteuert. Anschließend erfolgt eine nochmalige Besteuerung durch den Aktionär, bzw. Inhaber eines Investmentfonds oder ETFs. Die effektive Steuerlast liegt für einen Kapitalanleger daher heute bereits bei rund 48 Prozent!

Darüber hinaus hat ein Privatanleger sein investiertes Geld mit seinem Einkommen erworben, welches nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übriggeblieben ist. Somit haben wir keine Bevorzugung von privaten Kapitalanlegern, sondern am Ende der Steuerkette eine Dreifachbelastung!

Erben und Vererben: Auch die „Steuer auf den Tod“ unterliegt Politik-Mythen

2020 zahlten die Bürger in Deutschland rund 8,5 Milliarden Euro Steuern auf Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro. Vermögende verschenken Millionenbeträge etwa aus Betriebsvermögen oder Familienstiftungen an ihre Familienmitglieder und dadurch werden diese Gruppen immer reicher - so argumentierten etwa SPD, Grüne und Linke im Wahlkampf 2021. Die Steuerstatistiken zeigen jedoch, dass dies seltener vorkommt, als manch einer denkt. Schenkungen mit einem
steuerpflichtigen Anteil von 500.000 Euro und mehr machen etwa in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur weniger als zwei Prozent aller Übertragungen in einem 9-Jahres-Zeitraum aus.

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bleibt der Anteil höherer Schenkungen in diesem Zeitraum von 2007 bis 2015 unter zehn Prozent. Einzig Hamburg sticht hervor mit einem Anteil der Schenkungen von einer halben Millionen Euro und mehr von mindestens 15 Prozent. Das ergibt das "Schwarzbuch Steuer(un)gerechtigkeit" der Schippke Wirtschaftsberatung, für die Studien und Analysen von Ministerien, Verwaltungen und Forschungsinstituten ausgewertet werden, hier aus Zahlen der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik.

Mein Fazit: Der Sarg hat kein Regal - Schenkungen mit warmer Hand sind intelligent!

Wer in Deutschland Geld oder Immobilien erbt oder geschenkt bekommt, muss das versteuern. Bei einer Summe von 500.000 Euro etwa werden für die begünstigen Kinder 15 Prozent fällig, wenn diese über dem Freibetrag ist. Der Freibetrag liegt nämlich bei 400.000 Euro, somit werden von den verbleibenden 100.000 Euro nur 11 Prozent abgezogen. Enkelkinder haben auch noch einen Freibetrag von 200.000 Euro und Urenkel oder Eltern von 100.000 Euro bei Erbschaft und 20.000 Euro bei Schenkung. Die selbstbewohnte Immobilie ist ebenfalls von der Steuer befreit.

Schenkungen werden darüber hinaus nach zehn Jahren nicht mehr bei einem Erbfall dazugerechnet und lassen sich dadurch alle zehn Jahre wiederholen. Wer nicht zur engen Familie gehört, zahlt hingegen 30 bis 50 Prozent des geschenkten Betrags an den Fiskus. Nutzen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich „Erben und Schenken“, solange die Rahmenbedingungen noch so attraktiv sind!

Die Ampel zeigt auch positive Ansätze!

Die Grünen stehen wirtschaftspolitisch vor der gigantisch großen Aufgabe, ihre Klimaziele mit den Anforderungen der Wirtschaft und vor allem auch den Kosten für die Gesellschaft und somit den Steuerzahler zu bewältigen. Bei der FDP bin ich sehr gespannt, wie die im Wahlkampf hochgehaltene Ziele - wie das Einhalten der Schuldenbremse - mit dem Versprechen vereinbar sind, auf Steuererhöhungen zu verzichten. Investitionen müssen also auf anderen Wegen finanziert werden, wie ist mir zumindest schleierhaft. Dennoch bin ich kein chronischer Schwarzmaler, die neue Bundesregierung hat ihre Chance verdient und ich sehe auch viele positive Ansätze.

Die im Koalitionsvertrag beinhaltete, internationale Ausrichtung in der Finanzmarktregulierung ist für den Standort Deutschland sehr wichtig, um Barrieren für grenzüberschreitende Kapitalmarktgeschäfte oder Unterschiede im Verbraucherschutz- und Aufsichtsrecht abzubauen. Das Vorhaben, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden zu intensivieren ist begrüßenswert, zum Schutz der Anleger. Erfreulich ist auch die Bestrebung, renditestarke Anlageprodukte wie Aktien als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen. Dies schließt sich nahtlos an die Einführung einer digitalen Rentenübersicht an, die künftig auch Fondssparpläne beinhalten wird.

Auf dem Weg zum Staatsfonds? Norwegen und Singapur sollten als Vorbilder dienen!

Ein weiterer wichtiger Baustein für die System-Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Rente in Deutschland ist der geplante Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung - nach den Staatsfonds-Vorbildern aus Norwegen oder Singapur - in der gesetzlichen Rentenversicherung!  

Mein Ausblick: Es wird nicht ohne Zumutungen gehen!

An seinem ersten Tag als neuer Wirtschafts- und Klimaminister traf der neue Vizekanzler Robert Habeck die Aussage: „Es wird nicht ohne Zumutungen gehen“. Das befürchte ich auch, die Steuerschätzungen wurden jedenfalls schon einmal deutlich nach oben korrigiert, wie nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Deswegen müssen Sie das Heft des Handels durch intelligente Kapitalschutz-, Datenschutz- und Steuerschutz-Strategien selbst in Hand nehmen. Mehr dazu in meinem Wirtschaftsdienst Kapitalschutz vertraulich!

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