KI klaut Millionen!
(06.10.26) Eine vertraute Stimme am Telefon, eine glaubwürdig wirkende WhatsApp-Nachricht und ein angeblich dringender Auftrag: Mehr braucht es unter Umständen nicht, um selbst erfahrene Finanzprofis zu täuschen. Wie weitreichend die Folgen sein können, zeigt ein öffentlich gewordener Betrugsfall bei Fideuram, der italienischen Privatbank des Intesa-Sanpaolo-Konzerns. Nach einem Reuters-Bericht veranlasste der damalige Verwaltungsratschef Paolo Molesini nach gefälschten Nachrichten und einem Anruf mit nachgebildeter Stimme Überweisungen von insgesamt rund 95 Millionen Euro, überwiegend nach China und Hongkong.
Ein erheblicher Teil der Gelder konnte gesichert werden. Beim verbliebenen Schaden unterscheiden sich allerdings die veröffentlichten Angaben: Reuters berichtete am 25. September 2026 von rund 36 Millionen Euro, die weiterhin fehlten. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA nannte in einer ausführlicheren Darstellung unter Berufung auf Ermittlungsunterlagen 39,5 Millionen Euro. Die viel zitierte Zahl von 36 Millionen Euro sollte deshalb als berichteter Betrag verstanden werden, nicht als abschließend festgestellter Schaden.
Für Sie ist die wichtigste Erkenntnis unabhängig von dieser Differenz: Eine vertraut klingende Stimme ist kein ausreichender Identitätsnachweis mehr. Betrüger können künstliche Intelligenz einsetzen, um Vertrauen aufzubauen und Zahlungsentscheidungen zu beeinflussen. Damit bekommt eine alte Betrugsmasche eine neue Überzeugungskraft: Der vermeintliche Chef, Bankberater oder Angehörige klingt möglicherweise tatsächlich wie die Person, für die er sich ausgibt.
So funktionierte die Millionenfalle
Nach der von ANSA beschriebenen Rekonstruktion begann der Angriff am 23. Februar 2026 mit einer WhatsApp-Nachricht. Der Absender gab sich als Carlo Messina, Konzernchef von Intesa Sanpaolo, aus. Bemerkenswert: Die Nachricht kam dem Bericht zufolge von einer anderen als der Molesini bekannten Nummer. Die Täter lieferten dazu eine Geschichte über eine vertrauliche internationale Bankübernahme, die angeblich über Fideuram abgewickelt werden müsse.
Anschließend meldete sich ein vermeintlicher Anwalt. Seine Stimme soll mithilfe künstlicher Intelligenz nachgebildet worden sein. Hinzu kamen Unterlagen, eine angebliche Vollmacht und eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Nach dem ANSA-Bericht wurde außerdem ein Verantwortlicher im Zahlungsbereich mit einer vorgetäuschten Nachricht der Geschäftsleitung auf dringende, vertrauliche Überweisungen vorbereitet. Die Täuschung bestand damit aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen.
Daraus lässt sich ein entscheidender Schwachpunkt ableiten: Mehrere scheinbare Bestätigungen können aus derselben betrügerischen Quelle stammen. Wenn Nachricht, Telefonat und Dokumente von den Tätern kontrolliert werden, entsteht nur der Eindruck einer unabhängigen Prüfung. Ein zweiter Kontakt ist erst dann eine zusätzliche Absicherung, wenn Sie ihn selbst über einen bereits bekannten, unabhängigen Weg herstellen.
Was KI an der Betrugsmasche verändert
Das technische Verfahren hinter einer nachgebildeten Stimme wird häufig als „Voice Cloning“ bezeichnet. Vereinfacht gesagt erzeugt ein System anhand vorhandener Sprachaufnahmen neue Aussagen, die wie die Stimme einer bestimmten Person klingen. Als Ausgangsmaterial können beispielsweise öffentlich zugängliche Interviews, Videos oder andere Audioaufnahmen dienen. Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit, kurz BACS, beschreibt ausdrücklich solche Angriffe mit geklonten Stimmen von Führungspersonen.
Die eigentliche Manipulation bleibt jedoch menschlich: Autorität, Angst, Hilfsbereitschaft und Zeitdruck sollen eine sorgfältige Prüfung verdrängen. „Der Chef braucht das sofort“, „Ihr Geld ist in Gefahr“ oder „Ihr Kind benötigt dringend Hilfe“ sind unterschiedliche Geschichten mit demselben Ziel. Sie sollen handeln, bevor Sie den Auftrag unabhängig überprüft haben.
Wichtig ist eine nüchterne Einordnung: Nicht jeder verdächtige Anruf verwendet KI. Das BACS weist darauf hin, dass sich bei Schockanrufen nicht immer feststellen lässt, ob tatsächlich eine geklonte Stimme eingesetzt wurde oder Betroffene unter Stress glaubten, einen Angehörigen zu erkennen. Für Ihre Schutzmaßnahmen macht das wenig Unterschied: Prüfen Sie die Identität und die Zahlungsforderung – unabhängig davon, wie überzeugend die Stimme klingt.
Warum Erfahrung allein nicht schützt
Wer beruflich mit Geld arbeitet, ist nicht automatisch gegen Täuschung geschützt. Gerade eine glaubwürdige Geschichte aus dem eigenen Arbeitsumfeld kann Skepsis reduzieren. Eine internationale Transaktion wirkt für einen Bankmanager plausibler als für einen Außenstehenden. Ein Unternehmer kennt dringende Lieferantenzahlungen. Eltern reagieren besonders sensibel auf eine angebliche Notlage ihrer Kinder.
Betrüger können öffentlich zugängliche Informationen nutzen, um solche Geschichten anzupassen. Namen, Funktionen, Geschäftsbeziehungen und Zuständigkeiten lassen sich teilweise auf Unternehmensseiten oder in sozialen Medien finden. Das BACS warnt, dass dadurch die Schlüsselpersonen eines Zahlungsprozesses identifizierbar werden und Täter passende Angriffsszenarien entwickeln können.
Ihre wirksamste Gegenmaßnahme ist deshalb ein festes Verfahren, das auch bei vertrauten Personen gilt. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Zahlungswünschen nicht nur: „Klingt das glaubwürdig?“ Fragen Sie: „Wie bestätige ich unabhängig, wer diesen Auftrag erteilt hat?“ Ein solcher Ablauf schützt besser als das Vertrauen darauf, im entscheidenden Moment jede Fälschung erkennen zu können.
Die wichtigste Schutzregel: selbst zurückrufen
Beenden Sie bei einer ungewöhnlichen Geldforderung das Gespräch und rufen Sie die betreffende Person über eine bereits bekannte Nummer an. Verwenden Sie Ihren gespeicherten Kontakt oder eine unabhängig recherchierte offizielle Telefonnummer. Nutzen Sie keine neue Nummer, die Ihnen erst in der verdächtigen Nachricht mitgeteilt wurde. Auch die direkte Antwort im selben Chat schafft keine unabhängige Bestätigung.
Bei einem angeblichen Bankmitarbeiter können Sie beispielsweise sagen: „Ich prüfe das über die offizielle Banknummer und melde mich dort.“ Anschließend kontaktieren Sie Ihre Bank über die Telefonnummer auf Ihrer Bankkarte, über deren selbst aufgerufene Internetseite oder über das Ihnen bekannte sichere Postfach. Das BSI warnt ausdrücklich davor, zweifelhaften Geld- oder Datenforderungen aufgrund einer angezeigten Telefonnummer oder Absenderadresse zu vertrauen.
Das BACS empfiehlt bei ungewöhnlichen Aufträgen eine telefonische oder persönliche Rücksprache und ausdrücklich keine bloße Antwort auf die erhaltene E-Mail. Für Familien und Unternehmen lässt sich daraus dieselbe Regel ableiten: Eine dringende Geldforderung wird erst nach einer unabhängigen Bestätigung ausgeführt. Ist die Person nicht erreichbar, bleibt die Zahlung ausgesetzt.
So schützen Sie Ihre Familie
Besprechen Sie die Betrugsmaschen mit Angehörigen, bevor eine vermeintliche Notlage eintritt. Vereinbaren Sie einen einfachen Ablauf: auflegen, über die bekannte Nummer zurückrufen und bei Nichterreichbarkeit eine weitere vertraute Person kontaktieren. Das gilt auch dann, wenn eine Nachricht persönliche Angaben enthält oder der Anrufer wie ein Familienmitglied klingt.
Als zusätzliche Hürde können Sie ein Familienkennwort vereinbaren. Wählen Sie dafür keine öffentlich bekannten Informationen wie Geburtstag, Wohnort oder Haustiername. Das Kennwort sollte nicht in einer frei zugänglichen Nachricht stehen. Es ergänzt den Rückruf, ersetzt ihn aber nicht: Auch ein Kennwort kann bekannt werden oder weitergegeben werden.
Formulieren Sie außerdem eine klare Familienregel: Niemand muss wegen eines überraschenden Anrufs sofort Geld überweisen, Bargeld übergeben oder Wertsachen herausgeben. Besonders Kinder und ältere Angehörige sollten wissen, dass sie ein Gespräch jederzeit beenden dürfen. Die wichtigste Vorbereitung ist ein Satz, den jeder im Ernstfall abrufen kann: „Ich helfe Ihnen – aber zuerst prüfe ich, mit wem ich spreche.“
Schutz für Unternehmer und Verantwortliche
In Unternehmen sollte eine Nachricht der Geschäftsleitung allein keine außergewöhnliche Zahlung auslösen können. Legen Sie verbindlich fest, wie neue Empfänger, geänderte Bankverbindungen und ungewöhnlich hohe Beträge geprüft werden. Eine vermeintlich vertrauliche Anweisung sollte diese Regeln nicht außer Kraft setzen. Gerade Geheimhaltung kann dazu dienen, Rückfragen zu verhindern.
Ein wirksames Vier-Augen-Prinzip verlangt mehr als zwei Unterschriften. Die zweite Person muss Empfänger, Betrag, Zweck und Freigabe eigenständig prüfen. Wenn beide Verantwortlichen lediglich dieselbe gefälschte Nachricht lesen, bleibt die zentrale Täuschung bestehen. Bankverbindungsänderungen sollten beispielsweise über einen bereits vorhandenen Kontakt beim Geschäftspartner bestätigt werden.
Ergänzend können Sie angemessene Überweisungslimits, Benachrichtigungen über größere Zahlungen und getrennte Zuständigkeiten für Empfängeranlage und Zahlungsfreigabe einrichten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrer Bank und Ihrem Zahlungsverkehrssystem ab. Entscheidend ist die Verbindung aus technischen Hürden und klaren Abläufen. Das BACS empfiehlt ausdrücklich, Zahlungsprozesse verbindlich zu regeln und insbesondere neue Mitarbeiter für CEO-Betrug zu sensibilisieren.
Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kombination aus Dringlichkeit und Geheimhaltung. „Niemand darf davon wissen“, „der übliche Freigabeweg dauert zu lange“ oder „Sie müssen sofort handeln“ sind Gründe für eine zusätzliche Prüfung. Ein seriöser Auftrag muss auch dann überprüfbar sein, wenn die Angelegenheit zeitkritisch ist.
Weitere Warnsignale sind eine neue Telefonnummer, eine plötzlich geänderte Kontoverbindung oder ein Empfänger, der nicht zum bekannten Geschäft passt. Eine Auslandszahlung ist für sich genommen kein Betrugsbeweis. Verdächtig wird sie durch Widersprüche: Warum soll eine vertraute Person auf ein unbekanntes Konto zahlen lassen? Weshalb fehlen übliche Unterlagen? Warum soll die Rücksprache mit dem bekannten Ansprechpartner unterbleiben?
Geben Sie außerdem keine Passwörter, PINs oder Freigabecodes aufgrund eines überraschenden Anrufs weiter. Installieren Sie keine Fernwartungssoftware, um angebliche Bankprobleme beheben zu lassen. Das BACS warnt vor Anrufern, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben und über Fernzugriff die Kontrolle über den Computer erlangen wollen.
Wenn Sie bereits überwiesen haben
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister. Benennen Sie ausdrücklich den Betrugsverdacht und halten Sie Betrag, Zeitpunkt, Empfängerkonto und Zahlungsbeleg bereit. Fragen Sie, ob die Zahlung noch gestoppt oder ein Rückruf veranlasst werden kann. Eine Rückholung ist nicht garantiert; schnelles Handeln kann jedoch die Chancen verbessern. Das BACS empfiehlt deshalb die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Bank.
Sichern Sie anschließend Chats, Telefonnummern, E-Mails, Dokumente und Zahlungsdaten. Halten Sie den Ablauf schriftlich fest und erstatten Sie Strafanzeige. Wenn Sie Zugangsdaten weitergegeben oder Fernzugriff erlaubt haben, informieren Sie die Bank zusätzlich über diesen Umstand. Lassen Sie betroffene Zugänge sperren und prüfen Sie das Gerät, bevor Sie darüber erneut sensible Geschäfte erledigen.
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, nur weil jemand eine angebliche Freischaltung oder Rückholung des Geldes verspricht. Nach einem Betrug können weitere Täter ansetzen und sich als Helfer ausgeben. Prüfen Sie solche Angebote unabhängig. Die Aufarbeitung sollte über Ihre Bank, die Polizei und bei Bedarf qualifizierte rechtliche oder technische Unterstützung erfolgen.
Mein Fazit: Vertrauen braucht einen Prüfweg
Der Fall Fideuram zeigt, welche Folgen eine überzeugend inszenierte Identitätstäuschung haben kann. Die öffentlich berichteten Abläufe verbinden bekannte Autoritäten, eine plausible Geschichte, gefälschte Unterlagen und eine nachgebildete Stimme. Daraus folgt keine abschließende Bewertung aller internen Kontrollen der Bank. Es folgt aber eine klare praktische Lehre: Eine glaubwürdig wirkende Kommunikation darf eine unabhängige Zahlungsprüfung nicht ersetzen.
Für Ihren Alltag genügt zunächst eine feste Regel: Keine ungewöhnliche Zahlung ohne Rückruf über einen bekannten Kontakt. Ergänzen Sie diese Regel um klare Familienabsprachen, passende Kontolimits und bei geschäftlichen Zahlungen um eine tatsächlich unabhängige zweite Prüfung. Damit müssen Sie nicht erst feststellen, ob KI eingesetzt wurde.
Ihr Vermögensschutz beginnt in diesem Fall vor der Überweisung. Lassen Sie sich Zeit nehmen, statt unter Druck Geld freizugeben. Prüfen Sie die Identität, den Empfänger und den Zweck. Auch eine Stimme, die Sie seit Jahren kennen, sollte bei einer überraschenden Geldforderung diesen Prüfweg bestehen.
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com
Digitale Aufrüstung!
(27.03.25) Die Bundeswehr hat erkannt, dass der Cyber- und Informationsraum ein eigenständiges Einsatzgebiet ist. Daher wurde im April 2017 der Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) geschaffen, der für die Verteidigung und den Schutz der IT-Systeme der Bundeswehr verantwortlich ist. Dieser Bereich bündelt die Expertise in der Cyberabwehr und ist für die Abwehr von Angriffen auf die Netzwerke und Systeme der Bundeswehr zuständig.
Die digitale Aufrüstung spielt sowohl für die Bundeswehr als auch für Unternehmen und Privatpersonen eine entscheidende Rolle, da Cyberbedrohungen in unserer vernetzten Welt stetig zunehmen. Für Privatpersonen ist Cybersicherheit von großer Bedeutung, da persönliche Daten, finanzielle Informationen und die digitale Identität vor Cyberangriffen geschützt werden müssen.
Cyberbedrohungen: Eine Herausforderung für alle
Maßnahmen wie die Verwendung starker Passwörter, regelmäßige Software-Updates, der Einsatz von Antivirensoftware und ein geschärftes Bewusstsein für Phishing-Angriffe tragen dazu bei, das Risiko von Datenverlust und Identitätsdiebstahl zu minimieren. Da Cyberkriminelle zunehmend raffinierte Methoden einsetzen, ist es für jeden Einzelnen unerlässlich, proaktiv für die eigene digitale Sicherheit zu sorgen.
Datenschutz beginnt beim Datenverständnis
Auch Unternehmen müssen ihren Fokus neu ausrichten: Nicht mehr der Speicherort der Daten ist entscheidend, sondern der Schutz der Daten selbst. Nur wenn vertrauliche Informationen unabhängig vom Speicherort gekennzeichnet und mit klaren Nutzungsregeln versehen werden, lassen sich Datenschutzverletzungen sowie der Verlust von geistigem oder digitalem Eigentum – etwa Kryptowährungen wie Bitcoin – wirksam verhindern. Dieser datenzentrierte Ansatz ist zudem notwendig, um den wachsenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zusammenfassend ist die digitale Aufrüstung für staatliche Institutionen wie die Bundeswehr essenziell, um nationale Sicherheitsinteressen zu schützen. Gleichzeitig sollten Privatpersonen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verstärken, um persönliche Daten und die Privatsphäre in einer zunehmend digitalisierten Welt zu sichern.
Mit dieser wichtigen und hochaktuellen Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal „Markus Miller“.
https://youtu.be/qq8b0eHY_dI?si=CKNmPGRLGujiPQwL
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com
Cyberverteidigung: Deutschland bedingt abwehrbereit!
(09.01.2019) Am 10. Oktober des Jahres 1962 erschien im “Spiegel” unter dem Titel “Bedingt abwehrbereit” ein Beitrag zum Verteidigungskonzept der Bundeswehr. Die Titelgeschichte berichtete kritisch über die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr und führte zur legendären Spiegel-Affäre mit der Verhaftung zahlreicher Journalisten.
Allen voran dem Spiegel-Gründer Rudolf Augstein. Im Gegensatz zu damals werde ich als Journalist heute mit Sicherheit nicht verhaftet, wenn ich behaupte, dass Deutschland in Bezug auf die Cyberverteidigung ebenfalls nur bedingt abwehrbereit ist.
Deutsche sind skeptisch bezüglich ihrer Cyberverteidigung
Kein Profi, sondern, wie es Markus Beckedahl von netzpolitik.org ausdrückt, “ein junger, wütender Mensch ohne große Hacker-Fähigkeiten” ist wohl verantwortlich für den Diebstahl der Daten von 1.000 Politikern, Prominenten und Journalisten. Für den Stand der Cybersicherheit in der Bundesrepublik lässt das Böses ahnen.
Einer Umfrage des Pew Research Centers aus dem letzten Sommer zeigt, dass die Deutschen bezüglich der Cyberverteidigung ihres Landes eher skeptisch sind. Auch in den USA sieht sich nur eine knappe Mehrheit für einen großen Cyberangriff gut gerüstet. Zuversichtlicher zeigen sich dagegen Russen und ganz besonders Israelis, wie die nachfolgende Statista-Grafik verdeutlicht.

Was tun für mehr Cybersicherheit?
Der Daten-Diebstahl bei 1.000 Politikern, Prominenten und Journalisten hat das Thema Datenschutz- beziehungsweise -sicherheit wieder mal in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geweckt. Eine Statista-Umfrage aus dem letzten Jahr zeigt, welche Maßnahmen für mehr Cybersicherheit die Deutschen befürworten. Fast jeder zweite Befragte will, dass die Regierung Website-Betreiber stärker zur Verantwortung zieht.
Ähnlich viele wünschen sich, dass den zuständigen Behörden mehr Geld für Cybersecurity zur Verfügung gestellt wird. Rund 37 Prozent ist dafür, dass die Regierung bei Cyberangriffen Gegenschläge (“Hack Back”) durchführen darf.

Internet: Die Sorge vor einem Datenmissbrauch steigt!
Bei Internetnutzern überwiegt die Sorge vor einem Missbrauch persönlicher Daten: 61 Prozent haben sehr große oder große Sorge vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Nur 39 Prozent haben geringe oder gar keine Sorge vor einem Missbrauch persönlicher Daten. Das hat eine Umfrage des ARD-Deutschland-Trends im Auftrag der ARD-Tagesthemen aktuell ergeben. Bei den 18-34-Jährigen ist die Sorge am geringsten: In dieser Altersgruppe gab eine knappe Mehrheit (51 Prozent) der Befragten an, dass sie geringe bzw. gar keine Sorge vor einem Missbrauch persönlicher Daten habe.
60 Prozent der Internet-Nutzer geben so wenig Daten an wie möglich
Bei der Angabe persönlicher Daten im Internet zeigt sich bei Internetnutzern eine deutliche Tendenz: 60 Prozent der Befragten gaben an, dass sie so wenig wie möglich persönliche Daten im Internet angeben, auch wenn sie deshalb manche Dienste nicht nutzen können. 37 Prozent sagten, dass sie in Kauf nehmen, dass persönliche Daten erforderlich sind, damit sie bestimmte Dienste nutzen können. Und nur 3 Prozent gaben an, dass sie die Angabe persönlicher Daten im Internet unproblematisch finden.
Geht es um den Schutz vor Datenmissbrauch, so sagten 90 Prozent der befragten Internetnutzer, dass sie niemals E-Mail-Anhänge von unbekannten Absendern öffnen würden. 83 Prozent sagen, dass sie regelmäßig Software-Updates auf Computern oder Smartphones installieren. Eine Mehrheit (56 Prozent) gab an, dass sie keine öffentlichen WLAN-Hotspots verwenden. Gefragt zur Zwei-Faktor-Authentifizierung, die sowohl bei Online-Banking als auch teilweise bei E-Mail-Diensten und anderen Internet-Anwendungen verwendet wird, sagen 46 Prozent der Befragten, dass sie häufig diese Form nutzen würden.
40 Prozent sagen, dass sie mindestens alle paar Monate die Passwörter ihrer Online-Zugänge erneuern würden. In puncto Digitalisierung unserer Gesellschaft ist eine Mehrheit der befragten Deutschen der Ansicht, dass sich Chancen und Risiken die Waage halten, nämlich 53 Prozent der Befragten. 25 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Chancen überwiegen. 17 Prozent sind der Ansicht, dass die Risiken überwiegen.
Digitale Selbstverteidigung: Erhöhen Sie jetzt Ihren Datenschutz!
Wer Internetdienste nutzen möchte, muss dafür häufig persönliche Daten wie die eigene Email-Adresse preisgeben. Für die Sicherheit solcher Daten sehen sich Internetnutzer zunehmend selbst in der Hauptverantwortung. Drei von vier (74 Prozent) sagen: Ich bin selbst für den Schutz meiner persönlichen Daten im Internet verantwortlich.
Vor fünf Jahren gaben dies erst 62 Prozent an. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Personen, darunter 854 Internetnutzer, befragt wurden.
Die meisten Nutzer haben somit verstanden, dass sie selbst ihre persönlichen Daten schützen können und sollten. Mehr als jeder Fünfte (22 Prozent) findet hingegen, dass der Staat für sichere Daten im Internet verantwortlich ist. Nur 3 Prozent geben an: Zuständig ist vorrangig die Wirtschaft, also Internetanbieter oder Hersteller von Hard- und Software.
Datenschutz: Das Bewusstsein für Eigenverantwortung über alle Altersklassen hinweg ist hoch
Dabei zeigt sich auch im Vergleich der Altersklassen kein Unterschied bei der Einschätzung, wer für die Sicherheit der eigenen Daten im Internet zuständig ist. Sowohl drei Viertel der 16- bis 29-jährigen (74 Prozent) sehen sich in der Pflicht als auch drei Viertel (74 Prozent) der Älteren ab 65 Jahren. Ein sicheres Internet ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die dennoch nur mit Einzelverantwortung gelingt. Die Politik muss den Rechtsrahmen dafür setzen, den die Behörden entsprechend durchsetzen.
Plattformanbieter und Hersteller müssen ihre Produkte und Dienste von vornherein so sicher wie möglich machen. Schließlich ist aber jeder Einzelne gefordert, gängige Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen und bewusst mit seinen Daten umzugehen. Nehmen Sie Ihre Internet-Sicherheit jetzt selbst in die Hand! In meinem Sonderreport „Datenschutz und Privatsphäre“ zeige ich Ihnen 7 Datenschutz-Strategien wie Sie sich wirkungsvoll vor staatlichen oder unternehmerischen Datenschnüfflern oder kriminellen Hackern schützen.
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