Berlin-Wahl: Warnsignal für Eigentümer!

(22.09.26) Die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September ist ein politischer Einschnitt. Nach dem vorläufigen Ergebnis wird Die Linke mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen erstmals stärkste Kraft. Sie gewinnt gegenüber 2023 rund 13,5 Prozentpunkte hinzu. Die CDU erreicht 18,8 Prozent, die AfD 16,3 Prozent, die Grünen 14,3 Prozent und die SPD 12,1 Prozent. Welche Parteien Berlin künftig regieren, ist noch offen.

Für Vermögensinhaber ist das Ergebnis dennoch ein Signal. Mit dem Wahlsieg erhält eine Partei erheblichen Rückenwind, die stärkere staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt fordert. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp will insbesondere die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände vorantreiben. Gemeint ist die Überführung von Wohnungen großer Unternehmen in öffentliches Eigentum gegen Entschädigung.

Dafür gibt es bislang kein beschlossenes Gesetz. Auch ein Wahlsieg allein setzt die Forderung nicht um: Ein Gesetzentwurf müsste politisch ausgehandelt, verabschiedet und rechtlich geprüft werden. Dennoch beeinflussen politische Absichten schon heute Entscheidungen über Investitionen, die sich erst in vielen Jahren rechnen sollen.

Der Volksentscheid hat die Debatte nicht beendet

Die Forderung kommt nicht aus dem Nichts. Bereits 2021 stimmte eine Mehrheit der Teilnehmer eines Berliner Volksentscheids dafür, dass der Senat einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erarbeiten soll. Der Beschluss übertrug jedoch nicht selbst Wohnungen in öffentliches Eigentum. Die Frage, ob und wie ein solches Gesetz ausgestaltet werden könnte, beschäftigt Berlin seither.

Ich halte die politische Richtung für gefährlich. Eigentümer müssen darauf vertrauen können, dass rechtmäßig erworbenes Vermögen und langfristige Investitionen unter verlässlichen Regeln stehen. Eine mögliche Vergesellschaftung beträfe nach der derzeitigen Debatte große Wohnungskonzerne. Daraus folgt nicht, dass das private Eigenheim als Nächstes betroffen wäre. Doch Investoren stellen sich zwangsläufig die Frage, welche Eingriffe künftig noch politisch mehrheitsfähig werden könnten.

Dabei geht es nicht nur um einen abstrakten Grundsatz. Wer ein Grundstück erwirbt, ein Gebäude saniert oder eine Wohnanlage plant, bindet Kapital für Jahrzehnte. Banken prüfen, ob ein Projekt seine Finanzierung trägt; Anleger vergleichen erwartete Erträge und Risiken. Wächst die Unsicherheit über künftige Eigentumsrechte und staatliche Eingriffe, kann das Projekte verteuern, verzögern oder Kapital an andere Standorte lenken. Das ist eine wirtschaftliche Risikokette, keine bereits nachgewiesene Folge dieser Wahl.

Ein Eigentümerwechsel schafft keinen neuen Wohnraum

Das zentrale Problem bleibt die Knappheit an Wohnungen. Für Mieter sind hohe Wohnkosten eine reale Belastung, und die Politik muss darauf reagieren. Die Vergesellschaftung vorhandener Wohnungen schafft für sich genommen jedoch keine zusätzliche Wohnung: Zunächst wechselt der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Sie kann politische Ziele bei der Bewirtschaftung dieser Wohnungen verfolgen, löst aber die Frage des fehlenden Angebots nicht.

Für mehr Wohnraum braucht Berlin zusätzlich Baugrund, schnellere Genehmigungen, tragfähige Finanzierung und Projekte, die sich angesichts von Baukosten und Mieten wirtschaftlich umsetzen lassen. Öffentliche Wohnungsunternehmen können dazu beitragen. Angesichts des Bedarfs wäre es aus meiner Sicht jedoch ein Fehler, private Bauherren und Kapitalgeber durch zusätzliche politische Unsicherheit abzuschrecken.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob man die Sorgen der Mieter ernst nimmt. Das sollte selbstverständlich sein. Entscheidend ist, ob die gewählten Mittel den Wohnraummangel verringern. Ein Eigentümerwechsel und der Bau neuer Wohnungen sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Wer beides gleichsetzt, verspricht womöglich eine Lösung, die das Angebot gar nicht erhöht.

Warum das Signal über Berlin hinausreicht

Berlin entscheidet nicht über die Eigentumsordnung in ganz Deutschland. Aus dem Wahlergebnis lässt sich auch keine bundesweite Gesetzesänderung ableiten. Dennoch beobachten Investoren politische Entwicklungen über einzelne Landesgrenzen hinaus. Sie fragen, an welchen Standorten Eigentum geschützt ist, Regeln planbar bleiben und sich langfristige Vorhaben rechnen.

Das gilt für Immobilien ebenso wie für Unternehmen. Ein Unternehmer, der eine Niederlassung gründet, oder eine Familie, die ihr Vermögen über Jahrzehnte aufbaut, braucht Berechenbarkeit. Wenn Eingriffe in bestehendes Eigentum zu einem zentralen Wahlversprechen werden und damit erheblicher Zuspruch gewonnen wird, kann das Vertrauen in einen Standort belasten. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ausfällt, hängt von der künftigen Regierung und ihrer konkreten Politik ab.

Gerade deshalb sollten Vermögensinhaber weder in Panik geraten noch das Ergebnis abtun. Die richtige Reaktion beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wie viel Vermögen hängt von deutschen Immobilien ab? Wo liegen Guthaben, Depots und unternehmerische Beteiligungen? Welche Entscheidungen eines einzigen Staates könnten einen großen Teil des eigenen Vermögens gleichzeitig betreffen?

Auslandsstandbeine sorgfältig prüfen

Wer eine starke Konzentration auf Deutschland feststellt, kann zusätzliche Bank- und Depotbeziehungen im Ausland prüfen. Für manche Vermögensstrukturen kommen die Schweiz und Liechtenstein infrage. Beide Staaten liegen außerhalb der EU; Liechtenstein gehört allerdings zum Europäischen Wirtschaftsraum. Schon deshalb sollte man die beiden Standorte nicht pauschal gleichsetzen.

Ein Auslandsdepot verlagert auch keine deutsche Immobilie ins Ausland. Es kann lediglich bei den Vermögenswerten, die sich tatsächlich anderswo halten lassen, die Abhängigkeit von einem einzigen Standort verringern. Ebenso wenig entfallen dadurch Steuer- und Meldepflichten. Kosten, Einlagensicherung, Zugriffsmöglichkeiten und die rechtliche Behandlung müssen für jedes Institut und jede Vermögensart einzeln geprüft werden.

Für Eigentümer großer Immobilienbestände ist vor allem die weitere Berliner Politik entscheidend: Welche Parteien schließen sich zusammen? Wird ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt? Welche Unternehmen und Bestände wären erfasst, und wie würde eine Entschädigung geregelt? Erst an solchen Details lässt sich ein unmittelbares Risiko seriös beurteilen.

Mein Fazit: Linke als Vermögens-Risiko!

Die Linke hat mit Forderungen nach weitreichenden Eingriffen in den Wohnungsmarkt einen klaren Wahlsieg erzielt. Ob daraus eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird, ist offen. Das Ergebnis zeigt aber, dass diese Forderung politisch Gewicht besitzt. Vermögensinhaber sollten das als Anlass nehmen, ihre Abhängigkeit von einzelnen Standorten zu prüfen.

Meine Sorge gilt zugleich dem Wohnungsbau: Berlin braucht dringend zusätzliche Wohnungen. Wer bestehende Gebäude lediglich einem anderen Eigentümer zuordnet, baut noch keine neuen. Eine Politik, die private Investitionen erschwert, könnte den Wohnungsmangel weiter verschärfen. Genau an ihren konkreten Maßnahmen muss sich die nächste Berliner Regierung messen lassen.

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Deutschland in der Staatswirtschaft!

(21.09.26) Deutschland überschreitet eine ordnungspolitische Schwelle. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums lag die Staatsquote 2024 bei 49,4 Prozent. Für 2025 wurden bereits 50,6 Prozent veranschlagt, für 2026 sind es 51,4 Prozent und für 2027 sogar 51,5 Prozent. Damit beanspruchen die Ausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen rechnerisch mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung.

Die Staatsquote ist zwar nicht mit der Steuer- und Abgabenquote gleichzusetzen. Sie bedeutet auch nicht, dass der Staat selbst mehr als die Hälfte aller Güter und Dienstleistungen produziert. In die Berechnung fließen ebenso Renten, Sozialleistungen, Subventionen und andere Transfers ein. Dennoch zeigt die Kennzahl unmissverständlich, wie stark wirtschaftliche Ressourcen inzwischen politisch gelenkt, verteilt und kontrolliert werden.

Je höher die Staatsquote steigt, desto weniger Raum bleibt tendenziell für private Investitionen, unternehmerische Entscheidungen und individuelle Vermögensbildung. Deutschland ist deshalb noch keine klassische Planwirtschaft. Doch eine Wirtschaftsordnung, in der mehr als jeder zweite erwirtschaftete Euro durch staatliche Kassen fließt, trägt zunehmend staatswirtschaftliche Züge.

Helmut Kohls Warnung wird Realität

Helmut Kohl wird häufig der Satz zugeschrieben: „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus.“ Eine zweifelsfrei belegte Primärquelle für den genauen Wortlaut ist kaum auffindbar. Die Aussage gibt jedoch treffend das ordnungspolitische Denken wieder, das die Union unter Kohl zumindest programmatisch vertrat: Der Staat sollte sich begrenzen, damit Bürger und Unternehmen möglichst viel selbst entscheiden können.

Als Kohl 1982 Bundeskanzler wurde, lag die Staatsquote ungefähr bei 50 Prozent. Bis 1989 sank sie auf rund 45 Prozent. Die Begrenzung staatlicher Ausgaben galt damals als Voraussetzung für Wachstum, Investitionen und persönliche Freiheit. Heute bewegt sich Deutschland wieder deutlich in die entgegengesetzte Richtung.

Dabei beginnt Sozialismus nicht erst mit staatlichem Eigentum an Fabriken und einer zentralen Produktionsplanung. Eine moderne Form staatlicher Wirtschaftslenkung entsteht schleichend: durch Subventionen, Förderprogramme, Verbote, Berichtspflichten, Preisvorgaben, Quoten, staatlich definierte Technologien und immer umfangreichere Transferleistungen. Unternehmen bleiben formal privat, richten ihre Entscheidungen jedoch zunehmend an politischen Vorgaben aus.

Wenn der Staat den Markt ersetzt

In einer Marktwirtschaft entscheiden Millionen Verbraucher und Unternehmen dezentral, welche Produkte erfolgreich sind. Gewinne und Verluste zeigen, ob Kapital sinnvoll eingesetzt wurde. In einer Staatswirtschaft werden dagegen immer größere Kapitalströme durch Ministerien, Behörden und staatliche Förderbanken gelenkt.

Das zeigt sich beispielsweise in der Energie-, Verkehrs-, Wohnungs- und Industriepolitik. Nicht mehr allein Nachfrage, Qualität und Preis bestimmen den Erfolg eines Angebots. Immer häufiger entscheidet der Zugang zu Subventionen, Förderkrediten, Steuervergünstigungen oder regulatorischen Ausnahmen. Dadurch wächst eine Wirtschaft, die sich stärker an politischen Programmen als an den Bedürfnissen der Kunden orientiert.

Diese Entwicklung schwächt vor allem den Mittelstand. Große Konzerne können eigene Abteilungen für Förderanträge, Regulierung und politische Kontakte unterhalten. Kleinere Unternehmen tragen hingegen dieselben Vorschriften mit wesentlich weniger Personal. Der Staat fördert dadurch ausgerechnet jene Marktkonzentration, die er anschließend mit weiteren Eingriffen bekämpfen will.

Viel Staat bedeutet nicht automatisch einen starken Staat

Eine hohe Staatsquote wäre leichter zu rechtfertigen, wenn sie mit einer entsprechend leistungsfähigen Infrastruktur verbunden wäre. Doch Deutschland leidet trotz Rekordausgaben unter maroden Brücken, einer schleppenden Digitalisierung, hohen Energiekosten, langsamen Genehmigungsverfahren sowie erheblichen Defiziten im Bildungswesen und bei der inneren Sicherheit.

Das Problem ist daher nicht nur die Höhe der Ausgaben, sondern deren Zusammensetzung. Ein großer Teil des Staatshaushalts fließt in Konsum, Transfers und die Finanzierung bestehender Ansprüche. Zukunftsorientierte Investitionen konkurrieren dagegen mit immer größeren Sozialausgaben und steigenden Zinslasten.

Hinzu kommt der demografische Wandel. Immer weniger Erwerbstätige müssen Renten-, Kranken- und Pflegeleistungen für immer mehr Leistungsempfänger finanzieren. Ohne grundlegende Reformen werden die Sozialbeiträge weiter steigen. Arbeit verteuert sich, Nettoeinkommen geraten unter Druck und der Ruf nach zusätzlichen staatlichen Zuschüssen wird lauter – ein sich selbst verstärkender Kreislauf.

Der Sozialstaat wird zum Umverteilungsstaat

Ein funktionierender Sozialstaat schützt Menschen, die unverschuldet in Not geraten. Ein ausufernder Umverteilungsstaat versucht dagegen, immer mehr wirtschaftliche und gesellschaftliche Unterschiede durch staatliche Zahlungen auszugleichen. Dadurch wachsen nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Abhängigkeit vom Staat.

Jede neue Leistung schafft Anspruchsberechtigte, Verwaltungskosten und politische Interessengruppen. Eine einmal eingeführte Subvention lässt sich kaum wieder abschaffen. Kürzungen werden als sozialer Kahlschlag dargestellt, selbst wenn Programme ihre ursprüngliche Aufgabe längst nicht mehr erfüllen.

Gleichzeitig verliert eigenverantwortliches Verhalten an Attraktivität. Wer arbeitet, spart, investiert und vorsorgt, wird mit hohen Steuern und Sozialabgaben belastet. Wer staatliche Leistungen erhält, muss mitunter befürchten, durch zusätzliches Einkommen Ansprüche zu verlieren. Das Ergebnis sind Fehlanreize auf beiden Seiten.

Was die Staatsquote für Ihr Vermögen bedeutet

Eine dauerhaft hohe Staatsquote erhöht den Finanzierungsbedarf des Staates. Dieser kann grundsätzlich durch höhere Steuern und Abgaben, zusätzliche Schulden, finanzielle Repression oder eine Kombination dieser Instrumente gedeckt werden. Für Sparer bedeutet das: Vermögen wird nicht nur durch offen sichtbare Steuern gefährdet, sondern auch durch Inflation, negative Realzinsen und eine immer engmaschigere Regulierung.

Prüfen Sie deshalb zunächst Ihre persönliche Abhängigkeit vom deutschen Steuer-, Banken- und Sozialsystem. Wer sein gesamtes Einkommen, seine Altersvorsorge, seine Bankguthaben und seine Immobilien in einem einzigen Staat konzentriert, trägt ein erhebliches politisches Klumpenrisiko.

Internationale Diversifikation bedeutet dabei weder Steuerflucht noch die Verlagerung unversteuerter Gelder. Sie bedeutet, rechtmäßig unterschiedliche Währungs-, Banken-, Rechts- und Wirtschaftsrisiken zu verteilen. Dazu können Konten bei soliden Banken außerhalb des Euroraums, international gestreute Wertpapierdepots, physische Edelmetalle und global diversifizierte Unternehmensbeteiligungen gehören.

Fünf Maßnahmen für mehr finanzielle Eigenverantwortung

Erstens sollten Sie Ihre reale Abgabenbelastung berechnen. Berücksichtigen Sie nicht nur Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Mehrwertsteuer, Energiesteuern, Grundsteuer, Versicherungssteuer und weitere indirekte Belastungen. Entscheidend ist, wie viel von Ihrem erwirtschafteten Einkommen tatsächlich für Konsum und Vermögensbildung übrig bleibt.

Zweitens sollten Sie staatlich geförderte Vorsorge nicht mit sicherer Vorsorge verwechseln. Steuervorteile sind hilfreich, können aber jederzeit verändert werden. Bauen Sie deshalb zusätzlich frei verfügbares Vermögen auf, das nicht vollständig von deutschen Förderbedingungen, Auszahlungsvorschriften oder zukünftigen Steuerentscheidungen abhängt.

Drittens sollten Sie Ihr Vermögen über verschiedene Anlageklassen, Banken, Währungen und Rechtsräume verteilen. Viertens empfiehlt sich eine ausreichende Liquiditätsreserve außerhalb langfristig gebundener Verträge. Fünftens sollten Unternehmer ihre Standortrisiken regelmäßig prüfen: Energiekosten, Abgaben, Regulierung und Fachkräfteverfügbarkeit können die Wirtschaftlichkeit eines Geschäftsmodells schneller verändern als der Umsatz.

Die Freiheit stirbt in kleinen Raten

Die Staatsquote allein beweist noch keinen Sozialismus. Schweden, Frankreich oder Belgien zeigen, dass auch Länder mit hohen Staatsausgaben marktwirtschaftliche Strukturen besitzen können. Entscheidend ist jedoch, wofür der Staat das Geld ausgibt, wie effizient er arbeitet und wie viel Entscheidungsfreiheit Bürgern und Unternehmen verbleibt.

Deutschland bewegt sich gefährlich nah an einer Wirtschaftsordnung, in der Gewinne privat kritisiert, Verluste jedoch kollektiv übernommen werden. Der Staat fördert, reguliert, deckelt, verbietet und kompensiert anschließend die Folgen seiner eigenen Eingriffe. Das ist keine klassische Planwirtschaft, aber eine zunehmend politisierte Staatswirtschaft.

Helmut Kohls Warnung war deshalb weniger eine mathematische Definition als eine ordnungspolitische Mahnung. Wenn mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung durch staatliche Hände fließt, verschiebt sich die Macht vom Bürger zur Bürokratie. Wer seine wirtschaftliche und finanzielle Selbstbestimmung erhalten will, sollte nicht auf die nächste Reform warten. Er sollte sein Einkommen, seine Vorsorge und sein Vermögen bereits heute widerstandsfähiger und internationaler aufstellen.

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Mythos Lastenausgleich!

(15.09.26) Seit Jahren hält sich hartnäckig das Gerücht, Deutschland habe mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts heimlich die gesetzliche Grundlage für einen neuen Lastenausgleich geschaffen. Immobilienbesitzer, Sparer und Anleger könnten demnach über Zwangshypotheken oder Vermögensabgaben zur Finanzierung von Pandemiefolgen, Kriegsschäden oder anderen Krisenkosten herangezogen werden.

So verständlich die Sorge vor steigenden Steuern und staatlichen Vermögenszugriffen angesichts der angespannten Haushaltslage ist: Diese konkrete Behauptung ist falsch. Das seit 2024 geltende Sozialgesetzbuch XIV schafft weder einen neuen Lastenausgleich noch eine Ermächtigung, Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapierdepots zur Finanzierung staatlicher Entschädigungsleistungen heranzuziehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass politische Risiken für Vermögen generell ausgeschlossen wären. Der Staat kann Steuern erhöhen, neue Abgaben beschließen oder bestehende Belastungen verändern. Dafür wäre jedoch ein eigenständiges Gesetz erforderlich, das parlamentarisch beschlossen und verfassungsrechtlich überprüfbar wäre.

Der historische Lastenausgleich von 1952

Nach dem Zweiten Weltkrieg lagen große Teile Deutschlands in Trümmern. Millionen Menschen hatten Häuser, Grundstücke, Betriebe, Hausrat oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Hinzu kamen Flüchtlinge und Vertriebene, die praktisch ohne Vermögen neu beginnen mussten.

Mit dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 wollte die junge Bundesrepublik einen teilweisen Ausgleich zwischen den besonders schwer Geschädigten und denjenigen schaffen, deren Vermögen den Krieg vergleichsweise unbeschadet überstanden hatte.

Finanziert wurde dieses System unter anderem durch eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe sowie durch allgemeine Steuermittel. Die Vermögensabgabe betrug nominell 50 Prozent des zum Stichtag der Währungsreform vom 21. Juni 1948 festgestellten abgabepflichtigen Vermögens. Sie war jedoch nicht sofort zu entrichten, sondern wurde über jahrzehntelange Ratenzahlungen bis 1979 gestreckt.

Der historische Lastenausgleich war damit ein außergewöhnliches Instrument für eine außergewöhnliche Situation. Er beruhte auf einer eigenen gesetzlichen Abgabenregelung mit Bewertungsstichtagen, Freibeträgen, Berechnungsvorschriften und Zahlungsmodalitäten.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist der Lastenausgleich – abgesehen von verbliebenen Bestandsfällen – längst abgewickelt. Seit 1995 sind alle regulären Antragsfristen abgelaufen.

Was 2019 tatsächlich beschlossen wurde

Am 12. Dezember 2019 beschloss der Gesetzgeber das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Kernstück dieser Reform ist das Sozialgesetzbuch XIV, das überwiegend am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Das Gesetz bündelt und modernisiert Entschädigungsleistungen für Menschen, die durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und für die der Staat eine besondere Verantwortung übernimmt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Opfer von Gewalttaten,
  • Opfer von Auswirkungen der beiden Weltkriege,
  • Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit dem Zivildienst,
  • Menschen mit anerkannten gesundheitlichen Schäden nach Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe,
  • Opfer staatlichen Unrechts in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen.

Das SGB XIV ist somit ein Leistungsgesetz. Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Geschädigte medizinische, rehabilitative, finanzielle oder fürsorgerische Leistungen erhalten können.

Es ist kein Gesetz zur Erhebung einer Vermögensabgabe.

Artikel 21 schafft keine neue Zwangsabgabe

Im Mittelpunkt der Lastenausgleichsgerüchte steht Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Häufig wird behauptet, damit sei das Lastenausgleichsgesetz grundlegend erweitert worden.

Ein Blick in den Wortlaut zeigt jedoch etwas anderes. Artikel 21 ändert im Lastenausgleichsgesetz lediglich die Paragrafen 276 und 292. Dabei wurden überholte Verweise auf das Bundesversorgungsgesetz und die „Kriegsopferfürsorge“ durch Verweise auf das neue Sozialgesetzbuch XIV und den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt.

Diese Änderungen waren erforderlich, weil das bisherige Entschädigungsrecht in das neue SGB XIV überführt wurde. Der Gesetzgeber musste deshalb in zahlreichen bestehenden Gesetzen alte Begriffe und Verweise anpassen.

Artikel 21 enthält:

  • keine neue Vermögensabgabe,
  • keine Zwangshypothek,
  • keine Bewertungsregeln für Immobilien,
  • keine Bemessungsgrundlage für Bankguthaben oder Wertpapierdepots,
  • keinen neuen Kreis abgabepflichtiger Bürger,
  • keine Zahlungsfristen,
  • keine Ermächtigung zum allgemeinen Einzug privaten Vermögens.

Die bloße Ersetzung des Begriffs „Kriegsopferfürsorge“ durch „Soziale Entschädigung“ erweitert den historischen Lastenausgleich nicht auf heutige Krisen.

Soziale Entschädigung bedeutet Leistungen an Geschädigte

Der Begriff „Soziale Entschädigung“ ist auch keineswegs so grenzenlos, wie häufig behauptet wird. Die Anspruchsvoraussetzungen und Entschädigungstatbestände sind im SGB XIV gesetzlich geregelt.

Nach Paragraf 4 SGB XIV erhalten Geschädigte Leistungen wegen anerkannter gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die ursächlich auf ein gesetzlich erfasstes schädigendes Ereignis zurückzuführen ist.

Das bedeutet: Der Begriff beschreibt, wer unter welchen Voraussetzungen Leistungen beanspruchen kann. Er bestimmt nicht, welche unbeteiligten Bürger zur Finanzierung dieser Leistungen enteignet oder mit einer Sonderabgabe belastet werden dürfen.

Auch die Erwähnung von Einkommen und Vermögen im SGB XIV wird häufig missverstanden. Bei bestimmten bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wird geprüft, ob der Antragsteller seinen Bedarf selbst decken kann. Das betrifft die Berechnung seines Leistungsanspruchs. Es handelt sich nicht um eine Ermächtigung, das Vermögen anderer Bürger einzuziehen.

Bemerkenswert ist sogar: Selbst genutztes Wohneigentum der Berechtigten und ihrer Angehörigen ist nach Paragraf 108 SGB XIV unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich nicht zu verwerten.

Pandemien und Ukraine-Krieg lösen keinen Lastenausgleich aus

Auch die Behauptung, das SGB XIV könne beliebig auf Pandemien, Terroranschläge oder aktuelle Kriege angewandt werden, greift zu weit.

Das Gesetz enthält definierte Entschädigungstatbestände. Bei Impfschäden kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf soziale Entschädigung entstehen. Das ist jedoch etwas grundlegend anderes als eine allgemeine Vermögensabgabe zur Finanzierung sämtlicher Pandemiekosten.

Ebenso bezieht sich der im SGB XIV geregelte Entschädigungstatbestand für Kriegsauswirkungen ausdrücklich auf die Auswirkungen der beiden Weltkriege. Daraus lässt sich keine automatische Anwendung auf sämtliche wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ableiten.

Opfer von Gewalttaten oder Terroranschlägen können Ansprüche nach dem SGB XIV besitzen. Auch daraus entsteht aber keine neue Abgabenpflicht für Immobilienbesitzer oder Sparer.

Zwischen dem Anspruch eines Geschädigten auf staatliche Leistungen und der staatlichen Finanzierung dieser Leistungen muss rechtlich klar unterschieden werden.

Artikel 14 des Grundgesetzes ist kein Freibrief

In Debatten über staatliche Vermögenszugriffe wird häufig Artikel 14 des Grundgesetzes zitiert. Dort heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Daraus folgt jedoch kein unbegrenztes Zugriffsrecht des Staates. Artikel 14 schützt das Eigentum und erlaubt Enteignungen nur zum Wohle der Allgemeinheit. Eine Enteignung muss auf einem Gesetz beruhen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Steuern und allgemeine Vermögensabgaben folgen zudem anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen als eine klassische Enteignung. Auch sie können nicht durch eine bloße Umbenennung innerhalb eines Sozialgesetzes eingeführt werden.

Für eine neue Vermögensabgabe wären insbesondere klare Regelungen über Abgabepflichtige, Bemessungsgrundlage, Freibeträge, Bewertung, Erhebung und Verwendung erforderlich. Ein solches Gesetz müsste das parlamentarische Verfahren durchlaufen und könnte vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Das bestehende Soziale Entschädigungsrecht ersetzt diesen notwendigen Gesetzgebungsprozess nicht.

Ein neuer Lastenausgleich ist rechtlich denkbar – aber nicht beschlossen

Zur vollständigen Einordnung gehört dennoch: Das Grundgesetz erwähnt einmalige Vermögensabgaben ausdrücklich als mögliche Einnahmequelle des Bundes. Eine solche Abgabe ist daher nicht unter allen Umständen verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Das bedeutet aber lediglich, dass ein künftiger Gesetzgeber unter engen Voraussetzungen versuchen könnte, eine entsprechende Regelung zu beschließen. Ob eine konkrete Ausgestaltung verfassungsgemäß wäre, hinge unter anderem von ihrem Anlass, ihrer Bemessung, den Freibeträgen, der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Vermögenssubstanz ab.

Im Jahr 2022 erklärte die damalige Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, dass weder die Einführung eines Lastenausgleichs noch einer Vermögensabgabe vereinbart sei.

Politische Organisationen diskutieren auch weiterhin über Vermögensteuer und einmalige Vermögensabgaben. So forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund 2026 eine einmalige Abgabe auf private Nettovermögen von mehr als zehn Millionen Euro. Eine politische Forderung ist jedoch noch kein Gesetz.

Diese Unterscheidung ist entscheidend:

  • Ein neuer Lastenausgleich wäre grundsätzlich politisch diskutierbar.
  • Er ist nicht durch das SGB XIV eingeführt worden.
  • Artikel 21 des Reformgesetzes enthält keine versteckte Vermögensabgabe.
  • Eine tatsächliche Abgabe müsste ausdrücklich neu beschlossen werden.

Zwangshypotheken entstehen nicht durch eine Wortänderung

Besonders emotional ist die Warnung vor angeblich bevorstehenden Zwangshypotheken auf Immobilien. Historisch wurden Lastenausgleichsabgaben tatsächlich auch über Grundvermögen abgesichert. Daraus folgt jedoch nicht, dass heutige Immobilien automatisch mit einer neuen Zwangshypothek belastet werden können.

Dafür wären eine konkrete Forderung, eine gesetzliche Grundlage sowie Regelungen zur Festsetzung und Vollstreckung erforderlich. Keine dieser Voraussetzungen wird durch die Änderung der Begriffe in den Paragrafen 276 und 292 des Lastenausgleichsgesetzes geschaffen.

Grundbuchämter können nicht allein aufgrund des SGB XIV flächendeckend staatliche Belastungen auf Privatimmobilien eintragen.

Wer etwas anderes behauptet, müsste die konkrete Abgabennorm, den Kreis der Zahlungspflichtigen und die Berechnungsvorschriften nennen. Genau diese Vorschriften existieren im SozERG nicht.

Die wirklichen Risiken für Vermögen liegen anderswo

Die Widerlegung des Lastenausgleichsgerüchts ist keine Entwarnung für die Finanzpolitik. Deutschland steht vor erheblichen strukturellen Belastungen:

  • steigende Sozialausgaben,
  • eine alternde Bevölkerung,
  • hohe Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • wachsende Pflegekosten,
  • Investitionsbedarf bei Infrastruktur und Verteidigung,
  • hohe Zins- und Energiekosten,
  • Belastungen durch wirtschaftliche Krisen,
  • zunehmende Regulierung und Bürokratie.

Es ist realistisch, dass künftige Regierungen nach zusätzlichen Einnahmequellen suchen werden. Denkbar sind höhere Steuern auf Einkommen, Kapitalerträge, Immobilien, Erbschaften oder Vermögen. Ebenso können Freibeträge gekürzt, Bewertungsverfahren verändert oder neue Meldepflichten eingeführt werden.

Solche Risiken sollten Anleger aufmerksam beobachten. Sie sollten aber nicht mit einer angeblich bereits 2019 versteckt beschlossenen Enteignung begründet werden.

Kritik am Staat verliert an Wirkung, wenn sie sich auf eine juristisch falsche Grundlage stützt. Belastbare Kritik beginnt mit belastbaren Fakten.

Keine übereilten Vermögensverschiebungen

Angst vor einem angeblich unmittelbar bevorstehenden Lastenausgleich wird teilweise genutzt, um Immobilienübertragungen, ausländische Gesellschaften, Edelmetallkäufe oder bestimmte Versicherungsmodelle zu verkaufen.

Solche Maßnahmen können im Einzelfall sinnvoll sein. Sie können aber ebenso erhebliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Wer aus Angst vor einer nicht existierenden gesetzlichen Regelung sein Haus auf Angehörige überträgt, kann Kontrolle verlieren, Schenkungsteuerfragen auslösen oder bei Scheidung, Insolvenz und Tod des Beschenkten in Schwierigkeiten geraten.

Auch Auslandsvermögen ist nicht automatisch vor deutschen Steuern oder Abgaben geschützt. Entscheidend sind regelmäßig der steuerliche Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit in bestimmten Sonderfällen, Doppelbesteuerungsabkommen, Meldepflichten und die konkrete rechtliche Struktur.

Vermögensschutz darf nicht mit Vermögensflucht oder Steuerhinterziehung verwechselt werden. Eine nachhaltige Strategie muss legal, transparent und langfristig tragfähig sein.

Meine Kapitalschutz-Strategie

Auch ohne einen neuen Lastenausgleich bestehen gute Gründe, Vermögen breiter aufzustellen. Konzentrationsrisiken entstehen nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Banken, Währungen, Emittenten, politische Systeme und einzelne Anlageklassen.

Prüfen Sie deshalb:

  • Ist Ihr Vermögen auf mehrere Anlageklassen verteilt?
  • Halten Sie ausreichend Liquidität für unerwartete Belastungen?
  • Bestehen zu große Abhängigkeiten von einer einzelnen Immobilie?
  • Liegt das gesamte Bankvermögen bei nur einem Institut?
  • Sind Verwahrstellen, Rechtsräume und Währungen sinnvoll diversifiziert?
  • Sind Vollmachten, Erbfolge und Gesellschaftsstrukturen aktuell?
  • Kennen Sie die steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels?
  • Beruhen Ihre Entscheidungen auf geltendem Recht oder auf Internetgerüchten?

Immobilien sollten angemessen versichert und Finanzierungen auch bei höheren Zinsen tragfähig sein. Bankguthaben sollten die jeweiligen Einlagensicherungsgrenzen berücksichtigen. Wertpapiervermögen sollte auf solide Depotbanken und Verwahrstellen verteilt werden. Physische Edelmetalle oder digitale Vermögenswerte können ergänzende Bausteine sein, sofern Verwahrung, Liquidität und Risiken verstanden werden.

Internationale Diversifikation kann politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren. Sie muss jedoch stets unter Beachtung der steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten erfolgen.

Fakten statt Angst

Das Soziale Entschädigungsrecht ist kein Freibrief für den Staat und keine versteckte Neuauflage des Lastenausgleichs von 1952. Artikel 21 des Reformgesetzes hat veraltete Begriffe und Gesetzesverweise an das neue SGB XIV angepasst. Eine allgemeine Belastung von Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapierdepots wurde damit nicht beschlossen.

Ein künftiger staatlicher Zugriff auf Vermögen ist politisch und verfassungsrechtlich nicht in jeder denkbaren Form ausgeschlossen. Dafür wäre aber ein neues, ausdrückliches Gesetz erforderlich. Genau dieses Gesetz existiert derzeit nicht.

Vorausschauender Vermögensschutz bleibt trotzdem sinnvoll. Er sollte sich jedoch an tatsächlichen Risiken orientieren – nicht an einer Fehlinterpretation des Sozialen Entschädigungsrechts.

Wer sein Vermögen schützen will, braucht keine Panik. Er braucht Fakten, Diversifikation, rechtssichere Strukturen und einen klaren Plan.

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EU-Kapitalmarktunion: Gefahr für Ihr Vermögen!

(24.08.26) Die sogenannte EU-Kapitalmarktunion klingt zunächst nach einem vernünftigen Projekt: Kapital soll innerhalb Europas leichter über Grenzen hinweg fließen, Unternehmen sollen einfacher an Finanzierung kommen und Anleger sollen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten. Doch inzwischen ist aus der ursprünglichen Kapitalmarktunion ein wesentlich umfassenderes Projekt geworden.

Seit März 2025 spricht die Europäische Kommission von der „Savings and Investments Union“ – kurz SIU, also einer Spar- und Investitionsunion. Sie verbindet die bisherige Kapitalmarktunion enger mit der Bankenunion, der privaten Altersvorsorge, der Finanzmarktaufsicht und der Frage, wie die enormen Ersparnisse europäischer Bürger stärker für Investitionen mobilisiert werden können.

Genau an diesem Punkt sollten Sie als Anleger aufmerksam werden. Denn es geht längst nicht mehr nur darum, technische Hindernisse beim grenzüberschreitenden Wertpapierhandel abzubauen. Es geht zunehmend um die grundsätzliche Frage, wohin das private Kapital europäischer Bürger fließen soll und welchen politischen und regulatorischen Rahmen Brüssel dafür schafft.

Aus der Kapitalmarktunion wird die Spar- und Investitionsunion

Die ursprüngliche Kapitalmarktunion wurde bereits 2015 gestartet. Ihr Ziel war und ist ein möglichst einheitlicher europäischer Kapitalmarkt. Unternehmen sollen weniger abhängig von klassischen Bankkrediten werden und sich stärker über Aktien, Anleihen, Fonds, Verbriefungen oder Risikokapital finanzieren können.

Mit der 2025 vorgestellten Savings and Investments Union geht die EU jedoch einen entscheidenden Schritt weiter. Die Europäische Kommission nennt vier zentrale Bereiche: mehr Kapitalmarktteilnahme privater Sparer, bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, eine stärkere Integration der europäischen Finanzmärkte und eine effizientere beziehungsweise stärker harmonisierte Finanzmarktaufsicht.

Der politische Hintergrund ist offensichtlich: Europa benötigt enorme Investitionssummen. Die EU-Kommission verweist unter anderem auf den Draghi-Bericht, nach dessen Berechnungen bis 2030 jährlich zusätzliche Investitionen von rund 750 bis 800 Milliarden Euro notwendig seien. Hinzu kommen steigende Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit.

10 Billionen Euro Ersparnisse geraten ins Blickfeld

Besonders interessant ist eine Zahl aus den eigenen Unterlagen der Europäischen Kommission: Rund 10 Billionen Euro an Ersparnissen europäischer Privathaushalte liegen auf Bankkonten und Einlagen. Aus Sicht Brüssels arbeitet ein erheblicher Teil dieses Geldes nicht produktiv genug.

Die Kommission verweist sogar auf Berechnungen der Europäischen Zentralbank, wonach theoretisch bis zu 8 Billionen Euro stärker in marktbasierte Anlagen verschoben werden könnten, wenn sich die Vermögensstruktur europäischer Haushalte stärker derjenigen amerikanischer Haushalte annähern würde. Als mögliche Größenordnung nennt die Kommission einen Kapitalstrom von rund 350 Milliarden Euro pro Jahr.

Damit verändert sich auch die politische Perspektive auf Ihr Vermögen. Ersparnisse werden nicht mehr ausschließlich als privates Sicherheitskapital betrachtet. Sie werden zunehmend als mögliche Finanzierungsquelle für europäische Wachstums-, Infrastruktur-, Digitalisierungs-, Klima- und Verteidigungsprojekte angesehen.

Privates Vermögen für Europas Investitionsagenda

Natürlich bedeutet das nicht, dass die Europäische Union auf Ihr Sparkonto zugreifen kann oder Sparguthaben zwangsweise in Aktien oder Fonds umgeschichtet werden. Eine derartige Behauptung wäre falsch.

Sehr wohl versucht die Politik jedoch, Anreize zu setzen, damit Bürger freiwillig einen größeren Anteil ihres Geldes am Kapitalmarkt investieren. Dazu gehören vereinfachte Spar- und Investitionskonten, Maßnahmen zur Finanzbildung und Reformen der privaten sowie betrieblichen Altersvorsorge. Im September 2025 legte die Kommission beispielsweise ein Konzept für sogenannte Savings and Investment Accounts vor.

Aus Sicht eines langfristigen Vermögensaufbaus muss eine höhere Aktienquote keineswegs negativ sein. Im Gegenteil: Produktivkapital kann langfristig deutlich höhere Renditen erzielen als unverzinste Bankeinlagen. Problematisch wird die Entwicklung jedoch dann, wenn aus sinnvoller Kapitalmarktteilnahme zunehmend politisch gewünschte Kapitalallokation wird.

Wer bestimmt künftig, wohin Kapital fließt?

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Aktien besser oder schlechter als Sparbücher sind. Die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet über die Rahmenbedingungen und Anreize, nach denen Ihr Kapital investiert wird?

Die EU macht keinen Hehl daraus, dass privates Kapital stärker zur Finanzierung strategischer europäischer Ziele beitragen soll. Genannt werden ausdrücklich Bereiche wie Innovation, Digitalisierung, Energiewende, Infrastruktur und inzwischen verstärkt Verteidigung und Sicherheit.

Aus politischer Sicht ist das nachvollziehbar. Aus Sicht eines privaten Anlegers sollte jedoch immer das eigene Rendite-Risiko-Verhältnis im Mittelpunkt stehen. Ihr Vermögen ist schließlich kein staatlicher Investitionsfonds und auch kein Instrument europäischer Industriepolitik.

Die Finanzmarktaufsicht soll stärker zentralisiert werden

Ein weiterer Punkt ist mindestens ebenso bedeutend. Im Rahmen der Savings and Investments Union soll die Aufsicht über bestimmte Teile der Finanzmärkte stärker harmonisiert und teilweise auf die europäische Ebene verlagert werden.

Die Kommission erklärte bereits 2025 ausdrücklich, man wolle prüfen, in welchen Bereichen Aufsichtskompetenzen von nationalen Behörden stärker auf die EU-Ebene übertragen werden können. Im Dezember 2025 folgte ein umfangreiches Paket zur weiteren Integration und Harmonisierung der Marktaufsicht.

Damit wächst langfristig der Einfluss europäischer Institutionen auf Börsen, Marktinfrastrukturen, Assetmanager und weitere Finanzdienstleister. Befürworter sehen darin eine Voraussetzung für einen tatsächlich einheitlichen Kapitalmarkt. Kritiker können dagegen zu Recht fragen, ob ein immer stärker zentralisiertes Aufsichtssystem ausreichend Rücksicht auf unterschiedliche nationale Finanzmarktstrukturen nimmt.

Deutschland gibt weitere Gestaltungsmöglichkeiten ab

Gerade Deutschland verfügt über besondere Strukturen bei Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Versicherungen und betrieblicher Altersvorsorge. Je stärker europäische Regeln vereinheitlicht werden, desto geringer wird zwangsläufig der nationale Gestaltungsspielraum.

Das bedeutet nicht automatisch, dass europäische Regeln schlechter sind. Einheitliche Standards können Kosten senken, grenzüberschreitende Anlagen erleichtern und den Wettbewerb erhöhen. Gleichzeitig entsteht jedoch ein klassisches Zentralisierungsproblem: Entscheidungen, die für einen großen europäischen Durchschnittsmarkt sinnvoll erscheinen, müssen nicht zwangsläufig optimal für jedes einzelne Land sein.

Für Anleger bedeutet das: Regulatorische Diversifikation gewinnt ebenso an Bedeutung wie klassische Anlageklassen-Diversifikation. Wer sein gesamtes Vermögen ausschließlich innerhalb eines einzigen Rechts-, Währungs- und Regulierungssystems hält, trägt ein Konzentrationsrisiko, das in klassischen Anlageberatungen häufig unterschätzt wird.

Keine automatische Haftungsunion – aber stärkere Verflechtung

Einen Punkt möchte ich ausdrücklich korrigieren, weil bei der Kapitalmarktunion häufig überzogen argumentiert wird: Es gibt keinen Mechanismus, durch den deutsche Steuerzahler automatisch für Verluste italienischer, spanischer oder französischer Anleger beziehungsweise Unternehmen haften würden.

Die Harmonisierung des Insolvenzrechts oder der Finanzmarktaufsicht bedeutet ebenfalls nicht automatisch eine Vergemeinschaftung privater Verluste. Eine solche Darstellung wäre zu pauschal.

Was jedoch zutrifft: Je stärker Banken, Kapitalmärkte, Fonds, Versicherer und Finanzmarktinfrastrukturen grenzüberschreitend miteinander verflochten werden, desto stärker können sich Finanzprobleme über nationale Grenzen hinweg ausbreiten. Integration schafft Effizienz – sie schafft aber gleichzeitig neue gegenseitige Abhängigkeiten.

Verbriefungen feiern ein Comeback

Ein gutes Beispiel dafür ist der Markt für Verbriefungen. Die EU-Kommission hat 2025 Vorschläge vorgelegt, mit denen der europäische Verbriefungsmarkt wiederbelebt werden soll. Dabei werden beispielsweise Hypotheken-, Unternehmens- oder Mittelstandskredite gebündelt und anschließend als handelbare Wertpapiere an Investoren verkauft.

Verbriefungen sind keineswegs grundsätzlich schlecht. Richtig strukturiert können sie Banken entlasten und zusätzliche Finanzierung ermöglichen. Die Finanzkrise von 2008 hat jedoch eindrucksvoll gezeigt, was passieren kann, wenn Risiken über komplexe Strukturen verteilt werden und am Ende niemand mehr genau weiß, wo sie tatsächlich liegen.

Deshalb sollten Anleger genau beobachten, wie stark regulatorische Anforderungen an solche Produkte im Zuge der europäischen Wachstumsagenda gelockert werden. Mehr Kapitalmarktfinanzierung darf nicht bedeuten, dass Risiken lediglich aus Bankbilanzen in Fonds, Versicherungen oder private Depots weitergereicht werden.

Auch Versicherungen sollen mehr Kapital bereitstellen

Im Oktober 2025 folgte ein weiterer Schritt. Die EU-Kommission änderte Vorgaben im Umfeld von Solvency II mit dem erklärten Ziel, Investitionen von Versicherungen und Banken in europäische Unternehmen und strategische Projekte zu erleichtern.

Auch hier gilt: Investitionen von Versicherungen in Aktien und Infrastruktur können volkswirtschaftlich sinnvoll sein. Gleichzeitig verwalten Versicherer enorme Vermögenswerte, die letztlich der Absicherung ihrer Kunden und Versicherungsverträge dienen.

Wer regulatorische Kapitalanforderungen verändert, um zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, verändert daher zwangsläufig auch Risikoprofile. Anleger und Versicherungsnehmer sollten genau beobachten, ob langfristig weiterhin die Sicherheit der Kunden oder zunehmend industriepolitische Finanzierungsziele im Vordergrund stehen.

Die Altersvorsorge wird zum wichtigen Baustein

Besonders aufmerksam sollten Sie beim Thema Altersvorsorge werden. Die Savings and Investments Union sieht ausdrücklich vor, kapitalgedeckte Vorsorge stärker auszubauen.

Dazu gehören Reformen des europäischen privaten Altersvorsorgeprodukts PEPP ebenso wie Änderungen bei betrieblichen Altersversorgungssystemen. Die Kommission will darüber hinaus Instrumente wie automatische Teilnahmeverfahren, Pension Tracking Systems und Vorsorge-Dashboards fördern.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Angesichts der demografischen Entwicklung kann Europa langfristig kaum ausschließlich auf umlagefinanzierte Rentensysteme setzen. Entscheidend bleibt jedoch, dass Anleger möglichst frei entscheiden können, wie, wo und in welchen Regionen ihr Vorsorgevermögen investiert wird.

Europa statt Weltportfolio wäre der falsche Weg

Genau hier liegt aus meiner Sicht eines der größten Risiken. Wenn europäische Spar- und Vorsorgeprodukte politisch so ausgestaltet werden, dass Kapital bevorzugt innerhalb Europas investiert werden soll, kann daraus ein sogenannter Home Bias entstehen.

Für einen Anleger ist jedoch nicht entscheidend, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat, sondern welche Rendite, Qualität, Bewertung und Risiken eine Investition bietet. Ein global diversifiziertes Portfolio sollte deshalb nicht zugunsten politisch gewünschter europäischer Investitionen aufgegeben werden.

Die USA dominieren beispielsweise viele Bereiche der Technologie- und Kapitalmärkte. Auch die Schweiz, Singapur und andere internationale Finanzzentren bieten attraktive Investitionsmöglichkeiten. Ein Anleger sollte sich deshalb möglichst viele Optionen offenhalten.

Was die Kapitalmarktunion nicht bedeutet

Ebenso wichtig ist, einige Mythen aus der Diskussion herauszunehmen. Die Kapitalmarktunion bedeutet derzeit weder eine EU-Vermögenssteuer noch eine automatische gemeinsame Haftung für Wertpapierverluste.

Es gibt ebenso keinen belastbaren Hinweis darauf, dass Goldbesitz oder Bitcoin aufgrund der Savings and Investments Union verboten oder eingeschränkt werden sollen. Bitcoin und andere Kryptowerte unterliegen mit MiCA zwar einem umfangreichen europäischen Regulierungsrahmen, dieser ist jedoch ein eigenständiges Regelwerk.

Auch die Behauptung, die Kapitalmarktunion würde internationale Diversifikation grundsätzlich verhindern, wäre falsch. Ein integrierter europäischer Kapitalmarkt kann grenzüberschreitende Diversifikation innerhalb Europas sogar erleichtern.

Das eigentliche Risiko ist die regulatorische Konzentration

Meine Kritik setzt daher an einer anderen Stelle an. Die europäische Finanzarchitektur wird immer stärker vereinheitlicht: Bankenregulierung, Wertpapieraufsicht, Versicherungsregulierung, Kryptoregulierung und zukünftig möglicherweise weitere Teile der Kapitalmarktaufsicht werden zunehmend europäisch geprägt.

Für Bürger entsteht dadurch ein regulatorisches Konzentrationsrisiko. Ein deutscher Anleger, der ausschließlich deutsche Banken, deutsche Broker, Euro-Guthaben, EU-Fonds und EU-Versicherungen nutzt, mag auf den ersten Blick breit diversifiziert erscheinen – regulatorisch befindet sich jedoch fast sein gesamtes Vermögen innerhalb desselben Systems.

Genau deshalb gehört für mich zum modernen Vermögensschutz neben der Diversifikation über Aktien, Anleihen, Edelmetalle, Immobilien und digitale Vermögenswerte auch die Diversifikation über Währungen, Rechtsräume und Finanzplätze.

Gold und Bitcoin bleiben wichtige Diversifikationsbausteine

Physisches Gold besitzt beispielsweise keinen Emittenten und keine Gegenpartei. Es ist unabhängig von der Bonität einer Bank, eines Unternehmens oder eines Staates. Gerade deshalb bleibt Gold für mich ein wichtiger strategischer Vermögensschutzbaustein.

Bitcoin besitzt wiederum andere Eigenschaften. Bitcoin ist hochvolatil und eignet sich nicht als Ersatz für liquide Reserven. Gleichzeitig stellt ein selbstverwahrter Bitcoin-Bestand eine Vermögensform dar, die technisch außerhalb des klassischen Bankensystems gehalten werden kann.

Beide Anlageformen sind keine Garantie gegen politische oder regulatorische Eingriffe. Sie können aber dazu beitragen, ein Vermögen weniger abhängig von einzelnen Banken, Staaten, Währungen oder Finanzmarktstrukturen zu machen.

Mein Fazit: Europas Milliardenhunger trifft auf Ihre Ersparnisse

Die EU-Kapitalmarktunion beziehungsweise die heutige Savings and Investments Union ist kein Enteignungsprogramm. Eine derartige Darstellung wäre unseriös. Das Projekt verfolgt durchaus nachvollziehbare Ziele: stärkere Kapitalmärkte, bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und höhere langfristige Renditechancen für europäische Sparer.

Gleichzeitig sollte man sich jedoch klarmachen, welche Größenordnungen im Hintergrund stehen. Rund 10 Billionen Euro europäische Bankeinlagen treffen auf einen zusätzlichen Investitionsbedarf von geschätzten 750 bis 800 Milliarden Euro pro Jahr. Die politische Versuchung ist entsprechend groß, einen größeren Teil privaten Kapitals für europäische strategische Projekte zu mobilisieren.

Deshalb sollten Sie die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die zentrale Frage lautet nicht, ob Sie investieren sollten. Die zentrale Frage lautet vielmehr: Entscheiden weiterhin Sie selbst, wo Ihr Kapital die besten Chancen bietet – oder bestimmen politische Anreize zunehmend die Richtung?

Liechtenstein bleibt meine Kapitalschutz-Oase Nr. 1

Wer regulatorisch und geografisch diversifizieren möchte, sollte auch Finanzplätze außerhalb der Europäischen Union betrachten. Einer meiner bevorzugten Standorte bleibt dabei das Fürstentum Liechtenstein.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Liechtenstein ist kein Mitglied der Europäischen Union, gehört jedoch zum Europäischen Wirtschaftsraum. Zahlreiche EU-Finanzmarktregeln werden deshalb über das EWR-Abkommen auch in Liechtenstein übernommen. Das Fürstentum ist somit kein regulatorischer Fluchtpunkt aus sämtlichen europäischen Finanzmarktregeln.

Der entscheidende Vorteil Liechtensteins liegt für mich vielmehr in seinen außergewöhnlich soliden staatlichen Rahmenbedingungen, seiner politischen Stabilität, seiner starken Finanzbranche und seiner engen Verbindung zur Schweiz beziehungsweise zum Schweizer Franken.

AAA, stabile Staatsfinanzen und praktisch keine Staatsschulden

Die aktuellsten Zahlen sind bemerkenswert: S&P Global Ratings bestätigte Liechtenstein am 25. Mai 2026 erneut die Bestnote AAA mit stabilem Ausblick. Die Ratingagentur hebt unter anderem die starken öffentlichen Finanzen und die hohe Widerstandsfähigkeit des Landes hervor.

Noch bemerkenswerter ist die Finanzlage des Staates. Der Internationale Währungsfonds beschreibt Liechtenstein 2026 als Land mit praktisch keiner Staatsverschuldung und erheblichen fiskalischen Reserven. In Zeiten, in denen viele große westliche Volkswirtschaften unter ständig steigenden Schulden- und Zinslasten leiden, ist das ein bemerkenswerter Kontrast.

Liechtenstein ist für mich deshalb nicht interessant, weil dort keinerlei europäische Regulierung gelten würde. Das wäre schlicht falsch. Interessant ist das Fürstentum, weil hier finanzielle Solidität, politische Stabilität, ein etablierter Finanzplatz und ein anderer staatlicher Rahmen zusammenkommen.

Vermögensschutz bedeutet, Alternativen zu besitzen

Sie müssen deshalb keineswegs Ihr gesamtes Vermögen aus Deutschland oder der Europäischen Union verlagern. Eine solche Radikallösung halte ich in den meisten Fällen weder für notwendig noch für sinnvoll.

Aber Sie sollten Alternativen besitzen. Ein zusätzliches Bank- oder Wertpapierdepot in einem stabilen Rechtsraum, unterschiedliche Währungen, physisches Gold und gegebenenfalls ein angemessener Anteil digitaler Vermögenswerte können die Abhängigkeit von einem einzigen System reduzieren.

Denn echter Vermögensschutz bedeutet für mich nicht, vorherzusagen, welches politische oder wirtschaftliche Szenario eintreten wird. Vermögensschutz bedeutet, so aufgestellt zu sein, dass Ihr Vermögen nicht von einem einzigen Szenario, einem einzigen Staat, einer einzigen Währung oder einem einzigen Finanzsystem abhängig ist.

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Schützen Sie sich vor der großen Abwertung!

(14.08.26) Der sogenannte Debasement Trade beschreibt eine Entwicklung, die Sie als Anleger zunehmend im Alltag spüren. Der Begriff lässt sich mit Abwertungs- oder Entwertungsstrategie übersetzen. Gemeint ist die These, dass ein starkes und dauerhaftes Wachstum der Staatsverschuldung zwangsläufig zu einer schrittweisen Entwertung von Fiatwährungen führt.

 

Wenn Geld immer schneller und in immer größeren Mengen geschaffen wird, verliert es an Kaufkraft. Dieser Prozess ist ökonomisch gut erklärbar, politisch jedoch oft gewollt oder zumindest in Kauf genommen. Vermögenswerte mit begrenztem Angebot – etwa Immobilien, Edelmetalle oder produktive Sachwerte – stehen dazu im direkten Gegensatz, da sie nicht beliebig vermehrbar sind und damit eine natürliche Knappheit aufweisen.

 

Warum Schuldenwachstum zur Geldentwertung führt

 

Der moderne Debasement Trade nahm mit den staatlichen Reaktionen auf die Covid-Pandemie deutlich an Fahrt auf. Massive Konjunkturprogramme, explodierende Haushaltsdefizite und eine Geldpolitik mit Zinsen nahe null prägten dieses Umfeld. Staaten finanzierten wachsende Ausgaben zunehmend über neue Schulden, während klassische Sparer real an Kaufkraft verloren.

 

Die Entwertung erfolgt dabei nicht abrupt, sondern schleichend. Sie zeigt sich nicht primär im Kontostand, sondern im Alltag: steigende Preise, höhere Mieten, teurere Energie und wachsende Lebenshaltungskosten. Nominal bleibt das Geld erhalten, real jedoch verliert es kontinuierlich an Wert. Diese Form der stillen Umverteilung ist politisch weniger sichtbar als offene Steuererhöhungen, für Vermögensbesitzer aber umso relevanter.

 

Der Debasement Trade als strategische Anlageperspektive

 

Für Sie als Anleger ist der Debasement Trade daher weniger ein kurzfristiges Marktthema als eine langfristige strukturelle Fragestellung. Es geht nicht um Timing oder Spekulation, sondern um den Erhalt realer Kaufkraft in einem System, das dauerhaft auf Schuldenexpansion angewiesen ist.

 

Reale Vermögenswerte werden in diesem Kontext nicht als taktische Beimischung verstanden, sondern als logische Konsequenz einer geldpolitischen Realität. Die große Abwertung ist kein singuläres Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess, den Sie erkennen und in Ihrer Vermögensstruktur berücksichtigen sollten. Entscheidend ist dabei nicht die nominale Wertentwicklung, sondern die Fähigkeit eines Vermögenswerts, reale Güter, Dienstleistungen und Lebensstandard über Zeit zu sichern.

 

Orientierung an realen statt nominalen Größen

 

Ein zentraler Nutzwert dieses Denkansatzes liegt darin, Anlageentscheidungen stärker an realen statt nominalen Größen auszurichten. Renditen auf dem Papier verlieren an Aussagekraft, wenn Inflation, Steuern und Währungsabwertung nicht konsequent mitgedacht werden.

 

Der Debasement Trade ist damit kein Aufruf zu Aktionismus oder ideologischer Systemkritik, sondern eine nüchterne Orientierungshilfe. Er hilft Ihnen, Vermögen robuster gegenüber politischen, fiskalischen und geldpolitischen Eingriffen aufzustellen – und langfristig jene Risiken zu adressieren, die nicht offen angekündigt, sondern still umgesetzt werden.

 

Mein Fazit: Die große Abwertung geschieht nicht über Nacht. Sie wirkt leise, stetig und systemisch. Wer sie erkennt, kann seine Vermögensstruktur rechtzeitig anpassen – nicht aus Angst, sondern aus strategischer Vernunft.

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Stille Enteignung: Schulden, Geldsystem und Kaufkraft!

(23.10.25) Unser heutiges Geldsystem beruht im Kern auf Geldschöpfung durch Kreditvergabe. Neues Geld entsteht überwiegend dann, wenn Banken Kredite vergeben – an Unternehmen, private Haushalte oder Staaten. Dieser Mechanismus sorgt seit Jahrzehnten dafür, dass sich die Geldmengen kontinuierlich ausweiten. Was auf den ersten Blick Wachstum ermöglicht, hat eine Kehrseite: Steigt die Geldmenge schneller als die reale Wirtschaftsleistung, verliert Geld an Kaufkraft. Inflation ist damit kein Zufall, sondern systemimmanent.

Für die Bürger wird diese Entwicklung im Alltag spürbar. Energie, Lebensmittel, Mieten und Dienstleistungen werden teurer, während Sparguthaben real an Wert verlieren. Die schleichende Entwertung trifft vor allem jene, die ihr Vermögen überwiegend in nominalen Währungen halten. Vor diesem Hintergrund ist der Blick auf die Staatsverschuldung zentral, denn Staaten sind einer der größten Schuldner – und zugleich Taktgeber der Geldpolitik.

Deutschland im internationalen Vergleich

Trotz zusätzlicher Kreditprogramme und Sondertöpfe in dreistelliger Milliardenhöhe liegt Deutschland im internationalen Vergleich der Staatsverschuldung – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – nur im hinteren Mittelfeld. Doch dieser relative Befund darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass weltweit eine neue Schuldenära angebrochen ist. Viele Länder haben inzwischen Schuldenstände erreicht, die ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit langfristig einschränken.

Die zehn am höchsten verschuldeten Staaten (Schuldenquote in % des BIP)

1.     Japan – ca. 230 %: Extrem hohe Quote, aber besondere Struktur: Ein Großteil der Schulden wird im Inland gehalten, die Zinsen sind niedrig, und das Land ist zugleich bedeutender globaler Gläubiger.

2.     Sudan – ca. 222 %: Politische Instabilität, Konflikte und Misswirtschaft prägen die Lage trotz bereits erfolgter Schuldenerleichterungen.

3.     Singapur – ca. 176 %: Strategische Verschuldung: Die Mittel fließen in Zukunftsprojekte und staatliche Vermögensfonds – ein Sonderfall unter den Schuldnern.

4.     Venezuela – ca. 164 %: Reich an Rohstoffen, aber belastet durch Sanktionen, Wirtschaftskrise und extreme Inflation.

5.     Libanon – ca. 164 %: In vielen Ländern wie diesem übersteigen die Zinslasten bereits die Ausgaben für Bildung und Gesundheit.

6.     Griechenland – ca. 147 %: Fortschritte bei Reformen, aber weiterhin hohe strukturelle Altlasten.

7.     Bahrain – ca. 143 %: Sinkende Öleinnahmen und steigende Abgaben belasten Wirtschaft und Bevölkerung.

8.     Italien – ca. 137 %: Hohe Schulden durch jahrzehntelange Defizite und schwache Produktivitätszuwächse.

9.     Malediven – ca. 132 %: Stark vom Tourismus abhängig und damit anfällig für externe Schocks.

10.  Mosambik – ca. 131 %: Hoher Investitionsbedarf im Rohstoffsektor treibt die Verschuldung.

Schulden heute – Belastungen morgen

Staatsschulden sind nicht abstrakt. Sie bedeuten künftige Steuerlasten, geringere Spielräume und oft höhere Inflation. Die Lasten werden dabei schrittweise auf kommende Generationen verlagert. Je stärker Staaten auf neue Schulden setzen, desto größer wird der Druck auf Währungen – und damit auf die Kaufkraft der Bürger.

Mein Fazit: Kapitalschutz wird zur Pflicht

In einem System, das auf stetig wachsender Verschuldung basiert, ist Vermögen ohne Schutzmechanismen besonders verwundbar. Die Kombination aus Geldmengenausweitung, struktureller Staatsverschuldung und Kaufkraftverlust macht deutlich:
Wirkungsvolle Kapitalschutz-Strategien sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Vermögen langfristig sichern will, muss diese makroökonomischen Realitäten berücksichtigen und entsprechend handeln.

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„The Great Reset“ und „The Great Taking“ - Der Kampf ums Eigentum!

(24.04.25) Zwei Begriffe machen zunehmend die Runde, wenn es um tiefgreifende Veränderungen im globalen Finanz- und Wirtschaftssystem geht: „The Great Reset“ und „The Great Taking“. Beide klingen ähnlich, doch sie beschreiben völlig unterschiedliche Konzepte – mit gravierenden Auswirkungen auf unser Eigentum, unsere Freiheit und unsere Zukunft.

Wörtlich übersetzt bedeutet „The Great Reset“ so viel wie „Der große Neustart“, während „The Great Taking“ sich mit „Die große Wegnahme“ oder „Die große Enteignung“ übersetzen lässt. Was steckt dahinter – und wer steckt dahinter?

„The Great Reset“: Der Umbau der Welt im Namen des Fortschritts

Der „Great Reset“ wurde im Jahr 2020 vom Weltwirtschaftsforum (WEF) unter der Leitung von Klaus Schwab als Vision für die Welt nach der Corona-Pandemie vorgestellt. Ziel ist ein fundamentaler Umbau von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik – mit Schlagworten wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit.

Kritiker warnen jedoch: Hinter der Fassade eines grünen und gerechten Wandels könne sich eine technokratische Agenda verbergen, die auf die Schwächung von Eigentumsrechten und die Stärkung globaler Steuerung hinzielt. Der viel zitierte Satz „You will own nothing and be happy“ ist zwar kein offizielles WEF-Zitat, spiegelt aber die Ängste vieler Skeptiker wider – insbesondere in Bezug auf die Zukunft des individuellen Eigentums.

„The Great Taking“: Die stille Enteignung im Finanzsystem

Ganz anders „The Great Taking“, ein Buch des ehemaligen Hedgefonds-Managers David Webb, erschienen 2023. Seine zentrale These: Über Jahrzehnte hinweg sei im Hintergrund eine juristische Infrastruktur geschaffen worden, die es großen Institutionen erlaubt, bei einem Finanzcrash das Eigentum von Anlegern – insbesondere Aktien und Anleihen – rechtlich einwandfrei zu enteignen.

Besonders betroffen: Der US-Finanzmarkt mit seinen zentralisierten Verwahrstrukturen und automatisierten Sicherheiten im sogenannten Repo-Markt. Webb sieht darin keine Verschwörung, sondern eine stille, aber systematische Verschiebung von Eigentumstiteln – vorbereitet durch Gesetzesänderungen, die kaum jemand bemerkt hat.

Mit Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal.

https://youtu.be/ACzsZh8f9WI?si=TA7hqjRQqlmfdTg1

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Zeitbombe Frankreich!

(08.01.25) Frankreich befindet sich derzeit in einer politischen Krise. Anfang Dezember wurde die Regierung von Premierminister Michel Barnier durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Grund war sein Versuch, den Sozialhaushalt ohne Parlamentsabstimmung durchzusetzen. Der Kern des Problems liegt in der finanziellen Schieflage der französischen Republik. Die „Grande Nation" entwickelt sich zunehmend zur Problemzone der Europäischen Union.

Während das Land wirtschaftlich schwächelt, scheitert die Regierung unter Präsident Emmanuel Macron daran, die strukturellen Probleme zu lösen. Ein marodes Renten- und Gesundheitssystem, ein veralteter Arbeitsmarkt, hohe Arbeitslosigkeit und ineffiziente Bürokratie lähmen das Wachstum und verschärfen die soziale Unzufriedenheit. Wiederkehrende Proteste und Streiks zeigen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung verloren gegangen ist. Auch die Kapitalmärkte reagieren:

Zehnjährige französische Staatsanleihen bieten höhere Renditen als griechische. Mit einer Staatsverschuldung von rund 112 % des BIP ist Frankreich wirtschaftlich instabil – nur Griechenland und Italien stehen schlechter da. Zur Erinnerung: Das Maastricht-Kriterium für die Euro-Einführung lag bei maximal 60 % Staatsverschuldung.

Macrons Reformstau gefährdet EU und Euro

Präsident Macron hat in seiner Amtszeit wenig getan, um dringend benötigte Reformen umzusetzen. Stattdessen versucht er, die finanzielle Verantwortung auf die gesamte EU zu verlagern. Sein Vorschlag eines gemeinsamen EU-Staatshaushalts würde faktisch bedeuten, dass Länder wie Deutschland für die Misswirtschaft Frankreichs mithaften. Die Verantwortung für Frankreichs Probleme liegt jedoch in Paris – nicht in Brüssel oder Berlin.

Frankreichs Missmanagement belastet bereits jetzt die EU. Ein Mitgliedstaat, der seine Probleme nicht löst, sondern auf Solidarität anderer hofft, gefährdet das Fundament der Union. Sollte Macrons Idee eines EU-Haushalts weiter vorangetrieben werden, drohen finanzielle Konsequenzen und ein nachhaltiger Vertrauensverlust der Bürger in EU und Euro.

Mein Fazit: Intelligente Kapitalschutz-Strategien sind wichtiger denn je. In meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf unserem YouTube-Kanal Markus Miller | KRYPTO & KAPITALSCHUTZ gebe ich Ihnen dazu wertvolle Einblicke.

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Stresstest Sozialstaat!

(13.01.23) Trotz Rekordinflation und hoher Energiekosten hat sich das Zahlungsverhalten säumiger Kunden laut Erfahrung der Inkassowirtschaft im Jahr 2022 kaum verändert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter den Mitgliedern des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

Die Corona-Krise konnte bislang überraschend gut bewältigt werden

48% der Inkassounternehmen berichten, dass private Schuldnerinnen und Schuldner aktuell ein nur leicht verschlechtertes Zahlungsverhalten aufweisen. 39% sagen, dass das Zahlungsverhalten, verglichen mit 2021, in etwa gleichgeblieben ist. Es ist schon ein wenig paradox, denn obwohl wir seit zwei Jahren - mit Beginn der Coronapandemie - in einer Art wirtschaftlichen Dauerkrise leben, werden Rechnungen immer noch überraschend gut beglichen, so das Fazit des BDIU. Auch die Zahl der Inkasso-Aufträge ist fast unverändert geblieben, wie 45% der Rechtsdienstleister berichten.

34% melden nur moderate Auftragssteigerungen. Der BDIU stellt fest: Die Kostenkrise des Jahres 2022 ist im Forderungsmanagement noch nicht angekommen - das ist gut, denn so können sich die Unternehmen immer noch gegen Schlimmeres wappnen und ihre Inkasso-Prozesse optimieren. Dadurch können sie auch dazu beitragen, den anhaltenden Inflationsdruck zu dämpfen, denn die ansonsten durch Forderungsausfälle entstehenden Fehlbeträge müssten sie durch weitere Preissteigerungen gegenüber ihren Kunden gegenfinanzieren.

Folgen der Inflation: Der große Kostenschock kommt erst!

Befragt nach den Gründen, warum private Schuldnerinnen und Schuldner Rechnungen nicht gezahlt haben, ist die Inflation aber bereits ein wichtiger Faktor. Jedes zweite Inkassounternehmen berichtet, dass durch die Kostensteigerungen ausgelöste Liquiditätsengpässe in diesem Jahr ein häufiger Grund für ausgebliebene Zahlungen waren. Viele Menschen sind jetzt gezwungen, auf ihre Ersparnisse zurückzugreifen, um ihre laufenden Kosten zu bedienen. Das ist natürlich eine alarmierende Entwicklung, denn der große Kostenschock, etwa für Strom und Heizung, kommt für viele Haushalte, die jetzt von günstigeren Verträgen profitieren, erst noch.

Besonders betroffen von einem schlechteren Zahlungsverhalten ihrer Kunden waren 2022 nach Einschätzung der Befragten die Dienstleistungsbranche, die Immobilienwirtschaft - beispielsweise Vermieter - sowie Versorger. Hauptgrund, warum gewerbliche Schuldner Rechnungen unbezahlt gelassen haben, waren Zahlungsausfälle bei deren eigenen Kunden, so die Beobachtung der Inkassodienstleister.

Auch die Inkassounternehmen selbst haben mit Kostensteigerungen zu kämpfen. 82% berichten in der Umfrage, dass sich ihre Betriebskosten in diesem Jahr verteuert haben (darunter 28% mit der Angabe, sie seien "stark gestiegen"). Hinzu kommen für die Rechtsdienstleister spürbare Umsatzrückgänge infolge des neuen Inkasso-Gebührenrechts, das seit dem 1. Oktober 2021 gilt. Für 2023 hat der BDIU deswegen eine neue Branchenuntersuchung angekündigt, die zeigen wird, welche Folgen die jüngste Regulierung auf die Wirtschaftlichkeit der Rechtsdienstleistungen hat.

Ausblick: Die Zahlungsmoral wird 2023 wohl deutlich schlechter

Wie wichtig ein faires Inkasso gerade im kommenden Jahr sein wird, belegt ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Neun von zehn Inkassounternehmen erwarten, dass sich die Zahlungsmoral 2023 verschlechtern wird - und das besonders stark bei privaten Schuldnerinnen und Schuldnern. Mit einer besseren Rechnungstreue rechnet in der Umfrage dagegen niemand.

Die Deutsche Republik der Leistungsempfänger!

Am 1. Januar wurde das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV, durch das Bürgergeld ersetzt. Zu den maßgeblichsten Änderungen gehören ein deutlicher - in den Augen von linken Kritikern und Sozialromantikern angesichts deutlich gestiegener Energie- und Verbraucherpreise dennoch zu geringer - Anstieg des Regelsatzes um rund 50 Euro auf 502 Euro pro Monat, ein Aussetzen der Prüfung der Angemessenheit der Wohnkosten im ersten Jahr sowie ein stärkerer Fokus auf Weiterbildungsangebote seitens der Jobcenter. Auch diesen Aspekt der weitestgehend wegfallenden Kontrollmechanismen von Leistungsempfängern bewerte ich als Farce.

Wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt, schwankt der Anteil der Menschen, die Ende 2021 ALG II bezogen und damit potenziell auch Anspruch auf das neue Bürgergeld haben, je nach Bundesland deutlich.

Bremen ist Deutscher Meister unter den Leistungsempfängern

In Bremen waren beispielsweise rund 21% der Menschen im erwerbsfähigen Alter auf Sozialleistungen im Rahmen von Hartz IV angewiesen, in Berlin betrug der Anteil etwa 19%, in Hamburg rund 14%. Am anderen Ende des Spektrums finden sich die südlichsten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg mit circa vier respektive sechs Prozent. Die Gesamtzahl an ALG-II-Beziehenden und damit auch die Anteile an der erwerbsfähigen Bevölkerung könnten für 2022 allerdings zurückgehen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) hat die Gesamtzahl der Erwerbstätigen von Januar bis November 2022 mit Ausnahme von zwei Monaten kontinuierlich zugenommen, sowohl im Vergleich zum Vor- als auch zum Vorjahresmonat. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr war mit 5,3% die drittniedrigste seit 2005 und lag 0,4% unter der von 2021.

Die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 war einer der Kernpunkte der Arbeitsmarktreformen der von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Agenda 2010. Destatis zufolge bezogen Ende 2021 rund 6,6 Millionen Menschen Mindestsicherungsleistungen, was den niedrigsten Stand seit 2006 darstellt. Etwa fünf Millionen davon waren ALG-II-Empfänger.

Das international tätige Marktforschungsunternehmen Ipsos kommt in seiner aktuellen Umfrage zum Ergebnis, dass die Bereiche Inflation, Armut und soziale Ungleichheit, außerdem die Kriminalität und Gewalt derzeit für die Bürger in Deutschland die größten Probleme darstellen. 63% der Deutschen sind zudem der Ansicht, dass sich das Land in die falsche Richtung entwickelt. In den USA beträgt dieser Negativwert sogar 72%.

Der Blick auf die andere Seite: Privatiers und Spitzenverdiener!

809.000 Menschen in Deutschland bestreiten laut Statistischem Bundesamt (destatis) ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eigenes Vermögen (inklusive Vermietung, Zinsen, Altenteil) - das entspricht etwa einem Prozent der Gesamtbevölkerung. Damit ist die Zahl der sogenannten Privatiers gegenüber dem Jahr 2020 um fast 100.000 gestiegen.

Noch vor zehn Jahren waren es destatis zufolge sogar nur etwas mehr als halb so viele (2010 = 415.000). Das Gros derjenigen, die Arbeit nicht nötig haben ist zwischen 45 und unter 65 Jahre alt, wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Jeweils etwa 30 Prozent sind jünger oder älter.

In Deutschland gibt es über 26.000 Einkommens-Millionäre

26.256 Einkommenssteuerplichtige in Deutschland haben laut Statistische Bundesamt in ihrer Steuererklärung für 2018 Einkünfte von einer Million Euro und mehr angeben. Damit ist die Zahl der sogenannten Einkommensmillionäre gegenüber dem Vorjahr um rund 1.500 gestiegen. 15.500 (59%) dieser Steuerpflichtigen nennen einen Gewerbebetrieb als ihre Haupteinnahmequelle. Weitere 5.200 (20%) bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit und 4.000 (15%) aus selbstständiger Arbeit.

Wie die nachfolgende Statistia-Grafik zeigt, ist die Zahl der Einkommensmillionäre in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Am höchsten ist ihr Anteil in Hamburg. 12 von 10.000 unbeschränkt Einkommen­steuerpflichtigen (1,2 Promille) gaben dort Jahreseinkünfte jenseits der Millionengrenze an.

Meine Einschätzung: Deutschlands Asyl- und Migrationspolitik ist ein Pulverfass

Die Inflation wird vor diesen Rahmenbedingungen eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Die Welt von Staaten, Unternehmen und auch Privatpersonen versinkt zunehmend in einem Meer von Schulden. Privatiers und Bezieher von hohen Einkommen werden verstärkt staatliche Begehrlichkeiten wecken. Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen.

Wir sehen seit Jahren eine weitestgehend unregulierte Einwanderung von Leistungsempfängern in die deutschen Sozialsysteme. Deutschland benötigt allerdings eine kontrollierte Zuwanderung von qualifizierten und leistungswilligen Menschen als Beitragszahler in seine Arbeitsmärkte, Sozial- und Rentensysteme. Mittelstand und Mittelschicht sind die Leidtragenden, als Melkkuh dieser verantwortungslosen und fehlgesteuerten Asyl-, Ordnungs-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Steuer- und Gesellschaftspolitik.

Der Sozialstaat Deutschland steht an den Grenzen seiner Belastungsfähigkeit!

Aufgrund der großen sozialen Gefälle und Probleme in Deutschland werden nicht nur vermögende Personengruppen wie Privatiers verstärkt staatliche Begehrlichkeiten wecken. Weitere Umverteilungen und Belastungen für Steuerzahler, Vermögensinhaber, Mittelstand und Mittelschicht werden die Folge sein. Damit ist ein Wohlstandsverlust für viele arbeitende, solide vorsorgende und sparsame Bürger in Deutschland vorprogrammiert.

Es droht die Gefahr, dass vor allem leistungsschwache und leistungsunwillige Menschen sowie zusätzlich einströmende Asylanten und Wirtschaftsmigranten den Sozialstaat Deutschland gerne als "Wohlfühloase" ausnutzen. Und das immer mehr leistungsstarke Deutsche bzw. Einwohner auswandern, was in einen regelrechten Teufelskreis führt. Deshalb ist die Umsetzung intelligenter Kapitalschutz-Strategien für Sie jetzt so wichtig wie selten zuvor in der jüngeren Geschichte. Ich zeige Ihnen dafür im Rahmen meines Wirtschaftsmagazins "Kapitalschutz vertraulich" wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Tesla auf dem Euro!

(16.12.22) In meinem nachfolgenden BLOG befasse ich mich mit vier wesentlichen Themenbereichen: Der Einführung des Euros in Kroatien, dem Trend zur Suburbanisierung, aktuellen Entwicklungen rund um das Lastenausgleichsgesetz und den sogenannten Grauen Kapitalmarkt.

10 Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union führt Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro ein. Die Gemeinschaftswährung ersetzt die Kuna, die seit 1994 Zahlungsmittel in der Kroatischen Republik ist. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf 20 Länder. Der Umrechnungskurs wird auf 7,53450 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt.

Dies entspricht dem aktuellen Leitkurs der Kuna im Wechselkursmechanismus (WKM II). Grundlage für die Entscheidung ist der vor kurzem vorgestellte sogenannte Konvergenzbericht der Europäischen Kommission. Kroatien habe auf dem Weg zur Einführung des Euro einen wichtigen Schritt nach vorne getan, erklärte in diesem Zusammenhang die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen.

Konvergenzbericht 2022: Als einziges Beitritts-Land erfüllt Kroatien alle 4 Kriterien!

Kroatien erfüllt die Kriterien aktuell als einziges Beitritts-Land zum Euro-Währungsgebiet. Der Konvergenzbericht 2022 bewertet auch die Fortschritte Bulgariens, Tschechiens, Ungarns, Polens, Rumäniens und Schwedens im Hinblick auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet. Diese sieben Mitgliedstaaten gehören nicht dem Euro-Währungsgebiet an, sind aber rechtlich verpflichtet, den Euro einzuführen.

Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

+ Lediglich Kroatien und Schweden erfüllen das Kriterium der Preisstabilität.

+ Alle Mitgliedstaaten erfüllen das Kriterium „solider“ öffentlicher Finanzen mit Ausnahme von Rumänien, das einem Defizitverfahren unterliegt.

+ Bulgarien und Kroatien erfüllen beide das Wechselkurskriterium.

+Bulgarien, Kroatien, Schweden und Tschechien erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.

In dem Bericht wird festgestellt, dass Kroatien die 4 nominalen Konvergenzkriterien erfüllt und seine Rechtsvorschriften voll und ganz mit den Anforderungen des Vertrags und den Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken bzw. der EZB vereinbar sind.

Der Bericht verdeutlicht die Schwäche der Euro-Beitrittskandidaten

Der Bericht zeigt zunächst einmal, wie relativ schwach auch die EURO-Beitrittskandidaten grundlegend sind. Für Kroatien wird die Euro-Einführung Preissteigerungen zur Folge haben. Positiv können diese für Immobilien-Investitionen in Kroatien sein.

Sehr erfreulich finde ich, dass die 10, 20 und 50-Cent Münzen (Bild) aus Kroatien das Konterfei von Nikola Tesla tragen. Zahlreiche Tesla-Fans dürften gar nicht wissen, dass Nikola Tesla kein gebürtiger US-Amerikaner war, sondern im kroatischen Smiljan geboren wurde. In seinem Geburtsjahr 1853 gehörte Smiljan darüber hinaus noch zum Kaisertum Österreich. Aus ethnischer Sichtweise war Nikola Tesla hingegen Serbe, so dass es nicht verwunderlich ist, dass es zum Streit zwischen einigen Serben und Kroaten im Zuge der Euromünzen-Einführung kam. Auch Elon Musk ist im Übrigen nicht in den USA geboren, sondern in Pretoria in Südafrika. Seit Geburt besitzt Musk die südafrikanische und die kanadische Staatsbürgerschaft, die US-Staatsbürgerschaft kam erst im Jahr 2002 dazu.

Mein Fazit: Die Euro-Zone trägt gigantische Systemrisiken in sich, die sich offensichtlich immer weiter aufblähen. Deswegen sind strategische Lösungen und Standbeine für Ihr Geld außerhalb der Systeme von EU und Euro jetzt so wichtig, wie selten zuvor! Wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege hierzu finden Sie in meinem Wirtschaftsdienst "Kapitalschutz vertraulich"

Stadtflucht bei Immobilien: Der Trend zur Suburbanisierung!

Deutsche Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben im Jahr 2021 durch Umzüge so deutlich an Bevölkerung verloren wie zuletzt 1994. Die Zahl der Fortzüge aus den kreisfreien Großstädten in kleinere Städte und ländliche Regionen ist im Vergleich zu 2019 um 1,8% angestiegen, gleichzeitig sanken die Zuzüge in die Großstädte um 5,4%.

Damit ist das Binnenwanderungssaldo der Großstädte auf einem so niedrigen Niveau wie seit 30 Jahren nicht mehr, als es eine deutliche Abwanderung in das Umland (Suburbanisierung) gab. Diese Zahlen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden auf Grundlage von aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Nachfolgend auf Basis dieser Datenerhebungen eine aktuelle Statista-Grafik.

Der Trend zu Suburbanisierung hält in Deutschland weiter an

Die Ergebnisse belegen einen anhaltenden und verstärkten Trend zur Suburbanisierung in Deutschland. Während die Bevölkerungsverluste der Großstädte in 2020 vor allem auf eine insgesamt sinkende Mobilität der Bevölkerung im ersten Pandemiejahr zurückging, ist in 2021 ein deutlicher Anstieg der Fortzüge zu erkennen. Vor allem das städtische Umland, aber auch kleinere Städte und sogar ländliche Gebiete scheinen von dieser Entwicklung zu profitieren: Sie alle gewinnen an Bevölkerung durch Zuzug. Auch der Wegzug jüngerer Menschen aus diesen Regionen in die Großstädte war geringer als in den Jahren vor der Pandemie.

Die Tendenz zur Suburbanisierung lässt sich auch am Umzugsverhalten in verschiedenen Altersgruppen erkennen. Im Vergleich zu 2019 zogen vor allem 30 bis 49 Jährige (plus 3,7%) sowie Minderjährige (plus 8,9%) aus den Großstädten weg. Die Zahlen deuten darauf hin, dass sich die Suburbanisierung von Familien, die schon vor der Pandemie beobachtet wurde, im Jahr 2021 weiter verstärkt hat.
Veränderte Wohnpräferenzen, Wohnungsknappheit und anhaltend hohe Wohnungspreise in Großstädten sind mögliche Gründe für diese Entwicklung. Das Umzugsverhalten von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 29 Jahren bleibt dagegen weiter auf niedrigem Niveau. Sie ziehen insgesamt weniger über Kreisgrenzen hinweg um als vor der Corona Pandemie.

Mein Fazit: Der Trend zur Suburbanisierung in Deutschland wird auch vielschichtige Auswirkungen auf Immobilienpreise und Mietrenditen mit sich bringen. 

Neuer Lastenausgleich voraus?

Ich erhalte immer mehr besorgte Zuschriften zu den Themen „Lastenausgleich“ bei Immobilien und zur Vermögens- bzw. Zwangsabgabe. Diese Sorgen sind nicht unbegründet, weil Artikel 21 des Grundgesetzes mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) abgeändert wurde. Zum 01.01.2024 tritt diese Änderung in Kraft. Berichte in Medien und Internetforen greifen diese Gesetzesänderung auf und schüren teilweise große Ängste vor einem möglichen Lastenausgleich, überwiegend im Zusammenhang mit Immobilien.

Interessanterweise wird in zahlreichen Berichten ein möglicher Lastenausgleich immer mit linken Parteien, Planwirtschaft oder Sozialismus in Verbindung gebracht. Das liegt daran, dass mit gewohnter Regelmäßigkeit Politiker aus dem linken Lager, Sozialverbände und Gewerkschaften höhere Steuern für Reiche fordern. Auch der Ruf nach einer Umverteilung durch die Einführung einer Vermögensteuer oder Sonderabgabe gehört dazu, ist aber kaum mehr eine Meldung wert, weil diese Vorhaben in den letzten Jahren stets im Sande verlaufen sind

Das Konzept des Lastenausgleichsgesetzes stammt von der Regierung Adenauer

Bemerkenswert ist hingegen, dass jetzt der Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage - bekannt unter dem Namen „Wirtschaftsweise“ - in seinem aktuellen Jahresgutachten eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes empfiehlt. Oder die Einführung eines Energie-Solidaritätszuschlags. Der Internationale Währungsfonds sprach sich bereits im vergangenen Jahr für die Einführung einer Vermögensteuer aus, um die Kosten der Coronakrise zu bewältigen.

Dabei sollte es sich um eine Abgabe nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags in Deutschland handeln. Das sind somit nicht per se sozialistischen Forderungen und auch das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952, das in vielen Berichten als Blaupause beschrieben wird, wurde nicht durch linke Parteien eingeführt.

Im Nachkriegsdeutschland hatten viele Bürger durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges und die Währungsreform von 1948 ihre Ersparnisse verloren. Ein Prozent der Bevölkerung hat hingegen die Krise sehr gut überstanden oder sogar davon profitiert. Deswegen war die Vermögensverteilung in Deutschland äußerst unausgewogen. Ein Prozent der Bevölkerung besaß rund 25% der gesamten Vermögenswerte.

Deswegen hat die damalige Bundesregierung unter dem konservativen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) beschlossen, eine Sonderabgabe auf große Vermögenswerte in Höhe von 1,67% zu erheben und mit einer Laufzeit von 30 Jahren als Lastenausgleich einzuführen. Eine Folge dieses Gesetzes waren auch staatliche Zwangshypotheken auf Immobilien. Die damit erzielten Staatseinnahmen kamen jenen Bürger zugute, die nach dem Krieg weitestgehend mittelos dastanden. In der breiten Bevölkerung traf diese Zwangsmaßnahme der Regierung Adenauer auf eine große Zustimmung.

Der Kanzler der Enteignung? Die CDU profitierte vom Lastenausgleichs-Gesetz!

Das zeigte sich auch an der Wiederwahl Konrad Adenauers im Oktober 1953. Die CDU steigerte ihren Stimmenanteil von 31% auf eine absolute Mehrheit der Mandate von 45,2%. In späterer Folge brachte das deutsche Wirtschaftswunder einen großen Wohlstand für breite Teile der Bevölkerung mit sich. Die Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland stiegen von 1952 bis 1960 um 120%, das Bruttosozialprodukt nahm um 80% zu.

Konrad Adenauer wurde noch zwei weitere Male als Bundeskanzler wiedergewählt und steht heute für eine Zeit der politischen Stabilität, des Wiederaufbaus, des Wachstums und des Wohlstandes in Deutschland. Er ging trotz Einführung des Lastenausgleichsgesetzes nicht als Kanzler einer „großen Enteignung“ in die Deutsche Gesichte ein.

Mein Fazit: Geschichte wiederholt sich nicht - aber sie reimt sich!

Wir haben mittlerweile Rahmenbedingungen, die mit dem Jahr 1952 vergleichbar sind. Ein neuer Lastenausgleich ist nicht mehr unwahrscheinlich. Es gibt Mittel und Wege, wie Sie sich und Ihr Vermögen vor einem möglichen Lastenausgleich schützen können. Entsprechende Maßnahmen stelle ich meinen Lesern von „Kapitalschutz vertraulich“ bereits seit vielen Jahren vor.

Grauer Kapitalmarkt: Skandale haben System!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds oder börsentgehandelte ETFs kaum reguliert und bergen für Verbraucher deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.

vzbv-Gutachten: Die Probleme sind grundlegender Natur

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv bietet einen Überblick über aktuelle Anlagen des Grauen Kapitalmarkts. Erstellt wurde das Gutachten vom renommierten Graumarkt-Experten Stefan Loipfinger. Untersucht wurden die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020: deren finanzielle Situation, deren Veröffentlichungspolitik sowie deren Transparenz gegenüber Anlegern. Dabei wird deutlich, dass viele bekannte Probleme grundlegender Natur sind.

Dies reicht von fehlenden Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten, die Verbraucher als nachrangige Schuldner oft nicht haben, bis zu bilanziellen Tricks. Für Verbraucher besonders kritisch: Sie erwerben meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten, wie Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird.

Ein weiteres Problem ist das bedenkliche Chance-Risiko-Verhältnis für Verbraucher. Für sie steht auf der einen Seite eine Rendite, die unabhängig vom Geschäftserfolg auf den Darlehenszins beschränkt ist. Demgegenüber stehen hohe Risiken, die im Insolvenzfall bis zum Totalverlust reichen. Denn das Eigenkapital der Unternehmen ist häufig verschwindend gering. Die begrenzten Chancen der Anleger stehen häufig in keinem Verhältnis zu den bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichenden Risiken. Professionelle Investoren würden eine derartige Konstellation zahlreicher Vermögensanlagen nicht akzeptieren, so ein wesentliches Fazit des Gutachtens.

Der vzbv fordert eine umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarkts

Bisher hat die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten am Grauen Kapitalmarkt zugeschnitten waren. Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System. Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein, so die grundlegende Forderung des vzbv. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des vzbv allerdings zu vage. Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden.

Verlängerung der Verjährungsfrist: Vermittler sollen stärker in die Haftung genommen werden!

Damit bereits geschädigte Verbraucher ihre Rechte geltend machen können, muss gleichzeitig das Haftungsprinzip gestärkt werden. Aus Sicht des vzbv darf die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden. Dazu sollten Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen. Das wäre eine gravierende Verbesserung des Anlegerschutzes. Derzeit verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Vermittler nach drei Jahren.

Mein Fazit: Die Forderungen sind teilweise nicht verhältnismäßig und kontraproduktiv!

Ich teile die Analysen des vbzv auf Basis der hervorragenden Arbeit von Stefan Loipfinger zu weiten Teilen. Allerdings bin ich gegen pauschale Verbote, sondern bewerte eine stringente Regulierung als weit zielführender, so dass der graue Kapitalmarkt auf diese Art und Weise nicht nur ausgetrocknet, sondern auf eine solide und seriöse Basis überführt würde. Die Ausweitung der Vermittlerhaftung auf 20 Jahre ist aus meiner Sicht zu lange. Vermittler agieren nicht per se betrügerisch. Somit würden über Jahrzehnte kaum zu kalkulierende Risiken wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen hängen. Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich: Totschlag hat beispielsweise auch eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Zwischen einem Totschlag und einem Totalverlust bei einer Kapitalanlage liegen aber Welten!

Ein Vermittler, der nicht mehr zahlungsfähig ist, bringt darüber hinaus keinem Anleger etwas. Eine Privatinsolvenz dauert in Deutschland längstens 6 Jahre. An dieser Zeitspanne sollten sich Verjährungsfristen für Vermittler orientieren. Darüber hinaus sollten die Regelungen für Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen von Beratern und Vermittlern verschärft werden, weil dadurch eine weit bessere Schutzfunktion für die geschädigten Investoren eintritt.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com

 


Wie würden Sie 100.000 Euro investieren?

(28.09.22) Die Systeme von EU- und Euro sind mittlerweile zu einer gefährlichen Haftungsgemeinschaft und Umverteilungsunion mutiert. Sie müssen sich bewusst sein, dass Sie als Staatsbürger und Steuerzahler für die Fehlentwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mithaften.

Deswegen rate ich dazu, mindestens ein Standbein im Bereich Ihrer Bankkonten, Wertpapierdepots und Schließfächer außerhalb der EU  zu schaffen. Meine favorisierten Länder sind dabei die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Positiv: Auch beim Schweizer Franken (CHF) drohen jetzt keine Negativzinsen mehr!

Im Kampf gegen die Inflation hat sich der globale Zins-Wettbewerb weiter verschärft. Nachdem die Fed ihren Leitzins erwartungsgemäß um 75 weitere Basispunkte auf jetzt 3,25% angehoben hat, zogen weitere Notenbanken nach. Hervorzuheben ist dabei die Schweizer Nationalbank, die den Leitzins ebenfalls um 0,75% erhöht hat. Allerdings von -0,25% auf jetzt 0,5%. Die seit 2014 anhaltende Negativzinspolitik der SNB mit Spitzenwerten von -0,75% wurde dadurch beendet. Auch im Fürstentum Liechtenstein ist der Schweizer Franken die Landeswährung.

Die Bank of England hat ihren Leitzins ebenfalls deutlich um 0,5% erhöht, auf jetzt 2,25 Prozent. Da die neue britische Regierung gleichzeitig hohe kreditfinanzierte Steuersenkungen angekündigt hat, was zu einer weiteren Explosion der UK-Staatsschulden führen wird, hat das Britische Pfund einen massiven Absturz in Höhe von rund 5% vollzogen, was für eine bedeute Landeswährung mehr als außergewöhnlich ist. Gegenüber dem US-Dollar ist die älteste noch bestehende Fiatwährung der Welt sogar auf den tiefsten Stand aller Zeiten gefallen. Diese bedenklichen Entwicklungen zeigen nicht nur Parallelen zu Deutschland, EU-Europa und dem Euro, sondern zeigen auch die gigantischen Risiken, die auf unserem Fiat-Geldsystem lasten.

Mein Fazit: Bitte entschuldigen Sie meinen Sarkasmus in diesem Kontext, aber wer jetzt noch die politische - mathematisch aber unsinnige - Sichtweise vertritt, dass mittels der Schuldenbremse die Erhöhung der Staatsschulden ausgebremst wird, vertritt auch den Standpunkt, dass Zitronenfalter Zitronen falten!

Von der Schuldenbremse zum Schuldenvollgas!

Die Corona-Pandemie hat die Staatsschuldenquote zum ersten Mal seit in Kraft treten der verfassungsrechtlich festgelegten Schuldenbremse wieder ansteigen lassen, wie die obige Statista-Grafik verdeutlicht. Im Jahr 2021 betrugen die Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland 65 Prozent des BIP. Die Staatsverschuldung Deutschland ist im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Krise und den Hilfszahlungen, für die der deutsche Staat Kredite aufgenommen hat, angestiegen. Zuvor war die Staatsverschuldung in Relation zum BIP seit 2012 gesunken.

Damit liegen die Staatsschulden selbst im einst so vorbildlich soliden Deutschland auch in diesem Punkt wieder über dem Maastricht-Kriterium, dass die EU-Länder dazu verpflichtet ihre Staatsschuldenquote unter dem Niveau von 60% des BIP zu halten, um eine gewisse wirtschaftliche Stabilität in der Europäischen Union zu gewährleisten. Man muss kein Mathematik-Genie sein, um zu prognostizieren, dass die Staatsschuldenquote aufgrund der vielschichten Probleme und explodierenden Staatsausgaben auch in den kommenden Jahren weiter massiv ansteigen werden.

Mein Fazit: Der Staat und die EZB haben ihre Schutzfunktionen für unsere Währung - den Euro - längst verloren. Im Gegenteil, die derzeitige Politik und Finanzpolitik bringen große Gefahren für alle Bürger, Steuerzahler und vor allem Vermögensinhaber mit sich!

Vom großen Währungsverfall zur staatlichen Planwirtschaft

"uniqe“ und „performance“ sind zwei Begriffe aus dem englischen Wortschatz, die übersetzt „Einzigartig“ und „Leistung“ bedeuten. Setzt man beide Begriffe zusammen ist das grammatikalische Ergebnis somit eine einzigartige Leistung. Genau diese Wirkung hatte der Energiekonzern E.ON und dessen PR-Berater im Jahr 2016 vermutlich im Sinn, als sie die konventionelle Stromerzeugung aus Kohle, Gas und Wasserkraft abgespaltet und an die Börse gebracht haben.

Dem neuen Unternehmen wurde der aus „uniqe“ und „performance“ zusammengesetzte Begriff Uniper gegeben. Seit März 2020 gehörte die Uniper SE als europäische Aktiengesellschaft mehrheitlich zum Energiekonzern Fortum aus Finnland. Die in der Tat „einzigartige Leistung“, die jetzt erreicht wurde, ist die größte Verstaatlichung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Neben einem gigantischen Kapitalverlust der Aktionäre werden dafür auch die Steuerzahler massiv bluten müssen.

Finnland gibt seine Risiken ab und Deutschland übernimmt ein Multi-Milliardengrab

Deutschlands Ampelregierung hat den Gasversorger in den letzten Monaten bereits mit 15 Milliarden Euro gestützt, um einen Zusammenbruch des Unternehmens und somit den Kollaps der Gasversorgung in Deutschland zu verhindern. Zuletzt musste Uniper Verluste von mehr als 100 Millionen Euro pro Tag! verbuchen. Nach Putins Gas-Stopp hat sich die Situation so dramatisch verschlechtert, dass jetzt die Kontrolle des Bundes, die Übernahme der Anteile des bisherigen Mehrheitsaktionärs Fortum, das Ablösen von Krediten und die totale Verwässerung der Aktien offensichtlich ohne Alternative war.

Dafür müssen die Steuerzahler Deutschlands nochmals mindestens 15 weitere Milliarden Euro in die Hand nehmen. Nach dem staatlichen Einstieg in die Commerzbank oder die Lufthansa sehen wir jetzt die klassische und komplette Verstaatlichung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Nach Abschluss der komplexen juristischen Vorgänge wird der Staat rund 99% an Uniper halten. Für die von Fortum gehaltenen Anteile werden immerhin noch 1,70 Euro pro Aktie bezahlt. Fortum gehört übrigens mehrheitlich dem finnischen Staat, der froh sein dürfte, dieses Multi-Milliardengrab endlich los zu sein.

Gefährliche Trends: Umverteilung und Verstaatlichung!

Der Fall von Uniper ist nicht der einzige Vorgang dieser Art. Nach Gazprom Germania wurden auch die deutschen Tochterfirmen des russischen Mineralölkonzerns Rosneft vor kurzem für zunächst 6 Monate unter Treuhandverwaltung gestellt, was ebenfalls einer Verstaatlichung gleichkommt. Vor diesen Rahmenbedingungen ist es keine Überraschung, dass viele Bürger, Steuerzahler und Vermögensinhaber mit zunehmender Sorge auf die gravierenden staatlichen Eingriffe und möglicherweise drohender Umverteilungen bzw. Enteignungen blicken. 

Die Inflation wird eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Die Welt von Staaten, Unternehmen und auch Privatpersonen versinkt zunehmend in einem Meer von Schulden. Intelligente Kapitalschutz- und Steuerschutz-Strategien sind vor diesen bedenklichen Rahmenbedingungen die Maxime der Stunde. Wie aber würden denn die Bürger Deutschlands derzeit eine Summe von 100.000 Euro anlegen?

Laut einer Umfrage im Rahmen des Statista Global Consumer Surveys sind Aktien und Investmentfonds auch in schwierigen Zeiten die favorisierte Anlagemöglichkeit der Deutschen. Statista hat mehr als 1.000 Personen in Deutschland befragt, wie sie 100.000 Euro investieren würden – rund 57 Prozent entschieden sich für Aktien, Aktienfonds und Investmentfonds. Ebenfalls mehr als die Hälfte der Befragten wählte die weniger spekulative Anlage des Geldes in Form von Sparverträgen und –einlagen oder dem Deponieren auf dem Sparbuch.

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind weiter auf dem Vormarsch!

Etwa 45 Prozent der Umfrageteilnehmer würden zumindest einen Teil der 100.000 Euro in Immobilien stecken, 40 Prozent investieren in Rohstoffe, Anleihen und festverzinsliche Wertpapiere sind für 38 Prozent attraktiv. Kryptowährungen werden von etwa einem Drittel der Befragten in Betracht gezogen, ebenso viele halten ein Investment in eine private Renten- und Lebensversicherung für eine gute Idee.

Trotz der Vielzahl an Anlagemöglichkeiten haben 36 Prozent der befragten Personen angegeben, dass sie, angenommen sie würden 100.000 Euro erhalten, nicht den gesamten Betrag investieren würden. Sondern eben als Notgroschen in der Hinterhand behalten, oder eben konsumieren.

Mein Fazit: Allen Kursverwerfungen zum Trotz sind Kryptowährungen weiter auf dem Weg zu einer eigenständigen Anlageklasse und einem alternativen Geld- und Finanzsystem. Sollte die Auswertung zutreffen und Krypotwährungen bereits den identischen Stellenwert wie Lebens- und Rentenversicherungen einnehmen, wäre allein dieser Aspekt eine Auszeichnung. Mehr zu dieser Thematik finden Sie fortlaufend auf unserem Portal KRYPTO-X.BIZ  

Auswandern: Sind das die besten Länder für die Rente?

Eine gezielte Auswanderung ist die konsequenteste und auch bei professioneller Umsetzung auch die wirkungsvollste Kapitalschutz-Strategie. Deswegen lohnt auch hier der Blick ins Ausland. Norwegen ist das beste Land für Pensionäre. Im diesjährigen Global Retirement Index der Investmentbank Natixis belegt das skandinavische Land den ersten Platz. Für das Ranking wurden 44 Länder weltweit untersucht, nach Faktoren wie der Gesundheit, den Finanzen im Ruhestand, der Lebensqualität und dem materiellen Wohlstand im Alter. Anschließend wurde ein Indexwert vergeben, mit 100 Prozentpunkten als bestmöglichem Ergebnis.

Island ist in diesem Jahr einer der größten Verlierer. Für die Insel-Nation reicht es 2022 mit 79 Punkten nur noch für den dritten Rang. Im Vorjahresranking erreichte Island noch vier Punkte mehr und behauptete die Spitzenposition. Die Schweiz hält hartnäckig die zweite Position trotz eines Punktverlustes, wie die obige Statista-Grafik zeigt. Deutschland hat im aktuellen Ranking auch deutlich schlechter abgeschnitten und rutscht jetzt aus den Top 10.

Mein Fazit: Eine gezielte Auswanderung ist die wirkungsvollste Kapitalschutz-Strategie!

Besonders stark verschlechtert hat sich die Bundesrepublik in der Kategorie "Materieller Wohlstand". Dieser Negativtrend dürfte weiter anhalten, weil die gravierenden Auswirkungen der Energiekrise erst in den kommenden Auswertungen zur Geltung kommen werden. Dem Themenbereich „Auswandern“ werde ich deswegen in Zukunft weiter eine sehr große Bedeutung im Rahmen meiner Kapitalschutz-Strategien einräumen. In der kommenden Ausgabe von KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH richte ich meinen Blick auf die attraktiven Möglichkeiten für Rentner und Selbständige im Königreich Thailand.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Der Sarg hat kein Regal!

(01.10.2021) Eine der größten Aufgaben für die kommenden Jahre ist es die ausufernde Staatsverschuldung zu bremsen, das Geldsystem zu stabilisieren und das Rentensystem zu sichern. Rund 30% der Rentenzahlungen werden bereits aus Steuermitteln finanziert. Pensionen von Beamten und Mandatsträgern sind zu 100% steuerfinanziert. Unabhängig davon, welche Parteien die kommende Regierung bilden, müssen Sie als Steuerzahler und Vermögensinhaber mit immer mehr Einschnitten bzw. Abgaben rechnen. Die steuerliche Schlinge des Staates wird sich noch weiter zuziehen.

Die staatliche Überwachung wird weiter zunehmen

Die heimlichen Kontenabrufe staatlicher Behörden steigen seit Jahren massiv an und haben auf jährlicher Basis die Millionengrenze bereits deutlich überschritten. Bei deutschen Banken werden an jedem Wochentag im Durchschnitt die Daten von rund 6.000 Bürgern abgefragt. Banken in Deutschland sind mittlerweile sogar verpflichtet, die Adressen sowie die steuerlichen Identifikationsnummern der Abgefragten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, ohne dass eine Information an den Kontoinhaber über diese Datenweitergabe erfolgt.

Im Februar 2021 hat das BZSt erstmals im Auftrag des Bundesfinanzministeriums unter Leitung von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz Steuerdaten aus Dubai erworben. Darin sind Angaben zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.

In Baden-Württemberg hat der Landes-Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vor kurzem die bundesweit erste Online-Meldeplattform für Hinweise auf Steuerbetrug freigeschaltet. Annalena Baerbock, die - vorläufig gescheiterte - Kanzlerkandidatin der Grünen sagte dazu vor kurzem im Rahmen der „Bundestagswahl-Show“ auf Pro7: „Wir müssen Orte schaffen, wo auch gemeldet werden kann, wenn man weiß, dass es zu heftigem Steuerbetrug kommt. Die nächste Bundesregierung sollte das auch einführen.“

Aber z. B. auch das Bayerische Landesamt für Steuern ruft im Internet bereits seit Jahren dazu auf, Steuerhinterzieher anzuzeigen, ob anonym oder nicht, und stellt hierfür ein Formular zum Download bereit. Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig intelligente, rechtskonforme Steuerschutz-Strategien für die Sicherung Ihres Vermögens und den Erhalt Ihrer persönlichen Freiheit sind!

Die Abgeltungsteuer steht vor der Abschaffung oder Erhöhung!

Für Sie als Privatanleger steht auch die Abschaffung oder deutliche Erhöhung der derzeit noch mit einem relativ moderaten Steuersatz von 25% attraktiven Abgeltungsteuer im Raum. Auch die Themen Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Besteuerung von Immobilienvermögen und Mieteinnahmen bis hin zu Sonderabgaben auf bestimmte Vermögenswerte werden nach der Bildung einer neuen Regierung verstärkt in das Blickfeld staatlicher Begehrlichkeiten rücken.

Effektiver Kapital- und Steuerschutz durch Rechtsformwechsel

In unserem Rechtssystem gibt es eine Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt nach dieser Rechtsauffassung als natürliche Person und wird durch diese Einstufung als Bürger eines bestimmten Staates als sogenanntes Rechtssubjekt zu einem Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person entsteht hingegen im Gegensatz zur natürlichen Person nicht durch Geburt, sondern durch Gründung in Form eines Rechtsakts.

Juristische Personen sind beispielsweise Aktiengesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen oder sonstige Gesellschaftsformen wie GmbHs. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensvermögen und Firmenwerte bzw. juristische Personen im Allgemeinen sind in aller Regel weit vorteilhafter als für Privatvermögen.

Die Steueroasen der Gegenwart liegen im eigenen Land

In der Vergangenheit habe viele Privatanleger für die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte anonyme Auslandskonten oder fragwürdige Firmenkonstruktionen in fernen Steueroasen wie Panama oder Dubai genutzt. Diese Zeiten sind längst vorbei. Die legalen Steueroasen der Gegenwart liegen nicht in der Karibik oder in der Südsee, sondern vor unserer Haustür, nämlich in den attraktiven Regelungen des geltenden Gesellschafts- und Steuerrechts. Diese gegebenen Möglichkeiten gilt es, intelligent, also kreativ und rechtskonform, zum eigenen Vorteil zu nutzen. Beispielsweise im Rahmen einer Rechts- und Steuerkonformen Vermögensverwaltung im Fürstentum Liechtenstein!

Einzelunternehmen, also eine selbstständige Betätigung als Freiberufler oder Gewerbetreibender, und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) werden nach dem sogenannten Transparenzprinzip besteuert. Das bedeutet: Erzielte Gewinne und sonstige Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer des Gesellschafters.

Steuererhöhungen werden nicht die Superreichen treffen, sondern die Mittelschicht

Auf der anderen Seite stehen die Kapitalgesellschaften, etwa die beliebte und weit verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Die Einkommen von Kapitalgesellschaften werden stattdessen dem sogenannten Trennungsprinzip unterworfen, bei dem zwischen dem Gewinn der Gesellschaft und den Einkünften des Gesellschafters unterschieden wird, sodass Gewinne von juristischen Personen der Körperschaftsteuer unterliegen, die in Deutschland derzeit 15% beträgt. In den Wahlprogrammen der SPD, der Grünen und der Linken sind Steuererhöhungen beinhaltet, die überwiegend auf Privatpersonen aus der Mittelschicht abzielen.

Wesentliche Verschlechterungen im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung erwarte ich selbst von einer möglichen linksgerichteten neuen Regierung unter Führung der SPD mit den Grünen nicht, weil es offensichtlich ist, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland weiter verschlechtert wird.

Privilegiertes Betriebsvermögen?

Die Besserstellung von Betriebsvermögen war in der Geschichte immer wieder zu beobachten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Bewältigung großer Krisen und der damit verbundenen Umbrüche. Auf dieser Basis ist aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges das deutsche Wirtschaftswunder entstanden. Unternehmen wurden dabei stark gefördert, gleichzeitig wurden Privatpersonen und deren Vermögenswerte durch das Lastenausgleichsgesetz von 1952 massiv belastet.

Auch heute darf der im Zuge der Corona-Krise massiv leidende Mittelstand nicht noch weiter belastet werden, ohne Gefahr zu laufen, das Rückgrat der Wirtschaft Deutschlands gravierend zu beschädigen. Die Schuldenlast unseres Staates wird nach meiner Erwartung deswegen überwiegend jenen Privatpersonen aufgebürdet, die keine steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben oder nutzen. Die Vermeidung oder Verringerung von Steuern im Rahmen solcher steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wird auch bei verschärften steuerlichen Regelungen in Zukunft möglich sein, das ist meine feste Überzeugung. Sie müssen als Bürger und Steuerzahler deswegen das Heft des Handelns spätestens jetzt selbst in die Hand nehmen!

Die Besteuerungsschere wird sich schließen

In aller Regel verwalten Kapitalanleger ihre Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen als Privatperson. Dies hat zur Folge, dass die geltenden Steuerregelungen für natürliche Personen zur Anwendung kommen. Bei allen Wertpapiergeschäften ist das die Abgeltungsteuer in Höhe von 25%, bei privaten Veräußerungsgeschäften die Kapitalertragsteuer, die beispielsweise bei Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zum Tragen kommt.

Hier wird der individuelle Steuersatz einer Privatperson berechnet, der je nach Einkommen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42% betragen kann. Allerdings muss betont werden, dass weiterhin Spekulationsfristen gelten (bei Gold oder Kryptowährungen wie dem Bitcoin ein Jahr, bei Immobilien 10 Jahre), sodass bei entsprechender Beachtung gar keine Steuern auf die Gewinne anfallen.

Über 4 Millionen Bürger in Deutschland bezahlen bereits den Spitzensteuersatz!

Mehr als vier Millionen Bürger in Deutschland müssen hingegen derzeit bereits den Spitzensteuersatz von 42% bezahlen, weil dieser bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkomme von 57.000 Euro zur Anwendung kommt. Zusätzlich gibt es ab einem Jahreseinkommen von rund 270.000 Euro noch die Reichensteuer in Höhe von 3%, sodass bis zu 45% an Einkommensteuern anfallen können.

Hier ist somit ein deutliches Steuergefälle zwischen der Abgeltungsteuer (25%) und dem Höchstsatz bei der Einkommensteuer (45%) festzustellen. Arbeitseinkommen werden dadurch massiv schlechter gestellt als Kapitaleinkünfte. Das wird sich in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Bezieher von Kapitaleinkünften massiv verschlechtern.

Im Hinblick auf diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Verschärfungen in der Besteuerung von Privatpersonen ist ein Rechtsformwechsel von der natürlichen zur juristischen Person daher ein intelligenter Lösungsansatz.

Ihrem Recht will nachgeholfen sein!

Ich stütze mich in meinen Beiträgen nicht nur auf persönliche Recherchen und Analysen, sondern verlasse mich auch auf die Erfahrungen und Empfehlungen von Spezialisten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Dafür nutze ich meine hochwertige und exklusive Experten-Datenbank.

Fachanwälte für Steuerrecht, die um Ihre berechtigten Interessen kämpfen, und Steuerberater, die Ihr Geld schützen, sind die Säulen meines Experten-Netzwerkes. Bereits seit dem Jahr 2007 erhält in Deutschland jedes Kind mit der Geburt eine Steuer-Identifikationsnummer, die erst viele Jahre nach dem Tod wieder gelöscht wird. Allein dieser Aspekt macht klar, dass uns die Steuerthematik ein Leben lang begleitet: von der Wiege bis zur Bahre.

Meine 6 Prämissen im Steuerbereich:

1. Das Steuern ist wichtiger als die Steuern.

2. Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.

3. Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer.

4. Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.

5. Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.

6. Der Sarg hat kein Regal! (Die Urne übrigens auch nicht)

Meine Empfehlung: Selbstverantwortung statt Staat!

Ihrem persönlichen Steuer-Schutz kommt eine massiv steigende Bedeutung zu. Die Coronavirus-Pandemie führt dazu, dass die Staatsschulden weiter explodieren. Das gilt gerade auch für zahlreiche Länder der Europäischen Union. Am Ende des Tages werden Bürger und Steuerzahler der starken Gemeinschaftsländer wie Deutschland die finanziellen Folgen der Coronavirus-Krise bezahlen müssen. Setzen Sie deswegen auf intelligente Kapitalschutz-Funktionen und Kapitalschutz-Strukturen.Die Grundlagen und Praxis-Empfehlungen hierzu finden Sie in meinem aktuellen Steuer-Schutzreport 2021 von Kapitalschutz vertraulich!

PS: "Der Sarg hat kein Regal" betont für mich nicht nur die steuerliche und rechtliche Wichtigkeit der Themen "Erben und Vererben", sondern gerade auch die Bedeutung des Lebens. Lebensqualität ist die höchste Rendite die Sie erzielen können. Sie werden nichts mitnehmen können, deswegen genießen Sie in erster Linie Ihr Leben! Eine Grundlage dafür ist es wiederum Kapitalschutz zu betreiben und Ihre legitimen Bürger- und Freiheitsrechte zu schützen!

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com