Revolut will Schweizer Bank werden!

(30.09.26) Revolut hat bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eine Schweizer Banklizenz beantragt. Das wäre ein bedeutender Schritt: Der Finanzdienstleister könnte sein bisheriges Angebot zu einer eigenständigen Schweizer Bank ausbauen. Die Lizenz ist bislang nicht erteilt. Laut Revolut wird der Antrag geprüft, der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Revolut nennt bereits mehr als 1,3 Millionen Kunden in der Schweiz. Bisher werden sie nach Unternehmensangaben von der Revolut Bank UAB betreut, einer in Litauen lizenzierten Bank. Revolut unterhält zwar eine Vertretung in der Schweiz, besitzt dort aber noch keine eigene Banklizenz. Für Kunden ist diese Unterscheidung entscheidend: Der Sitz einer Vertretung sagt noch nicht, nach welchem System ihre Bankeinlagen geschützt sind.

Über die kommenden fünf Jahre will Revolut mehr als 150 Millionen Franken in der Schweiz investieren. Das Geld soll unter anderem in neue Produkte, Arbeitsplätze und den Aufbau einer eigenständigen Schweizer Bank fließen. Der Antrag zeigt damit, dass Revolut den hiesigen Markt langfristig erschließen möchte. Ob und wann daraus ein vollständiges Schweizer Bankangebot wird, hängt von der FINMA-Bewilligung und der anschließenden Umsetzung ab.

Was eine Schweizer Lizenz ändern könnte

Nach einer Bewilligung möchte Revolut unter anderem Lohnkonten, eBill und weitere lokale Zahlungsdienste anbieten. Auch der Zugang zur Schweizer Einlagensicherung wäre vorgesehen. Für Kunden könnte die App dadurch stärker zum Konto für den finanziellen Alltag werden – einschließlich Gehaltseingang und regelmäßiger Rechnungen.

Daneben nennt Revolut die Schweizer Altersvorsorge Säule 3a und den Bezahldienst TWINT als mögliche spätere Angebote. Beides ist derzeit eine Perspektive, keine zugesagte Funktion. Gerade bei einer Säule-3a-Lösung würden für Anleger neben der Bedienung auch Anlageangebot, Gebühren und Bedingungen zählen. Dazu liegen noch keine konkreten Produktdetails vor.

Eine Besonderheit sorgt schon heute für Verwirrung: Manche Schweizer Revolut-Kunden haben bereits eine virtuelle CH-IBAN. Laut Revolut ist bei dieser Lösung die litauische Revolut Bank UAB Kontoinhaberin; der Kunde wird als wirtschaftlich Berechtigter der Zahlung ausgewiesen. Eine CH-IBAN allein beweist also weder, dass Ihr Konto bei einer Schweizer Bank geführt wird, noch dass Ihre Einlagen unter die Schweizer Einlagensicherung fallen.

Welche Einlagensicherung gilt heute?

Wenn Ihr Konto bei der Revolut Bank UAB geführt wird, sind berechtigte Bankeinlagen nach Revoluts Angaben durch das litauische Einlagensicherungssystem bis 100.000 Euro geschützt. Welche Gelder als Einlagen gelten, ist dabei wichtig: Anlageprodukte sollten Sie nicht allein aufgrund ihrer Anzeige in derselben App mit einem geschützten Bankguthaben gleichsetzen.

Die Schweizer Einlagensicherung schützt berechtigte Guthaben bei teilnehmenden Banken grundsätzlich bis 100.000 Franken pro Kunde und Bank. Sie würde für eine künftige Schweizer Revolut-Bank erst relevant, wenn die entsprechende Bewilligung erteilt und das Angebot tatsächlich eingerichtet wäre. Die Beträge von 100.000 Euro und 100.000 Franken bezeichnen unterschiedliche nationale Systeme; sie sind keine zusätzliche, gleichzeitig verfügbare Deckung für dasselbe Guthaben.

Prüfen Sie deshalb bei Ihrem bestehenden Revolut-Konto, welche Rechtsperson Ihr Vertragspartner ist. Revolut erklärt, dass Sie diese Angabe in der App über Ihr Profilsymbol am Ende der Profilseite finden. Das ist aussagekräftiger als das Revolut-Logo, die Währung Ihres Guthabens oder eine CH-IBAN.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Für bestehende Kunden ändert der Lizenzantrag allein zunächst nichts an der geltenden Einlagensicherung. Revolut stellt in Aussicht, Kunden bei einer Bewilligung auf die Schweizer Bank zu übertragen. Wie dieser Wechsel im Einzelnen abläuft und welche Bedingungen dann gelten, muss das Unternehmen zu gegebener Zeit mitteilen.

Wenn Sie Revolut als Gehalts- oder Hauptkonto nutzen möchten, prüfen Sie neben der künftigen Lizenz vor allem die Funktionen, die Sie tatsächlich brauchen: Gehaltseingang, Rechnungszahlung, Lastschriften, Kartenkosten, Wechselkurse und Erreichbarkeit des Kundendienstes. Ein attraktives Angebot für Reisen oder Fremdwährungen erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen an ein Alltagskonto in der Schweiz.

Behalten Sie außerdem bei größeren Guthaben die Sicherungsgrenze im Blick. Die relevante Frage lautet nicht nur „Wie hoch ist die Einlagensicherung?“, sondern auch: Bei welcher Bank liegt das Geld, um welche Art von Guthaben handelt es sich und welches Land ist zuständig? Diese Prüfung gilt für Revolut ebenso wie für andere Banken und Finanz-Apps.

Mein Fazit: Positives Signal für den Wettbewerb auf dem Schweizer Bankenmarkt

Der Antrag ist ein positives Signal für den Wettbewerb auf dem Schweizer Bankenmarkt. Revolut hat bereits eine große Kundenbasis und kündigt erhebliche Investitionen an. Eine eigene Banklizenz könnte das Angebot für Schweizer Kunden deutlich alltagstauglicher machen.

Entscheidend bleibt die klare Trennung zwischen heutigem Status und künftiger Möglichkeit: Revolut ist derzeit für seine Schweizer Kunden keine eigenständige Schweizer Bank. Die virtuelle CH-IBAN ändert daran nichts. Erst eine erteilte Bewilligung und die tatsächliche Überführung der betreffenden Konten würden die Grundlage für ein Schweizer Bankangebot mit den angekündigten lokalen Funktionen schaffen.

Mein Rat: Begrüßen Sie den Schritt, aber richten Sie wichtige Zahlungen und größere Guthaben nach den heute gültigen Vertrags- und Sicherungsbedingungen aus. Sollte die FINMA die Lizenz erteilen, lohnt sich ein neuer Vergleich des konkreten Angebots mit Schweizer Banken – insbesondere bei Gebühren, Zahlungsverkehr und Einlagenschutz.

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Eurokrise ungelöst!

(16.09.26) Die europäische Bankenunion entstand als direkte Reaktion auf die Staatsschulden- und Bankenkrise der Jahre 2010 bis 2012. Damals geriet nicht nur Griechenland an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Auch Irland, Portugal, Spanien und Zypern mussten mit europäischen Hilfsprogrammen, Garantien oder Bankenrettungen stabilisiert werden. Zeitweise stand sogar der Fortbestand des Euros als Gemeinschaftswährung infrage.

Die Europäische Zentralbank, die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen konnten die akute Krise eindämmen. Rettungsprogramme, Niedrig- und Negativzinsen, umfangreiche Anleihekäufe sowie neue Aufsichts- und Abwicklungsregeln verhinderten einen unkontrollierten Zusammenbruch.

Gelöst wurde das grundlegende Strukturproblem damit jedoch nicht: In einer Währungsunion mit gemeinsamer Geldpolitik verfolgen die Mitgliedstaaten weiterhin eine weitgehend nationale Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenpolitik. Unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit, hohe Staatsschulden und nationale politische Interessen treffen auf eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Zentralbank.

Staaten und Banken bleiben eng miteinander verflochten

Eine entscheidende Schwachstelle ist der sogenannte Staaten-Banken-Nexus. Banken halten in großem Umfang Anleihen ihrer jeweiligen Heimatstaaten. Gerät ein Staat unter Druck, verlieren diese Anleihen möglicherweise an Wert. Dadurch verschlechtert sich die Bilanz der Banken. Muss der Staat anschließend seine Banken stützen, steigen wiederum seine eigenen Schulden.

Aus einer Staatsschuldenkrise kann dadurch eine Bankenkrise entstehen – und aus einer Bankenkrise erneut eine Staatsschuldenkrise. Genau diesen Teufelskreis sollte die europäische Bankenunion durchbrechen.

Zusätzlich begünstigt das europäische Aufsichtsrecht weiterhin Staatsanleihen. Forderungen gegenüber Staaten der Europäischen Union können regulatorisch unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert behandelt werden. Banken müssen dafür häufig weniger Eigenkapital vorhalten als für Unternehmenskredite. Das schafft einen strukturellen Anreiz, staatliche Schuldtitel zu erwerben.

Die Risiken verschwinden dadurch nicht. Sie werden lediglich regulatorisch anders behandelt.

Die Bankenunion bleibt unvollständig

Die europäische Bankenunion wird üblicherweise auf drei Säulen gestützt:

  1. den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM,
  2. den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM,
  3. eine gemeinsame europäische Einlagensicherung EDIS.

Die ersten beiden Säulen sind umgesetzt. Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die bedeutenden Banken der teilnehmenden Staaten direkt. Seit 2016 organisiert der Einheitliche Abwicklungsausschuss die geordnete Sanierung oder Abwicklung ausfallgefährdeter Institute.

Die dritte Säule fehlt weiterhin. Der bereits 2015 vorgelegte Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem wurde bis heute nicht umgesetzt. Die Bankenunion ist deshalb auch im Jahr 2026 institutionell unvollständig. Die EZB weist darauf hin, dass auch die Reform des europäischen Krisenmanagements EDIS nicht ersetzt.

Im Juni 2025 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament zwar eine politische Einigung über die Reform des europäischen Rahmens für Bankenkrisen und Einlagensicherung, das sogenannte CMDI-Paket. Es soll insbesondere die Abwicklung kleinerer und mittlerer Banken erleichtern und einen besseren Zugriff auf branchenfinanzierte Sicherungssysteme ermöglichen. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ist das jedoch nicht.

Wer bei einer Bankenabwicklung tatsächlich haftet

Die Behauptung, seit Einführung der Bankenunion müssten niemals mehr Steuerzahler für Bankenrettungen einstehen, geht zu weit. Das erklärte Ziel der europäischen Abwicklungsregeln besteht darin, Verluste zunächst den Eigentümern und Gläubigern einer Bank zuzuweisen und den Einsatz öffentlicher Gelder möglichst zu begrenzen.

Im Krisenfall greift grundsätzlich eine Haftungskaskade:

  • Zuerst verlieren die Aktionäre ihr eingesetztes Kapital.
  • Danach können nachrangige und weitere berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten herangezogen werden.
  • Anschließend können auch unbesicherte Forderungen und Einlagen oberhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze betroffen sein.
  • Gesetzlich geschützte Einlagen bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank sind vom Bail-in ausgeschlossen.

Es ist daher falsch, sämtliche Kontoguthaben pauschal als Haftungsmasse einer Bank darzustellen. Richtig ist aber auch: Guthaben oberhalb der Sicherungsgrenze können im Abwicklungsfall grundsätzlich gefährdet sein. Das betrifft vor allem vermögende Privatkunden, Unternehmen, Vereine und institutionelle Anleger.

EDIS würde keine deutschen Sparbücher einziehen

Ebenso missverständlich ist die Vorstellung, mit EDIS könnten Guthaben deutscher Bankkunden unmittelbar zur Rettung einer italienischen Bank beschlagnahmt werden. Ein europäisches Einlagensicherungssystem würde nicht auf die privaten Konten anderer Bankkunden zugreifen.

Vorgesehen war vielmehr eine schrittweise Vergemeinschaftung der von den Banken finanzierten Einlagensicherung. Damit würden nicht die einzelnen Kundenguthaben, sondern die finanziellen Risiken der nationalen Sicherungssysteme stärker europäisiert.

Genau darin liegt allerdings der politische Konflikt: Länder mit vergleichsweise stabilen Banken und leistungsfähigen Sicherungssystemen befürchten, dauerhaft für Risiken in anderen Mitgliedstaaten einzustehen. Befürworter halten dagegen, dass nur eine gemeinsame Absicherung Kapitalflucht verhindert und das Vertrauen in Bankeinlagen unabhängig vom Sitzland der Bank stärkt.

Beide Argumente sind nachvollziehbar. EDIS wäre keine Enteignung deutscher Sparer, wohl aber ein weiterer Schritt zur europäischen Risikoteilung.

100.000 Euro sind keine Garantie ohne Grenzen

Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person und Bank ist keine bloße Scheinsicherheit. Sie ist ein verbindlicher Rechtsanspruch und hat bei einzelnen Bankeninsolvenzen einen erheblichen praktischen Wert.

Man sollte ihre Tragfähigkeit dennoch realistisch einordnen. Die Sicherungssysteme sind für den Ausfall einzelner Institute oder einer begrenzten Zahl von Banken konzipiert. Eine gleichzeitige Systemkrise mehrerer Großbanken oder eine kombinierte Staats- und Bankenkrise könnte die vorhandenen Mittel überfordern.

In einer solchen Extremsituation wären zusätzliche Beiträge der Banken, Kredite, staatliche Garantien oder europäische Hilfsmechanismen wahrscheinlich. Die Sicherungszusage verschwindet dadurch nicht automatisch. Ihre Erfüllung könnte aber erneut von staatlicher beziehungsweise europäischer Unterstützung abhängig werden.

Die Eurokrise hat lediglich ihre Erscheinungsform verändert

Die nächste Eurokrise muss nicht wie die Krise von 2010 aussehen. Heute könnten hohe Staatsschulden, schwaches Wachstum, politische Instabilität, steigende Refinanzierungskosten oder Verluste in den Bankbilanzen als Auslöser wirken.

Hinzu kommt ein gefährlicher Interessenkonflikt: Die EZB soll für Preisstabilität sorgen, muss zugleich aber die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und die Übertragung ihrer Geldpolitik gewährleisten. Steigen die Renditen hoch verschuldeter Staaten stark, wächst der politische und ökonomische Druck auf die Zentralbank, erneut einzugreifen.

Damit bleibt ein grundlegendes Dilemma bestehen: Je stärker die EZB einzelne Staatsanleihemärkte stabilisiert, desto größer wird das Risiko, dass Geldpolitik und staatliche Finanzierung ineinander übergehen. Greift sie hingegen nicht ein, können die hohen Schulden einzelner Länder die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährden.

Kapitalschutz bedeutet Risikostreuung

Für Bankkunden und Kapitalanleger folgt daraus keine Empfehlung zur Panik, sondern zur vorausschauenden Risikobegrenzung. Verteilen Sie größere Liquiditätsbestände auf mehrere rechtlich selbstständige Banken und beachten Sie dabei die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Einleger und Institut.

Prüfen Sie außerdem, welchem nationalen Einlagensicherungssystem eine Bank tatsächlich angehört. Der Markenname, die Internetadresse oder die Sprache einer Bank sagen nicht zwingend etwas über den juristischen Sitz und das zuständige Sicherungssystem aus.

Für größere Vermögen kann zusätzlich eine geografische Diversifikation sinnvoll sein. Konten und Depotverbindungen in stabilen Rechtsräumen außerhalb der Europäischen Union können die Abhängigkeit vom Euro- und EU-Bankensystem reduzieren. Dabei müssen jedoch Bonität, Regulierung, Quellensteuer, Meldepflichten, Kosten und rechtlicher Zugriff sorgfältig geprüft werden.

Wertpapiere in einem Depot sind zudem grundsätzlich anders zu beurteilen als Bankguthaben. Sie stehen regelmäßig im Eigentum des Kunden und werden bei einer Bankinsolvenz grundsätzlich ausgesondert. Das schützt allerdings nicht vor Kursverlusten, Betrug, operativen Störungen oder fehlerhafter Verwahrung.

Die Euro-Schuldenkrise ist nicht beendet. Ihre akute Phase wurde durch massive politische, geldpolitische und regulatorische Eingriffe stabilisiert. Die strukturellen Spannungen zwischen gemeinsamer Währung, nationaler Verschuldung und europäischer Risikoteilung bestehen jedoch fort.

Wer sein Vermögen schützen möchte, sollte deshalb weder auf unbegrenzte staatliche Garantien vertrauen noch dramatische Untergangsszenarien zur Grundlage seiner Entscheidungen machen. Entscheidend sind belastbare Banken, unterschiedliche Rechtsräume, mehrere Verwahrstellen, liquide Reserven und eine vernünftige Streuung der Vermögenswerte.

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Setzen Sie jetzt auf Real-World Assets!

(03.09.26) Real-World Assets, kurz RWAs, gehören für mich zu den spannendsten Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen klassischer Finanzwelt und Blockchain-Technologie. Gemeint sind dabei reale beziehungsweise traditionelle Vermögenswerte und Finanzinstrumente wie Staats- und Unternehmensanleihen, Geldmarktfonds, Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder andere Sachwerte, deren wirtschaftliche Rechte digital auf einer Blockchain beziehungsweise Distributed-Ledger-Infrastruktur abgebildet werden.

Wichtig ist dabei eine erste Klarstellung: Nicht jeder RWA-Token bedeutet automatisch, dass Sie unmittelbar Eigentümer eines Hauses, eines Goldbarrens oder einer Maschine werden. Je nach Konstruktion kann der Token beispielsweise einen Anteil an einem Fonds, eine Forderung gegen einen Emittenten, ein Wertpapier oder einen rechtlichen Anspruch auf einen zugrunde liegenden Vermögenswert verkörpern. Entscheidend ist deshalb immer, welches Recht hinter dem Token tatsächlich steht.

Genau darin liegt aber auch das enorme Potenzial. Die Blockchain kann klassische Vermögenswerte technisch programmierbar, leichter übertragbar und möglicherweise effizienter handelbar machen. Für Anleger entsteht dadurch eine Verbindung zwischen der etablierten Finanzwelt und der digitalen Infrastruktur, die bislang vor allem mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowerten verbunden wurde.

Vom Krypto-Narrativ zur Finanzinfrastruktur

RWAs sind deshalb für mich weit mehr als das nächste kurzfristige Krypto-Narrativ. Inzwischen beschäftigen sich Banken, Vermögensverwalter, Börsen, Zentralbanken und Regulierungsbehörden intensiv mit der Tokenisierung klassischer Finanzinstrumente. Die Europäische Kommission bezeichnete Distributed-Ledger-Technologie und Tokenisierung im April 2026 sogar als möglichen Baustein eines künftigen „Internet of Value“.

Die Idee dahinter ist einfach: Während ein klassisches Wertpapier heute über verschiedene Banken, Börsen, Clearingstellen und Zentralverwahrer abgewickelt werden kann, könnten bestimmte Prozesse künftig auf gemeinsamen digitalen Infrastrukturen stattfinden. Das kann Abstimmungen zwischen verschiedenen Systemen reduzieren, Abwicklungsprozesse beschleunigen und bestimmte Transaktionen automatisierbar machen.

Die Europäische Kommission nennt unter anderem geringere Reibungsverluste bei Zahlung und Abwicklung, effizienteres Liquiditätsmanagement, Programmierbarkeit und vereinfachte Abstimmungsprozesse als mögliche Vorteile. Das bedeutet allerdings nicht, dass Blockchain automatisch jede klassische Finanzinfrastruktur ersetzt. Vielmehr entsteht derzeit ein hybrides System, in dem sich beide Welten zunehmend miteinander verbinden.

Der Milliardenmarkt ist längst Realität

Wie dynamisch diese Entwicklung inzwischen ist, zeigen aktuelle Zahlen. Nach einer BCG-Analyse vom April 2026 erreichte allein der Markt für tokenisierte US-Staatsanleihen rund 13,6 Milliarden US-Dollar. Innerhalb eines Jahres war dieser Bereich damit um rund 170 Prozent gewachsen.

Der gesamte Markt tokenisierter Real-World Assets ohne Stablecoins und Repos liegt nach derselben Analyse allerdings noch bei weniger als 25 Milliarden US-Dollar. Das ist im Vergleich zu den Billionenmärkten für klassische Anleihen, Aktien oder Immobilien weiterhin verschwindend gering.

Genau deshalb halte ich diesen Markt für so interessant: Wir sprechen einerseits bereits über Milliardenbeträge und reale institutionelle Anwendungen. Andererseits befinden wir uns – gemessen an den klassischen Finanzmärkten – noch ganz am Anfang einer möglichen strukturellen Veränderung.

Bis 2030 könnten 14 Billionen Dollar entstehen

Besonders beeindruckend sind die langfristigen Prognosen. Die häufig zitierte ältere Studie von Boston Consulting Group und ADDX aus dem Jahr 2022 ging von rund 16 Billionen US-Dollar tokenisierten Vermögenswerten bis 2030 aus. Diese Zahl wird bis heute vielfach wiederholt.

Inzwischen hat BCG seine Berechnungen aktualisiert. Im mittleren Szenario der Analyse von April 2026 könnten tokenisierte Real-World Assets bis 2030 rund 14 Billionen US-Dollar und bis 2035 sogar rund 55 Billionen US-Dollar erreichen. Dabei sind Stablecoins und Immobilien in dieser konkreten Berechnung nicht einmal enthalten.

Solche Prognosen sind natürlich keine Garantie. Niemand weiß heute, wie schnell Regulierung, Infrastruktur und Nachfrage tatsächlich voranschreiten werden. Aber selbst wenn nur ein Bruchteil dieser Größenordnungen erreicht wird, entwickelt sich hier ein Markt, den Anleger aus meiner Sicht nicht ignorieren sollten.

Staatsanleihen führen den RWA-Boom an

Besonders weit fortgeschritten ist derzeit die Tokenisierung von Staatsanleihen, Geldmarktinstrumenten und Fonds. Das überrascht mich nicht. Denn diese Anlagen verfügen über standardisierte Strukturen, hohe Liquidität und klar definierte Zahlungsströme. Genau deshalb eignen sie sich besonders gut für eine digitale Abbildung.

Tokenisierte US-Staatsanleihen verbinden beispielsweise die Verzinsung klassischer kurzfristiger Treasuries mit einer Blockchain-Infrastruktur. Damit entsteht gewissermaßen eine Brücke zwischen dem traditionellen Geldmarkt und der Digital-Asset-Welt.

Das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen klassischen Kryptowährungen: Der Wert eines RWA-Tokens muss nicht primär von Angebot, Nachfrage und einem Krypto-Narrativ abhängen. Hinter ihm kann ein realer Cashflow, eine Anleihe, ein Fonds oder ein anderer Vermögenswert stehen.

BlackRock zeigt, wohin die Reise geht

Dass es sich längst nicht mehr um ein Experiment einiger kleiner Krypto-Start-ups handelt, zeigt der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock. Mit dem BlackRock USD Institutional Digital Liquidity Fund, kurz BUIDL, hat der Konzern einen tokenisierten Geldmarktfonds geschaffen, dessen digitale Anteile inzwischen auf mehreren Blockchain-Netzwerken abgebildet werden.

BlackRock veröffentlicht dafür offizielle Token-Adressen unter anderem auf Ethereum, Solana, Polygon, Avalanche, Optimism, Arbitrum und Aptos. Allein das zeigt, wie stark traditionelle Vermögensverwaltung und Blockchain-Infrastruktur inzwischen miteinander verschmelzen.

Für mich ist das eines der wichtigsten Signale überhaupt: Wenn einer der größten Vermögensverwalter der Welt Blockchain-basierte Finanzprodukte entwickelt und ausbaut, lässt sich Tokenisierung kaum noch als Randerscheinung der Kryptobranche abtun.

Bruchteilseigentum eröffnet neue Möglichkeiten

Ein weiterer großer Vorteil kann die sogenannte Fractionalization, also die Aufteilung eines Vermögenswertes in kleinere digitale Einheiten, sein. Ein Vermögenswert im Wert von einer Million Euro muss dann theoretisch nicht mehr von einem einzigen Investor gekauft werden, sondern könnte beispielsweise in Tausende digitale Anteile aufgeteilt werden.

Gerade bei Immobilien, Private Equity, Infrastruktur, Kunst oder anderen bislang schwer zugänglichen Anlagen könnte dadurch die Mindestinvestitionssumme sinken. Das eröffnet grundsätzlich auch kleineren Anlegern einen Zugang zu Märkten, die bisher häufig institutionellen oder sehr vermögenden Investoren vorbehalten waren.

Aber auch hier gilt: Teilbarkeit bedeutet noch nicht automatisch Liquidität. Nur weil ein Vermögenswert in 10.000 Token zerlegt werden kann, bedeutet das nicht, dass jederzeit genügend Käufer und Verkäufer vorhanden sind. Ein illiquider Vermögenswert bleibt wirtschaftlich möglicherweise illiquide – auch wenn er auf einer Blockchain liegt.

24 Stunden Handel ist nicht garantiert

Auch die häufig verbreitete Behauptung, RWAs seien automatisch rund um die Uhr handelbar, halte ich für zu pauschal. Technisch kann eine Blockchain zwar rund um die Uhr laufen. Der Handel eines regulierten Wertpapiers kann dennoch Öffnungszeiten, Übertragungsbeschränkungen, Identitätsprüfungen und regulatorischen Vorgaben unterliegen.

Gleiches gilt für Kosten. Blockchain-Technologie kann Prozesse günstiger machen, insbesondere wenn mehrere Intermediäre und Abstimmungsschritte entfallen. Es gibt aber weiterhin Emittenten, Verwahrer, Plattformbetreiber, Rechtsberater, Identitätsprüfungen und technische Infrastruktur.

RWAs beseitigen deshalb nicht sämtliche Reibungsverluste der klassischen Finanzwelt. Sie können vielmehr bestimmte Prozesse neu organisieren und automatisieren. Genau darin liegt das eigentliche Effizienzpotenzial.

Europa schafft einen regulatorischen Rahmen

Auch regulatorisch entwickelt sich der Markt weiter. In der Europäischen Union gilt seit März 2023 das sogenannte DLT Pilot Regime. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Handel und die Abwicklung tokenisierter Aktien, Anleihen und anderer Finanzinstrumente über Distributed-Ledger-Infrastrukturen.

Besonders wichtig: Tokenisierte Wertpapiere fallen nicht automatisch unter die Krypto-Verordnung MiCA. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass tokenisierte Wertpapiere weiterhin dem bestehenden Wertpapierrecht unterliegen. MiCA ist primär für jene Kryptowerte relevant, die nicht bereits als klassische Finanzinstrumente reguliert sind.

Das ist für Anleger entscheidend. Ein Token kann technisch auf derselben Blockchain liegen wie ein klassischer Kryptowert und rechtlich trotzdem etwas vollkommen anderes darstellen. Nicht die Blockchain entscheidet über Ihren Anlegerschutz, sondern die rechtliche Konstruktion des Produktes.

Real World bedeutet nicht automatisch Sicherheit

Genau deshalb warne ich davor, die Bezeichnung „Real-World Asset“ mit Sicherheit gleichzusetzen. Ein Token kann mit einem realen Vermögenswert verbunden sein und trotzdem hochriskant sein.

Ein tokenisiertes Objekt in einem schlechten Immobilienmarkt bleibt eine schlechte Immobilie. Eine Unternehmensanleihe eines insolvenzgefährdeten Unternehmens bleibt ein Kreditrisiko. Und ein Token, dessen Emittent schlecht strukturiert ist, wird nicht dadurch sicher, dass irgendwo ein realer Vermögenswert als Deckung genannt wird.

Hinzu kommen neue Risiken: Smart-Contract-Risiken, Cyberangriffe, Verwahrungsrisiken, Gegenparteirisiken, fehlerhafte Preisquellen, regulatorische Unsicherheit und mangelnde Sekundärmarktliquidität. Die Blockchain kann bestimmte Risiken reduzieren – sie schafft aber gleichzeitig neue.

Die wichtigste Frage lautet: Was gehört Ihnen wirklich?

Für Ihren Vermögensschutz ist deshalb eine Frage besonders wichtig: Welchen konkreten Rechtsanspruch erwerben Sie mit dem Token? Diese Frage halte ich für wesentlich wichtiger als die Wahl der Blockchain.

Besitzen Sie tatsächlich einen rechtlich durchsetzbaren Anteil am zugrunde liegenden Vermögenswert? Halten Sie ein reguliertes Wertpapier? Besitzen Sie lediglich eine Forderung gegen eine Zweckgesellschaft? Wie sind die Vermögenswerte im Insolvenzfall geschützt? Wer verwahrt das zugrunde liegende Asset?

Genau diese Fragen müssen Sie beantworten können, bevor Sie investieren. Ein schönes Dashboard, eine bekannte Blockchain oder der Begriff „Real-World Asset“ reichen für mich als Qualitätsmerkmal nicht aus.

RWAs können Vermögensaufbau sinnvoll ergänzen

Richtig eingesetzt können RWAs dennoch einen interessanten Baustein für Vermögensaufbau und Vermögensverwaltung darstellen. Besonders tokenisierte Geldmarktinstrumente, Staatsanleihen und regulierte Fonds zeigen bereits heute, welchen praktischen Nutzen die Technologie entfalten kann.

Langfristig halte ich auch tokenisierte Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien und alternative Anlagen für interessant. Anleger könnten dadurch einfacher unterschiedliche Anlageklassen kombinieren und Vermögenswerte möglicherweise effizienter übertragen.

Für mich liegt die eigentliche Revolution deshalb weniger darin, dass plötzlich völlig neue Vermögenswerte entstehen. Das Neue ist die Infrastruktur. Aktien bleiben Aktien, Anleihen bleiben Anleihen und Immobilien bleiben Immobilien. Aber die Art, wie Eigentumsrechte ausgegeben, verwahrt, übertragen und abgerechnet werden, könnte sich grundlegend verändern.

Mein Fazit: Setzen Sie sich jetzt mit RWAs auseinander!

Ich halte Real-World Assets für einen der wichtigsten langfristigen Trends der Digitalfinanzwelt. Der Markt ist mit weniger als 25 Milliarden US-Dollar bei tokenisierten RWAs ohne Stablecoins und Repos derzeit noch klein, während institutionelle Anwendungen bereits Milliardenvolumen erreicht haben. Genau diese Kombination macht das Thema für mich besonders interessant.

Dabei sollten Sie allerdings nicht blind jedem Token folgen, auf dem „RWA“ steht. Entscheidend sind Qualität des Basiswertes, Regulierung, Emittent, Verwahrung, Liquidität und Ihr rechtlicher Anspruch. Die Technologie allein macht aus einem schlechten Investment kein gutes Investment.

Meine Empfehlung lautet deshalb nicht: Kaufen Sie jetzt wahllos RWA-Token. Sie lautet vielmehr: Setzen Sie sich jetzt mit Real-World Assets auseinander und lernen Sie diesen Markt kennen. Denn wenn die Tokenisierung tatsächlich einen größeren Teil der weltweiten Kapitalmärkte erfasst, dürfte es von großem Vorteil sein, die Chancen und Risiken frühzeitig verstanden zu haben.

Vermögensschutz trifft digitale Innovation

Für Ihren Vermögensschutz entsteht hier eine interessante Kombination. Reale beziehungsweise etablierte Vermögenswerte können mit einer modernen digitalen Infrastruktur verbunden werden. Damit treffen zwei Welten aufeinander, die bislang häufig getrennt betrachtet wurden.

Doch auch bei dieser Innovation gilt meine Grundregel: Substanz vor Technologie! Entscheidend ist nicht, dass ein Vermögenswert tokenisiert wurde. Entscheidend ist, dass der zugrunde liegende Wert solide ist und Ihre rechtlichen Ansprüche eindeutig geregelt sind.

Real-World Assets können damit zu einem wichtigen Baustein moderner Vermögensstrategien werden. Wer sich frühzeitig mit den Strukturen, Chancen und Risiken auseinandersetzt, kann von dieser Entwicklung profitieren, ohne jedem neuen Tokenisierungs-Trend blind hinterherzulaufen.

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EU-Blacklist: Banken schlagen Alarm!

(29.08.26) Der Rat der Europäischen Union hat am 17. Februar 2026 seine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Neu auf die sogenannte EU-Blacklist aufgenommen wurden Vietnam sowie die Turks- und Caicosinseln. Gleichzeitig wurden Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago gestrichen. Damit umfasst die schwarze Liste aktuell zehn Jurisdiktionen.

Konkret stehen derzeit Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam in Anhang I. Die EU prüft dabei unter anderem Steuertransparenz, fairen Steuerwettbewerb und die Umsetzung internationaler Standards gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Für Sie als Anleger ist diese Liste keineswegs nur eine abstrakte steuerpolitische Angelegenheit. Sie kann mittelbar Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Finanztransaktionen haben. Banken, Steuerbehörden und Unternehmen müssen bei bestimmten Verbindungen zu solchen Jurisdiktionen genauer hinsehen. Entscheidend ist allerdings: Eine Überweisung in ein gelistetes Land ist weder automatisch illegal noch wird sie automatisch gesperrt.

Die Blacklist wird zum Risikomarker

Die EU selbst sieht gegenüber nicht kooperativen Jurisdiktionen sogenannte defensive Maßnahmen vor. Dazu gehören auf Ebene der Mitgliedstaaten unter anderem eine verstärkte Überwachung bestimmter Transaktionen, erhöhte Prüfungsrisiken für Steuerpflichtige und zusätzliche Kontrollen bei Gestaltungen mit Bezug zu gelisteten Ländern. 26 EU-Mitgliedstaaten setzen inzwischen mindestens eine der koordinierten administrativen Maßnahmen um.

Genau hier entsteht die praktische Bedeutung für Banken und Kunden. Finanzinstitute arbeiten mit komplexen Compliance- und Risikosystemen. Neben klassischen Geldwäsche- und Sanktionsrisiken können auch schwache Standards bei Steuertransparenz und internationalem Informationsaustausch in die Länder- und Kundenrisikobewertung einfließen. Die europäischen Bankenaufsichtsregeln nennen entsprechende Bewertungen zur Steuertransparenz ausdrücklich als mögliche Informationsquelle für das geografische Risiko.

Das bedeutet nicht, dass jede Zahlung nach Vietnam oder Panama plötzlich unter Generalverdacht steht. Bei ungewöhnlichen Strukturen, größeren Beträgen, schwer nachvollziehbaren Zahlungswegen oder Gesellschaften in mehreren Jurisdiktionen kann ein solcher Länderbezug jedoch zusätzliche Fragen auslösen. Dann will eine Bank beispielsweise wissen: Woher stammt das Geld? Wofür wird es bezahlt? Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte? Und welche wirtschaftliche Grundlage besitzt die Transaktion?

Rückfragen sind nicht automatisch ein Verdacht

Genau hier sollten Anleger einen wichtigen Unterschied verstehen. Eine Nachfrage Ihrer Bank bedeutet noch nicht, dass Ihnen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder ein sonstiges Fehlverhalten unterstellt wird. Banken müssen Risiken dokumentieren und ungewöhnliche Sachverhalte plausibilisieren. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen gehört das inzwischen zum normalen Compliance-Alltag.

Dennoch können solche Prüfungen unangenehm werden. Fehlen Verträge, Rechnungen, Depotauszüge oder nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft der Mittel, kann sich eine Transaktion verzögern. Je komplexer eine internationale Vermögensstruktur ist, desto wichtiger wird deshalb eine lückenlose Dokumentation.

Gerade bei größeren Auslandsüberweisungen gilt für mich deshalb: Erst Dokumentation, dann Transaktion. Halten Sie Verträge, Konto- und Depotauszüge, Kaufbelege, Steuerunterlagen sowie Nachweise über die Herkunft Ihres Vermögens möglichst so bereit, dass Sie Rückfragen schnell und plausibel beantworten können.

DAC6: Nicht jede Auslandszahlung ist meldepflichtig

Ein zweiter wichtiger Bereich ist DAC6. Dabei handelt es sich um die EU-Regeln zur Meldung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Auch hier muss sauber differenziert werden: Eine private Auslandsüberweisung in ein Land auf der EU-Blacklist löst keineswegs automatisch eine DAC6-Meldung aus.

Relevant kann die Liste jedoch bei bestimmten grenzüberschreitenden Gestaltungen werden. DAC6 enthält beispielsweise ein Kennzeichen für abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen, wenn der Zahlungsempfänger in einer Jurisdiktion ansässig ist, die von den EU-Mitgliedstaaten oder der OECD als nicht kooperativ eingestuft wird.

Das zeigt, wie weit die Wirkung der EU-Liste inzwischen reicht. Sie ist nicht nur eine politische Namensliste, sondern wurde in verschiedene steuerliche und regulatorische Mechanismen eingebaut. Für normale Privatanleger ist DAC6 meistens kein unmittelbares Alltagsthema. Sobald jedoch Gesellschaften, Beteiligungen, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen oder komplexere Steuerplanungen ins Spiel kommen, sollte professionelle steuerliche Beratung selbstverständlich sein.

Deutschland geht mit dem StAbwG noch weiter

In Deutschland kommt zusätzlich das Steueroasen-Abwehrgesetz, kurz StAbwG, hinzu. Dieses Gesetz ermöglicht besondere steuerliche Abwehrmaßnahmen gegenüber nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten. Dazu können abhängig vom jeweiligen Sachverhalt beispielsweise Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug, verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuerfolgen oder umfangreichere Mitwirkungspflichten gehören.

Hier gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit, die in vielen Berichten übersehen wird: Eine Änderung der EU-Blacklist wirkt in Deutschland nicht automatisch sofort über das StAbwG. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine EU-Listung zunächst keine unmittelbaren Rechtsfolgen für inländische Steuerpflichtige entfaltet. Entscheidend ist die deutsche Steueroasen-Abwehrverordnung – StAbwV.

Und genau hier liegt aktuell eine interessante zeitliche Verschiebung. Die derzeit veröffentlichte Fassung der StAbwV enthält noch die frühere Liste mit unter anderem Fidschi, Samoa und Trinidad und Tobago, während Vietnam noch nicht enthalten ist und die Turks- und Caicosinseln dort sogar noch als nicht länger nicht-kooperativ aufgeführt werden. Die aktuelle EU-Liste vom 17. Februar 2026 und die derzeit geltende deutsche Verordnung sind somit nicht deckungsgleich.

EU-Liste und deutsches Recht sind nicht dasselbe

Das ist für Anleger ein entscheidender Punkt. Sie dürfen die jeweils aktuelle EU-Blacklist nicht einfach eins zu eins mit den aktuell geltenden Rechtsfolgen des deutschen Steueroasen-Abwehrgesetzes gleichsetzen. Das StAbwG sieht ausdrücklich vor, dass die Rechtsverordnung für die konkreten Abwehrmaßnahmen maßgeblich ist.

Gleichzeitig sollten Sie Änderungen auf europäischer Ebene nicht ignorieren. Die EU-Liste wird regelmäßig angepasst, normalerweise zweimal jährlich. Nach der Aktualisierung vom Februar ist die nächste reguläre Überprüfung für Oktober 2026 vorgesehen. Länder können also relativ schnell aufgenommen oder wieder gestrichen werden.

Das Beispiel der Turks- und Caicosinseln verdeutlicht diese Dynamik besonders gut. Sie wurden im Februar 2024 von der schwarzen Liste gestrichen und im Februar 2026 erneut aufgenommen. Ausschlaggebend waren diesmal Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzung wirtschaftlicher Substanzanforderungen. Vietnam wurde wegen Defiziten beim steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage aufgenommen.

Schwarz, grau oder unproblematisch?

Zusätzlich sollten Sie zwischen Anhang I und Anhang II unterscheiden. Die eigentliche Blacklist ist Anhang I mit aktuell zehn Jurisdiktionen. Daneben existiert eine Art Beobachtungsliste – häufig als „Grey List“ bezeichnet – mit Ländern, die mit der EU kooperieren, aber noch bestimmte Reformzusagen erfüllen müssen.

Aktuell befinden sich dort unter anderem Belize, die Britischen Jungferninseln, Brunei, Eswatini, Grönland, Jordanien, Montenegro, Marokko und die Türkei. Diese Länder stehen also ausdrücklich nicht auf der eigentlichen EU-Blacklist.

Auch prominente Finanzplätze werden häufig falsch eingeordnet. So stehen beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Cayman Islands derzeit nicht auf Anhang I der EU-Blacklist. Gerade bei internationalen Vermögensstrukturen ist diese Differenzierung wichtig, weil der pauschale Begriff „Steueroase“ wenig darüber aussagt, wie eine Jurisdiktion regulatorisch tatsächlich eingestuft wird.

Was bedeutet das für Ihr Vermögen?

Wer international investiert, mehrere Bankverbindungen unterhält oder regelmäßig größere grenzüberschreitende Zahlungen vornimmt, sollte Länder- und Regulierungsrisiken deshalb stärker beachten. Nicht nur die Bonität einer Bank oder die Attraktivität einer Anlage zählt. Auch der Rechtsraum, in dem ein Konto, Fonds, Unternehmen oder Dienstleister angesiedelt ist, gewinnt immer stärker an Bedeutung.

Das gilt besonders dann, wenn mehrere Länder miteinander verbunden werden. Eine Zahlung kann beispielsweise von einem deutschen oder Schweizer Konto über einen internationalen Zahlungsdienstleister an eine Gesellschaft in einer Drittstaatenjursdiktion laufen. Schon dadurch entstehen zusätzliche Ebenen, die Bank- und Compliance-Systeme analysieren können.

Mein Rat lautet daher: Gestalten Sie internationale Vermögensstrukturen möglichst transparent und nachvollziehbar. Komplexität allein schafft keinen Vermögensschutz. Im Gegenteil: Eine schwer erklärbare Struktur kann Ihnen im Ernstfall mehr Probleme verursachen als Vorteile bringen.

Mein Fazit: Rechtsräume werden zum Teil des Vermögensschutzes!

Die aktualisierte EU-Blacklist zeigt exemplarisch, wie stark Steuerpolitik, internationale Regulierung und Bank-Compliance inzwischen miteinander verflochten sind. Was früher vor allem ein Thema für internationale Konzerne und Steuerberater war, kann heute mittelbar auch Privatanleger und vermögende Bankkunden betreffen.

Dabei sollten Sie weder in Panik verfallen noch internationale Anlagen grundsätzlich meiden. Internationale Diversifikation über unterschiedliche Banken, Währungen und Rechtsräume kann aus meiner Sicht sogar ein wichtiger Bestandteil des Vermögensschutzes sein. Aber Diversifikation funktioniert nur dann nachhaltig, wenn die jeweiligen Strukturen transparent, steuerlich sauber und regulatorisch nachvollziehbar sind.

Genau deshalb gilt: Kennen Sie nicht nur Ihre Anlage, sondern auch den Rechtsraum dahinter. Prüfen Sie bei internationalen Konten, Gesellschaften, Investments und größeren Zahlungen, welche regulatorische Einordnung gilt, halten Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechnen Sie bei ungewöhnlichen Konstellationen mit zusätzlichen Rückfragen.

Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen

Besonders wichtig ist mir dabei ein Punkt: Eine EU-Listung macht ein Land nicht automatisch zu einem verbotenen Finanzplatz und eine Überweisung dorthin nicht automatisch verdächtig. Diese Zuspitzung wäre falsch. Die Blacklist ist vielmehr ein steuerlicher und regulatorischer Risikomarker, der zusätzliche Prüfungen und Abwehrmaßnahmen auslösen oder begünstigen kann.

Für Ihren Vermögensschutz bedeutet das vor allem eines: Planen Sie internationale Strukturen nicht nur nach Rendite und Steuern, sondern auch nach Rechtssicherheit, Transparenz und praktischer Bankfähigkeit. Eine theoretisch attraktive Konstruktion bringt Ihnen wenig, wenn Überweisungen regelmäßig hängen bleiben oder Sie ständig umfangreiche Nachweise nachreichen müssen.

Wer dagegen vorbereitet ist, seine Geldflüsse erklären kann und seine Dokumentation im Griff hat, muss internationale Diversifikation keineswegs fürchten. Im Gegenteil: Vermögensschutz beginnt zunehmend mit der Frage, wo Ihr Vermögen liegt, unter welchem Recht es steht und wie problemlos Sie im Ernstfall darauf zugreifen können.

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Immobilienfonds unter Druck!

(08.08.26) Die Krise bei offenen Immobilienfonds verschärft sich. Im Jahr 2026 haben bereits mehrere kleinere Fonds die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt oder die vollständige Abwicklung angekündigt. Innerhalb weniger Monate traf es unter anderem Wohn-, Büro- und Nahversorgungsfonds. Die Häufung zeigt: Es geht längst nicht mehr nur um einzelne problematische Immobilien, sondern um ein strukturelles Zusammenspiel aus Mittelabflüssen, verzögerten Wertkorrekturen und fehlender Liquidität.

Für Sie als Anleger ist dabei entscheidend: „Offen“ bedeutet bei einem Immobilienfonds nicht, dass Sie jederzeit sicher an Ihr Geld kommen. Zwar können grundsätzlich laufend Anteile gekauft und zurückgegeben werden. Da der Fonds jedoch überwiegend in Gebäude investiert, lässt sich das Vermögen nicht kurzfristig zu Geld machen. Eine Immobilie kann nicht wie eine Aktie innerhalb von Sekunden verkauft werden.

Übersteigen die Rückgabewünsche der Anleger die verfügbaren Bankguthaben und Verkaufserlöse, darf oder muss die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen. Während dieses Rücknahmestopps bleibt Ihr Kapital gebunden. Reicht die Liquidität auch nach längerer Zeit nicht aus, kann daraus eine vollständige Abwicklung des Fonds entstehen.

Sechs Fonds mit erheblichen Problemen

Zu den betroffenen Produkten gehören der Wertgrund WohnSelect D, der Fokus Wohnen Deutschland und der UBS (D) Euroinvest Immobilien, bei denen die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde. Hinzu kommen der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland sowie der Leading Cities Invest und der Aachener Spar- und Stiftungsfonds, für die eine Abwicklung beziehungsweise die Beendigung der Verwaltung angekündigt wurde.

Beim Leading Cities Invest war das Fondsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr 2022 auf zuletzt nur noch rund 330 Millionen Euro gefallen. Das Management verkaufte zahlreiche Immobilien, um die Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können. Dennoch reichte die Perspektive offenbar nicht mehr aus, um den Fonds dauerhaft fortzuführen. Der Anbieter hatte bereits zuvor auf gestiegene Anteilkündigungen und umfangreiche Immobilienverkäufe hingewiesen.

Auch der UBS (D) Euroinvest Immobilien war bereits über viele Jahre stark geschrumpft. Sein Volumen sank seit 2010 von ungefähr 2,5 Milliarden Euro auf zuletzt weniger als 400 Millionen Euro. Im März 2026 wurden sowohl die Ausgabe neuer Anteile als auch die Rücknahme bestehender Anteile ausgesetzt. Damit können Anleger derzeit weder regulär aussteigen noch neue Anteile erwerben.

Liquidität ist der entscheidende Engpass

Das Grundproblem offener Immobilienfonds liegt im Gegensatz zwischen täglich oder regelmäßig bewerteten Fondsanteilen und schwer verkäuflichen Immobilien. Anleger erwarten die Auszahlung ihres Geldes zu einem festgelegten Rücknahmetermin. Die Fondsgesellschaft muss dafür jedoch ausreichend liquide Mittel vorhalten oder Gebäude verkaufen.

Liquidität bezeichnet Vermögen, das kurzfristig zur Verfügung steht. Dazu zählen vor allem Bankguthaben und leicht verkäufliche Wertpapiere. Immobilien sind dagegen illiquide: Verkaufsverhandlungen, Prüfungen, Finanzierung und notarielle Abwicklung können viele Monate dauern. Unter Zeitdruck sinkt zudem häufig der erzielbare Preis.

Genau daraus kann eine gefährliche Abwärtsspirale entstehen. Fordern viele Anleger gleichzeitig ihr Geld zurück, muss der Fonds verkaufen. Liegen die erzielbaren Verkaufspreise unter den bisherigen Gutachterwerten, folgen Abwertungen. Diese schwächere Wertentwicklung kann weitere Anleger zum Ausstieg bewegen, wodurch der Verkaufsdruck erneut steigt.

Warum Gutachterwerte problematisch werden können

Die Immobilien in offenen Fonds werden regelmäßig durch unabhängige Sachverständige bewertet. Aus diesen Verkehrswerten wird gemeinsam mit den übrigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Nettoinventarwert berechnet.

 Dieser wird häufig mit der englischen Abkürzung NAV für „Net Asset Value“ bezeichnet.

Ein Gutachterwert ist jedoch kein garantierter Verkaufspreis. Er beruht auf Annahmen zu Mieteinnahmen, Leerständen, Instandhaltungskosten, Marktrenditen und der künftigen Entwicklung des Standorts. Verändert sich das Zins- und Marktumfeld schnell, können diese modellbasierten Bewertungen der Realität hinterherlaufen.

Erst ein konkretes Bieterverfahren zeigt, welchen Preis Käufer tatsächlich zahlen. Bei einzelnen Verkäufen mussten Fonds ihre bisherigen Bewertungen vor dem Abschluss deutlich reduzieren. Das ist für Anleger besonders kritisch, weil Rückgaben und Gebühren zuvor möglicherweise noch auf höheren rechnerischen Werten beruhten.

Zinswende belastet Immobilienwerte

Die abrupte Zinswende seit 2022 hat den Immobilienmarkt grundlegend verändert. Steigende Finanzierungskosten verringern die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käufer. Gleichzeitig werden Anleihen und Festgeld als Alternativen attraktiver, sodass Immobilien eine höhere Rendite bieten müssen.

Eine höhere geforderte Rendite führt rechnerisch zu niedrigeren Immobilienwerten. Vereinfacht ausgedrückt: Erzielt ein Gebäude jährlich eine Nettomiete von einer Million Euro und verlangen Investoren eine Rendite von vier Prozent, ergibt sich ein rechnerischer Wert von 25 Millionen Euro. Bei einer geforderten Rendite von fünf Prozent sinkt der Wert auf 20 Millionen Euro.

Zusätzlich belasten hohe Bau-, Energie- und Sanierungskosten viele Objekte. Besonders betroffen sind Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, hohem Modernisierungsbedarf oder unsicheren Anschlussvermietungen. Büroimmobilien stehen außerdem unter Druck, wenn Unternehmen wegen Homeoffice und Kostensenkungen weniger Fläche benötigen.

Frühzeitiges Gegensteuern ist wichtig

Kritisch wird es, wenn ein Fonds trotz wachsender Rückgabewünsche lange an seinem Immobilienbestand festhält oder sogar weitere Gebäude erwirbt. Zukäufe binden Liquidität, die später für die Auszahlung ausscheidender Anleger fehlt. Gleichzeitig kann der Verkauf zu spät beginnen, wenn sich die Marktbedingungen bereits deutlich verschlechtert haben.

Bei mehreren betroffenen Fonds war schon längere Zeit erkennbar, dass das Fondsvolumen schrumpfte oder die Rückgabeverlangen zunahmen. Trotzdem wurden teilweise nur wenige Objekte verkauft oder Bestände zunächst weiter ausgebaut. Dadurch entstand der Eindruck, dass die notwendige Anpassung an das veränderte Marktumfeld nicht konsequent genug erfolgte.

Eine rechtzeitige Verkaufsstrategie garantiert zwar keine guten Preise. Sie kann jedoch verhindern, dass ein Fonds später unter noch höherem Zeitdruck verkaufen muss. Für Anleger ist deshalb nicht nur die ausgewiesene Rendite wichtig, sondern auch die Entwicklung der Liquiditätsquote, der Mittelzuflüsse und der bereits gekündigten Fondsanteile.

Was eine Abwicklung für Sie bedeutet

Wird ein Immobilienfonds abgewickelt, verkauft die Fondsgesellschaft schrittweise sämtliche Gebäude und verteilt die verfügbaren Erlöse an die Anleger. Sie erhalten Ihr Kapital nicht unbedingt in einer einzigen Zahlung zurück. Stattdessen erfolgen häufig mehrere Ausschüttungen über einen längeren Zeitraum.

Eine solche Abwicklung kann Jahre dauern. Immobilien sollen möglichst nicht zu jedem Preis verkauft werden, gleichzeitig fallen weiterhin Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Finanzierungskosten an. Auch schwächere Vermietungen oder notwendige Sanierungen können den späteren Erlös reduzieren.

Der zuletzt veröffentlichte Anteilspreis sagt daher nicht sicher voraus, wie viel Geld Sie am Ende zurückbekommen. Entscheidend sind die tatsächlich erzielten Verkaufspreise, bestehende Kredite, laufende Kosten und mögliche weitere Abwertungen. Verluste werden häufig erst im Verlauf der Verkäufe vollständig sichtbar.

Börsenverkauf mit massivem Preisabschlag

Anteile einiger offener Immobilienfonds können während eines Rücknahmestopps weiterhin über die Börse verkauft werden. Dabei kauft jedoch nicht die Fondsgesellschaft Ihre Anteile zurück. Sie benötigen einen anderen Anleger, der bereit ist, sie zu übernehmen.

Der Börsenkurs kann erheblich unter dem offiziellen Rücknahmepreis beziehungsweise Nettoinventarwert liegen. Dieser Abschlag ist kein Zufall, sondern spiegelt die Unsicherheit über künftige Abwertungen, Verkaufserlöse und die Dauer der Kapitalbindung wider.

Ein Börsenverkauf kann Ihnen zwar schneller Liquidität verschaffen, realisiert aber möglicherweise einen hohen Verlust. Sie sollten daher vergleichen, welcher Abschlag verlangt wird und welche Risiken Sie bei einem weiteren Halten tragen. Eine pauschal richtige Entscheidung gibt es nicht.

Mindesthaltefrist bietet keinen Vollschutz

Für viele offene Immobilienfonds gilt eine gesetzliche Mindesthaltefrist von 24 Monaten. Zusätzlich muss die Rückgabe in der Regel zwölf Monate im Voraus unwiderruflich angekündigt werden. Diese Regeln sollen verhindern, dass Anleger massenhaft kurzfristig Geld abziehen.

Die Fristen verbessern die Planbarkeit für das Management, beseitigen das Liquiditätsrisiko jedoch nicht. Wenn über längere Zeit mehr Anleger aussteigen als neue Gelder zufließen, sammeln sich Rückgabeverlangen an. Reichen die vorhandenen Mittel und Verkaufserlöse nicht aus, kann es trotz der langen Vorlaufzeit zu einer Aussetzung kommen.

Auch eine rechtzeitig eingereichte Kündigung schützt nicht zwingend vor einem Rücknahmestopp. Fällt der vorgesehene Auszahlungstermin in die Phase der Aussetzung, kann die tatsächliche Rückzahlung später erfolgen. Im Extremfall geht der Fonds zuvor in die Abwicklung über.

Ratings kritisch hinterfragen

Mehrere inzwischen geschlossene oder abzuwickelnde Fonds hatten zuvor noch Ratings erhalten, die ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken signalisierten. Das wirft die Frage auf, ob wachsende Liquiditätsprobleme und verzögerte Wertanpassungen rechtzeitig ausreichend berücksichtigt wurden.

Ein Rating ist eine standardisierte Einschätzung, keine Garantie. Es basiert auf verfügbaren Daten, qualitativen Bewertungen und Annahmen zur künftigen Entwicklung. Verschlechtert sich der Markt schneller als erwartet oder sind Immobilienwerte zu optimistisch angesetzt, kann das Urteil zu spät angepasst werden.

Sie sollten Ihre Anlageentscheidung deshalb niemals ausschließlich auf Auszeichnungen, Ratings oder Vertriebsmaterialien stützen. Prüfen Sie auch, wer eine Bewertung beauftragt und bezahlt hat. Ein möglicher wirtschaftlicher Interessenkonflikt macht ein Rating nicht automatisch falsch, sollte aber transparent berücksichtigt werden.

Auch große Fonds sind nicht immun

Bislang sind vor allem kleinere Fonds unmittelbar von Schließungen und Abwicklungen betroffen. Das bedeutet jedoch nicht, dass große Produkte automatisch sicher sind. Auch dort können anhaltende Mittelabflüsse zu verstärkten Immobilienverkäufen und späteren Wertkorrekturen führen.

Größere Fonds verfügen meist über breiter gestreute Portfolios, mehr Liquidität und besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. Gleichzeitig können sie wegen ihrer Größe nicht beliebig schnell reagieren. Müssen große Volumina verkauft werden, finden sich nicht jederzeit ausreichend Käufer zu akzeptablen Preisen.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob ein Fonds groß oder bekannt ist. Entscheidend ist, ob seine Liquidität zu den angekündigten Rückgaben passt, wie realistisch die Immobilien bewertet sind und wie schnell das Management auf veränderte Bedingungen reagiert.

Diese Kennzahlen sollten Sie prüfen

Achten Sie zunächst auf die Entwicklung des Fondsvermögens. Ein über Jahre sinkendes Volumen kann auf anhaltende Mittelabflüsse hinweisen. Prüfen Sie außerdem, wie hoch die frei verfügbare Liquidität ist und welche Rückgabewünsche bereits für die kommenden Monate angekündigt wurden.

Betrachten Sie anschließend die Immobilienverkäufe. Entscheidend ist nicht nur, ob Objekte veräußert wurden, sondern zu welchen Preisen im Verhältnis zu den vorherigen Gutachterwerten. Wiederholte Sonderbewertungen kurz vor einem Verkauf sind ein Warnsignal dafür, dass die bisherigen Buchwerte möglicherweise zu hoch waren.

Wichtig sind auch Leerstandsquote, Kreditquote, auslaufende Mietverträge und Sanierungsbedarf. Eine hohe Vermietungsquote allein genügt nicht. Langfristige Verträge mit bonitätsstarken Mietern sind wertvoller als kurzfristige Mietverhältnisse bei Gebäuden, die anschließend umfangreich modernisiert werden müssen.

Meine Einschätzung: Die aktuellen Rücknahmestopps und Abwicklungen markieren eine ernste Vertrauenskrise für offene Immobilienfonds. Das Kernproblem ist nicht allein die Zinswende. Besonders belastend ist, dass Wertkorrekturen teilweise erst dann sichtbar werden, wenn Gebäude tatsächlich verkauft werden müssen.

Für Sie als Anleger bedeutet das: Behandeln Sie offene Immobilienfonds nicht wie jederzeit verfügbares Tagesgeld und auch nicht wie schwankungsarme Ersatzanleihen. Hinter den scheinbar ruhigen Anteilspreisen stehen illiquide Sachwerte, deren tatsächlicher Marktwert oft erst bei einem Verkauf erkennbar wird.

Mein Rat lautet: Prüfen Sie bestehende Positionen jetzt anhand der Liquidität, der Mittelabflüsse, der Verkaufsaktivitäten und der Differenz zwischen Gutachter- und Verkaufspreisen. Konzentrieren Sie Ihr Immobilienvermögen nicht auf einen einzigen Fonds. Und investieren Sie dort nur Kapital, auf das Sie langfristig verzichten können – denn eine formale Rückgabefrist garantiert noch keine pünktliche Auszahlung.

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Schließfach ohne Sicherheit!

(15.05.26) Ein Bankschließfach gilt für viele Menschen als besonders sicherer Ort. Schmuck, Gold, Bargeld, wichtige Dokumente oder persönliche Erinnerungsstücke werden dort verwahrt, weil man der Bank mehr Schutz zutraut als dem eigenen Zuhause. Dieses Sicherheitsgefühl ist nachvollziehbar, denn Banken stehen für Seriosität, Kontrolle und professionelle Verwahrung.

 

Doch genau hier liegt ein gefährlicher Trugschluss: Ein Schließfach bedeutet nicht automatisch, dass die Bank im Ernstfall umfassend haftet. Wer hohe Werte einlagert, sollte deshalb nicht nur auf das Image einer Bank vertrauen, sondern sehr genau prüfen, welche Haftung tatsächlich vereinbart ist und welcher Versicherungsschutz besteht.

 

Ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.05.2026 zeigt diese Grenze deutlich. Im sogenannten Haspa-Schließfachverfahren verneinte das Gericht eine weitergehende Haftung der Bank. Hintergrund war ein spektakulärer Einbruch, bei dem mehr als 600 Schließfächer betroffen waren.

 

Vertrauen ersetzt keine Haftung

 

Entscheidend war aus Sicht des Gerichts nicht allein, wie bitter der Schaden für die Kunden war. Maßgeblich war vielmehr die Frage, ob die Bank gegen anerkannte Sicherheitsstandards verstoßen hatte. Genau das sah das OLG Hamburg nicht als ausreichend erwiesen an.

 

Nach Auffassung der Richter hatte die Bank den damals maßgeblichen Sicherheitsstandard eingehalten. Dass aus Kundensicht ein höheres oder optimales Sicherheitsniveau wünschenswert gewesen wäre, reichte für eine Pflichtverletzung nicht aus. Damit wird deutlich: Zwischen gefühlter Sicherheit und rechtlich durchsetzbarem Anspruch kann im Ernstfall eine erhebliche Lücke liegen.

 

Für Sparer, Anleger und Besitzer physischer Werte ist das ein wichtiges Warnsignal. Ein Bankschließfach ist kein Rundum-sorglos-Paket. Wer dort Gold, Bargeld, Schmuck oder wichtige Unterlagen lagert, muss die Vertragsbedingungen, Haftungsgrenzen, Versicherungsregeln und Nachweispflichten sehr genau kennen.

 

Nachweise werden entscheidend

 

Gerade bei Gold, Bargeld oder Schmuck kann im Ernstfall nicht nur der Diebstahl selbst zum Problem werden. Häufig entsteht zusätzlich Streit darüber, was sich tatsächlich im Schließfach befand und welchen Wert diese Gegenstände hatten. Ohne saubere Dokumentation wird die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich schwieriger.

 

Deshalb sollten Sie den Inhalt eines Schließfachs regelmäßig dokumentieren. Dazu gehören Kaufbelege, Fotos, Seriennummern, Gutachten, Kontoauszüge, Edelmetallrechnungen und eine aktuelle Wertaufstellung. Wichtig ist auch, diese Nachweise nicht ausschließlich im selben Schließfach aufzubewahren. Sonst verschwinden im schlimmsten Fall Wertgegenstände und Belege gleichzeitig.

 

Wie brisant das Thema inzwischen ist, zeigt auch die Klagewelle gegen die Sparkasse Gelsenkirchen. Nach dem Einbruch in zahlreiche Schließfächer müssen nun Gerichte klären, ob Sicherheitsmängel vorlagen, welche Ansprüche die Kunden haben und ob die behaupteten Schäden ausreichend nachgewiesen werden können.

 

Mein Fazit: Das Hamburger Urteil ist für geschädigte Schließfachkunden ein richtungsweisendes Warnsignal. Es zeigt: Eine Bank haftet nicht automatisch für jeden Verlust, nur weil Werte in einem Schließfach lagen. Entscheidend sind Sicherheitsstandard, Vertragslage, Versicherungsschutz, Beweisbarkeit und konkrete Pflichtverletzungen.

 

Für Sie als Schließfach-Inhaber bedeutet das: Prüfen Sie Ihren Anbieter, Ihren Vertrag und Ihren Versicherungsschutz. Klären Sie, bis zu welcher Höhe der Inhalt versichert ist, welche Gegenstände ausgeschlossen sind und welche Nachweise im Schadenfall verlangt werden. Echter Vermögensschutz beginnt nicht erst beim Einlagern von Werten, sondern bei der nüchternen Prüfung, ob diese Werte im Ernstfall auch wirklich abgesichert und beweisbar sind.

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Banken vor dem Bruch: Geldsysteme im Wandel!

(23.03.26) Die Bankenwelt steht vor einem tiefgreifenden Strukturbruch. Lange konnten Kreditinstitute auf Bevölkerungswachstum, steigende Vermögen, stabile regionale Kundenbeziehungen und eine vergleichsweise verlässliche Filialbindung setzen. Dieses Fundament bekommt jedoch Risse. Deutschland wird älter, viele Regionen verlieren Einwohner, junge Menschen ziehen in wirtschaftsstarke Ballungsräume, und damit verändert sich auch die natürliche Kundenbasis vieler Banken.

 

Was früher als regionaler Heimvorteil galt, kann künftig zur strategischen Belastung werden. Denn eine starke Verwurzelung vor Ort ist nur dann ein Vorteil, wenn die Region wirtschaftlich, demografisch und unternehmerisch vital bleibt. Schrumpfen Bevölkerung, Mittelstand und Kaufkraft, geraten auch jene Banken unter Druck, deren Geschäftsmodell über Jahrzehnte auf Nähe, Vertrauen und regionaler Präsenz beruhte.

 

Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter Druck

 

Besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken spüren diese Entwicklung. Ihre Stärke liegt traditionell in der persönlichen Beziehung zum Kunden, in lokaler Marktkenntnis und in der flächendeckenden Präsenz. Doch genau dieses Modell wird teurer, wenn weniger junge Neukunden nachwachsen, ältere Kundengruppen dominieren und viele Filialstandorte wirtschaftlich immer schwerer zu rechtfertigen sind.

 

Filialnetze, persönliche Beratung und regionales Kreditgeschäft stehen deshalb vor einer neuen Realität. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob eine Filiale erhalten bleibt oder geschlossen wird. Es geht um die strategische Frage, wie regionale Banken ihre Rolle neu definieren: als reine Finanzdienstleister, als digitale Plattformen, als Vertrauensanker vor Ort oder als hybride Anbieter, die persönliche Beratung mit moderner Technologie verbinden.

 

Künstliche Intelligenz verändert den Wettbewerb

 

Gleichzeitig zeigt der internationale Blick, wohin sich das Bankgeschäft entwickelt. Große Häuser wie Goldman Sachs setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz, Automatisierung, Datenanalyse und digitale Assistenten. „Digitale Roboter“ stehen dabei nicht nur für Kostensenkung und Effizienz. Sie markieren ein neues Wettbewerbsmodell.

 

Im Zentrum stehen künftig Daten, Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und individuelle Ansprache in Echtzeit. Banken, die Kundendaten intelligent auswerten, Risiken schneller einschätzen und digitale Services nahtlos anbieten können, gewinnen einen erheblichen Vorsprung. Das betrifft Kreditentscheidungen, Vermögensverwaltung, Betrugsprävention, Kundenservice und Anlageberatung gleichermaßen.

 

Der doppelte Anpassungsdruck

 

Für kleinere und mittlere Institute entsteht damit ein doppelter Anpassungsdruck. Einerseits müssen sie ihre Kostenstrukturen verschlanken, Prozesse automatisieren und digitale Angebote ausbauen. Andererseits dürfen sie dabei nicht ihre wichtigste Stärke verlieren: das Vertrauen ihrer Kunden.

 

Gerade ältere Kunden brauchen weiterhin Orientierung, Sicherheit und persönliche Ansprache. Viele von ihnen wünschen keinen rein anonymen digitalen Bankkontakt, sondern einen Ansprechpartner, der komplexe Entscheidungen verständlich erklärt. Jüngere Kunden erwarten dagegen schnelle, mobile, intuitive und kostengünstige Lösungen. Sie vergleichen Banken nicht mehr nur mit anderen Banken, sondern mit den digitalen Standards großer Technologieplattformen.

 

Vertrauen bleibt der entscheidende Faktor

 

Wer diese Gegensätze nicht verbindet, riskiert den schleichenden Verlust seiner Marktposition. Eine Bank, die nur digitalisiert, aber Vertrauen verliert, wird austauschbar. Eine Bank, die nur auf Tradition setzt, aber digitale Erwartungen ignoriert, verliert den Anschluss. Die Zukunft liegt deshalb in einem intelligenten Gleichgewicht.

 

Für Sparer, Anleger und Bankkunden ist dieser Wandel entscheidend. Er betrifft nicht nur die Frage, wo das Girokonto geführt wird. Es geht um Beratungsqualität, Datensicherheit, Gebührenstrukturen, Kreditvergabe, Vermögensschutz und den Zugang zu neuen Finanztechnologien. Der Bankkunde der Zukunft wird stärker prüfen müssen, ob sein Institut technologisch leistungsfähig, wirtschaftlich stabil und strategisch zukunftsfähig ist.

 

Demografie schrumpft Märkte, Digitalisierung schafft Chancen

 

Die Demografie lässt Märkte schrumpfen, während die Digitalisierung neue Wachstumschancen eröffnet. Gewinner werden jene Institute sein, die beide Entwicklungen aktiv steuern. Sie müssen erkennen, wo regionale Nähe weiterhin wertvoll ist, wo digitale Lösungen bessere Ergebnisse liefern und wo Kooperationen mit Technologieanbietern sinnvoller sind als teure Eigenentwicklungen.

 

Banken im Wandel bedeutet daher weit mehr als weniger Filialen und bessere Apps. Es geht um die Zukunftsfähigkeit eines Geschäftsmodells, das jahrzehntelang als stabil galt. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Institute aus dem Strukturbruch eine Erneuerung machen – und welche an alten Strukturen festhalten, bis der Markt sie dazu zwingt.

 

Mein Fazit: Diese Entwicklungen bestärken mich in meiner bereits vor Jahren eingeführten Rubrik „Geldsysteme der Zukunft“ in meinem Wirtschaftsmagazin „Kapitalschutz vertraulich“. Dort analysiere ich den Wandel unseres Banken-, Finanz- und Geldsystems und gebe Ihnen wirkungsvolle Praxisempfehlungen an die Hand. Denn der Strukturbruch im Bankensektor ist kein isoliertes Branchenthema, sondern Teil einer umfassenden Transformation unseres gesamten Geld- und Finanzsystems.

 

Er ist Teil einer größeren Entwicklung: Unser Geldsystem wird digitaler, datengetriebener, internationaler und zugleich fragiler. Wer Vermögen schützen, Chancen nutzen und Risiken frühzeitig erkennen will, muss diese Veränderungen verstehen. Genau dabei möchte ich Sie mit klaren Analysen, verständlichen Einordnungen und konkreten Handlungsempfehlungen unterstützen.

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Mehr Betrug bei Konten und Karten!

(25.12.25) Die Warnsignale sind unübersehbar: Der Betrug rund um Konten und Zahlungskarten nimmt in Deutschland weiter zu. Nach Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2025 rund 96.400 entsprechende Fälle erfasst, etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kamen rund 118.000 mutmaßlich aus dem Ausland begangene Taten. Besonders ernüchternd: Die Aufklärungsquote lag erneut nur bei gut einem Fünftel.

Für Sie als Bankkunde ist das keine abstrakte Statistik, sondern ein direkter Warnhinweis. Denn der moderne Zahlungsbetrug ist längst kein Randphänomen mehr. Kriminelle arbeiten organisiert, professionell und psychologisch geschickt. Sie greifen nicht mehr nur Karten oder Zugangsdaten ab, sondern manipulieren gezielt Menschen: mit Phishing-Mails, gefälschten Bankseiten, täuschend echten Anrufen und immer raffinierteren Social-Engineering-Methoden.

Der eigentliche Skandal: Viele Betroffene bleiben auf Schäden sitzen

Besonders brisant ist nicht nur der Anstieg der Fallzahlen, sondern die finanzielle Folge für die Opfer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist darauf, dass Betroffene bei Zahlungskonten-Betrug 2024 laut einem Bericht von EBA und EZB häufig einen Großteil des Schadens selbst tragen mussten – teils bis zu 89 Prozent. Banken und Sparkassen argumentieren dabei immer wieder mit angeblich grober Fahrlässigkeit und verweigern die Erstattung.

Das ist für Verbraucher hochproblematisch. Denn viele Angriffe sind heute so professionell aufgemacht, dass selbst vorsichtige Menschen in Stresssituationen Fehler machen können. Wer etwa einen vermeintlichen Sicherheitsanruf seiner Bank erhält, unter Zeitdruck gesetzt wird und dann eine Transaktion „zur Sicherheit“ bestätigt, handelt aus seiner Sicht oft nicht leichtsinnig, sondern in einer gezielt herbeigeführten Ausnahmesituation. Genau hier liegt die neue Qualität des Problems.

Warum die Gefahr weiter steigt

Die Verbraucherzentralen beobachten seit Jahren eine steigende Zahl von Beschwerden zu Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen. In einem vzbv-Positionspapier heißt es, dass Beschwerden zu Phishing, Identitätsdiebstahl und nicht autorisierten Kontoabbuchungen im Vergleich der ersten drei Quartale von 2022 zu 2025 um rund 250 Prozent gestiegen sind; das Niveau lag 2025 bereits im unteren vierstelligen Bereich.

Dazu kommt ein strukturelles Problem: Immer mehr Bankdienstleistungen wandern ins Digitale, während Filialen verschwinden. Der vzbv verweist darauf, dass die Zahl der Bankfilialen in Deutschland von 37.292 im Jahr 2014 auf 19.238 im Jahr 2024 gesunken ist. Wer unsicher ist, findet also immer seltener einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Das erhöht den Druck auf Kunden, digitale Prozesse selbst zu beherrschen – und vergrößert zugleich die Angriffsfläche für Betrüger.

Was Betrüger heute so erfolgreich macht

Die Täter setzen nicht mehr nur auf technische Lücken, sondern auf menschliche Reaktionen. Sie erzeugen Angst, Zeitdruck und Autoritätsgläubigkeit. Mal geht es um eine angeblich verdächtige Abbuchung, mal um eine Sicherheitsaktualisierung, mal um die sofortige Sperrung Ihres Kontos. Das Ziel ist immer gleich: Sie sollen Zugangsdaten preisgeben, eine TAN freigeben oder eine Zahlung selbst auslösen, die Sie ohne Manipulation niemals veranlasst hätten.

Gerade darin liegt das perfide Prinzip. Viele Verbraucher glauben noch immer, Betrug erkenne man an schlechtem Deutsch, dubiosen Absendern oder offenkundig falschen Links. Das war gestern. Heute sind E-Mails, SMS, Webseiten und Anrufe häufig so professionell gestaltet, dass sie auf den ersten Blick echt wirken. Selbst QR-Codes werden inzwischen missbraucht, um Opfer auf gefälschte Seiten zu locken.

Ihr Praxisnutzen: So reduzieren Sie Ihr Risiko sofort

Die wichtigste Schutzregel lautet: Behandeln Sie Ihr Bankkonto nicht als bloßes Alltagswerkzeug, sondern als besonders sensiblen Vermögenswert. Wer größere Guthaben hält, sollte das verfügbare Geld im laufenden Zahlungskonto bewusst begrenzen. Lassen Sie dort möglichst nur die Summe, die Sie für den kurzfristigen Zahlungsverkehr brauchen. Alles andere gehört – je nach persönlicher Situation – auf getrennte Konten oder in klar getrennte Vermögensstrukturen. Diese einfache Trennung kann den Schaden im Ernstfall erheblich begrenzen.

Ebenso wichtig ist ein sauberes Sicherheitsregime. Nutzen Sie starke, einzigartige Passwörter, aktivieren Sie überall die verfügbaren Sicherheitsfunktionen, prüfen Sie Benachrichtigungen Ihrer Bank sorgfältig und klicken Sie niemals direkt auf Links in E-Mails oder SMS angeblicher Finanzinstitute. Öffnen Sie Ihre Banking-App oder die Bankseite grundsätzlich nur manuell. Wenn Sie angerufen werden: Legen Sie auf und rufen Sie Ihre Bank über die offizielle Nummer selbst zurück. Nicht der Anruf entscheidet, sondern die von Ihnen kontrollierte Rückverbindung.

Was Sie im Ernstfall sofort tun müssen

Wenn Sie eine unautorisierte Abbuchung bemerken oder den Verdacht haben, auf eine Betrugsmasche hereingefallen zu sein, zählt jede Minute. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Konto oder Karte sofort zu sperren, Strafanzeige zu erstatten, die Empfängerbank zu informieren und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank einzufordern. Wer wartet, verliert wertvolle Zeit – und unter Umständen auch rechtliche Positionen.

Rechtlich ist die Lage für Verbraucher grundsätzlich besser, als viele denken. Nicht autorisierte Zahlungen müssen vom Zahlungsdienstleister grundsätzlich erstattet werden, sofern er keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachweisen kann. Genau an diesem Punkt entstehen jedoch oft Auseinandersetzungen. Deshalb sollten Sie jeden Vorfall dokumentieren: Screenshots, Uhrzeiten, Gesprächsnotizen, SMS, E-Mails, Überweisungsdaten, Namen von Ansprechpartnern. Je sauberer Ihre Dokumentation, desto stärker Ihre Position.

Warum jetzt ein Umdenken nötig ist

Viele Menschen sichern ihre Haustür besser als ihren digitalen Zahlungsverkehr. Doch in Wahrheit ist das Konto heute einer der direktesten Angriffspunkte auf Ihr Vermögen. Wer Zugang zu Ihrem E-Mail-Konto, Ihrem Smartphone und Ihrem Online-Banking erhält, kann in kurzer Zeit erheblichen Schaden anrichten. Das gilt nicht nur für Wohlhabende. Auch kleinere Guthaben, Dispokredite, Kreditkartenrahmen und Identitätsdaten sind wertvolle Beute.

Deshalb sollten Sie den Schutz Ihres Zahlungsverkehrs als festen Bestandteil Ihres persönlichen Vermögensschutzes verstehen. Sicherheitsbewusstsein ist keine Technikfrage mehr, sondern eine Frage der finanziellen Selbstverteidigung. Wer klare Routinen entwickelt, Zugänge trennt, Guthaben begrenzt und im Ernstfall schnell reagiert, verbessert seine Chancen erheblich, Schaden abzuwenden oder wenigstens zu begrenzen.

Mein Fazit: Der deutliche Anstieg bei Konto- und Kartenbetrug ist mehr als eine schlechte Nachricht aus der Kriminalstatistik. Er zeigt, dass der digitale Zahlungsverkehr für Verbraucher riskanter geworden ist, während viele Täter im Dunkeln bleiben und viele Opfer um ihre Erstattung kämpfen müssen.

Für Sie bedeutet das: Vertrauen ist im Zahlungsverkehr gut, Kontrolle ist besser. Prüfen Sie Ihre Sicherheitsroutinen, reduzieren Sie unnötige Guthaben auf Alltagskonten, reagieren Sie bei Verdacht sofort und dokumentieren Sie jeden Schritt. Wer heute sorglos bleibt, liefert Betrügern eine offene Flanke. Wer vorbereitet ist, verschafft sich dagegen einen echten Vorsprung.

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29 Risiko Banken!

(27.11.24) Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) ist eine internationale Organisation, die sich der Förderung der Stabilität des globalen Finanzsystems widmet. Gegründet im Jahr 2009 nach der globalen Finanzkrise, hat der FSB seinen Sitz in Basel, Schweiz, und agiert unter der Schirmherrschaft der G20. Er baut auf der Arbeit seines Vorgängers, des Financial Stability Forum (FSF), auf.

Der FSB setzt sich aus Zentralbanken, Finanzministerien und Finanzaufsichtsbehörden der G20-Länder sowie einiger weiterer bedeutender Volkswirtschaften zusammen. Ergänzt wird seine Arbeit durch Kooperationen mit internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und anderen.

Systemrelevante Großbanken im Fokus

Eine zentrale Aufgabe des FSB ist die Überwachung systemrelevanter Finanzinstitute. Kürzlich hat der FSB seine aktualisierte Liste der global systemrelevanten Banken (Global Systemically Important Banks, G-SIBs) veröffentlicht. Diese umfasst 29 Großbanken, die in fünf Kategorien ("Buckets") eingeteilt werden. Diese Kategorien bestimmen den zusätzlichen Kapitalpuffer, den jede Bank zur Risikovorsorge bereithalten muss.

Die Einteilung basiert auf Kriterien wie Größe, Vernetzung und Komplexität der Institute. Diese Banken gelten als „zu groß, um zu scheitern“ und unterliegen daher strengen regulatorischen Anforderungen, um die globale Finanzstabilität zu gewährleisten. Gleichzeitig machen sie sie zu den potenziell gefährlichsten Banken der Welt.

Aktuelle Risiken: Ein globales und nationales Problem

Ein bemerkenswerter Aspekt dieser Diskussion ist die Analyse von Jacob King, einem Analysten der Bank of America (BofA). Er weist darauf hin, dass die sogenannten unrealisierten Verluste der US-Banken mehr als achtmal so hoch sind wie während der Finanzkrise 2008. Diese Verluste entstehen, wenn der Marktwert von Vermögenswerten unter den Buchwert fällt, sie jedoch nicht verkauft wurden. Sollten Banken gezwungen sein, diese Vermögenswerte zu liquidieren, könnten die Verluste realisiert werden, was die Stabilität des Finanzsystems massiv gefährden würde.

Auch in Deutschland zeigen sich alarmierende Entwicklungen. Selbst bei vermeintlich soliden Volks- und Raiffeisenbanken gibt es Hinweise auf Risiken. Angesichts der globalen und nationalen Herausforderungen ist die Stabilität des Bankensystems ein zentrales Thema, das nicht unterschätzt werden darf. Diese Entwicklungen liefern die Grundlagen meines aktuellen Kapitalschutz-Podcasts auf meinem YouTube-Kanal.

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Setzen Sie auf die Alpenfestung Liechtenstein!

(28.10.24) Der Datenhunger und die Zugriffsmöglichkeiten des Staates steigen immer weiter. Dazu zählen das Kontenabrufverfahren, das Jahr für Jahr auf neue Höchstwerte ansteigt, ebenso wie die Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 und die Geldwäschegesetze. Auch die EU-Bankenunion (EDIS) mit ihrem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) gehört dazu. Dieses Gesetz schafft letztlich eine Haftungsgemeinschaft und Umverteilungsunion für alle EU-Banken. Darüber hinaus gibt es mittlerweile eine Vielzahl weiterer Gesetze wie den EU-Eigenmittelbeschluss oder das bereits vor der Tür stehende EU-Vermögensregister.

Die Führung von Konten und Wertpapierdepots bei Auslandsbanken in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ist zwar kein Allheilmittel gegen diese bedenklichen Entwicklungen, sie erhöht Ihre Privatsphäre und finanzielle Flexibilität allerdings signifikant. Außerdem schützen sie Sie vor einer direkten Mithaftung über die Bankenunion, wenn es zu einer Schieflage im EU-Bankensystem kommen sollte. Nutzen Sie diese und andere Schutzfunktionen!

Liechtenstein ist der einzige schuldenfreie AAA-Staat

Die Ratingagentur Standard & Poors bewertet den liechtensteinischen Bankensektor weiterhin als krisenfest. Das effiziente politische System sei in der Lage, sich agil auf externe politische Herausforderungen einzustellen. Das ist heutzutage längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Liechtenstein ist mit dem starken Schweizer Franken als Landeswährung weltweit das einzige Land mit einem AAA-Rating, das frei von Staatsschulden ist.

Ebenso wie das Fürstentum Liechtenstein profitiert auch die Schweiz seit Jahrhunderten stark vom Status eines neutralen und rechtssicheren Raumes im Herzen Europas. Das Fürstentum und die Schweiz bilden dabei auch eine Union. Nämlich eine Zollunion und in erster Linie eine Währungsunion mit dem harten Schweizer Franken als Gemeinschaftswährung. Diese Stabilitätsunion ist Ihr ideales strategisches Ausgleichssystem für Teile Ihrer Vermögenswerte und damit eine optimale Alternative zur fragilen Euro-Währungsunion, in der Sie Zwangsmitglied sind!

Systemrisiken absichern: Ihr Kapital schützen und die Weichen für die Zukunft stellen

Dominoeffekte wurden uns bereits nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers in dramatischer Weise durch die schwerwiegenden Folgen für die Finanz- und Realwirtschaft vor Augen geführt. Seit der Finanzkrise des Jahres 2008 gib es eine rechtliche Definition (Legaldefinition) für den Begriff Systemrisiko. In Deutschland findet sich diese in § 1 Abs. 33 des Kreditwesengesetz (KWG).

Es steht außer Frage, dass bei der Eskalation einer Systemkrise gravierende Maßnahmen seitens des Gesetzgebers ergriffen werden, um einen Systemkollaps mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, beispielsweise indem Kunden von Banken und Versicherungen belastet werden, etwa durch Zwangsabgaben auf Bankkonten oder Auszahlungsmoratorien für Lebens- und Rentenversicherungsverträge.

Vor diesen Systemrisiken müssen Sie sich durch vielschichtige Kapitalschutz-Strategien absichern, der Schutz Ihres Kapitals zu dem nicht nur Geld oder klassische Vermögenswerte, sondern auch Daten und Eigentumsrechte zählen. Gleichzeitig müssen Sie auch in die digitale Transformation und die Geldsysteme der Zukunft investieren. Schaffen Sie sich jetzt Ihr eigenes Trennbankensystem und verteilen Sie Ihre Vermögenswerte auf unterschiedliche Strategien, von Auslandsbanken über Blockchain-Wallets bis hin zu mobilen Sachwerten und bankenunabhängigen Dienstleistern.

Alpenfestung Liechtenstein: Bewährte Strategien zum Schutz von Vermögen, Daten und Freiheit

Mit meiner brandneuen Broschüre „Alpenfestung Liechtenstein" gebe ich meinen Lesern von „Kapitalschutz vertraulich" bewährte Strategien mit einem einzigartigen Praxisbezug zum Schutz Ihres Vermögens, Ihrer Daten, Eigentumsrechte und Ihrer persönlichen Freiheit an die Hand. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in einem aktuellen Video zu dieser Thematik auf unserem YouTube-Kanal.

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Datenbanken statt Bankensterben!

(08.09.24) Das Bankensterben ist ein Thema, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Traditionelle Banken stehen vor großen Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung, den Aufstieg von FinTech-Unternehmen und das veränderte Kundenverhalten. Immer mehr Menschen bevorzugen digitale Angebote für ihre Bankgeschäfte, was den Druck auf klassische Filialbanken erheblich erhöht. Auch die Anzahl der Geldautomaten befindet sich auf dem Rückzug.

Gleichzeitig belasten wirtschaftliche Unsicherheiten, wie rückläufige Margen im Zinsgeschäft und die wachsende Konkurrenz durch Online-Banken, die Branche. Viele Institute müssen Filialen schließen oder fusionieren, um Kosten zu sparen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Besonders kleinere und regional verwurzelte Banken geraten zunehmend unter Druck und verschwinden teils ganz vom Markt.

Künstliche Intelligenz (KI) wird das Bankwesen der Zukunft grundlegend verändern

Automatisierte Prozesse und personalisierte Finanzdienstleistungen steigern die Effizienz und senken die Kosten. Zudem ermöglicht KI durch Echtzeit-Datenanalysen ein verbessertes Risikomanagement, was zu besseren Entscheidungen bei Kreditvergaben und Investitionen führt. Doch der Wandel in der Bankenlandschaft birgt nicht nur Risiken, sondern auch große Chancen für Innovation. Bankfilialen und Geldautomaten werden zunehmend durch mobile Apps ersetzt werden, die den Kunden mehr Flexibilität und Komfort bieten und für Banken gleichzeitig kostengünstiger sind.

Die Zukunft des Bankensektors wird entscheidend davon abhängen, wie gut sich die Institute auf diese neuen Entwicklungen einstellen und Innovationen integrieren. Besonders spannend ist die Rolle der Blockchain-Technologie. Banken, die frühzeitig auf Blockchain setzen und Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum in ihre Geschäftsmodelle integrieren, werden zu den Gewinnern dieses tiefgreifenden Transformationsprozesses zählen. Unser Geld, Vermögenswerte und sogar Kredite stehen nicht nur vor der vollständigen Digitalisierung, sondern zunehmend auch vor der Tokenisierung. Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von "Millers-Kryptowoche" auf unserem YouTube-Channel.

Der Blick auf das Sterben der Bankfilialen

Der deutsche Bankenmarkt ist der größte in Europa und beherbergt etwa so viele Banken wie Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien zusammen. Doch die Branche steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Durch neue digitale Technologien und den Aufstieg junger Fintech-Unternehmen gibt es zunehmend mehr Onlineangebote, was sich auf die Anzahl der Bankfilialen in Deutschland auswirkt. Laut einer Statista-Infografik auf Basis von Daten der Bundesbank gab es 2013 noch über 36.000 Filialen, doch bis 2023 sank diese Zahl auf nur noch 19.501. Auch die Anzahl der Kreditinstitute schrumpft: Waren es 2013 noch rund 2.000 Banken, so sind es zehn Jahre später nur noch etwas mehr als 1.400.

Öffentlich-rechtliche Institute, wie die Sparkassen und Landesbanken, zählen gemessen am Geschäftsvolumen zu den bedeutendsten Bankengruppen Deutschlands. Sie befinden sich ganz oder größtenteils im Besitz der öffentlichen Hand. Nach der Bilanzsumme ist die Deutsche Bank das größte Kreditinstitut des Landes und gehört zur Gruppe der privaten Geschäfts- bzw. Kreditbanken. Im Jahr 2021 wies die Deutsche Bank eine Bilanzsumme von rund 1,51 Billionen US-Dollar auf und zählte damit zu den 25 führenden Banken weltweit.

Wer braucht noch eine Bankfiliale?

Vor einem Jahrzehnt gab es in Deutschland noch über 36.000 Bankfilialen. Im vergangenen Jahr waren davon nur noch 19.501 übrig, wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Der Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Mehrheit der Verbraucher ihre Bankgeschäfte inzwischen online oder über mobile Apps erledigt.

Laut Statista Consumer Insights gaben zuletzt lediglich 32 Prozent der befragten Erwachsenen in Deutschland an, Bankgeschäfte wie Überweisungen in einer Filiale zu erledigen. Selbst in Italien, wo der Anteil der Filialnutzer am höchsten ist, liegt er bei weniger als 50 Prozent. In den Niederlanden hingegen besuchen nur noch sechs Prozent der Befragten eine Bankfiliale, was sich auch in der dort niedrigen Bankendichte widerspiegelt.

Deutsche forcieren Online- und Mobile Banking!

Online-Banking ist eine Form des Bankgeschäfts, bei der Kunden über das Internet auf ihre Bankkonten zugreifen und verschiedene Finanztransaktionen durchführen können. Dazu gehören das Überprüfen des Kontostands, Überweisungen, Daueraufträge, das Verwalten von Einlagen und das Durchführen von Investitionen, ohne eine physische Bankfiliale aufsuchen zu müssen.

Mobile Banking ist eine spezielle Form des Online-Bankings, die über mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets durchgeführt wird. Es bietet ähnliche Funktionen wie das Online-Banking, jedoch in einer für mobile Endgeräte optimierten Benutzeroberfläche. Mobile Banking ermöglicht es den Nutzern, ihre Bankgeschäfte jederzeit und von überall aus zu erledigen, was Flexibilität und Bequemlichkeit erhöht.

Der Trend zum Online-Banking ist ungebrochen!

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die ihre Bankgeschäfte auch über Online- und Mobile-Banking abwickeln, nimmt seit Jahren stetig zu. Laut einer Umfrage des Bundesverbands deutscher Banken nutzen inzwischen 84 % diese digitalen Dienste. Im Jahr 2018 traf dies lediglich auf die Hälfte der Befragten zu. Besonders stark ist der Anstieg in den letzten Jahren bei den über 60-Jährigen: Während 2018 nur 23 % dieser Altersgruppe Online- oder Mobile-Banking nutzten, sind es 2024 bereits 72 %.

Nach Angaben des Bankenverbands gehören Kontostandabfragen und Überweisungen zu den am häufigsten genutzten Online-Bankdienstleistungen. 82 beziehungsweise 78 % der Befragten geben an, diese Funktionen „oft“ oder „sehr oft“ zu nutzen. Aktien- und Wertpapiergeschäfte werden immerhin von 21 % der Befragten (sehr) oft und von weiteren 27 % gelegentlich online durchgeführt.

Der Großteil der Deutschen empfindet Online-Banking laut Bankenverband als sicher. Das Vertrauen in die Sicherheit des Verfahrens hat im Vergleich zu 2022 weiter zugenommen. Mittlerweile sind 81 % der Befragten der Meinung, dass Online-Banking „sicher“ (59 %) oder „sehr sicher“ (22 %) ist.

Meine Empfehlung: Setzen Sie auf die Geldsysteme der Zukunft!

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft, Wirtschaft und unseres Geldes sind bereits seit vielen Jahren wesentliche Themenfelder meiner regelmäßigen Rubrik „Geldsysteme der Zukunft“, im Rahmen meines Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“. Dabei zeige ich Ihnen praxisnahe Mittel und Wege, sowohl für Ihre täglichen Anwendungen, als auch für Ihre gezielten Investments in die Digitalisierung unseres Geld- und Bankensystems.

Banken sind Datenbanken!

im Mai 2024 wurde die Studie „Zukunft Daten – Wenn die Bank wüsste, was die Bank weiß“ von Cofinpro in Zusammenarbeit mit der VÖB-Service GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), durchgeführt. 401 Experten aus der Finanzdienstleistungsbranche nahmen an der Umfrage teil. Die nachfolgenden, hochinteressanten Ergebnisse wurden Anfang September 2024 veröffentlicht.

Digitalisierungskompetenz der Banken nimmt zu – Datenstrategie fehlt

Kreditinstitute entwickeln zunehmend ihre Fähigkeiten im Umgang mit Daten weiter. Bereits 40 Prozent der Banken geben an, das Potenzial ihrer Daten gut bis sehr gut auszuschöpfen – eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, als es noch 21 Prozent waren. Diese Umfrageergebnisse bestätigen den langfristigen Trend hin zu mehr Digitalisierungskompetenz. Dennoch fehlt es vielen Instituten weiterhin an einer umfassenden, übergeordneten Datenstrategie.

Das Thema Daten ist im Finanzalltag angekommen. 96 Prozent der befragten Bankexperten bestätigen, dass Daten in ihrem Unternehmen eine hohe Priorität genießen. Allerdings schöpfen erst 40 Prozent der Institute ihr Datenpotenzial gut bis sehr gut aus. Der Trend sei zwar positiv, doch es gebe noch Potenzial nach oben. Die Relevanz ist erkannt, jetzt muss das Potenzial breiter ausgeschöpft werden, so eine wesentliche Forderung der Cofinpro-Analysten.

Eine umfassende, unternehmensweite Datenstrategie ist jedoch nur bei wenigen Instituten verankert. Nur 16 Prozent der Befragten gaben an, dass eine konsequente Datennutzung durch das Management als eines der obersten Unternehmensziele verfolgt wird. Lediglich 14 Prozent der Teilnehmer stimmten der Aussage zu, dass ihre Daten konsequent im Vertrieb genutzt werden.

Technische Herausforderungen bremsen die Banken

Auf die Frage nach den größten Herausforderungen nannten 58 Prozent der Befragten ungeeignete Systeme oder Schwierigkeiten bei der Integration bestehender Systeme. Zudem sind fehlende personelle Ressourcen (50 Prozent) und die Priorisierung anderer Themen (45 Prozent) weitere Hürden, die eine volle Ausschöpfung des Datenpotenzials verhindern. In Bezug auf finanzielle Ressourcen und Datenverfügbarkeit sind die Banken gut aufgestellt. Dies deutet darauf hin, dass die Herausforderungen mit einer zielgerichteten Datenstrategie bewältigt werden können.

Die Qualität der Daten stellt ein weiteres Problem dar. 59 Prozent der Befragten bemängelten, dass trotz der Vielzahl gesammelter Daten entscheidende Informationen fehlen. 54 Prozent bewerteten die Datenqualität als unzureichend. Darüber hinaus sehen 65 Prozent der Befragten regulatorische Vorgaben als zu restriktiv an. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Banken auf dem richtigen Weg sind. Es fehlt jedoch noch an der vollständigen Integration der Datenstrategie in die gesamte Unternehmensstrategie. Besonders in der Produktentwicklung und -optimierung wird das Potenzial noch nicht vollständig genutzt: Nur 57 Prozent der Banken verfolgen hier eine klare Datenstrategie, obwohl gerade in diesem Bereich hohe Wertschöpfungspotenziale liegen.

Mein Fazit: Daten sind die Währungen und Datenbanken die Goldminen des 21. Jahrhunderts!

Daten sind wertvolle Währungen und gleichzeitig die Goldminen des 21. Jahrhunderts. Die Zukunft des Bankensektors wird entscheidend davon abhängen, wie gut sich die Institute auf diese neuen Entwicklungen einstellen, ihre Datenschätze heben und Innovationen integrieren. Besonders spannend ist die Rolle der Blockchain-Technologie. Banken, die frühzeitig auf Blockchain setzen und Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum in ihre Geschäftsmodelle integrieren, werden zu den Gewinnern dieses tiefgreifenden Transformationsprozesses zählen.

Unser Geld, Vermögenswerte und sogar Kredite stehen nicht nur vor der vollständigen Digitalisierung, sondern zunehmend auch vor der Tokenisierung. Im Rahmen von „Kapitalschutz vertraulich“ befasse ich mich bereits seit Jahren in meiner Rubrik „Geldsystem der Zukunft“ mit diesen Zukunftstrends. Ebenso im Rahmen meines Themen-Portals: KRYPTO-X.BIZ

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Deutschlands Wohlstand erodiert!

(30.09.23) Derzeit nutze ich jede freie Minute um an meinem neuen Buch zu schreiben. Hier habe ich mich mittlerweile für den Titel „Kapitalschutz First“ entschieden. Dieser kann sich zwar noch ändern, aber ich finde ihn äußerst passend, ebenso wie den Untertitel „Make your Money Safe again!“. Es kann auch gut sein, dass ich mich hier für die deutsche Version entscheide: „So machen Sie Ihr Geld wieder sicher!“.

Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Tonalität gewisse Parallelen zu den einstigen Aussagen Donald Trumps in seinem ersten US-Präsidentschaftswahlkampf aufweist. Ich hingegen befasse mich jedoch in meinem - unpolitischen und analytischen - Buch primär mit Themen die jedem Bürger, Vermögensinhaber und Steuerzahler mittlerweile stark verschärft auf den Nägeln brennen.

Verschuldete Staaten – fragiles Bankensystem – todkrankes Geld

Die Staaten sind hochverschuldet, das globale Bankensystem ist fragil und unser Geld todkrank. Die Systemrisiken sind derzeit so hoch wie selten zuvor in unserer jüngeren Geschichte, seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Systemrisiko ist in der Ökonomie ein Gefahrenpotenzial, das das Fortbestehen eines Geld- oder Wirtschaftssystems beinträchtigen kann. In der Finanzwirtschaft kann dabei der Zusammenbruch eines systemrelevanten Marktteilnehmers oder einer Branche auf andere Bereiche übergreifen. Derartige Dominoeffekte wurden uns bereits nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers in dramatischer Weise durch die schwerwiegenden Folgen für die Finanz- und Realwirtschaft vor Augen geführt.

Eine vor kurzem veröffentlichte Forsa-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass annähernd 50% der Menschen in Deutschland der Banken-Einlagensicherung nicht mehr vertrauen. Die wenigsten dieser besorgten Bürger treffen allerdings Maßnahmen, um ihr Geld zu schützen. Meine Leser von „Kapitalschutz vertraulich“ stecken hingegen nicht den Kopf in den Sand, sondern setzen selbstbestimmt auf intelligente Kapitalschutz-Strategien!

Massiver Druck durch Zinslasten!

In der letzten Zeit habe ich eine große Freude daran, mich an Diskussionen auf der Plattform „X“ (Twitter) zu beteiligen. Vor kurzem ist mir dabei ein Beitrag von Peter Bofinger aufgefallen. Der Bekannte Professor für Volkswirtschaftslehre ist als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweisen) nach wie vor ein einflussreicher Ökonom, dessen Aussagen Beachtung finden.

In diesem Zusammenhang hat er eine Grafik gepostet mit den Staatsschuldenquoten Deutschlands (67%), Kanadas (105%), Großbritannien (106%), Frankreich (111%), USA (122%), Italien (140%) und Japans mit 258%.

Dazu hat er folgende Aussage getroffen:

„Wir haben schon jetzt die mit Abstand niedrigste Schuldenquote aller G7-Länder. Es gibt ökonomisch keine Rechtfertigung für eine noch niedrigere Quote, vor allem wenn das zu Lasten von Zukunftsinvestitionen geht.“

Dabei hat er Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verlinkt. Das bedeutet somit die Aufforderung, die Schuldenbremse zu Gunsten von Zukunftsinvestitionen aufzugeben. Auf Basis der Feststellung, dass Deutschlands Staatsschuldenquote in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und im Vergleich zu den anderen aufgeführten Volkswirtschaften relativ gering erscheint.

Deutschlands Zinslasten belaufen sich mittlerweile auf rund 40 Milliarden Euro im Jahr!

Sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Bund der Steuerzahler warnen hingegen davor, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse durch Schattenhaushalte aufzuweichen bzw. zu umgehen. Ich teile diese Kritik. Allein für die Zinslasten Deutschlands fallen mittlerweile rund 40 Milliarden Euro im Jahr an.

Ich bin der letzte der etwas gegen Zukunftsinvestitionen hat, aber wenn man sieht, für welche Bereiche große Haushaltsbudgets draufgehen, dann ist der Begriff Zukunftsinvestition genauso falsch, wie das Wort „Sondervermögen“ für Staatsschulden.

Stabilitätskriterium: Die „Schuldenobergrenze“ von Maastricht wird dauerhaft gebrochen!

Ein Stabilitätskriterium der Verträge von Maastricht war ein maximaler Staatsschuldenstand von 60%! Die Vertragsverletzungen sind ein Spiegelbild für die Solidität von EU und Euro!

Die Antwort auf diese Fehlentwicklungen und bedenklichen staatlichen Fehlsteuerungen muss die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Stärkung Ihres Vermögens und Ihres Geldes sein. Durch intelligente und wirkungsvolle Kapitalschutz-Strategien.

Global Wealth Report 2023 Deutschlands Wohlstand erodiert

Die Allianz hat aktuell die vierzehnte Ausgabe ihres "Global Wealth Report" vorgestellt, der das Geldvermögen und die Verschuldung der privaten Haushalte in fast 60 Ländern analysiert.

Annus horribilis

Das Jahr 2022 war für die Sparer ein Jahr des Schreckens. Die Vermögenspreise fielen auf breiter Front. Das Ergebnis war ein kräftiger Rückgang des globalen Geldvermögens1 der privaten Haushalte um -2,7%, der stärkste Rückgang seit der Globalen Finanzkrise (GFC) 2008. Die Wachstumsraten der drei großen Anlageklassen unterschieden sich jedoch deutlich. Während Wertpapiere (-7,3%) und Versicherungen/Pensionen (-4,6%) starke Rückgänge verzeichneten, zeigten Bankeinlagen mit +6,0% ein robustes Wachstum. Insgesamt gingen Finanzanlagen im Wert von EUR 6,6 Billionen verloren, das gesamte Geldvermögen belief sich Ende 2022 auf EUR 233 Billionen.

Am stärksten war der Rückgang in Nordamerika (-6,2 %), gefolgt von Westeuropa (-4,8%). Asien hingegen verzeichnete – mit Ausnahme Japans – noch relativ starke Wachstumsraten. Auch in China wuchs das Geldvermögen mit einem Plus von 6,9% kräftig. Verglichen mit dem Vorjahr (+13,3%) und dem langfristigen Durchschnitt der letzten 20 Jahre (+15,9%) war dies jedoch eine eher enttäuschende Entwicklung – die wiederholten Lockdowns forderten ihren Tribut.

Ausradiert

Trotz der herben Verluste lag das weltweite Geldvermögen der privaten Haushalte Ende letzten Jahres nominal immer noch um fast 19% über dem Stand von 2019 vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Inflationsbereinigt reduziert sich dieser Zuwachs allerdings auf magere 6,6% in drei Jahren, d.h. zwei Drittel des (nominalen) Wachstums fielen den Preissteigerungen zum Opfer. Während die meisten Regionen zumindest ein gewisses reales Wachstum bewahren konnten, ist die Situation in Westeuropa anders: Alle nominalen Zuwächse wurden ausradiert, das reale Geldvermögen sank gegenüber dem Jahr 2019 um -2,6 %.

„Jahrelang haben sich die Sparer über die Nullzinsen beschwert“, sagt Ludovic Subran, Chefvolkswirt der Allianz. „Doch der wahre Feind der Sparer ist die Inflation. Und das nicht erst seit dem Inflationsschub nach Covid-19. In Deutschland zum Beispiel hat sich das nominale Vermögen pro Kopf in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Inflationsbereinigt liegt der Zuwachs nur noch bei weniger beeindruckenden 40 %. Dies unterstreicht die Notwendigkeit intelligenten Sparens und größerer finanzieller Kompetenz. Aber die Inflation ist ein schwer zu besiegendes Biest. Ohne Anreize und Subventionen für langfristiges Sparen werden es die meisten Sparer schwer haben.“

Kein Rückenwind

Nach dem Rückgang im Jahr 2022 dürfte das globale Finanzvermögen im Jahr 2023 wieder ansteigen. Dafür spricht vor allem die (bisher) positive Entwicklung an den Aktienmärkten.

Insgesamt erwarten wir einen Anstieg des globalen Geldvermögens um rund 6%, auch unter Berücksichtigung einer weiteren „Normalisierung“ des Sparverhaltens. Bei einer globalen Inflationsrate von rund 6 % im Jahr 2023 sollte den Sparern ein weiteres Jahr mit realen Verlusten auf ihren Geldvermögen erspart bleiben.

„Die mittelfristigen Aussichten sind jedoch eher gemischt“, so Kathrin Stoffel, Mitautorin des Berichts. „Es wird kein geldpolitischer oder wirtschaftlicher Rückenwind zu spüren sein. Das durchschnittliche Wachstum der Geldvermögen dürfte sich in den nächsten drei Jahren zwischen 4 und 5 % einpendeln, wenn man von durchschnittlichen Aktienmarktrenditen ausgeht. Doch wie das Wetter, das im Zuge des Klimawandels immer extremer wird, sind in der neuen geopolitischen und wirtschaftlichen Landschaft mehr Marktschwankungen zu erwarten. ‚Normale‘ Jahre könnten eher die Ausnahme werden.“

Maßhalten

Die Zinswende war auch auf der Passivseite der Bilanzen der privaten Haushalte deutlich zu spüren. Nachdem die globale Privatverschuldung 2021 noch um 7,8% gestiegen war, schwächte sich das Wachstum im vergangenen Jahr deutlich auf 5,7% ab. Der stärkste Rückgang war in China zu verzeichnen: Das Schuldenwachstum von +5,4% 2022 war das niedrigste Wachstum seit Beginn der Aufzeichnungen. Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten der privaten Haushalte weltweit Ende 2022 auf EUR 55,8 Billionen. Da sich der Abstand zwischen Schulden- und Wirtschaftswachstum auf 3,9 Prozentpunkte vergrößert hat, ist die globale Schuldenquote (Verbindlichkeiten in Prozent des BIP) um mehr als 2 Prozentpunkte auf 66,1% gesunken.

Damit liegt die globale Schuldenquote der privaten Haushalte wieder ungefähr auf dem gleichen Niveau wie zu Beginn des Jahrtausends – ein bemerkenswertes Maß an Stabilität, das kaum zu dem weit verbreiteten Narrativ einer in Schulden ertrinkenden Welt passt. Allerdings haben sich die Verhältnisse auf der Weltschuldenkarte stark verändert. In erster Linie ist die Entwicklung in den Industrieländern durch Stabilität gekennzeichnet. In den meisten Schwellenländern hingegen sind die Schuldenquoten in den letzten zwei Jahrzehnten stark gestiegen. An der Spitze der Liste steht China, wo sich die Quote auf gut 61% mehr als verdreifacht hat.

Treue

Das Brutto-Geldvermögen der deutschen Haushalte sank 2022 um -4,9% und übertraf damit sogar die Verluste während der Finanzkrise (-4,5%). Hauptursache war die Anlageklasse der Versicherungen/Pensionen, die -12,9% an Wert verlor; auch Wertpapiere mussten einen starken Rückgang hinnehmen (-7,7%). Die Bankeinlagen hingegen wuchsen weiter – allerdings war das Plus von 3,7% der schwächste Anstieg seit neun Jahren. Hier spielt das veränderte Sparverhalten eine Rolle: Während die deutschen Sparer ihre Zuführungen von frischem Geld zu den Bankeinlagen um 24,3% (auf EUR 112 Mrd.) reduzierten, sanken die Ersparnisse insgesamt „nur“ um 21,9% auf EUR 297 Mrd.

Damit stieg der Anteil der Kapitalmarktprodukte an den frischen Ersparnissen auf 37% bzw. EUR 110 Mrd. – fast gleichauf mit den Bankeinlagen. Die restlichen neuen Ersparnisse (EUR 81 Mrd.) wurden in Versicherungen und Pensionen investiert. Im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie 2019 ist das Geldvermögen immer noch um 10,1% höher – allerdings nur nominal. Inflationsbereinigt sind die deutschen Sparer „ärmer“ als vor der Pandemie, da ihr Vermögen -2,2% an Kaufkraft verloren hat.

Das Wachstum der Verbindlichkeiten verlangsamte sich auf 4,4%, nach 5,2% im Jahr 2021. Das Netto-Finanzvermögen schließlich ging um satte -8,3% zurück und der Einbruch lag damit ebenfalls über dem bisherigen „Rekord“ von -6,4% im Jahr 2008. Mit einem Netto-Geldvermögen pro Kopf von 63.540 Euro fiel Deutschland in der Rangliste der 20 reichsten Länder auf Platz 19 zurück und tauschte den Platz mit Österreich (Geldvermögen pro Kopf, siehe Tabelle). Auch Deutschland wird zu einem positiven Wachstum zurückkehren: Im Jahr 2023 soll das Geldvermögen um über 3% steigen.

Der Blick auf die globalen Nettogeldvermögen pro Kopf im Jahr 2022

Mein Fazit: In Deutschland steigt die Sorge vor einem gravierenden Wohlstandsverlust!

Gerade in EU-Ländern wie Deutschland oder Österreich, in denen Mehrzahl meiner Leser ihren Wohn- und Steuersitz haben, ist die Unzufriedenheit der Menschen mit den politischen Rahmenbedingungen in zahlreichen Bereichen zu spüren. Das ist für mich deswegen nicht überraschend, weil viele Bürger jetzt erstmals seit Jahrzehnten den realen oder zumindest drohenden Wohlstandsverlust spüren. Dafür sind nach meiner Einschätzung politische Fehlsteuerungen verantwortlich und diesem Unmut wird zunehmend Luft gemacht.

Wesentliche Gründe dafür liegen unbestritten in den enormen Preissteigerungen und dem damit verbundenen Verlust von Kaufkraft und Geldwertstabilität. In meinem Buch „Finanzielle Selbstverteidigung“ bin ich bereits auf die großen Herausforderungen in der Migrationspolitik eingegangen. Die illegale Einwanderung schlägt derzeit ebenso hohe Wellen wie die Asylpolitik. Das spüre auch ich, durch die verstärkte Nachfrage nach Auswanderungs-Themen, bei meinen Lesern von Kapitalschutz vertraulich!

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