Risiko Finfluencer!

(08.10.26) Ein Finfluencer ist eine Person, die über soziale Medien Finanzthemen vermittelt und damit die Entscheidungen ihres Publikums beeinflusst. Der Begriff verbindet „Finance“ und „Influencer“. Gemeint sind beispielsweise Betreiber von YouTube-Kanälen, Instagram-Profilen, TikTok-Accounts oder Podcasts, die über Aktien, ETFs, Versicherungen, Trading und Kryptowährungen sprechen. Manche erklären wirtschaftliche Zusammenhänge, andere empfehlen konkrete Produkte oder werben für Finanzanbieter.

Die Bezeichnung allein sagt jedoch nichts über Ausbildung, Berufserfahrung oder Unabhängigkeit aus. Ein Finfluencer kann ein kompetenter Finanzexperte sein – oder ein geschickter Verkäufer, der die beworbenen Produkte selbst kaum versteht. Das Problem entsteht, wenn Zuschauer Reichweite mit Fachwissen verwechseln und aus einer sympathischen Präsentation auf die Qualität einer Anlageempfehlung schließen.

In der Finanzwelt sozialer Medien treffen seriöse Aufklärung, fachliche Inkompetenz, wirtschaftliche Eigeninteressen und gezielte Täuschung aufeinander. Wie groß die jeweiligen Gruppen sind, lässt sich nicht pauschal beziffern. Für Sie als Anleger ist aber entscheidend: Bereits ein einziger ungeprüfter Tipp kann erhebliche Verluste verursachen. Die BaFin warnt deshalb ausdrücklich vor unkritischem Vertrauen in Anlagetipps aus sozialen Medien.

Reichweite ist kein Kompetenznachweis

Ein hochwertig produziertes Video beweist zunächst, dass jemand Inhalte professionell präsentieren kann. Es beweist weder, dass er eine Bilanz versteht, noch dass er Risiken angemessen beurteilt. Wer einen steigenden Kurs überzeugend kommentiert, hat damit noch keine belastbare Anlagestrategie entwickelt. Besonders gefährlich wird es, wenn vereinfachte Erklärungen wesentliche Informationen ausblenden: Kosten, Verschuldung, Verwahrung, Liquidität oder die Möglichkeit eines Totalverlusts.

Auch Gewinn-Screenshots sind kein verlässlicher Leistungsnachweis. Sie können einzelne erfolgreiche Geschäfte zeigen, während Verluste, Gebühren und offene Positionen fehlen. Ein Depotgewinn von 30 Prozent klingt beeindruckend. Ohne Zeitraum, eingegangenes Risiko und Vergleichsmaßstab lässt sich daraus jedoch wenig ableiten. Hat der Gesamtmarkt im selben Zeitraum 40 Prozent gewonnen, relativiert sich das Ergebnis erheblich.

Prüfen Sie deshalb, ob ein Finfluencer seine Aussagen nachvollziehbar begründet. Verweist er auf Geschäftsberichte, offizielle Daten und überprüfbare Quellen? Erklärt er, unter welchen Bedingungen seine Einschätzung scheitern könnte? Korrigiert er Fehler sichtbar? Kompetenz zeigt sich besonders darin, wie jemand Unsicherheit, Gegenargumente und eigene Fehlentscheidungen behandelt.

Wer bezahlt, beeinflusst die Empfehlung

Ein zentraler Prüfpunkt ist das Geschäftsmodell. Finfluencer können mit Werbung, Vermittlungslinks, bezahlten Kooperationen, Abonnements, Seminaren und eigenen Produkten Geld verdienen. Das ist grundsätzlich legitim. Kritisch wird es, wenn Zuschauer den wirtschaftlichen Zusammenhang nicht erkennen oder eine Verkaufsbotschaft für eine unabhängige Analyse halten.

Die Vergütungsstruktur kann die Interessen erheblich verschieben. Wer für eine Kontoeröffnung bezahlt wird, hat einen Anreiz, möglichst viele Neukunden zu gewinnen. Wer an Handelsaktivität verdient, kann von häufigen Transaktionen profitieren – auch wenn für den Anleger weniger Handel sinnvoller wäre. Wer selbst einen wenig gehandelten Vermögenswert hält, kann wirtschaftlich davon profitieren, wenn seine Zuschauer anschließend kaufen. Das sind mögliche Interessenkonflikte; sie beweisen für sich genommen keinen Betrug.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA verlangt in ihrer deutschen Orientierungshilfe mit BaFin-Verweisen eine klare Offenlegung von Bezahlung und anderen Vorteilen. Auch eigene Investments und mögliche Vorteile aus Käufen der Follower sollen transparent gemacht werden. Für Sie folgt daraus eine einfache Frage: Verdient der Absender an Ihrer Information, Ihrer Registrierung, Ihrem Kauf oder Ihrem Handelsvolumen? Eine Kennzeichnung macht einen Interessenkonflikt sichtbar, beseitigt ihn aber nicht.

Was die BaFin reguliert – und wo die Grenzen liegen

Die BaFin erteilt keine allgemeine Zulassung für die Tätigkeit als Finfluencer. Maßgeblich ist, was jemand tatsächlich tut. Allgemeine Finanzinformationen und ausschließlich öffentlich verbreitete Tipps sind regelmäßig keine persönliche Anlageberatung. Das stellt die BaFin in ihrem Merkblatt zur Anlageberatung klar. Daraus folgt jedoch weder eine behördliche Qualitätsprüfung des Kanals noch eine Bestätigung seiner Empfehlungen.

Anders kann es aussehen, wenn jemand Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt und Ihnen daraufhin bestimmte Finanzinstrumente als geeignet empfiehlt. Beispiel: Sie schildern in einem privaten Gespräch Ihre Ersparnisse, Schulden und Altersvorsorgeziele und erhalten anschließend eine konkrete Kaufempfehlung. Das kann erlaubnispflichtige Anlageberatung sein. Auch Anlagevermittlung kann je nach Ausgestaltung eine Erlaubnis erfordern. Welche Zulassung und Aufsicht zuständig sind, hängt von Tätigkeit und Produkt ab; bestimmte Finanzanlagenvermittler fallen unter gewerberechtliche Regelungen. Ein Vermittlungslink allein erlaubt deshalb noch keine abschließende rechtliche Einordnung.

Öffentliche Empfehlungen können wiederum den Regeln der EU-Marktmissbrauchsverordnung unterliegen, wenn sie Finanzinstrumente in deren Anwendungsbereich betreffen. Dazu gehören Anforderungen an eine sachgerechte Darstellung und die Offenlegung von Interessenkonflikten. Irreführende Veröffentlichungen können außerdem Fragen der Marktmanipulation aufwerfen. Persönliche Anlageberatung und öffentliche Anlageempfehlung sind unterschiedliche rechtliche Kategorien. Der pauschale Hinweis „Keine Anlageberatung“ entscheidet nicht darüber, welche Regeln tatsächlich gelten.

https://youtu.be/_iaUYbom4mY?si=DyFIvv8ePRW4v7NW

Aufsicht ist kein Sicherheitsnetz für jeden Tipp

Die BaFin kann gegen unerlaubte Finanzgeschäfte vorgehen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen deren Einstellung und Abwicklung anordnen. Sie veröffentlicht zudem Warnungen zu verdächtigen oder unerlaubt tätigen Anbietern. Bei möglichen Straftaten sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Die Finanzaufsicht ist selbst keine Strafverfolgungsbehörde.

Für Anleger bleibt eine wichtige Schutzlücke: Nicht jeder Beitrag wird vor seiner Veröffentlichung geprüft. Eine fehlende BaFin-Warnung ist daher kein Gütesiegel. Ebenso wenig bedeutet die Zulassung eines beworbenen Finanzunternehmens, dass dessen Produkte zu Ihrer Situation passen oder Verluste ausgeschlossen sind. Ein beaufsichtigter Anbieter kann hochriskante Produkte vertreiben.

Prüfen Sie den konkreten Vertragspartner über die offiziellen Register der zuständigen Aufsicht. Vergleichen Sie Firmenname, Anschrift und Internetadresse sorgfältig. Ein Betrüger kann die Identität eines tatsächlich zugelassenen Unternehmens missbrauchen. Nutzen Sie deshalb selbst aufgerufene Behörden- und Unternehmensseiten und verlassen Sie sich nicht auf zugeschickte Zertifikate oder Links. Die BaFin dokumentiert ausdrücklich solche Fälle von Identitätsmissbrauch.

Wenn aus einem Finanzkanal eine Verkaufsmaschine wird

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn jeder Beitrag auf denselben Anbieter, dieselbe Handelsplattform oder dasselbe kostenpflichtige Programm hinausläuft. Fragen Sie sich: Werden Alternativen sachlich verglichen? Werden Kosten vollständig genannt? Sind Kritik und negative Unternehmensentwicklungen weiterhin Thema, wenn eine Werbepartnerschaft besteht? Eine Kooperation sollte die Fähigkeit zur kritischen Einordnung nicht ersetzen.

Auch die Sprache verdient Aufmerksamkeit. „Nur heute“, „letzte Chance“ oder „Sie müssen jetzt handeln“ erzeugen Entscheidungsdruck. Eine vernünftige Geldanlage braucht jedoch Zeit für Prüfung und Vergleich. Die ESMA warnt Finfluencer ausdrücklich davor, mit schnellen Reichtumsversprechen und künstlicher Dringlichkeit zu werben oder Risiken hinter Chancen verschwinden zu lassen.

Ein weiteres Warnsignal ist ein Umfeld, in dem Kritik als Illoyalität behandelt wird. Wenn sachliche Fragen mit Spott beantwortet werden, Verluste grundsätzlich als Kaufchance gelten und jede negative Nachricht angeblich eine Verschwörung darstellt, sollten Sie Abstand gewinnen. Eine Investmentthese muss an überprüfbaren Entwicklungen gemessen werden können. Andernfalls kann aus einer Anlageentscheidung eine emotional verteidigte Zugehörigkeit werden.

Betrug beginnt häufig mit aufgebautem Vertrauen

Nicht jeder schlechte Tipp ist Betrug. Ein Finfluencer kann sich irren, unzureichend recherchieren oder Risiken falsch einschätzen. Betrügerische Angebote gehen weiter: Sie täuschen beispielsweise Identitäten, Geschäftsmöglichkeiten oder Gewinne vor, um Geld zu erhalten. Für den Betroffenen ist die Unterscheidung wichtig – ebenso wichtig ist aber, frühzeitig auf Warnsignale zu reagieren.

Die BaFin warnt besonders vor Anlagebetrug über WhatsApp- und Telegram-Gruppen. Dort können vermeintliche Experten, angebliche Assistenten und begeisterte Gruppenmitglieder den Eindruck einer erfolgreichen Anlegergemeinschaft erzeugen. Die anschließende Empfehlung führt möglicherweise zu einer unbekannten Handelsplattform. Ein angezeigter Kontostand beweist dabei nicht, dass das Geld tatsächlich investiert wurde oder ausgezahlt werden kann.

Ein besonders deutliches Alarmsignal sind zusätzliche Zahlungen, die angeblich eine Auszahlung ermöglichen sollen: „Steuern“, „Freischaltgebühren“ oder „Sicherheitsleistungen“. Leisten Sie bei einem solchen Verdacht keine weiteren Zahlungen und lassen Sie die Forderung unabhängig prüfen. Vorsicht gilt auch gegenüber Personen, die anschließend gegen Vorkasse die Rückholung verlorener Gelder versprechen. Vor solchen zusätzlichen Gebührenforderungen warnt unter anderem das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit.

Ihr Prüfplan vor jeder Anlageentscheidung

Prüfen Sie zuerst den Absender. Ist seine Identität nachvollziehbar? Welche fachliche Erfahrung lässt sich tatsächlich überprüfen? Wie verdient er Geld? Suchen Sie auch nach älteren Empfehlungen und deren späterer Entwicklung. Eine faire Leistungsdarstellung umfasst erfolgreiche und erfolglose Einschätzungen. Einzelne Treffer und zufriedene Kommentare reichen dafür nicht aus.

Prüfen Sie anschließend Produkt und Anbieter unabhängig voneinander. Was erwerben Sie rechtlich: eine Aktie, einen Fondsanteil, einen Token oder lediglich eine Forderung? Welche laufenden Kosten und Ausstiegsgebühren entstehen? Wer verwahrt das Vermögen? Wie funktioniert ein Verkauf? Können Sie Ihren Einsatz vollständig verlieren? Wenn Sie diese Fragen nicht verständlich beantworten können, ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Prüfen Sie schließlich, ob die Anlage zu Ihrem eigenen Finanzplan passt. Geld für laufende Ausgaben, absehbare Verpflichtungen oder Ihre Notfallreserve sollte nicht aufgrund eines Videos in eine riskante Spekulation fließen. Als persönliche Schutzregel können Sie nach einer emotional überzeugenden Empfehlung mindestens einen Tag Abstand nehmen. Prüfen Sie danach bewusst eine kritische Gegenposition und stellen Sie sich die Frage: „Würde ich dieses Investment auch ohne den Finfluencer kaufen?“

Was Sie bei einem Verdacht tun sollten

Stoppen Sie bei einem Betrugsverdacht weitere Überweisungen und geben Sie keine zusätzlichen Zugangsdaten heraus. Sichern Sie Beiträge, Werbeaussagen, Chats, Verträge, Zahlungsbelege und Internetadressen. Bei Kryptotransaktionen gehören auch die verwendeten Wallet-Adressen und Transaktionskennungen dazu. Dokumentieren Sie möglichst Datum und Ablauf; Inhalte und Accounts können später verschwinden.

Informieren Sie unverzüglich Ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister und fragen Sie nach möglichen Sicherungs- oder Rückrufmaßnahmen. Bei Betrugsverdacht sollten Sie außerdem Strafanzeige erstatten. Hinweise auf unerlaubte Finanzgeschäfte können Sie der BaFin melden. Eine Rückholung des Geldes ist dadurch nicht garantiert, schnelles Handeln kann aber entscheidend sein.

Wenn es um mögliche Schadenersatzansprüche geht, sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Eine Beschwerde bei der Aufsicht ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Ob Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Aussagen, Vertragsbeziehungen, Pflichtverletzungen und Beweisen ab. Die BaFin stellt dafür Informationen zu Beschwerden und unerlaubt tätigen Unternehmen bereit.

Fazit: Ihr Vermögen braucht überprüfbare Argumente

Finfluencer können einen wertvollen Zugang zu Finanzwissen eröffnen. Gefährlich wird es, wenn Unterhaltung als Fachkompetenz erscheint, Werbung als unabhängige Empfehlung verstanden wird oder Vertrauen die eigene Prüfung ersetzt. Fachliche Inkompetenz kann finanziell ebenso schmerzhaft sein wie ein bewusst verschwiegener Interessenkonflikt.

Achten Sie deshalb besonders auf überprüfbare Quellen, offene Vergütungsstrukturen und eine ehrliche Darstellung möglicher Verluste. Wer Ihnen ein Produkt empfiehlt, sollte verständlich erklären können, warum es geeignet sein könnte, welche Nachteile es hat und unter welchen Bedingungen die Empfehlung scheitert. Ein Anbieter, der diese Fragen abwehrt, verdient Ihr Geld nicht allein wegen seiner Bekanntheit.

Nutzen Sie Finfluencer als Ausgangspunkt für Ihre Recherche. Übertragen Sie ihnen nicht ungeprüft die Verantwortung für Ihr Vermögen. Eine gute Erklärung macht Sie urteilsfähiger. Eine fragwürdige Verkaufsbotschaft macht Sie abhängig von der nächsten Empfehlung. Selbstbestimmung beginnt damit, diesen Unterschied zu erkennen.

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KI klaut Millionen!

(06.10.26) Eine vertraute Stimme am Telefon, eine glaubwürdig wirkende WhatsApp-Nachricht und ein angeblich dringender Auftrag: Mehr braucht es unter Umständen nicht, um selbst erfahrene Finanzprofis zu täuschen. Wie weitreichend die Folgen sein können, zeigt ein öffentlich gewordener Betrugsfall bei Fideuram, der italienischen Privatbank des Intesa-Sanpaolo-Konzerns. Nach einem Reuters-Bericht veranlasste der damalige Verwaltungsratschef Paolo Molesini nach gefälschten Nachrichten und einem Anruf mit nachgebildeter Stimme Überweisungen von insgesamt rund 95 Millionen Euro, überwiegend nach China und Hongkong.

Ein erheblicher Teil der Gelder konnte gesichert werden. Beim verbliebenen Schaden unterscheiden sich allerdings die veröffentlichten Angaben: Reuters berichtete am 25. September 2026 von rund 36 Millionen Euro, die weiterhin fehlten. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA nannte in einer ausführlicheren Darstellung unter Berufung auf Ermittlungsunterlagen 39,5 Millionen Euro. Die viel zitierte Zahl von 36 Millionen Euro sollte deshalb als berichteter Betrag verstanden werden, nicht als abschließend festgestellter Schaden.

Für Sie ist die wichtigste Erkenntnis unabhängig von dieser Differenz: Eine vertraut klingende Stimme ist kein ausreichender Identitätsnachweis mehr. Betrüger können künstliche Intelligenz einsetzen, um Vertrauen aufzubauen und Zahlungsentscheidungen zu beeinflussen. Damit bekommt eine alte Betrugsmasche eine neue Überzeugungskraft: Der vermeintliche Chef, Bankberater oder Angehörige klingt möglicherweise tatsächlich wie die Person, für die er sich ausgibt.

So funktionierte die Millionenfalle

Nach der von ANSA beschriebenen Rekonstruktion begann der Angriff am 23. Februar 2026 mit einer WhatsApp-Nachricht. Der Absender gab sich als Carlo Messina, Konzernchef von Intesa Sanpaolo, aus. Bemerkenswert: Die Nachricht kam dem Bericht zufolge von einer anderen als der Molesini bekannten Nummer. Die Täter lieferten dazu eine Geschichte über eine vertrauliche internationale Bankübernahme, die angeblich über Fideuram abgewickelt werden müsse.

Anschließend meldete sich ein vermeintlicher Anwalt. Seine Stimme soll mithilfe künstlicher Intelligenz nachgebildet worden sein. Hinzu kamen Unterlagen, eine angebliche Vollmacht und eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Nach dem ANSA-Bericht wurde außerdem ein Verantwortlicher im Zahlungsbereich mit einer vorgetäuschten Nachricht der Geschäftsleitung auf dringende, vertrauliche Überweisungen vorbereitet. Die Täuschung bestand damit aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen.

Daraus lässt sich ein entscheidender Schwachpunkt ableiten: Mehrere scheinbare Bestätigungen können aus derselben betrügerischen Quelle stammen. Wenn Nachricht, Telefonat und Dokumente von den Tätern kontrolliert werden, entsteht nur der Eindruck einer unabhängigen Prüfung. Ein zweiter Kontakt ist erst dann eine zusätzliche Absicherung, wenn Sie ihn selbst über einen bereits bekannten, unabhängigen Weg herstellen.

Was KI an der Betrugsmasche verändert

Das technische Verfahren hinter einer nachgebildeten Stimme wird häufig als „Voice Cloning“ bezeichnet. Vereinfacht gesagt erzeugt ein System anhand vorhandener Sprachaufnahmen neue Aussagen, die wie die Stimme einer bestimmten Person klingen. Als Ausgangsmaterial können beispielsweise öffentlich zugängliche Interviews, Videos oder andere Audioaufnahmen dienen. Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit, kurz BACS, beschreibt ausdrücklich solche Angriffe mit geklonten Stimmen von Führungspersonen.

Die eigentliche Manipulation bleibt jedoch menschlich: Autorität, Angst, Hilfsbereitschaft und Zeitdruck sollen eine sorgfältige Prüfung verdrängen. „Der Chef braucht das sofort“, „Ihr Geld ist in Gefahr“ oder „Ihr Kind benötigt dringend Hilfe“ sind unterschiedliche Geschichten mit demselben Ziel. Sie sollen handeln, bevor Sie den Auftrag unabhängig überprüft haben.

Wichtig ist eine nüchterne Einordnung: Nicht jeder verdächtige Anruf verwendet KI. Das BACS weist darauf hin, dass sich bei Schockanrufen nicht immer feststellen lässt, ob tatsächlich eine geklonte Stimme eingesetzt wurde oder Betroffene unter Stress glaubten, einen Angehörigen zu erkennen. Für Ihre Schutzmaßnahmen macht das wenig Unterschied: Prüfen Sie die Identität und die Zahlungsforderung – unabhängig davon, wie überzeugend die Stimme klingt.

Warum Erfahrung allein nicht schützt

Wer beruflich mit Geld arbeitet, ist nicht automatisch gegen Täuschung geschützt. Gerade eine glaubwürdige Geschichte aus dem eigenen Arbeitsumfeld kann Skepsis reduzieren. Eine internationale Transaktion wirkt für einen Bankmanager plausibler als für einen Außenstehenden. Ein Unternehmer kennt dringende Lieferantenzahlungen. Eltern reagieren besonders sensibel auf eine angebliche Notlage ihrer Kinder.

Betrüger können öffentlich zugängliche Informationen nutzen, um solche Geschichten anzupassen. Namen, Funktionen, Geschäftsbeziehungen und Zuständigkeiten lassen sich teilweise auf Unternehmensseiten oder in sozialen Medien finden. Das BACS warnt, dass dadurch die Schlüsselpersonen eines Zahlungsprozesses identifizierbar werden und Täter passende Angriffsszenarien entwickeln können.

Ihre wirksamste Gegenmaßnahme ist deshalb ein festes Verfahren, das auch bei vertrauten Personen gilt. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Zahlungswünschen nicht nur: „Klingt das glaubwürdig?“ Fragen Sie: „Wie bestätige ich unabhängig, wer diesen Auftrag erteilt hat?“ Ein solcher Ablauf schützt besser als das Vertrauen darauf, im entscheidenden Moment jede Fälschung erkennen zu können.

Die wichtigste Schutzregel: selbst zurückrufen

Beenden Sie bei einer ungewöhnlichen Geldforderung das Gespräch und rufen Sie die betreffende Person über eine bereits bekannte Nummer an. Verwenden Sie Ihren gespeicherten Kontakt oder eine unabhängig recherchierte offizielle Telefonnummer. Nutzen Sie keine neue Nummer, die Ihnen erst in der verdächtigen Nachricht mitgeteilt wurde. Auch die direkte Antwort im selben Chat schafft keine unabhängige Bestätigung.

Bei einem angeblichen Bankmitarbeiter können Sie beispielsweise sagen: „Ich prüfe das über die offizielle Banknummer und melde mich dort.“ Anschließend kontaktieren Sie Ihre Bank über die Telefonnummer auf Ihrer Bankkarte, über deren selbst aufgerufene Internetseite oder über das Ihnen bekannte sichere Postfach. Das BSI warnt ausdrücklich davor, zweifelhaften Geld- oder Datenforderungen aufgrund einer angezeigten Telefonnummer oder Absenderadresse zu vertrauen.

Das BACS empfiehlt bei ungewöhnlichen Aufträgen eine telefonische oder persönliche Rücksprache und ausdrücklich keine bloße Antwort auf die erhaltene E-Mail. Für Familien und Unternehmen lässt sich daraus dieselbe Regel ableiten: Eine dringende Geldforderung wird erst nach einer unabhängigen Bestätigung ausgeführt. Ist die Person nicht erreichbar, bleibt die Zahlung ausgesetzt.

So schützen Sie Ihre Familie

Besprechen Sie die Betrugsmaschen mit Angehörigen, bevor eine vermeintliche Notlage eintritt. Vereinbaren Sie einen einfachen Ablauf: auflegen, über die bekannte Nummer zurückrufen und bei Nichterreichbarkeit eine weitere vertraute Person kontaktieren. Das gilt auch dann, wenn eine Nachricht persönliche Angaben enthält oder der Anrufer wie ein Familienmitglied klingt.

Als zusätzliche Hürde können Sie ein Familienkennwort vereinbaren. Wählen Sie dafür keine öffentlich bekannten Informationen wie Geburtstag, Wohnort oder Haustiername. Das Kennwort sollte nicht in einer frei zugänglichen Nachricht stehen. Es ergänzt den Rückruf, ersetzt ihn aber nicht: Auch ein Kennwort kann bekannt werden oder weitergegeben werden.

Formulieren Sie außerdem eine klare Familienregel: Niemand muss wegen eines überraschenden Anrufs sofort Geld überweisen, Bargeld übergeben oder Wertsachen herausgeben. Besonders Kinder und ältere Angehörige sollten wissen, dass sie ein Gespräch jederzeit beenden dürfen. Die wichtigste Vorbereitung ist ein Satz, den jeder im Ernstfall abrufen kann: „Ich helfe Ihnen – aber zuerst prüfe ich, mit wem ich spreche.“

Schutz für Unternehmer und Verantwortliche

In Unternehmen sollte eine Nachricht der Geschäftsleitung allein keine außergewöhnliche Zahlung auslösen können. Legen Sie verbindlich fest, wie neue Empfänger, geänderte Bankverbindungen und ungewöhnlich hohe Beträge geprüft werden. Eine vermeintlich vertrauliche Anweisung sollte diese Regeln nicht außer Kraft setzen. Gerade Geheimhaltung kann dazu dienen, Rückfragen zu verhindern.

Ein wirksames Vier-Augen-Prinzip verlangt mehr als zwei Unterschriften. Die zweite Person muss Empfänger, Betrag, Zweck und Freigabe eigenständig prüfen. Wenn beide Verantwortlichen lediglich dieselbe gefälschte Nachricht lesen, bleibt die zentrale Täuschung bestehen. Bankverbindungsänderungen sollten beispielsweise über einen bereits vorhandenen Kontakt beim Geschäftspartner bestätigt werden.

Ergänzend können Sie angemessene Überweisungslimits, Benachrichtigungen über größere Zahlungen und getrennte Zuständigkeiten für Empfängeranlage und Zahlungsfreigabe einrichten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrer Bank und Ihrem Zahlungsverkehrssystem ab. Entscheidend ist die Verbindung aus technischen Hürden und klaren Abläufen. Das BACS empfiehlt ausdrücklich, Zahlungsprozesse verbindlich zu regeln und insbesondere neue Mitarbeiter für CEO-Betrug zu sensibilisieren.

Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kombination aus Dringlichkeit und Geheimhaltung. „Niemand darf davon wissen“, „der übliche Freigabeweg dauert zu lange“ oder „Sie müssen sofort handeln“ sind Gründe für eine zusätzliche Prüfung. Ein seriöser Auftrag muss auch dann überprüfbar sein, wenn die Angelegenheit zeitkritisch ist.

Weitere Warnsignale sind eine neue Telefonnummer, eine plötzlich geänderte Kontoverbindung oder ein Empfänger, der nicht zum bekannten Geschäft passt. Eine Auslandszahlung ist für sich genommen kein Betrugsbeweis. Verdächtig wird sie durch Widersprüche: Warum soll eine vertraute Person auf ein unbekanntes Konto zahlen lassen? Weshalb fehlen übliche Unterlagen? Warum soll die Rücksprache mit dem bekannten Ansprechpartner unterbleiben?

Geben Sie außerdem keine Passwörter, PINs oder Freigabecodes aufgrund eines überraschenden Anrufs weiter. Installieren Sie keine Fernwartungssoftware, um angebliche Bankprobleme beheben zu lassen. Das BACS warnt vor Anrufern, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben und über Fernzugriff die Kontrolle über den Computer erlangen wollen.

Wenn Sie bereits überwiesen haben

Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister. Benennen Sie ausdrücklich den Betrugsverdacht und halten Sie Betrag, Zeitpunkt, Empfängerkonto und Zahlungsbeleg bereit. Fragen Sie, ob die Zahlung noch gestoppt oder ein Rückruf veranlasst werden kann. Eine Rückholung ist nicht garantiert; schnelles Handeln kann jedoch die Chancen verbessern. Das BACS empfiehlt deshalb die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Bank.

Sichern Sie anschließend Chats, Telefonnummern, E-Mails, Dokumente und Zahlungsdaten. Halten Sie den Ablauf schriftlich fest und erstatten Sie Strafanzeige. Wenn Sie Zugangsdaten weitergegeben oder Fernzugriff erlaubt haben, informieren Sie die Bank zusätzlich über diesen Umstand. Lassen Sie betroffene Zugänge sperren und prüfen Sie das Gerät, bevor Sie darüber erneut sensible Geschäfte erledigen.

Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, nur weil jemand eine angebliche Freischaltung oder Rückholung des Geldes verspricht. Nach einem Betrug können weitere Täter ansetzen und sich als Helfer ausgeben. Prüfen Sie solche Angebote unabhängig. Die Aufarbeitung sollte über Ihre Bank, die Polizei und bei Bedarf qualifizierte rechtliche oder technische Unterstützung erfolgen.

Mein Fazit: Vertrauen braucht einen Prüfweg

Der Fall Fideuram zeigt, welche Folgen eine überzeugend inszenierte Identitätstäuschung haben kann. Die öffentlich berichteten Abläufe verbinden bekannte Autoritäten, eine plausible Geschichte, gefälschte Unterlagen und eine nachgebildete Stimme. Daraus folgt keine abschließende Bewertung aller internen Kontrollen der Bank. Es folgt aber eine klare praktische Lehre: Eine glaubwürdig wirkende Kommunikation darf eine unabhängige Zahlungsprüfung nicht ersetzen.

Für Ihren Alltag genügt zunächst eine feste Regel: Keine ungewöhnliche Zahlung ohne Rückruf über einen bekannten Kontakt. Ergänzen Sie diese Regel um klare Familienabsprachen, passende Kontolimits und bei geschäftlichen Zahlungen um eine tatsächlich unabhängige zweite Prüfung. Damit müssen Sie nicht erst feststellen, ob KI eingesetzt wurde.

Ihr Vermögensschutz beginnt in diesem Fall vor der Überweisung. Lassen Sie sich Zeit nehmen, statt unter Druck Geld freizugeben. Prüfen Sie die Identität, den Empfänger und den Zweck. Auch eine Stimme, die Sie seit Jahren kennen, sollte bei einer überraschenden Geldforderung diesen Prüfweg bestehen.

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Code Red für Deutschland!

(03.10.26) Deutschland braucht bei künstlicher Intelligenz einen wirtschaftspolitischen Alarmzustand. „Code Red“ ist dabei eine Bewertung der Dringlichkeit, keine belegte Alarmmeldung der Bundesregierung. Denn die entscheidende Frage lautet längst, wie viel Wertschöpfung, Wissen und wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit Deutschland im KI-Zeitalter selbst sichern kann.

Stellen Sie sich vor, die Bundesregierung würde ein verbindliches Arbeitsprogramm aufsetzen: Unternehmer, Forscher, Industrievertreter und Infrastrukturbetreiber vereinbaren konkrete Projekte, Verantwortlichkeiten und Fristen. Nach drei Monaten wird öffentlich geprüft, welche Hindernisse beseitigt wurden. Nach einem Jahr zählen produktive Anwendungen, verfügbare Rechenleistung und erfolgreiche Investitionen. Ein solcher Ablauf wäre ein sinnvoller Maßstab für politische Entschlossenheit.

Das ist ein Vorschlag, kein Bericht über einen solchen Beschluss. Tatsächlich beschäftigt sich die Bundesregierung bereits mit dem Thema: Am 16. September 2026 beriet der Strategiekreis für Technologie und Innovation im Kanzleramt über nationale KI-Ökosysteme, industrielle Anwendungen und Robotik. Die berechtigte Kritik muss deshalb bei der Umsetzung ansetzen: Wie schnell erreichen politische Vorhaben die wirtschaftliche Praxis?

Warum KI eine Wohlstandsfrage ist

Künstliche Intelligenz kann verändern, wie Unternehmen entwickeln, produzieren, verkaufen und ihre Kunden betreuen. Sie unterstützt beispielsweise die Auswertung technischer Dokumente, die Erkennung von Produktionsfehlern, die Planung von Lieferketten und die Softwareentwicklung. Wirtschaftlicher Nutzen entsteht, wenn solche Anwendungen zuverlässig funktionieren und tatsächlich Zeit, Material oder Kosten einsparen.

Für Deutschland ist das besonders relevant. Ein Industriestandort muss hohe Kosten durch Qualität, Spezialisierung und Produktivität rechtfertigen können. Wenn Wettbewerber schneller entwickeln, Maschinen effizienter betreiben und Kunden günstiger bedienen, geraten Unternehmen unter Druck. KI kann diesen Wettbewerb verschärfen – und zugleich helfen, die eigene Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Daran hängen Arbeitsplätze, Unternehmensgewinne und Steuereinnahmen. Bleibt die heimische Wertschöpfung hinter ihren Möglichkeiten zurück, wird auch die Finanzierung öffentlicher Leistungen schwieriger. Das ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang, keine sichere Prognose eines bevorstehenden Zusammenbruchs. Gerade deshalb sollte Deutschland die Chancen systematisch erschließen, bevor aus vermeidbaren Rückständen dauerhafte Nachteile werden.

Washington setzt auf Tempo – mit offenen Sicherheitsfragen

In den USA ist KI sichtbar auf höchster politischer Ebene angekommen. Am 29. September 2026 traf Präsident Donald Trump führende Technologievertreter im Weißen Haus. Dabei wurde ein freiwilliges Abkommen zu Sicherheitsstandards für besonders leistungsfähige KI vorgestellt, das „White House Accord on Superintelligence“. Beteiligt waren unter anderem Vertreter von OpenAI, Anthropic, Google, Meta, xAI und Nvidia.

Das Abkommen sieht interne Kontrollen sowie interne und externe Überprüfungen vor. Die Verpflichtungen sind freiwillig; sie wurden nicht in verbindliches Recht überführt. Auch ist offen, wie viel zusätzlichen Schutz sie gegenüber bereits bestehenden Unternehmenspraktiken schaffen. Eine politische Inszenierung mit prominenten Konzernchefs beweist weder die Sicherheit der Technologie noch die Wirksamkeit der Kontrolle.

Dennoch lässt sich eine Lehre ziehen: Technologische Entwicklung, Infrastruktur und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit brauchen Aufmerksamkeit auf Regierungsebene. Deutschland sollte daraus einen eigenen Kurs entwickeln. Dieser muss Investitionen ermöglichen, klare Verantwortlichkeiten schaffen und Risiken ernst nehmen. Geschwindigkeit und verlässliche Kontrolle können sich gegenseitig stärken.

Deutschland hat Chancen – die Nutzung bleibt ungleich

Deutschland besitzt industrielle Erfahrung, spezialisierte Unternehmen und anwendungsnahes Wissen. Daraus können KI-Lösungen entstehen, die konkrete Probleme lösen: bessere Qualitätsprüfung im Maschinenbau, vorausschauende Wartung, effizientere Logistik oder schnellere technische Planung. Auch Bundeskanzler Merz hat die Bedeutung eines souveränen Zugangs zu Chips, Cloud-Technologien, Modellen und Daten hervorgehoben.

Die Nutzung unterscheidet sich allerdings deutlich nach Unternehmensgröße. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verwendeten 2025 insgesamt 26 Prozent der Unternehmen im erfassten Berichtskreis KI. Bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten waren es 23 Prozent, bei den mittleren 36 Prozent und bei den großen 57 Prozent. Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sind in diesen Größenklassen nicht enthalten.

Diese Zahlen messen die Verbreitung, nicht den wirtschaftlichen Erfolg. Ein Unternehmen kann KI einsetzen, ohne damit nennenswert produktiver zu werden. Umgekehrt kann eine kleine, gezielte Anwendung erheblichen Nutzen schaffen. Entscheidend ist deshalb, wie breit erfolgreiche Lösungen in den Arbeitsalltag gelangen – gerade bei Betrieben, die keine eigene Entwicklungsabteilung finanzieren können.

Ohne Infrastruktur bleibt KI ein Versprechen

KI benötigt eine funktionierende technische Grundlage. Dazu gehören Chips, Rechenleistung, Cloud-Dienste, Datenverbindungen und eine verlässliche Stromversorgung. Für Unternehmen zählt außerdem, ob diese Leistungen zu kalkulierbaren Bedingungen verfügbar sind. Ein ambitioniertes Modell hilft wenig, wenn sein Betrieb zu teuer ist oder die notwendige Infrastruktur nicht rechtzeitig bereitsteht.

Ebenso wichtig sind die eigenen Daten. Viele Betriebe müssen zunächst Dokumente ordnen, Maschineninformationen zugänglich machen und Schnittstellen zwischen bestehenden Systemen schaffen. Wer ungeprüfte oder widersprüchliche Daten verarbeitet, kann auch mit leistungsfähiger KI schlechte Ergebnisse erhalten. Die Vorbereitung ist weniger spektakulär als eine Produktpräsentation, entscheidet aber häufig über den Nutzen.

Digitale Souveränität bedeutet dabei, Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. Unternehmen sollten wissen, wer auf ihre Daten zugreifen kann, welche Abhängigkeiten entstehen und wie ein Anbieterwechsel möglich wäre. Internationale Technologie kann wertvoll sein. Problematisch wird eine Abhängigkeit, wenn Geschäftsprozesse kaum noch ohne einen einzelnen Anbieter funktionieren.

Was die Bundesregierung konkret ändern sollte

Ein sinnvoller Reformkurs müsste Infrastrukturprojekte schneller und verlässlicher ermöglichen. Unternehmen benötigen planbare Verfahren für Rechenzentren, Netzanschlüsse und den Ausbau digitaler Infrastruktur. Der Fortschritt sollte anhand konkreter Ergebnisse überprüft werden: verfügbare Kapazitäten, Anschlusszeiten und tatsächlich produktiv genutzte Anlagen.

Der Staat kann außerdem als anspruchsvoller Auftraggeber wirken. Verwaltungsanwendungen für Dokumentensuche, Vorgangsbearbeitung oder Bürgerinformationen bieten mögliche Einsatzfelder. Solche Projekte benötigen klare Zuständigkeiten, Schutz vertraulicher Daten und überprüfbare Qualität. Öffentliche Beschaffung sollte jungen Unternehmen eine realistische Chance geben, wenn sie geeignete Lösungen liefern können.

Schließlich braucht Deutschland bessere Bedingungen für Wachstum. Dazu gehören Kapital für die Expansion, die Umsetzung von Forschung in Produkte und ein zugänglicher Markt für neue Anbieter. Förderprogramme sollten danach beurteilt werden, ob wirtschaftlich tragfähige Anwendungen entstehen. Die Zahl der geförderten Projekte allein ist ein schwacher Erfolgsmaßstab.

Was der Mittelstand jetzt selbst tun kann

Unternehmer müssen nicht auf eine vollständig ausgearbeitete nationale Strategie warten. Beginnen Sie mit einer häufig wiederkehrenden, klar begrenzten Aufgabe: technische Informationen suchen, Angebotsentwürfe vorbereiten oder Dokumente vorsortieren. Wählen Sie zunächst einen Bereich, in dem Ergebnisse gut kontrolliert und Fehler rechtzeitig korrigiert werden können.

Erfassen Sie vor dem Test den heutigen Aufwand. Wie lange dauert die Aufgabe? Welche Fehler treten auf? Wie viel Nacharbeit ist nötig? Danach prüfen Sie die KI-Anwendung unter vergleichbaren Bedingungen. Eine Zeitersparnis zählt erst, wenn Kontrolle, Korrekturen und zusätzliche Kosten berücksichtigt wurden. Legen Sie außerdem fest, wer Ergebnisse freigibt und welche Daten verarbeitet werden dürfen.

Ein überschaubarer Pilot über mehrere Wochen kann mehr Erkenntnis bringen als ein umfassendes Konzept ohne Praxistest. Bei belegtem Nutzen folgt der Ausbau. Bei schlechten Ergebnissen müssen Daten, Arbeitsablauf oder Werkzeug geändert werden. KI-Einsatz braucht einen wirtschaftlichen Maßstab: bessere Leistung nach Berücksichtigung sämtlicher Aufwendungen.

Was Beschäftigte aus dem Wandel lernen sollten

Die pauschale Behauptung, KI werde sämtliche Arbeitsplätze ersetzen, führt in die Irre. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO kommt in ihrer Untersuchung von 2025 zu dem Ergebnis, dass weltweit etwa jeder vierte Beschäftigte in einem Beruf mit einer gewissen Betroffenheit durch generative KI arbeitet. Als wahrscheinlichste Folge beschreibt sie die Veränderung von Tätigkeiten. Diese Einschätzung ist keine konkrete Prognose für Deutschland.

Für Beschäftigte lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die eigene Arbeit. Welche Aufgaben lassen sich unterstützen? Wo braucht es Erfahrung, Urteilskraft, Kundenverständnis oder Verantwortung? Lernen Sie, geeignete Werkzeuge zu bedienen und ihre Ergebnisse fachlich zu prüfen. Die Kombination aus Berufswissen und sicherem KI-Einsatz kann wertvoller sein als die reine Bedienung eines Chatbots.

Auch Arbeitgeber müssen Weiterbildung ermöglichen. Wer neue Systeme einführt, ohne Mitarbeiter einzubeziehen, riskiert Fehler, Widerstand und unkontrollierte Nutzung. Klare Regeln und praktische Schulungen helfen, aus technischer Ausstattung einen tatsächlichen Leistungsgewinn zu machen. Der Wandel verlangt dabei auch einen offenen Umgang mit Tätigkeiten, die künftig weniger nachgefragt werden.

Was Anleger beachten sollten

Für Anleger entstehen Chancen entlang verschiedener Teile der KI-Wertschöpfung: Halbleiter, Infrastruktur, Software, Automatisierung und industrielle Anwendungen. Entscheidend bleibt, wer wirtschaftlich vom Einsatz profitiert. Ein Unternehmen kann KI erfolgreich nutzen, ohne sie selbst zu verkaufen. Ein Anbieter kann dagegen wachsen und trotzdem kaum Gewinne erzielen.

Prüfen Sie deshalb Geschäftsmodell, Kundenbindung, Wettbewerb und Finanzierungsbedarf. Werden aus Pilotprojekten wiederkehrende Aufträge? Wie hoch sind die Kosten für Rechenleistung und Entwicklung? Kann das Unternehmen seine Leistungen mit ausreichender Marge verkaufen? Solche Fragen helfen, wirtschaftliche Substanz von einer attraktiven Erzählung zu unterscheiden.

Auch eine erfolgreiche Technologie schützt nicht vor einem überhöhten Kaufpreis. Hohe Erwartungen können bereits in der Bewertung stecken. Wer mehrere KI-Anlagen hält, sollte außerdem Überschneidungen prüfen: Verschiedene Fondsnamen können dieselben großen Technologiekonzerne enthalten. Eine nachvollziehbare Bewertung und echte Risikostreuung bleiben unverzichtbar.

Mein Fazit: Deutschland braucht messbare Umsetzung

„Code Red für Deutschland!“ beschreibt für mich die Dringlichkeit, KI als Standortaufgabe zu behandeln. Es gibt bereits politische Initiativen und Beratungen. Jetzt muss sich zeigen, ob daraus bessere Infrastruktur, schnellere Verfahren und breit nutzbare Anwendungen entstehen. Ankündigungen verdienen erst dann Vertrauen, wenn ihre Ergebnisse überprüfbar werden.

Deutschland hat bei industrieller KI Chancen. Fachwissen, Fertigungserfahrung und spezialisierte Lösungen können Wettbewerbsvorteile schaffen. Voraussetzung ist, dass Unternehmen diese Stärken mit Daten, Technologie, Kapital und qualifizierten Mitarbeitern verbinden können. Sich auf vergangenen Erfolgen auszuruhen, wäre ebenso falsch wie den Standort vorschnell abzuschreiben.

Meine Empfehlung: Warten Sie weder als Unternehmer noch als Beschäftigter oder Anleger auf ein politisches Startsignal. Bauen Sie Wissen auf, prüfen Sie konkrete Anwendungen und verlangen Sie belegbare Ergebnisse. Die Politik muss dafür bessere Bedingungen schaffen. Den wirtschaftlichen Fortschritt entscheidet am Ende die Umsetzung.

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Operation Herakles: Schlag gegen Betrug!

(02.10.26) Ein Anruf von einem angeblichen Anlageberater, eine professionell gestaltete Handelsplattform und das Versprechen hoher Gewinne: So beginnt für viele Menschen ein kostspieliger Betrug. Die Täter treten oft überzeugend auf und drängen ihre Opfer, möglichst schnell Geld einzuzahlen. Mit der „Operation Herakles“ gehen deutsche und österreichische Behörden gegen die Infrastruktur hinter solchen Geschäften vor.

Allein in den vergangenen drei Monaten wurden nach Angaben der BaFin 9.304 deutsche Rufnummern identifiziert und abgeschaltet. Seit Beginn der Operation sind es insgesamt 13.888 Nummern: 13.397 deutsche und 491 österreichische. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden sie für Betrugsstraftaten genutzt, insbesondere für sogenannten Cyber-Trading-Fraud. Damit ist Anlagebetrug gemeint, bei dem Täter über das Internet und telefonisch vermeintliche Handelsmöglichkeiten anbieten.

Die Täter benötigen dafür mehr als eine überzeugende Geschichte. Telefonnummern dienen dazu, Interessenten anzusprechen und nach einer ersten Einzahlung weiter unter Druck zu setzen. Internetseiten vermitteln den Anschein einer echten Handelsplattform. Häufig sehen Opfer dort scheinbare Kontostände und Gewinne, obwohl unklar ist, ob überhaupt eine tatsächliche Anlage stattgefunden hat. Das Ziel der Operation ist deshalb, wichtige Teile dieser Infrastruktur systematisch zu schwächen.

Behörden setzen an der Infrastruktur an

An der Operation sind das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das Bundeskriminalamt, die BaFin und die Bundesnetzagentur beteiligt. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundeskriminalamt. Die BaFin untersucht in eigener Zuständigkeit unerlaubte Finanzgeschäfte und lieferte Erkenntnisse, die zur Identifizierung zahlreicher verdächtiger Rufnummern beitrugen.

Die Bundesnetzagentur hat zudem Maßnahmen gegenüber verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen ergriffen. Diese sollten missbräuchlich genutzte Nummern abschalten und ihre Verfahren zur Registrierung von Rufnummern anpassen. Auch Vertriebspartner und Händler, über die Nummern vergeben werden, sollen stärker kontrolliert werden. So wollen die Behörden verhindern, dass Betrüger abgeschaltete Nummern einfach durch neue ersetzen.

Die aktuelle Aktion knüpft an frühere Eingriffe an. Im Juni und Oktober 2025 wurden mehr als 2.200 mutmaßlich für Cyberbetrug genutzte Domains vom Netz genommen – also Internetadressen, unter denen betrügerische Seiten erreichbar waren. Im Dezember folgte die Abschaltung von rund 3.500 mutmaßlich genutzten Rufnummern. Der gemeinsame Ansatz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörden soll solche Strukturen künftig schneller erkennbar machen.

Was Anleger selbst prüfen sollten

Für Verbraucher ist die wichtigste Lehre: Eine deutsche Telefonnummer und eine gut gestaltete Website sind kein Beleg für einen seriösen Anbieter. Prüfen Sie vor einer Überweisung, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob es für seine Tätigkeit eine erforderliche Erlaubnis besitzt. Die BaFin veröffentlicht dazu Unternehmensdaten und Warnmeldungen. Auch ein unabhängiger Blick auf das Angebot kann helfen, unrealistische Renditeversprechen zu erkennen.

Besonders vorsichtig sollten Sie werden, wenn ein angeblicher Berater auf eine sofortige Einzahlung drängt oder weitere Zahlungen verlangt, damit ein vermeintlicher Gewinn ausgezahlt wird. Geben Sie keine Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot weiter. Auch Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten gehören nicht an unbekannte Anbieter. Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte umgehend seine Bank kontaktieren und Strafanzeige erstatten. Diese Schritte empfiehlt auch die BaFin.

Operation Herakles zeigt, dass Cyber-Anlagebetrug längst kein Randphänomen mehr ist. Die Behörden sprechen von einem Deliktsbereich mit industriellem Ausmaß. Abgeschaltete Nummern und Internetseiten erschweren den Tätern ihre Arbeit, doch neue Kontaktwege können entstehen. Deshalb müssen behördliche Ermittlungen, sorgfältige Anbieterprüfung und der Schutz der eigenen Konten zusammenwirken.

Mein Fazit: Sicherheit nutzen und in Cybersecurity investieren!

Nutzen Sie Online-Sicherheits-Tools und investieren Sie in Cybersecurity-Aktien! Ein Passwortmanager, aktuelle Software und die Zwei-Faktor-Authentifizierung – eine zusätzliche Bestätigung beim Anmelden – verbessern den Schutz Ihrer Konten. Gegen falsche Anlageversprechen hilft vor allem, Anbieter und Erlaubnis vor jeder Einzahlung zu prüfen. Für Anleger ist Cybersicherheit zugleich ein langfristiges Investmentthema. Wer dafür einzelne Aktien auswählt, sollte neben den Wachstumsaussichten stets die Bewertung und die Risiken des jeweiligen Unternehmens beachten. Cybersecurity-ETFs bieten hier attraktive Möglichkeiten.

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Cybercrime: 915 Fälle pro Tag!

(28.09.26) 333.922 Cybercrime-Fälle mit Deutschlandbezug registrierte die Polizei im Jahr 2025. Das sind rechnerisch rund 915 Fälle pro Tag. Erfasst wurden Straftaten wie das Ausspähen von Daten oder Angriffe auf IT-Systeme. Gegenüber 2024 stieg die Gesamtzahl nur leicht um 0,2 Prozent – die Belastung bleibt damit auf hohem Niveau.

126.034 Fälle ordnete das Bundeskriminalamt (BKA) einem Tatort in Deutschland zu. In weiteren 207.888 Fällen lag der Tatort im Ausland oder war unbekannt; der Schaden oder Taterfolg trat in Deutschland ein. Das erschwert häufig die Ermittlung und Strafverfolgung. Ein unbekannter Tatort bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Täter im Ausland sitzen.

Diese Zahlen zeigen nur das polizeilich bekannte Hellfeld. Nicht jeder Betrug und nicht jeder Angriff wird erkannt oder angezeigt. Die tatsächliche Belastung dürfte deshalb höher sein. Für 2026 rechne ich mit einem weiteren deutlichen Anstieg: Künstliche Intelligenz erleichtert es Tätern, täuschend echte Nachrichten, Stimmen und Bilder zu erstellen und Betrugsversuche in großer Zahl zu verbreiten. Ob sich das auch in den polizeilich erfassten Fällen niederschlägt, werden erst die Zahlen für 2026 zeigen.

Für Sie persönlich ist entscheidend: Hinter einer Statistik können ein übernommenes E-Mail-Konto, gestohlene Zugangsdaten oder verlorene Familienfotos stehen.

Ransomware: Daten als Druckmittel

Eine besonders folgenreiche Angriffsform ist Ransomware. Dabei sperren Kriminelle den Zugriff auf einen Computer oder verschlüsseln Dateien und verlangen Geld für deren Freigabe. 2025 wurden in Deutschland 1.041 solcher Angriffe angezeigt – rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Die erfassten Opfer waren überwiegend Unternehmen und Einrichtungen; etwa 90 Prozent der Angriffe richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen.

Häufig kopieren die Täter Daten, bevor sie diese verschlüsseln. Danach drohen sie zusätzlich mit einer Veröffentlichung. Das BKA ordnete rund 76 Prozent der erfassten Angriffe dieser doppelten Erpressung zu. Eine Datensicherung kann verschlüsselte Dateien wiederherstellen – bereits gestohlene Informationen holt sie jedoch nicht zurück.

Nur sieben Prozent der Geschädigten zahlten nach den vorliegenden Angaben Lösegeld, gegenüber neun Prozent im Vorjahr. Wo eine Zahlung bekannt war, lag sie im Durchschnitt bei rund 456.335 US-Dollar. Dieser Betrag ist kein Durchschnitt über alle 1.041 Angriffe, sondern bezieht sich auf die erfassten Zahlungen. Lösegeld zu zahlen ist zudem keine verlässliche Garantie, dass Täter Dateien freigeben oder kopierte Daten löschen.

Was Sie privat sofort tun können

Schützen Sie zuerst Ihr E-Mail-Konto. Wer dort Zugriff erhält, kann oft auch Passwörter anderer Dienste zurücksetzen. Verwenden Sie für jedes wichtige Konto ein eigenes, langes Passwort; ein Passwortmanager hilft Ihnen dabei. Aktivieren Sie zusätzlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung, vor allem für E-Mail, Banking, Cloud-Speicher und Konten bei Kryptobörsen. Dann reicht ein gestohlenes Passwort allein nicht aus.

Sichern Sie persönliche Dateien regelmäßig auf einem zusätzlichen Datenträger oder in einem geeigneten Cloud-Speicher. Besonders wichtige Dokumente und Fotos sollten nicht nur auf einem einzigen Gerät liegen. Prüfen Sie gelegentlich, ob Sie die Sicherung tatsächlich öffnen und Dateien daraus zurückholen können. Halten Sie außerdem Betriebssystem, Browser und Apps aktuell: Updates schließen häufig bekannte Sicherheitslücken. Das BSI empfiehlt regelmäßige Datensicherungen und die Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle.

Seien Sie misstrauisch, wenn eine Nachricht Sie unter Zeitdruck setzt: „Konto gesperrt“, „Paket kann nicht zugestellt werden“ oder „sofortige Verifizierung erforderlich“. Öffnen Sie den betreffenden Dienst lieber selbst über Ihre gespeicherte App oder eine bekannte Webadresse. Falls Sie bereits Zugangsdaten eingegeben haben, ändern Sie das Passwort umgehend über den echten Dienst, prüfen Sie angemeldete Geräte und kontaktieren Sie bei Finanzkonten sofort den Anbieter.

Mein Fazit: Datenschutz ist Kapitalschutz!

Die BKA-Zahlen betreffen nicht nur IT-Abteilungen. Auch Ihr E-Mail-Postfach, Ihre Fotos und Ihre Finanzkonten sind schützenswerte Ziele. Beginnen Sie mit drei Dingen: Schalten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihr E-Mail-Konto ein, verwenden Sie einzigartige Passwörter und testen Sie eine Sicherung Ihrer wichtigsten Dateien.

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Berlin-Leak: Schützen Sie Ihre Daten!

(27.09.26) Der Cyberangriff auf Teile der Berliner Verwaltung war weit mehr als eine technische Störung. Nach Angaben der Senatskanzlei floss der wesentliche Teil der Daten zwischen dem 7. und 12. August 2026 ab. Am 14. August wurden die betroffenen Senatsverwaltungen vorsorglich vom Netz getrennt. Die Angreifer veröffentlichten kopierte Daten am 4. September im Darknet. Berlin prüft weiterhin, welche Informationen im Einzelnen betroffen sind.

Die Ransomware-Gruppe Rhysida behauptet, rund 5,8 Terabyte erbeutet zu haben; Berichte nennen etwa 1,44 Millionen Dateien. Ransomware bezeichnet Schadsoftware, mit der Kriminelle Daten verschlüsseln oder den Diebstahl von Daten für eine Erpressung nutzen. Die genannten Mengen stammen aus Angaben der Täter beziehungsweise aus Berichten. Sie sind keine amtlich bestätigte Aufstellung aller betroffenen Dateien. Berlin geht aber davon aus, dass auch personenbezogene Daten von Beschäftigten, Bürgern und Unternehmen darunter sein können.

Das eigentliche Langzeitrisiko beginnt nach der Veröffentlichung. Eine gestohlene Datei lässt sich nicht zuverlässig aus dem Darknet löschen: Kopien können weitergegeben und später erneut verwendet werden. Namen, Kontaktdaten und Angaben aus einem Behördenvorgang könnten Betrügern helfen, eine E-Mail oder einen Anruf glaubwürdig wirken zu lassen. Wer beispielsweise auf einen laufenden Antrag Bezug nimmt, muss deshalb noch lange kein Mitarbeiter der zuständigen Behörde sein.

So können gestohlene Daten missbraucht werden

Eine mögliche Masche wäre eine Nachricht, die angeblich von einer Berliner Behörde stammt: Wegen des Cyberangriffs müsse ein Zugang bestätigt, ein Dokument geöffnet oder eine Gebühr erneut bezahlt werden. Gerade der Bezug auf ein echtes Ereignis erhöht die Glaubwürdigkeit. Die Senatskanzlei warnt ausdrücklich vor unaufgeforderten Angeboten, etwa einer angeblichen Prüfung der persönlichen Betroffenheit oder dem Versprechen, Daten aus dem Darknet zu entfernen.

Seien Sie auch bei Anrufen vorsichtig. Eine angezeigte Telefonnummer beweist nicht, wer tatsächlich spricht. Geben Sie keine Passwörter, Einmalcodes oder vollständigen Zahlungsdaten weiter. Beenden Sie das Gespräch und wählen Sie die Nummer der Behörde oder Bank selbst, nachdem Sie sie auf deren offizieller Internetseite nachgesehen haben. Dasselbe gilt für Links: Rufen Sie die bekannte Adresse eigenständig im Browser auf.

Über den konkreten Einstieg der Angreifer in das Berliner Netz sind noch nicht alle Ursachen öffentlich geklärt. Die im Entwurf genannte „TerminalFix“-Methode sollte daher nicht als feststehende Ursache dieses Angriffs erscheinen. Die allgemeine Gefahr ist dennoch real: Betrüger können Menschen unter einem Vorwand dazu bringen, einen schädlichen Befehl auf ihrem Computer auszuführen. Wenn eine unerwartete Nachricht Sie auffordert, eine Konsole zu öffnen oder einen „Sicherheitsbefehl“ einzufügen, brechen Sie den Vorgang ab und fragen Sie Ihre IT-Abteilung oder den echten Anbieter über einen bekannten Kontaktweg.

Schützen Sie Ihre digitale Identität

Beginnen Sie bei Ihren wichtigsten Zugängen: E-Mail-Postfach, Bank, Mobilfunkkonto und Passwortmanager. Verwenden Sie für jeden Dienst ein eigenes Passwort. Ein Passwortmanager kann solche Passwörter erstellen und speichern. Ein mehrfach verwendetes Passwort sollten Sie ändern, besonders wenn es auch Ihr E-Mail-Konto schützt. Über dieses Konto lassen sich häufig die Passwörter anderer Dienste zurücksetzen.

Aktivieren Sie zusätzlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo immer sie angeboten wird. Dann genügt ein gestohlenes Passwort allein meist nicht zur Anmeldung; es wird ein weiterer Nachweis benötigt, etwa über eine Authenticator-App oder einen Sicherheitsschlüssel. Geben Sie diesen zweiten Faktor niemals an jemanden weiter, der Sie unerwartet kontaktiert. Eine Aufforderung dazu ist ein starkes Warnzeichen.

Kontrollieren Sie Bank- und Kreditkartenumsätze, wichtige Online-Konten sowie Hinweise auf neue Anmeldungen. Wenn Sie einen unberechtigten Zugriff vermuten, ändern Sie das betroffene Passwort über die selbst aufgerufene Originalseite und melden Sie sich bei der Bank oder dem Anbieter. Haben Sie bereits Geld überwiesen oder Identitätsmissbrauch festgestellt, sichern Sie Nachrichten und Belege und erstatten Sie Anzeige. Für konkret Betroffene nennt Berlin auf seiner Informationsseite Anlaufstellen und Kontaktmöglichkeiten.

Mein Fazit: Argusaugen auf im Datenverkehr!

Der Berliner Angriff zeigt, wie lange ein Datendiebstahl nachwirken kann. Betroffene müssen nicht bei jeder Nachricht mit einem Betrugsversuch rechnen. Sie sollten aber besonders aufmerksam sein, wenn jemand mit passenden persönlichen Angaben Vertrauen aufbauen und anschließend einen Link, einen Code, Geld oder weitere Daten von ihnen verlangen will.

Digitale Sicherheit ist keine einmalige Maßnahme. Einzigartige Passwörter, ein zweiter Anmeldefaktor und die Prüfung ungewöhnlicher Kontaktaufnahmen senken das Risiko auch dann, wenn Ihre Daten bei einer Behörde oder einem Unternehmen abfließen, auf dessen Sicherheit Sie selbst keinen Einfluss haben. Eine seriöse Stelle wird Sie nicht auffordern, unter Zeitdruck einen unbekannten „Sicherheitsbefehl“ auszuführen oder einen Anmeldecode am Telefon durchzugeben.

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Hauskauf per KI!

(19.09.26) Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Gleichzeitig ist der Prozess kompliziert, zeitaufwendig und fehleranfällig: Immobilienportale müssen durchsucht, Objekte verglichen, Unterlagen geprüft, Finanzierungen kalkuliert, Sanierungskosten geschätzt und rechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Künstliche Intelligenz wird diesen Prozess in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Sie kann große Datenmengen analysieren, Risiken erkennen, Angebote vergleichen und individuelle Finanzierungsszenarien entwickeln. Was heute noch verschiedene Bankberater, Makler, Gutachter, Versicherer und Handwerker erledigen, könnte künftig in einer digitalen Plattform zusammengeführt werden.

Die Management- und Technologieberatung Cofinpro hat diese Entwicklung bereits vor einigen Jahren in einem Szenario für den Immobilienkauf im Jahr 2035 beschrieben. Einige Elemente dieser Vision sind inzwischen technisch möglich. Andere bleiben Zukunftsmusik oder scheitern bislang an gesetzlichen, regulatorischen und organisatorischen Grenzen.

KI wird zum persönlichen Immobilienassistenten

Stellen wir uns einen Immobilienkauf im Jahr 2035 vor: Myzelia Maier ist 31 Jahre alt, arbeitet als Biotechnologin und möchte erstmals Wohneigentum erwerben. Sie sucht ein Haus im Berliner Umland, das zu ihrer beruflichen Situation, ihren finanziellen Möglichkeiten und ihren langfristigen Lebensplänen passt.

Statt wochenlang unterschiedliche Immobilienportale zu durchsuchen, beauftragt sie ihren persönlichen KI-Assistenten. Dieser kennt die von ihr freigegebenen Suchkriterien: Lage, Größe, Preisrahmen, Pendelzeit, Energieverbrauch, Internetanbindung, Infrastruktur und mögliche Wertentwicklung.

Die KI durchsucht öffentliche und kommerzielle Datenquellen, gleicht Angebote miteinander ab und sortiert offensichtlich überteuerte oder ungeeignete Objekte aus. Sie berücksichtigt dabei nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Kaufnebenkosten, energetischen Zustand, Sanierungsbedarf, Versicherungen, Grundsteuer und voraussichtliche Betriebskosten.

Aus Hunderten Angeboten entsteht eine überschaubare Auswahl. Myzelia erhält nicht einfach eine Trefferliste, sondern eine nachvollziehbare Bewertung mit Chancen, Risiken und offenen Fragen.

Immobilienbewertung in Sekunden

Bei einem interessanten Objekt analysiert die KI zunächst die verfügbaren Unterlagen. Dazu gehören Exposé, Grundrisse, Energieausweis, Flurkarte, Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Modernisierungen und bekannte Belastungen.

Anschließend vergleicht das System die Immobilie mit ähnlichen Verkäufen und Angeboten in der Region. Es berücksichtigt Lage, Mikrolage, Grundstück, Ausstattung, Energieeffizienz und Marktentwicklung. Daraus entsteht eine Preisspanne – keine angeblich auf den Euro genaue Bewertung.

Gerade darin liegt ein wichtiger Unterschied: Auch eine hoch entwickelte KI kann den tatsächlichen Verkehrswert nicht zweifelsfrei bestimmen. Fehlende Informationen, bauliche Mängel, ungewöhnliche Ausstattungsmerkmale und lokale Besonderheiten können das Ergebnis erheblich beeinflussen.

Eine Besichtigung und gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten bleiben deshalb unverzichtbar. KI kann Sachverständige unterstützen, aber nicht jede fachliche Prüfung ersetzen.

Sanierungskosten werden transparenter

Bei älteren Gebäuden entscheidet der Sanierungsbedarf häufig darüber, ob ein Kauf wirtschaftlich sinnvoll ist. Die KI kann Bilder, Pläne, Energieverbrauchsdaten und Baubeschreibungen auswerten. Sie erkennt mögliche Schwachstellen an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Dämmung.

Auf dieser Grundlage erstellt sie mehrere Szenarien:

  • notwendige Sofortmaßnahmen,
  • energetische Modernisierung,
  • altersgerechter Umbau,
  • Erweiterung oder Veränderung des Grundrisses,
  • mögliche Förderprogramme,
  • voraussichtliche Folgekosten.

Über angebundene Handwerker- und Bauplattformen kann die KI aktuelle Vergleichspreise einholen. Sie kann Angebote strukturieren, Leistungsbeschreibungen vergleichen und auf ungewöhnlich hohe oder auffällig niedrige Preise hinweisen.

Eine verbindliche Kostenberechnung ist allein auf Basis digitaler Daten jedoch kaum möglich. Verdeckte Schäden, Altlasten, Schadstoffe oder Probleme mit der Bausubstanz werden häufig erst bei einer Untersuchung vor Ort sichtbar.

Die KI liefert deshalb eine belastbare Orientierung – aber keine Garantie.

Finanzierung nach Lebenssituation statt Standardschema

Sobald Myzelia ein Objekt näher prüfen möchte, gibt sie ausgewählte Finanzdaten für die Finanzierung frei. Ihr KI-Assistent analysiert Einkommen, Eigenkapital, bestehende Verpflichtungen und regelmäßige Ausgaben.

Daraus entwickelt das System unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Es zeigt, wie sich Eigenkapitaleinsatz, Tilgung, Zinsbindung und Sondertilgungsrechte auf Monatsrate, Restschuld und Gesamtkosten auswirken.

Zusätzlich simuliert die KI mögliche Veränderungen:

  • Was geschieht bei steigenden Anschlusszinsen?
  • Wie wirkt sich eine berufliche Auszeit aus?
  • Welche Folgen hätte ein vorübergehend niedrigeres Einkommen?
  • Bleibt genügend Liquidität für Reparaturen und unerwartete Ausgaben?
  • Wie verändert sich die Finanzierung bei Familiengründung, Trennung oder Arbeitslosigkeit?
  • Welche Belastung entsteht im Ruhestand?

Eine gute KI sollte nicht nur die maximal mögliche Kreditsumme berechnen. Sie sollte auch aufzeigen, welche Finanzierung dauerhaft tragbar erscheint.

Damit könnte sie einen grundlegenden Fehler vieler Immobilienkäufer verhindern: die Orientierung an der Frage, welchen Kredit eine Bank gerade noch genehmigt, statt an der Frage, welche Belastung langfristig verantwortbar ist.

Kreditentscheidungen dürfen keine Blackbox werden

Banken setzen bereits heute Algorithmen zur Risikobewertung, Betrugserkennung und Bearbeitung von Kreditanträgen ein. Bis 2035 wird der Automatisierungsgrad deutlich steigen.

Eine vollständig autonome Kreditvergabe bleibt jedoch problematisch. Die Bonitätsbewertung natürlicher Personen zählt nach dem europäischen AI Act grundsätzlich zu den besonders sensiblen KI-Anwendungen. Banken müssen Risiken kontrollieren, Datenqualität sicherstellen, Entscheidungen dokumentieren und eine angemessene menschliche Aufsicht gewährleisten.

Der AI Act ist seit August 2024 in Kraft und seit August 2026 grundsätzlich anwendbar, wobei für einzelne Hochrisiko-Anwendungen Übergangsfristen gelten.

Das ist notwendig, weil fehlerhafte oder verzerrte Daten zu unfairen Entscheidungen führen können. Eine KI könnte beispielsweise Menschen aus bestimmten Wohngebieten, Berufsgruppen oder familiären Situationen systematisch benachteiligen.

Der Kunde muss deshalb verstehen können, welche Faktoren für eine Ablehnung, einen höheren Zinssatz oder eine niedrigere Kreditsumme ausschlaggebend waren. Schnelligkeit darf nicht auf Kosten von Transparenz und Rechtsschutz gehen.

Persönliche Daten werden zur neuen Währung

Je mehr Informationen der KI zur Verfügung stehen, desto genauer kann sie ein Finanzierungsangebot erstellen. Darin liegt der große Vorteil – und zugleich eines der größten Risiken.

Kontoumsätze, Kreditkartenzahlungen, Versicherungsdaten, Vermögenswerte, berufliche Entwicklung und familiäre Planungen ergeben ein umfassendes Persönlichkeits- und Risikoprofil. Aus der Analyse von Zahlungsströmen lassen sich Gesundheitsprobleme, Reisen, Konsumgewohnheiten, politische Interessen oder persönliche Krisen ableiten.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur: Was kann die KI analysieren? Entscheidend ist: Was darf sie analysieren – und wofür?

Eine Zustimmung, die in einem langen digitalen Prozess beiläufig erteilt wird, ist kein ausreichender Schutz. Erforderlich sind klare Auswahlmöglichkeiten, zweckgebundene Verarbeitung, Datensparsamkeit und die Möglichkeit, erteilte Freigaben wieder zu widerrufen.

Die bequemste Finanzierung ist nicht automatisch die sicherste. Wer sämtliche Lebens- und Finanzdaten bei einem einzigen Anbieter bündelt, schafft eine erhebliche Abhängigkeit.

Virtuelle Besichtigung und digitaler Gebäudezwilling

Zu den realistischsten Anwendungen gehört die virtuelle Immobilienbesichtigung. Aus Grundrissen, Fotos, Videos und Laserscans kann ein digitaler Gebäudezwilling entstehen.

Myzelia bewegt sich virtuell durch die Immobilie und testet unterschiedliche Grundrisse, Bodenbeläge, Küchen, Möbel und Beleuchtungskonzepte. Die KI kann Wände versetzen, Räume neu aufteilen oder energetische Sanierungen visualisieren.

Augmented-Reality-Anwendungen könnten diese Vorschläge bei der Besichtigung direkt in das reale Gebäude einblenden. Käufer sehen dann beispielsweise, wie ein Raum nach einem Wanddurchbruch wirkt oder wie sich neue Fenster und eine Fassadendämmung optisch auswirken.

Solche Darstellungen erleichtern Entscheidungen, bergen aber auch Risiken. Hochwertige Visualisierungen können Mängel überdecken oder unrealistische Erwartungen erzeugen. Zwischen einer fotorealistischen Simulation und einer baurechtlich zulässigen, technisch umsetzbaren Planung besteht ein erheblicher Unterschied.

Jeder Gestaltungsvorschlag muss deshalb mit Statik, Baurecht, Denkmalschutz und realen Kosten abgeglichen werden.

Die Bank wird zum Plattformbetreiber

In dem Zukunftsszenario von Cofinpro entwickelt sich die Bank vom Kreditgeber zum Organisator eines gesamten Immobilienökosystems. Sie vermittelt nicht nur die Finanzierung, sondern koordiniert Makler, Gutachter, Versicherer, Energieberater, Handwerker und Umzugsunternehmen.

Das kann für Kunden komfortabel sein. Statt zahlreiche Ansprechpartner selbst zu koordinieren, erhalten sie wichtige Leistungen über eine zentrale Plattform.

Für Banken eröffnet dieses Modell zusätzliche Einnahmequellen. Vermittlungsprovisionen, Versicherungen, Sanierungsfinanzierungen und weitere Dienstleistungen können rund um den Immobilienkredit gebündelt werden.

Diese Bequemlichkeit hat ihren Preis: Der Plattformbetreiber gewinnt erheblichen Einfluss auf die Auswahl der Anbieter. Für den Kunden muss erkennbar bleiben, ob eine Empfehlung wirklich die beste verfügbare Lösung ist oder vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Bank dient.

Ein KI-System darf einen provisionsstarken Kooperationspartner nicht als objektiv beste Empfehlung präsentieren. Interessenkonflikte müssen offengelegt und unabhängige Vergleichsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Digitale Identität beschleunigt den Prozess

Ein wichtiger Baustein des künftigen Immobilienkaufs ist die europäische digitale Identität. Die EU-Mitgliedstaaten sollen digitale Identitäts-Wallets bereitstellen, mit denen Bürger ausgewählte Nachweise sicher digital übermitteln können.

Dazu könnten Identitätsdaten, Einkommensnachweise, Qualifikationen oder behördliche Dokumente gehören. Der Nutzer soll jeweils entscheiden können, welche Informationen er freigibt.

Der geplante Ausbau dieser Wallets kann Kreditprozesse erheblich beschleunigen. Banken müssten Dokumente nicht mehr mehrfach anfordern und manuell prüfen. Nachweise könnten direkt aus verifizierten Quellen übernommen werden. Die Bereitstellung der europäischen Wallets ist ab Ende 2026 vorgesehen.

Bis 2035 könnte ein großer Teil der heutigen Papier- und PDF-Bürokratie dadurch verschwinden.

Der Notar bleibt unverzichtbar

Ein Immobilienkauf in Deutschland lässt sich nicht allein per Mausklick oder Sprachbefehl abschließen. Ein Vertrag über den Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks bedarf nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich der notariellen Beurkundung.

Der Notar erfüllt dabei mehr als eine technische Signaturfunktion. Er prüft die Beteiligten, belehrt über die rechtlichen Folgen, gestaltet den Vertrag und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.

Digitale Identitäten, automatisch erstellte Vertragsentwürfe und elektronische Akten können den Prozess beschleunigen. Ob Immobilienkaufverträge bis 2035 vollständig online beurkundet werden können, hängt jedoch von künftigen gesetzlichen Änderungen ab.

Auch der Eintrag im Grundbuch ist kein bloßer Austausch eines digitalen Tokens. Das Grundbuch ist ein staatlich geführtes Register mit hoher rechtlicher Bedeutung. Blockchain-Technologie könnte technische Abläufe unterstützen, ersetzt aber nicht automatisch das bestehende Grundstücks- und Sachenrecht.

Der im ursprünglichen Zukunftsszenario erwähnte „Grundbuch-Token“ ist daher keine Beschreibung der heutigen deutschen Rechtslage, sondern eine spekulative Möglichkeit.

KI kann Fehler machen und manipuliert werden

Je stärker Banken und Immobilienplattformen auf KI setzen, desto wichtiger werden Kontrolle und Cybersicherheit. Fehlerhafte Daten können zu falschen Bewertungen, ungeeigneten Finanzierungen oder überhöhten Sanierungskosten führen.

Kriminelle könnten Bilder manipulieren, Dokumente fälschen oder digitale Identitäten missbrauchen. Mit generativer KI lassen sich täuschend echte Exposés, Grundrisse, Gutachten und Eigentümerprofile erstellen.

Käufer sollten deshalb auch im Jahr 2035 zentrale Dokumente aus verlässlichen Quellen beziehen und nicht blind einer automatisch erzeugten Zusammenfassung vertrauen. Besonders wichtig bleiben:

  • Grundbuchauszug,
  • Identität und Vertretungsbefugnis des Verkäufers,
  • Baugenehmigungen,
  • Baulasten und Grunddienstbarkeiten,
  • Energieausweis,
  • Protokolle und Rücklagen bei Wohnungseigentum,
  • unabhängige Prüfung der Bausubstanz,
  • nachvollziehbare Finanzierungsbedingungen.

KI kann diese Unterlagen prüfen und Widersprüche markieren. Die Verantwortung für eine Investition von mehreren Hunderttausend Euro sollte sie dem Käufer jedoch nicht vollständig abnehmen.

Vom Bittsteller zum souveränen Kunden?

Der größte Fortschritt könnte darin bestehen, dass der Kunde mehr Transparenz erhält. Heute verstehen viele Kreditnehmer kaum, wie Banken ihre maximale Kreditsumme, Risikoklasse oder Konditionen berechnen.

Eine kundenorientierte KI könnte unterschiedliche Angebote in einheitlicher Form darstellen, Gesamtkosten berechnen und auf versteckte Nachteile hinweisen. Sie könnte erklären, warum eine längere Zinsbindung teurer ist, welchen Wert Sondertilgungsrechte haben und wie hoch die Restschuld nach zehn oder fünfzehn Jahren ausfällt.

Im besten Fall stärkt KI damit die Position des Kunden gegenüber Banken und Vermittlern.

Im schlechtesten Fall entsteht das Gegenteil: Der Kunde wird durch perfekt personalisierte Angebote zu Entscheidungen gedrängt, während die zugrunde liegenden Interessen und Algorithmen unsichtbar bleiben.

Ob Banken tatsächlich zu Service-Champions werden, entscheidet sich deshalb nicht allein an der technischen Leistungsfähigkeit ihrer KI. Entscheidend sind Transparenz, Datenschutz, Wettbewerb und die Möglichkeit, eine menschliche Entscheidung einzufordern.

Von der Vision zur Realität

Ein großer Teil des beschriebenen Hauskaufs ist technisch bereits heute möglich: automatisierte Immobiliensuche, algorithmische Bewertung, digitale Finanzierungsvergleiche, virtuelle Besichtigungen, Sanierungssimulationen und elektronische Identitätsprüfungen.

Bis 2035 werden diese Bausteine enger miteinander verbunden sein. Der Immobilienkauf dürfte schneller, datenbasierter und individueller werden. Viele Routinearbeiten werden verschwinden oder weitgehend automatisiert.

Weniger wahrscheinlich ist ein vollkommen autonomer Prozess, bei dem eine KI ohne menschliche Kontrolle Kredit, Kaufvertrag und Eigentumsübertragung erledigt. Immobilien sind zu wertvoll, Lebenssituationen zu komplex und Eigentumsrechte zu bedeutend, um sämtliche Entscheidungen einer Software zu überlassen.

Die entscheidende Zukunftsfrage lautet daher nicht, ob KI den Immobilienkauf verändert. Das wird sie zweifellos tun. Die Frage lautet vielmehr: Dient die Technologie dem Kunden – oder macht sie ihn von einer allwissenden Finanz- und Datenplattform abhängig?

Künstliche Intelligenz sollte ein Werkzeug für bessere Entscheidungen sein, nicht deren unsichtbarer Herrscher. Wer im Jahr 2035 eine Immobilie kauft, wird vermutlich von leistungsfähigen KI-Assistenten begleitet. Eigentumsrechte, Datenschutz, unabhängige Prüfung und persönliche Verantwortung bleiben dennoch unverzichtbare Bestandteile eines nachhaltigen Immobilien- und Kapitalschutzes.

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KI-Deutschland unter Druck!

(13.09.26) Künstliche Intelligenz ist in Deutschland längst kein Zukunftsthema mehr. Sie schreibt Texte, übersetzt Dokumente, analysiert Bilder, unterstützt Programmierer, automatisiert Verwaltungsabläufe und hilft Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte. Was Ende 2022 mit der öffentlichen Freischaltung von ChatGPT für viele Menschen wie eine technische Spielerei begann, hat sich innerhalb weniger Jahre zu einer wirtschaftlichen Schlüsseltechnologie entwickelt.

Der ursprüngliche Marktwert von 6,3 Milliarden Euro für KI-Software, Dienstleistungen und Hardware bezog sich auf eine Prognose des Digitalverbandes Bitkom und des Marktforschungsunternehmens IDC für das Jahr 2023. Für 2024 wurden damals 8,2 Milliarden Euro erwartet, für 2025 erstmals mehr als zehn Milliarden Euro.

Diese Zahlen machten bereits früh die Geschwindigkeit der Entwicklung deutlich. Heute lässt sich die Bedeutung von KI jedoch nicht mehr allein am Umsatz mit Software und Rechenleistung messen. Künstliche Intelligenz verändert Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze, Bildung, Medien, Verwaltung, Verteidigung und die globale Machtverteilung.

Deutschland befindet sich dabei in einem widersprüchlichen Zustand: Der praktische Einsatz nimmt rasant zu, zugleich wachsen die technologische Abhängigkeit vom Ausland, der Energiebedarf, die regulatorischen Anforderungen und der Druck auf Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu verändern.

KI ist in der deutschen Wirtschaft angekommen

Nach einer repräsentativen Bitkom-Befragung vom Frühjahr 2026 setzen inzwischen 41 Prozent der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten Künstliche Intelligenz ein. Weitere 48 Prozent planen den Einsatz oder diskutieren konkret darüber. Damit beschäftigen sich neun von zehn Unternehmen aktiv mit KI.

Noch ein Jahr zuvor nutzten nach derselben Erhebung lediglich 17 Prozent der Unternehmen entsprechende Systeme. Der Anstieg innerhalb eines Jahres ist gewaltig und zeigt: KI ist von der Experimentierphase in den wirtschaftlichen Alltag übergegangen.

Von den Unternehmen, die KI bereits einsetzen, berichten 77 Prozent von einer verbesserten Wettbewerbsposition. Bei 52 Prozent leistet KI nach eigener Einschätzung einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg, und 66 Prozent wollen ihren Einsatz weiter ausbauen.

Die praktischen Auswirkungen sind bereits sichtbar:

  • Bei 45 Prozent wurden interne Prozesse deutlich beschleunigt.
  • 44 Prozent verbesserten mithilfe von KI ihre Produkte oder Dienstleistungen.
  • 29 Prozent entwickelten neue Produkte oder Angebote.
  • 19 Prozent bauten im Zusammenhang mit KI bereits Stellen ab.
  • 33 Prozent wurden von höheren Kosten überrascht als ursprünglich erwartet.

Diese Ergebnisse zeigen beide Seiten der Entwicklung. Künstliche Intelligenz ist weder ein kostenloses Produktivitätswunder noch lediglich ein Instrument zum Personalabbau. Sie verlangt Investitionen, qualifizierte Mitarbeiter, hochwertige Daten, sichere IT-Systeme und eine klare Strategie.

Unternehmen, die KI lediglich als zusätzliches Schreibprogramm betrachten, unterschätzen die Tragweite. Der eigentliche wirtschaftliche Hebel entsteht erst, wenn Arbeitsprozesse, Produkte und Geschäftsmodelle konsequent neu gestaltet werden.

Generative KI ist im Alltag der Menschen angekommen

Auch in der Bevölkerung hat sich die Nutzung vervielfacht. Im Jahr 2023 hatten erst 34 Prozent der Menschen in Deutschland ChatGPT oder vergleichbare Anwendungen ausprobiert. Nach einer Bitkom-Erhebung von 2025 nutzten bereits 67 Prozent generative KI.

Damit ist die Technologie innerhalb weniger Jahre vom Nischenphänomen zum Massenprodukt geworden. Verwendet wird sie unter anderem für Textentwürfe, Übersetzungen, Recherchen, Bewerbungen, Reiseplanungen, Lernhilfen, Programmierung und die Erstellung von Bildern oder Videos.

Mehr als die Hälfte der Berufstätigen wünschte sich 2025 Unterstützung durch KI am Arbeitsplatz. Gleichzeitig verwendeten zehn Prozent entsprechende Anwendungen ohne Wissen ihres Arbeitgebers.

Gerade diese Schattennutzung ist problematisch. Wer vertrauliche Verträge, Kundendaten, interne Kalkulationen oder unveröffentlichte Geschäftsinformationen in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingibt, kann Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Sicherheitsvorgaben verletzen. Unternehmen benötigen deshalb klare Regeln, zugelassene Anwendungen und Schulungen ihrer Mitarbeiter.

Ein pauschales Verbot ist meist ebenso wenig sinnvoll wie eine unkontrollierte Nutzung. Wo Unternehmen keine sicheren Werkzeuge bereitstellen, suchen sich Mitarbeiter häufig eigene Lösungen.

Deutschland ist Anwender – aber kaum Plattformmacht

Die schnelle Verbreitung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland bei den technologischen Grundlagen stark vom Ausland abhängig bleibt. Die weltweit führenden Basismodelle, Cloud-Plattformen und KI-Chips stammen überwiegend aus den USA. China baut parallel ein eigenes leistungsfähiges Ökosystem aus Modellen, Rechenzentren und Halbleitern auf.

Europa verfügt zwar über hervorragende Forschung, qualifizierte Entwickler und international erfolgreiche Industrieunternehmen. Es fehlt jedoch an vergleichbar großen Plattformkonzernen, ausreichendem Wachstumskapital, günstiger Rechenleistung und einem einheitlichen digitalen Binnenmarkt.

Nach einer Bitkom-Befragung aus dem Jahr 2025 würden 93 Prozent der deutschen Unternehmen einen KI-Anbieter aus Deutschland bevorzugen. Zwei Drittel der Bevölkerung sahen zugleich eine zu große Abhängigkeit von den USA und China.

Der Wunsch nach digitaler Souveränität trifft damit auf eine ernüchternde Realität: Viele deutsche Unternehmen wollen heimische oder europäische Lösungen, nutzen mangels gleichwertiger Alternativen aber amerikanische Cloud-Dienste, Sprachmodelle und Chips.

Diese Abhängigkeit ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage. Sie betrifft auch Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Zugriffsmöglichkeiten ausländischer Behörden, technische Verfügbarkeit und geopolitische Risiken.

Deutschlands wertvollster Rohstoff sind seine Daten

Deutschland muss nicht zwingend das nächste globale Allzweck-Sprachmodell entwickeln, um wirtschaftlich von KI zu profitieren. Seine besondere Stärke liegt in industriellem Wissen, hoch spezialisierten Unternehmen und umfangreichen Datenbeständen aus Maschinenbau, Automobilwirtschaft, Chemie, Pharmazie, Medizin, Logistik und Finanzwirtschaft.

Doch dieser Datenschatz wird bisher nur unzureichend genutzt. Nach der Bitkom-Unternehmensbefragung 2026 schöpfen lediglich 32 Prozent der Unternehmen das Potenzial ihrer vorhandenen Daten zumindest teilweise aus. Nur fünf Prozent geben an, es bereits vollständig zu nutzen. Dagegen verwenden 61 Prozent ihre Daten bislang kaum oder gar nicht.

Ohne strukturierte, aktuelle und rechtmäßig nutzbare Daten bleibt selbst das leistungsfähigste KI-Modell wirkungslos. Datenqualität wird deshalb zu einem zentralen Vermögenswert. Unternehmen müssen wissen, welche Informationen sie besitzen, wo diese gespeichert sind, wem sie gehören und unter welchen Bedingungen sie für KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen.

Der Schutz von Daten, Modellen und digitalem Know-how wird zu einem wesentlichen Teil des Kapitalschutzes.

Mittelstand zwischen Produktivitätsschub und Überforderung

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet KI erhebliche Chancen. Routinearbeiten lassen sich automatisieren, Kundenanfragen schneller bearbeiten, Wartungsarbeiten besser planen und große Dokumentenmengen effizient auswerten.

Die technischen Einstiegshürden sind gesunken. Die organisatorischen Hürden bleiben jedoch hoch. Viele Unternehmen verfügen weder über eine konsistente Datenstrategie noch über ausreichende Fachkräfte oder klare Verantwortlichkeiten.

Im Frühjahr 2026 berichteten 51 Prozent der Unternehmen, Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Digitalisierung zu haben. 13 Prozent sahen dadurch sogar ihre Existenz gefährdet. Als wichtigste Hemmnisse wurden Datenschutzanforderungen mit 77 Prozent, Fachkräftemangel mit 70 Prozent und Anforderungen an die technische Sicherheit mit 61 Prozent genannt.

Hinzu kommen interne Probleme:

  • 66 Prozent fehlt die notwendige Zeit.
  • 48 Prozent fehlen finanzielle Mittel.
  • 40 Prozent beklagen langwierige Entscheidungsprozesse.
  • 37 Prozent nennen mangelnde Risikobereitschaft.
  • 26 Prozent fehlt Wissen über praxistaugliche Lösungen.

Diese Zahlen beschreiben ein strukturelles Problem. Während sich KI-Technologien in einem rasanten Tempo entwickeln, kämpfen viele Unternehmen noch mit veralteten IT-Systemen, isolierten Datenbanken, langsamen Entscheidungswegen und analoger Bürokratie.

Der Arbeitsmarkt wird neu sortiert

Künstliche Intelligenz wird nicht einfach sämtliche Arbeitsplätze vernichten. Sie wird jedoch Aufgaben, Qualifikationen und Wertschöpfungsketten grundlegend verändern.

Besonders betroffen sind Tätigkeiten, bei denen Informationen gesucht, zusammengefasst, geprüft, übersetzt oder standardisiert verarbeitet werden. Dazu gehören Teile der Verwaltung, Buchhaltung, Kundenbetreuung, Programmierung, Medienproduktion, Rechtsberatung und Finanzanalyse.

In vielen Berufen wird nicht der Mensch vollständig ersetzt. Vielmehr verändert sich das Verhältnis zwischen menschlicher und maschineller Arbeit. Mitarbeiter, die KI kompetent einsetzen, können erheblich produktiver werden. Wer sich der Technologie vollständig verweigert, riskiert dagegen, gegenüber besser ausgestatteten Kollegen oder Wettbewerbern an Bedeutung zu verlieren.

Gleichzeitig entstehen neue Aufgaben: KI-Systeme müssen ausgewählt, trainiert, geprüft, überwacht und gegen Manipulation geschützt werden. Gefragt sind daher nicht nur Programmierer, sondern auch Fachleute, die technisches Verständnis mit Branchenwissen, rechtlicher Einordnung und kritischem Urteilsvermögen verbinden.

Der entscheidende Engpass wird weniger der Zugang zur Technologie sein als die Fähigkeit, ihre Ergebnisse zuverlässig zu bewerten. KI-Kompetenz bedeutet nicht, jede Antwort einer Maschine zu übernehmen. Sie bedeutet, gute Fragen zu stellen, Quellen zu prüfen, Fehler zu erkennen und Verantwortung für die endgültige Entscheidung zu tragen.

KI kann überzeugend falsch liegen

Generative KI erzeugt Antworten auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten. Sie besitzt kein menschliches Verständnis von Wahrheit und kann falsche Angaben, erfundene Quellen oder nicht existierende Gerichtsurteile mit großer sprachlicher Überzeugung präsentieren.

Besonders gefährlich wird dies bei medizinischen, juristischen, steuerlichen oder finanziellen Entscheidungen. Eine plausible Formulierung ist kein Beweis für inhaltliche Richtigkeit.

Auch Manipulationen durch gefälschte Bilder, Stimmen und Videos werden immer leichter. Betrüger können Stimmen von Familienmitgliedern nachahmen, Vorstände imitieren, gefälschte Videokonferenzen erzeugen oder täuschend echte Anlageempfehlungen verbreiten.

Für Bürger und Unternehmen bedeutet das:

  • Zahlungsanweisungen müssen über einen zweiten Kommunikationsweg bestätigt werden.
  • Vertrauliche Informationen gehören nicht ungeprüft in öffentliche KI-Systeme.
  • Quellen und Berechnungen müssen kontrolliert werden.
  • Zugriffsrechte sollten nach dem Prinzip der geringsten notwendigen Berechtigung vergeben werden.
  • Besonders sensible Entscheidungen dürfen nicht vollständig automatisiert werden.
  • Mitarbeiter müssen über Deepfakes, Phishing und manipulierte Inhalte aufgeklärt werden.

KI-Sicherheit ist damit nicht nur eine technische Aufgabe, sondern eine Frage des Vermögensschutzes.

Der EU AI Act gilt jetzt weitgehend unmittelbar

Die Europäische Union hat mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz, dem sogenannten AI Act, den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI geschaffen. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und ist seit dem 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Einzelne Vorschriften galten bereits früher, andere folgen aufgrund verlängerter Übergangsfristen später.

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je größer die möglichen Gefahren einer Anwendung für Sicherheit und Grundrechte sind, desto strenger fallen die Anforderungen aus.

Seit Februar 2025 gelten Verbote für bestimmte besonders problematische Anwendungen. Dazu zählen unter anderem gesellschaftliches Sozialbewertungssysteme, bestimmte manipulative Praktiken, das ungezielte Auslesen von Bildern zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken sowie grundsätzlich die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.

Ebenfalls seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, Maßnahmen ergreifen, um bei ihren Mitarbeitern ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.

Die Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit August 2025. Dazu gehören Transparenz-, Dokumentations- und urheberrechtliche Anforderungen. Modelle mit besonders großer Leistungsfähigkeit und möglichen systemischen Risiken unterliegen zusätzlichen Prüf- und Sicherheitsvorgaben.

Seit August 2026 gelten zudem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Nutzer müssen beispielsweise erkennen können, wenn sie mit einem Chatbot interagieren. Bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte – insbesondere Deepfakes – müssen als solche kenntlich gemacht werden.

Für zahlreiche Hochrisikoanwendungen gelten verlängerte Übergangsfristen. Betroffen sind beispielsweise KI-Systeme für Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung, Migration und Justiz. Abhängig von der jeweiligen Kategorie greifen die umfassenden Pflichten nach aktuellem Stand ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028.

Regulierung schützt – kann aber Innovation bremsen

Ein verlässlicher Rechtsrahmen ist notwendig. Unternehmen und Bürger müssen wissen, wer für Schäden haftet, welche Daten verwendet werden dürfen und wann automatisierte Entscheidungen unzulässig sind.

Regulierung kann Vertrauen schaffen und rechtswidrige Anwendungen begrenzen. Sie kann jedoch auch zum Wettbewerbsnachteil werden, wenn Vorgaben unklar, widersprüchlich oder für kleinere Unternehmen kaum erfüllbar sind.

Während amerikanische und chinesische Konzerne Milliarden in Rechenzentren, Chips und Modelle investieren, dürfen sich Deutschland und Europa nicht auf die Rolle des Regulierers beschränken. Wer Technologien nur reguliert, aber nicht selbst entwickelt und kontrolliert, bleibt abhängig.

Der entscheidende Wettbewerb wird daher nicht zwischen Regulierung und Freiheit ausgetragen. Es geht um die Fähigkeit, Rechtssicherheit, Innovation, Kapital und technische Infrastruktur miteinander zu verbinden.

Rechenzentren werden zur strategischen Infrastruktur

KI benötigt erhebliche Rechenleistung. Damit gewinnen Rechenzentren, Stromnetze, Glasfaserverbindungen und eine verlässliche Energieversorgung strategische Bedeutung.

Nach Berechnungen des Bitkom sollten 2025 rund zwölf Milliarden Euro in deutsche Rechenzentren investiert werden. Die installierte Rechenleistung könnte bis 2030 um etwa 70 Prozent steigen, während sich die Kapazitäten spezieller KI-Rechenzentren vervierfachen könnten.

Der Stromverbrauch deutscher Rechenzentren wurde für 2025 auf rund 21,3 Milliarden Kilowattstunden geschätzt. Mit dem Ausbau der KI-Infrastruktur dürfte der Bedarf weiter steigen.

Deutschland steht damit vor einem Zielkonflikt: Es will digitale Souveränität und mehr heimische Rechenleistung, verfügt aber zugleich über hohe Strompreise, langwierige Genehmigungsverfahren und Engpässe beim Netzausbau.

Ohne wettbewerbsfähige Energiepreise und schnelle Infrastrukturverfahren wird ein erheblicher Teil der europäischen KI-Wertschöpfung in anderen Regionen stattfinden.

KI wird auch zum geopolitischen Machtfaktor

Künstliche Intelligenz ist längst Bestandteil des globalen Systemwettbewerbs. Der Zugang zu Hochleistungschips, Cloud-Kapazitäten, Daten und qualifizierten Entwicklern entscheidet zunehmend über wirtschaftliche und militärische Fähigkeiten.

Die USA dominieren bei Basismodellen, Cloud-Plattformen und Chipdesign. Taiwan und Südkorea spielen eine zentrale Rolle bei der Halbleiterfertigung. China baut mit staatlicher Unterstützung eigene Lieferketten und Modelle auf. Die Europäische Union versucht, ihre Position über Regulierung, Forschungsförderung und den Aufbau sogenannter KI-Fabriken zu stärken.

Für Deutschland bedeutet dies: Abhängigkeiten bei Chips, Cloud-Diensten und Softwareplattformen müssen wie andere strategische Lieferketten bewertet werden. Ein Unternehmen, das seine wichtigsten Prozesse vollständig an einen einzigen ausländischen Anbieter bindet, schafft ein Konzentrationsrisiko.

Digitale Souveränität bedeutet dabei nicht vollständige technologische Autarkie. Sie bedeutet, kritische Abhängigkeiten zu kennen, Alternativen vorzuhalten und die Kontrolle über besonders sensible Daten und Prozesse nicht leichtfertig aufzugeben.

KI als Investmentthema: Nicht jeder Gewinner ist offensichtlich

Für Anleger eröffnet der KI-Boom große Chancen, aber auch erhebliche Bewertungsrisiken. Zu den möglichen Profiteuren zählen nicht nur die bekannten Entwickler von Sprachmodellen und Halbleiterkonzerne. Zur Wertschöpfungskette gehören ebenso:

  • Chipfertiger und Halbleiterausrüster,
  • Betreiber von Rechenzentren,
  • Cloud- und Netzwerkanbieter,
  • Energieversorger und Netztechniker,
  • Anbieter von Kühltechnik,
  • Cybersecurity-Unternehmen,
  • Datenplattformen,
  • Industrieautomatisierer,
  • spezialisierte Softwareanbieter.

Gleichzeitig erinnert der KI-Boom in Teilen an frühere Technologiezyklen. Eine revolutionäre Technologie garantiert nicht automatisch, dass jedes Unternehmen oder jede Aktie langfristig erfolgreich sein wird. Hohe Erwartungen können bereits vollständig in den Kursen enthalten sein.

Anleger sollten deshalb nicht nur auf Umsatzwachstum achten, sondern auch auf Wettbewerbsvorteile, Kapitalbedarf, Margen, Verschuldung, Kundenbindung und die Fähigkeit, dauerhaft positive Zahlungsströme zu erwirtschaften.

Eine breite Streuung ist vernünftiger als die Spekulation auf einen vermeintlich sicheren Einzelgewinner.

Meine Kapitalschutz-Strategie für das KI-Zeitalter

Künstliche Intelligenz ist Chance und Risiko zugleich. Sie kann Produktivität steigern, Wissen zugänglicher machen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Sie kann aber auch Arbeitsplätze entwerten, Betrug erleichtern, Abhängigkeiten verstärken und sensible Daten gefährden.

Für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger ergeben sich daraus klare Konsequenzen:

  • Bauen Sie eigene KI-Kompetenz auf.
  • Prüfen Sie Ergebnisse kritisch und kontrollieren Sie Quellen.
  • Geben Sie keine vertraulichen Daten unüberlegt in öffentliche Systeme ein.
  • Vermeiden Sie die vollständige Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter.
  • Sichern Sie wichtige Konten mit starken Passwörtern und Mehrfaktor-Authentifizierung.
  • Bestätigen Sie ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen über einen zweiten Kanal.
  • Dokumentieren Sie, wo und zu welchem Zweck KI eingesetzt wird.
  • Beachten Sie Datenschutz, Urheberrecht und die Vorgaben des EU AI Acts.
  • Investieren Sie breit gestreut statt blind in jeden KI-Hype.
  • Entwickeln Sie Fähigkeiten, welche die Maschine ergänzen: Urteilskraft, Erfahrung, Kreativität und Verantwortung.

Deutschland hat hervorragende Unternehmen, starke Forschungseinrichtungen und einen weltweit angesehenen industriellen Mittelstand. Doch technologische Substanz allein reicht nicht. Ohne ausreichend Kapital, schnelle Genehmigungen, bezahlbare Energie, digitale Infrastruktur und eine innovationsfreundliche Anwendung des Rechtsrahmens droht Deutschland, bei KI zwar ein großer Absatzmarkt, aber kein führender Technologiestandort zu werden.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Künstliche Intelligenz unser Leben verändern wird. Das tut sie bereits. Entscheidend ist, ob Deutschland diese Veränderung aktiv gestaltet – oder seine digitale Zukunft erneut von ausländischen Plattformen gestalten lässt.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Setzen Sie jetzt auf Real-World Assets!

(03.09.26) Real-World Assets, kurz RWAs, gehören für mich zu den spannendsten Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen klassischer Finanzwelt und Blockchain-Technologie. Gemeint sind dabei reale beziehungsweise traditionelle Vermögenswerte und Finanzinstrumente wie Staats- und Unternehmensanleihen, Geldmarktfonds, Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder andere Sachwerte, deren wirtschaftliche Rechte digital auf einer Blockchain beziehungsweise Distributed-Ledger-Infrastruktur abgebildet werden.

Wichtig ist dabei eine erste Klarstellung: Nicht jeder RWA-Token bedeutet automatisch, dass Sie unmittelbar Eigentümer eines Hauses, eines Goldbarrens oder einer Maschine werden. Je nach Konstruktion kann der Token beispielsweise einen Anteil an einem Fonds, eine Forderung gegen einen Emittenten, ein Wertpapier oder einen rechtlichen Anspruch auf einen zugrunde liegenden Vermögenswert verkörpern. Entscheidend ist deshalb immer, welches Recht hinter dem Token tatsächlich steht.

Genau darin liegt aber auch das enorme Potenzial. Die Blockchain kann klassische Vermögenswerte technisch programmierbar, leichter übertragbar und möglicherweise effizienter handelbar machen. Für Anleger entsteht dadurch eine Verbindung zwischen der etablierten Finanzwelt und der digitalen Infrastruktur, die bislang vor allem mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowerten verbunden wurde.

Vom Krypto-Narrativ zur Finanzinfrastruktur

RWAs sind deshalb für mich weit mehr als das nächste kurzfristige Krypto-Narrativ. Inzwischen beschäftigen sich Banken, Vermögensverwalter, Börsen, Zentralbanken und Regulierungsbehörden intensiv mit der Tokenisierung klassischer Finanzinstrumente. Die Europäische Kommission bezeichnete Distributed-Ledger-Technologie und Tokenisierung im April 2026 sogar als möglichen Baustein eines künftigen „Internet of Value“.

Die Idee dahinter ist einfach: Während ein klassisches Wertpapier heute über verschiedene Banken, Börsen, Clearingstellen und Zentralverwahrer abgewickelt werden kann, könnten bestimmte Prozesse künftig auf gemeinsamen digitalen Infrastrukturen stattfinden. Das kann Abstimmungen zwischen verschiedenen Systemen reduzieren, Abwicklungsprozesse beschleunigen und bestimmte Transaktionen automatisierbar machen.

Die Europäische Kommission nennt unter anderem geringere Reibungsverluste bei Zahlung und Abwicklung, effizienteres Liquiditätsmanagement, Programmierbarkeit und vereinfachte Abstimmungsprozesse als mögliche Vorteile. Das bedeutet allerdings nicht, dass Blockchain automatisch jede klassische Finanzinfrastruktur ersetzt. Vielmehr entsteht derzeit ein hybrides System, in dem sich beide Welten zunehmend miteinander verbinden.

Der Milliardenmarkt ist längst Realität

Wie dynamisch diese Entwicklung inzwischen ist, zeigen aktuelle Zahlen. Nach einer BCG-Analyse vom April 2026 erreichte allein der Markt für tokenisierte US-Staatsanleihen rund 13,6 Milliarden US-Dollar. Innerhalb eines Jahres war dieser Bereich damit um rund 170 Prozent gewachsen.

Der gesamte Markt tokenisierter Real-World Assets ohne Stablecoins und Repos liegt nach derselben Analyse allerdings noch bei weniger als 25 Milliarden US-Dollar. Das ist im Vergleich zu den Billionenmärkten für klassische Anleihen, Aktien oder Immobilien weiterhin verschwindend gering.

Genau deshalb halte ich diesen Markt für so interessant: Wir sprechen einerseits bereits über Milliardenbeträge und reale institutionelle Anwendungen. Andererseits befinden wir uns – gemessen an den klassischen Finanzmärkten – noch ganz am Anfang einer möglichen strukturellen Veränderung.

Bis 2030 könnten 14 Billionen Dollar entstehen

Besonders beeindruckend sind die langfristigen Prognosen. Die häufig zitierte ältere Studie von Boston Consulting Group und ADDX aus dem Jahr 2022 ging von rund 16 Billionen US-Dollar tokenisierten Vermögenswerten bis 2030 aus. Diese Zahl wird bis heute vielfach wiederholt.

Inzwischen hat BCG seine Berechnungen aktualisiert. Im mittleren Szenario der Analyse von April 2026 könnten tokenisierte Real-World Assets bis 2030 rund 14 Billionen US-Dollar und bis 2035 sogar rund 55 Billionen US-Dollar erreichen. Dabei sind Stablecoins und Immobilien in dieser konkreten Berechnung nicht einmal enthalten.

Solche Prognosen sind natürlich keine Garantie. Niemand weiß heute, wie schnell Regulierung, Infrastruktur und Nachfrage tatsächlich voranschreiten werden. Aber selbst wenn nur ein Bruchteil dieser Größenordnungen erreicht wird, entwickelt sich hier ein Markt, den Anleger aus meiner Sicht nicht ignorieren sollten.

Staatsanleihen führen den RWA-Boom an

Besonders weit fortgeschritten ist derzeit die Tokenisierung von Staatsanleihen, Geldmarktinstrumenten und Fonds. Das überrascht mich nicht. Denn diese Anlagen verfügen über standardisierte Strukturen, hohe Liquidität und klar definierte Zahlungsströme. Genau deshalb eignen sie sich besonders gut für eine digitale Abbildung.

Tokenisierte US-Staatsanleihen verbinden beispielsweise die Verzinsung klassischer kurzfristiger Treasuries mit einer Blockchain-Infrastruktur. Damit entsteht gewissermaßen eine Brücke zwischen dem traditionellen Geldmarkt und der Digital-Asset-Welt.

Das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen klassischen Kryptowährungen: Der Wert eines RWA-Tokens muss nicht primär von Angebot, Nachfrage und einem Krypto-Narrativ abhängen. Hinter ihm kann ein realer Cashflow, eine Anleihe, ein Fonds oder ein anderer Vermögenswert stehen.

BlackRock zeigt, wohin die Reise geht

Dass es sich längst nicht mehr um ein Experiment einiger kleiner Krypto-Start-ups handelt, zeigt der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock. Mit dem BlackRock USD Institutional Digital Liquidity Fund, kurz BUIDL, hat der Konzern einen tokenisierten Geldmarktfonds geschaffen, dessen digitale Anteile inzwischen auf mehreren Blockchain-Netzwerken abgebildet werden.

BlackRock veröffentlicht dafür offizielle Token-Adressen unter anderem auf Ethereum, Solana, Polygon, Avalanche, Optimism, Arbitrum und Aptos. Allein das zeigt, wie stark traditionelle Vermögensverwaltung und Blockchain-Infrastruktur inzwischen miteinander verschmelzen.

Für mich ist das eines der wichtigsten Signale überhaupt: Wenn einer der größten Vermögensverwalter der Welt Blockchain-basierte Finanzprodukte entwickelt und ausbaut, lässt sich Tokenisierung kaum noch als Randerscheinung der Kryptobranche abtun.

Bruchteilseigentum eröffnet neue Möglichkeiten

Ein weiterer großer Vorteil kann die sogenannte Fractionalization, also die Aufteilung eines Vermögenswertes in kleinere digitale Einheiten, sein. Ein Vermögenswert im Wert von einer Million Euro muss dann theoretisch nicht mehr von einem einzigen Investor gekauft werden, sondern könnte beispielsweise in Tausende digitale Anteile aufgeteilt werden.

Gerade bei Immobilien, Private Equity, Infrastruktur, Kunst oder anderen bislang schwer zugänglichen Anlagen könnte dadurch die Mindestinvestitionssumme sinken. Das eröffnet grundsätzlich auch kleineren Anlegern einen Zugang zu Märkten, die bisher häufig institutionellen oder sehr vermögenden Investoren vorbehalten waren.

Aber auch hier gilt: Teilbarkeit bedeutet noch nicht automatisch Liquidität. Nur weil ein Vermögenswert in 10.000 Token zerlegt werden kann, bedeutet das nicht, dass jederzeit genügend Käufer und Verkäufer vorhanden sind. Ein illiquider Vermögenswert bleibt wirtschaftlich möglicherweise illiquide – auch wenn er auf einer Blockchain liegt.

24 Stunden Handel ist nicht garantiert

Auch die häufig verbreitete Behauptung, RWAs seien automatisch rund um die Uhr handelbar, halte ich für zu pauschal. Technisch kann eine Blockchain zwar rund um die Uhr laufen. Der Handel eines regulierten Wertpapiers kann dennoch Öffnungszeiten, Übertragungsbeschränkungen, Identitätsprüfungen und regulatorischen Vorgaben unterliegen.

Gleiches gilt für Kosten. Blockchain-Technologie kann Prozesse günstiger machen, insbesondere wenn mehrere Intermediäre und Abstimmungsschritte entfallen. Es gibt aber weiterhin Emittenten, Verwahrer, Plattformbetreiber, Rechtsberater, Identitätsprüfungen und technische Infrastruktur.

RWAs beseitigen deshalb nicht sämtliche Reibungsverluste der klassischen Finanzwelt. Sie können vielmehr bestimmte Prozesse neu organisieren und automatisieren. Genau darin liegt das eigentliche Effizienzpotenzial.

Europa schafft einen regulatorischen Rahmen

Auch regulatorisch entwickelt sich der Markt weiter. In der Europäischen Union gilt seit März 2023 das sogenannte DLT Pilot Regime. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Handel und die Abwicklung tokenisierter Aktien, Anleihen und anderer Finanzinstrumente über Distributed-Ledger-Infrastrukturen.

Besonders wichtig: Tokenisierte Wertpapiere fallen nicht automatisch unter die Krypto-Verordnung MiCA. Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass tokenisierte Wertpapiere weiterhin dem bestehenden Wertpapierrecht unterliegen. MiCA ist primär für jene Kryptowerte relevant, die nicht bereits als klassische Finanzinstrumente reguliert sind.

Das ist für Anleger entscheidend. Ein Token kann technisch auf derselben Blockchain liegen wie ein klassischer Kryptowert und rechtlich trotzdem etwas vollkommen anderes darstellen. Nicht die Blockchain entscheidet über Ihren Anlegerschutz, sondern die rechtliche Konstruktion des Produktes.

Real World bedeutet nicht automatisch Sicherheit

Genau deshalb warne ich davor, die Bezeichnung „Real-World Asset“ mit Sicherheit gleichzusetzen. Ein Token kann mit einem realen Vermögenswert verbunden sein und trotzdem hochriskant sein.

Ein tokenisiertes Objekt in einem schlechten Immobilienmarkt bleibt eine schlechte Immobilie. Eine Unternehmensanleihe eines insolvenzgefährdeten Unternehmens bleibt ein Kreditrisiko. Und ein Token, dessen Emittent schlecht strukturiert ist, wird nicht dadurch sicher, dass irgendwo ein realer Vermögenswert als Deckung genannt wird.

Hinzu kommen neue Risiken: Smart-Contract-Risiken, Cyberangriffe, Verwahrungsrisiken, Gegenparteirisiken, fehlerhafte Preisquellen, regulatorische Unsicherheit und mangelnde Sekundärmarktliquidität. Die Blockchain kann bestimmte Risiken reduzieren – sie schafft aber gleichzeitig neue.

Die wichtigste Frage lautet: Was gehört Ihnen wirklich?

Für Ihren Vermögensschutz ist deshalb eine Frage besonders wichtig: Welchen konkreten Rechtsanspruch erwerben Sie mit dem Token? Diese Frage halte ich für wesentlich wichtiger als die Wahl der Blockchain.

Besitzen Sie tatsächlich einen rechtlich durchsetzbaren Anteil am zugrunde liegenden Vermögenswert? Halten Sie ein reguliertes Wertpapier? Besitzen Sie lediglich eine Forderung gegen eine Zweckgesellschaft? Wie sind die Vermögenswerte im Insolvenzfall geschützt? Wer verwahrt das zugrunde liegende Asset?

Genau diese Fragen müssen Sie beantworten können, bevor Sie investieren. Ein schönes Dashboard, eine bekannte Blockchain oder der Begriff „Real-World Asset“ reichen für mich als Qualitätsmerkmal nicht aus.

RWAs können Vermögensaufbau sinnvoll ergänzen

Richtig eingesetzt können RWAs dennoch einen interessanten Baustein für Vermögensaufbau und Vermögensverwaltung darstellen. Besonders tokenisierte Geldmarktinstrumente, Staatsanleihen und regulierte Fonds zeigen bereits heute, welchen praktischen Nutzen die Technologie entfalten kann.

Langfristig halte ich auch tokenisierte Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien und alternative Anlagen für interessant. Anleger könnten dadurch einfacher unterschiedliche Anlageklassen kombinieren und Vermögenswerte möglicherweise effizienter übertragen.

Für mich liegt die eigentliche Revolution deshalb weniger darin, dass plötzlich völlig neue Vermögenswerte entstehen. Das Neue ist die Infrastruktur. Aktien bleiben Aktien, Anleihen bleiben Anleihen und Immobilien bleiben Immobilien. Aber die Art, wie Eigentumsrechte ausgegeben, verwahrt, übertragen und abgerechnet werden, könnte sich grundlegend verändern.

Mein Fazit: Setzen Sie sich jetzt mit RWAs auseinander!

Ich halte Real-World Assets für einen der wichtigsten langfristigen Trends der Digitalfinanzwelt. Der Markt ist mit weniger als 25 Milliarden US-Dollar bei tokenisierten RWAs ohne Stablecoins und Repos derzeit noch klein, während institutionelle Anwendungen bereits Milliardenvolumen erreicht haben. Genau diese Kombination macht das Thema für mich besonders interessant.

Dabei sollten Sie allerdings nicht blind jedem Token folgen, auf dem „RWA“ steht. Entscheidend sind Qualität des Basiswertes, Regulierung, Emittent, Verwahrung, Liquidität und Ihr rechtlicher Anspruch. Die Technologie allein macht aus einem schlechten Investment kein gutes Investment.

Meine Empfehlung lautet deshalb nicht: Kaufen Sie jetzt wahllos RWA-Token. Sie lautet vielmehr: Setzen Sie sich jetzt mit Real-World Assets auseinander und lernen Sie diesen Markt kennen. Denn wenn die Tokenisierung tatsächlich einen größeren Teil der weltweiten Kapitalmärkte erfasst, dürfte es von großem Vorteil sein, die Chancen und Risiken frühzeitig verstanden zu haben.

Vermögensschutz trifft digitale Innovation

Für Ihren Vermögensschutz entsteht hier eine interessante Kombination. Reale beziehungsweise etablierte Vermögenswerte können mit einer modernen digitalen Infrastruktur verbunden werden. Damit treffen zwei Welten aufeinander, die bislang häufig getrennt betrachtet wurden.

Doch auch bei dieser Innovation gilt meine Grundregel: Substanz vor Technologie! Entscheidend ist nicht, dass ein Vermögenswert tokenisiert wurde. Entscheidend ist, dass der zugrunde liegende Wert solide ist und Ihre rechtlichen Ansprüche eindeutig geregelt sind.

Real-World Assets können damit zu einem wichtigen Baustein moderner Vermögensstrategien werden. Wer sich frühzeitig mit den Strukturen, Chancen und Risiken auseinandersetzt, kann von dieser Entwicklung profitieren, ohne jedem neuen Tokenisierungs-Trend blind hinterherzulaufen.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Banking-Apps: Kontosperre droht!

(30.08.26) Deutschland steht vor einer Entwicklung, die für viele Bankkunden im digitalen Alltag überraschend kommen dürfte: Wer ein älteres Smartphone nutzt, kann plötzlich den mobilen Zugang zu seinem Bankkonto verlieren. Nicht weil das Konto gekündigt oder tatsächlich gesperrt wird, sondern weil immer mehr Banking-Apps ältere Betriebssysteme nicht länger unterstützen.

Das klingt zunächst nach einem technischen Detail. In der Praxis kann daraus jedoch ein ernsthaftes Problem entstehen. Denn viele Banken nutzen das Smartphone längst nicht nur für die eigentliche Banking-App, sondern gleichzeitig als Sicherheitsinstrument für die Anmeldung im Online-Banking und die Freigabe von Überweisungen.

Ist das eigene Smartphone zu alt und lässt sich das Betriebssystem nicht mehr aktualisieren, kann deshalb mehr verloren gehen als nur etwas Komfort. Im schlimmsten Fall funktioniert die App nicht mehr, eine Neuinstallation ist unmöglich oder Transaktionen können nicht mehr wie gewohnt freigegeben werden.

Warum Banken ältere Smartphones aussperren

Der Hintergrund folgt einer nachvollziehbaren Sicherheitslogik. Moderne Cyberangriffe entwickeln sich permanent weiter. Hersteller wie Apple oder Google sowie die jeweiligen Gerätehersteller schließen neu entdeckte Schwachstellen deshalb regelmäßig mit Sicherheitsupdates.

Ein sogenannter Patch ist nichts anderes als eine nachträgliche Softwarekorrektur. Damit werden beispielsweise Sicherheitslücken geschlossen, Fehler beseitigt oder Schutzmechanismen verbessert. Fehlen solche Aktualisierungen, bleiben bekannte Schwachstellen bestehen – vergleichbar mit einer Haustür, von der bekannt ist, dass das Schloss nicht mehr zuverlässig funktioniert.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, empfiehlt deshalb ausdrücklich, automatische Updates zu aktivieren beziehungsweise regelmäßig nach Aktualisierungen zu suchen. Viele Angriffe richten sich gerade gegen bekannte Software-Schwachstellen, die erst durch Updates geschlossen werden.

Alte Betriebssysteme werden zum Sicherheitsrisiko

Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Smartphones besitzen keine unbegrenzte Lebensdauer auf Softwareebene. Irgendwann stellen Hersteller die Versorgung älterer Modelle oder Betriebssystemversionen mit Sicherheitsupdates ein.

Neu entdeckte Sicherheitslücken können dann dauerhaft offenbleiben. Das BSI weist insbesondere bei Android darauf hin, dass Geräte ohne regelmäßige Updates besonders gefährdet sind, weil bekannte Schwachstellen nicht mehr beseitigt werden können.

Für eine Bank entsteht damit ein Problem: Sie müsste eine sicherheitskritische Anwendung auf einem Gerät zulassen, dessen Betriebssystem möglicherweise bekannte Schwachstellen enthält. Genau deshalb ziehen Finanzinstitute technische Mindestgrenzen ein.

ING: Mindestens iOS 15 oder Android 9

Ein konkretes Beispiel liefert die ING. Für eine Neuinstallation der App „Banking to go“ verlangt die Bank derzeit mindestens iOS 15 oder Android 9. Die ING empfiehlt sogar iOS 16 beziehungsweise Android 11, um die App möglichst lange mit vollem Funktionsumfang nutzen zu können.

Die Begründung ist eindeutig: Die ING unterstützt nach eigenen Angaben Betriebssysteme, die noch von deren Entwicklern mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Ältere Betriebssysteme könnten Sicherheitslücken enthalten und werden deshalb nicht mehr unterstützt.

Das ist besonders relevant, weil die ING die frühere mTAN inzwischen eingestellt hat. Die App „Banking to go“ dient nicht nur zum mobilen Banking, sondern kann auch zur Bestätigung des Logins und zur Freigabe von Transaktionen beim Browser-Banking verwendet werden. Als Alternative bietet die ING allerdings weiterhin einen separaten photoTAN-Generator an.

Commerzbank verschärft die Anforderungen 2026

Noch anschaulicher wird die Entwicklung bei der Commerzbank. Aktuell kann deren Banking-App noch auf älteren Systemen laufen. Die Bank erhöht die Mindestanforderungen jedoch derzeit schrittweise deutlich.

Ab Mitte September 2026 sollen mindestens Android 10 beziehungsweise iOS 17 erforderlich sein. Kunden mit Android 6 bis 9 oder iOS 15 beziehungsweise 16 werden bereits gestaffelt darauf hingewiesen, ihr Betriebssystem zu aktualisieren.

Wer kein Update durchführen kann, weil das Smartphone technisch nicht mehr unterstützt wird, steht vor einer einfachen Konsequenz: Für die weitere Nutzung der App wird früher oder später ein neueres Gerät notwendig. Die Commerzbank weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ihr Online-Banking über den Webbrowser weiterhin erreichbar bleibt.

Auch die Deutsche Bank setzt Mindestgrenzen

Bei der Deutschen Bank zeigt sich ein ähnliches Bild. Für die Deutsche-Bank-App werden derzeit mindestens Android 9 beziehungsweise iOS 15 benötigt. Ältere Versionen akzeptiert die Bank nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen nicht mehr.

Die Begründung entspricht dem gleichen Muster: Bei älteren Geräten oder Betriebssystemen gewährleisten die Hersteller irgendwann keinen Support mehr. Dadurch können Sicherheitslücken entstehen, die die Bank nicht akzeptieren will.

Immerhin existiert auch dort eine Alternative. Kunden können weiterhin Online-Banking über den Browser nutzen und Aufträge beispielsweise über ein separates BestSign-Zusatzgerät freigeben. Dieses Zusatzgerät ist allerdings kostenpflichtig.

Es droht keine klassische Kontosperre

An dieser Stelle ist mir eine wichtige Differenzierung wichtig: Wenn Ihre Banking-App wegen eines veralteten Smartphones nicht mehr funktioniert, bedeutet das normalerweise nicht, dass Ihr Girokonto oder Depot gesperrt ist.

Ihr Geld bleibt vorhanden und das Konto besteht weiter. Problematisch wird vielmehr der Zugangsweg. Wenn Sie sich bisher ausschließlich über das Smartphone legitimieren und Überweisungen freigeben, kann ein nicht mehr unterstütztes Gerät Ihren digitalen Zugriff erheblich einschränken.

Genau deshalb kann sich eine vermeintlich harmlose Meldung wie „Diese App wird von Ihrem Gerät nicht mehr unterstützt“ sehr schnell zu einem praktischen Banking-Problem entwickeln. Besonders unangenehm ist das dann, wenn Sie erst in dem Moment reagieren, in dem eine dringende Überweisung oder Wertpapiertransaktion durchgeführt werden soll.

Das Smartphone wird zum Bankschlüssel

Damit zeigt sich eine grundlegende Entwicklung im modernen Banking: Ihr Smartphone ist längst weit mehr als nur ein Telefon. Es entwickelt sich zunehmend zu einer Art digitalem Bankschlüssel.

Über das Gerät laufen Login, Zwei-Faktor-Authentifizierung, TAN-Freigaben, Kartenzahlungen, Depots und teilweise sogar Identifikationsverfahren. Damit wächst allerdings auch die Abhängigkeit von einem einzelnen technischen Gerät.

Gerade aus Sicht des Vermögensschutzes halte ich diese Entwicklung für bemerkenswert. Wer sein gesamtes Finanzleben ausschließlich über ein einziges Smartphone organisiert, schafft damit einen potenziellen Single Point of Failure – also einen einzelnen Schwachpunkt, dessen Ausfall mehrere Funktionen gleichzeitig beeinträchtigen kann.

Nicht jedes alte Smartphone ist automatisch unsicher

Dabei sollte man allerdings auch nicht in Technikpanik verfallen. Ein älteres Smartphone ist nicht allein aufgrund seines Alters automatisch unsicher. Entscheidend ist, ob Hersteller und Betriebssystem noch Sicherheitsupdates bereitstellen und ob die verwendeten Apps weiterhin offiziell unterstützt werden.

Umgekehrt sollte ein Smartphone, das seit längerer Zeit keinerlei Sicherheitsupdates mehr erhält, gerade für sensible Anwendungen wie Banking kritisch betrachtet werden. Auch die BaFin empfiehlt Verbrauchern ausdrücklich, bei digitalen Finanzgeschäften das Betriebssystem ihres Smartphones aktuell zu halten.

Das Entscheidende ist deshalb nicht das Alter Ihres Smartphones in Jahren, sondern der Supportstatus. Ein fünf Jahre altes Gerät kann unter Umständen noch ausreichend gepflegt werden, während bei einem anderen Modell bereits deutlich früher die Sicherheitsunterstützung endet.

Was Sie jetzt überprüfen sollten

Schauen Sie deshalb zunächst in den Einstellungen Ihres Smartphones nach, welche Version von iOS oder Android installiert ist. Prüfen Sie anschließend, ob ein aktuelleres Betriebssystem angeboten wird und wann Ihr Gerät zuletzt ein Sicherheitsupdate erhalten hat.

Kontrollieren Sie danach die Mindestanforderungen Ihrer Banking- und TAN-App. Verlassen Sie sich dabei nicht darauf, dass die App heute noch funktioniert. Banken können Mindestversionen im Rahmen von Sicherheitsupdates anheben – wie die Commerzbank gerade eindrucksvoll zeigt.

Und prüfen Sie unbedingt, welche Alternative Sie besitzen, falls Ihr Smartphone plötzlich ausfällt oder die App nicht mehr unterstützt wird. Je nach Bank können das beispielsweise ein separates TAN-Gerät, ein Zweitgerät oder andere Freigabeverfahren sein.

Ein zweiter Zugangsweg schafft Sicherheit

Gerade diesen Punkt halte ich für besonders wichtig. Wer über größere Vermögenswerte verfügt oder auf sein Konto und Depot jederzeit zugreifen können muss, sollte möglichst nicht von nur einem einzigen technischen Zugangsweg abhängig sein.

Das bedeutet nicht zwingend, dass Sie zwei Smartphones benötigen. Ein separates TAN-Gerät oder ein anderer von Ihrer Bank angebotener Authentifizierungsweg kann bereits ausreichen. Entscheidend ist, dass Sie wissen, was passiert, wenn Ihr Smartphone verloren geht, kaputtgeht oder plötzlich nicht mehr unterstützt wird.

Testen Sie solche Alternativen idealerweise bevor Sie sie benötigen. Der schlechteste Zeitpunkt, sich erstmals mit einem Ersatzverfahren auseinanderzusetzen, ist der Moment, in dem Sie bereits keinen Zugriff mehr auf Ihre Banking-App haben.

Mein Fazit: Digitale Sicherheit ist ein Prozess!

Digitale Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein permanenter Prozess. Betriebssysteme, Sicherheitsanforderungen und Banking-Apps entwickeln sich ständig weiter. Was heute problemlos funktioniert, kann bereits in wenigen Monaten technisch nicht mehr unterstützt werden.

Die derzeitigen Änderungen bei ING, Commerzbank und Deutscher Bank zeigen: Aktuelle Betriebssysteme werden zunehmend zur Eintrittskarte für das digitale Banking. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei der Commerzbank, die ihre Mindestanforderungen ab Mitte September 2026 auf Android 10 beziehungsweise iOS 17 anhebt.

Deshalb gilt auch hier: Klarheit statt Panik! Sie müssen nicht sofort ein neues Smartphone kaufen, nur weil Ihr Gerät einige Jahre alt ist. Sie sollten aber wissen, wie lange es noch mit Sicherheitsupdates versorgt wird und welche Anforderungen Ihre Bank stellt.

Vermögensschutz bedeutet auch Zugriffsschutz

Für mich gehört auch dieser Aspekt zum modernen Vermögensschutz. Es reicht nicht, Vermögen sinnvoll über Banken, Anlagen und Rechtsräume zu verteilen. Sie müssen im entscheidenden Moment auch zuverlässig darauf zugreifen können.

Prüfen Sie deshalb Ihre Banking-Infrastruktur regelmäßig: Smartphone, Betriebssystem, Banking-App, TAN-Verfahren und alternative Zugangswege. Halten Sie sämtliche Anwendungen aktuell und installieren Sie Banking-Apps ausschließlich aus offiziellen App-Stores.

Und vor allem: Warten Sie nicht, bis Ihre Banking-App Ihnen den Zugang verweigert. Wer rechtzeitig vorsorgt, verhindert, dass ein veraltetes Smartphone plötzlich zum Nadelöhr für das eigene Konto oder Depot wird.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


EU-Blacklist: Banken schlagen Alarm!

(29.08.26) Der Rat der Europäischen Union hat am 17. Februar 2026 seine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Neu auf die sogenannte EU-Blacklist aufgenommen wurden Vietnam sowie die Turks- und Caicosinseln. Gleichzeitig wurden Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago gestrichen. Damit umfasst die schwarze Liste aktuell zehn Jurisdiktionen.

Konkret stehen derzeit Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam in Anhang I. Die EU prüft dabei unter anderem Steuertransparenz, fairen Steuerwettbewerb und die Umsetzung internationaler Standards gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Für Sie als Anleger ist diese Liste keineswegs nur eine abstrakte steuerpolitische Angelegenheit. Sie kann mittelbar Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Finanztransaktionen haben. Banken, Steuerbehörden und Unternehmen müssen bei bestimmten Verbindungen zu solchen Jurisdiktionen genauer hinsehen. Entscheidend ist allerdings: Eine Überweisung in ein gelistetes Land ist weder automatisch illegal noch wird sie automatisch gesperrt.

Die Blacklist wird zum Risikomarker

Die EU selbst sieht gegenüber nicht kooperativen Jurisdiktionen sogenannte defensive Maßnahmen vor. Dazu gehören auf Ebene der Mitgliedstaaten unter anderem eine verstärkte Überwachung bestimmter Transaktionen, erhöhte Prüfungsrisiken für Steuerpflichtige und zusätzliche Kontrollen bei Gestaltungen mit Bezug zu gelisteten Ländern. 26 EU-Mitgliedstaaten setzen inzwischen mindestens eine der koordinierten administrativen Maßnahmen um.

Genau hier entsteht die praktische Bedeutung für Banken und Kunden. Finanzinstitute arbeiten mit komplexen Compliance- und Risikosystemen. Neben klassischen Geldwäsche- und Sanktionsrisiken können auch schwache Standards bei Steuertransparenz und internationalem Informationsaustausch in die Länder- und Kundenrisikobewertung einfließen. Die europäischen Bankenaufsichtsregeln nennen entsprechende Bewertungen zur Steuertransparenz ausdrücklich als mögliche Informationsquelle für das geografische Risiko.

Das bedeutet nicht, dass jede Zahlung nach Vietnam oder Panama plötzlich unter Generalverdacht steht. Bei ungewöhnlichen Strukturen, größeren Beträgen, schwer nachvollziehbaren Zahlungswegen oder Gesellschaften in mehreren Jurisdiktionen kann ein solcher Länderbezug jedoch zusätzliche Fragen auslösen. Dann will eine Bank beispielsweise wissen: Woher stammt das Geld? Wofür wird es bezahlt? Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte? Und welche wirtschaftliche Grundlage besitzt die Transaktion?

Rückfragen sind nicht automatisch ein Verdacht

Genau hier sollten Anleger einen wichtigen Unterschied verstehen. Eine Nachfrage Ihrer Bank bedeutet noch nicht, dass Ihnen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder ein sonstiges Fehlverhalten unterstellt wird. Banken müssen Risiken dokumentieren und ungewöhnliche Sachverhalte plausibilisieren. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen gehört das inzwischen zum normalen Compliance-Alltag.

Dennoch können solche Prüfungen unangenehm werden. Fehlen Verträge, Rechnungen, Depotauszüge oder nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft der Mittel, kann sich eine Transaktion verzögern. Je komplexer eine internationale Vermögensstruktur ist, desto wichtiger wird deshalb eine lückenlose Dokumentation.

Gerade bei größeren Auslandsüberweisungen gilt für mich deshalb: Erst Dokumentation, dann Transaktion. Halten Sie Verträge, Konto- und Depotauszüge, Kaufbelege, Steuerunterlagen sowie Nachweise über die Herkunft Ihres Vermögens möglichst so bereit, dass Sie Rückfragen schnell und plausibel beantworten können.

DAC6: Nicht jede Auslandszahlung ist meldepflichtig

Ein zweiter wichtiger Bereich ist DAC6. Dabei handelt es sich um die EU-Regeln zur Meldung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Auch hier muss sauber differenziert werden: Eine private Auslandsüberweisung in ein Land auf der EU-Blacklist löst keineswegs automatisch eine DAC6-Meldung aus.

Relevant kann die Liste jedoch bei bestimmten grenzüberschreitenden Gestaltungen werden. DAC6 enthält beispielsweise ein Kennzeichen für abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen, wenn der Zahlungsempfänger in einer Jurisdiktion ansässig ist, die von den EU-Mitgliedstaaten oder der OECD als nicht kooperativ eingestuft wird.

Das zeigt, wie weit die Wirkung der EU-Liste inzwischen reicht. Sie ist nicht nur eine politische Namensliste, sondern wurde in verschiedene steuerliche und regulatorische Mechanismen eingebaut. Für normale Privatanleger ist DAC6 meistens kein unmittelbares Alltagsthema. Sobald jedoch Gesellschaften, Beteiligungen, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen oder komplexere Steuerplanungen ins Spiel kommen, sollte professionelle steuerliche Beratung selbstverständlich sein.

Deutschland geht mit dem StAbwG noch weiter

In Deutschland kommt zusätzlich das Steueroasen-Abwehrgesetz, kurz StAbwG, hinzu. Dieses Gesetz ermöglicht besondere steuerliche Abwehrmaßnahmen gegenüber nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten. Dazu können abhängig vom jeweiligen Sachverhalt beispielsweise Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug, verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuerfolgen oder umfangreichere Mitwirkungspflichten gehören.

Hier gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit, die in vielen Berichten übersehen wird: Eine Änderung der EU-Blacklist wirkt in Deutschland nicht automatisch sofort über das StAbwG. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine EU-Listung zunächst keine unmittelbaren Rechtsfolgen für inländische Steuerpflichtige entfaltet. Entscheidend ist die deutsche Steueroasen-Abwehrverordnung – StAbwV.

Und genau hier liegt aktuell eine interessante zeitliche Verschiebung. Die derzeit veröffentlichte Fassung der StAbwV enthält noch die frühere Liste mit unter anderem Fidschi, Samoa und Trinidad und Tobago, während Vietnam noch nicht enthalten ist und die Turks- und Caicosinseln dort sogar noch als nicht länger nicht-kooperativ aufgeführt werden. Die aktuelle EU-Liste vom 17. Februar 2026 und die derzeit geltende deutsche Verordnung sind somit nicht deckungsgleich.

EU-Liste und deutsches Recht sind nicht dasselbe

Das ist für Anleger ein entscheidender Punkt. Sie dürfen die jeweils aktuelle EU-Blacklist nicht einfach eins zu eins mit den aktuell geltenden Rechtsfolgen des deutschen Steueroasen-Abwehrgesetzes gleichsetzen. Das StAbwG sieht ausdrücklich vor, dass die Rechtsverordnung für die konkreten Abwehrmaßnahmen maßgeblich ist.

Gleichzeitig sollten Sie Änderungen auf europäischer Ebene nicht ignorieren. Die EU-Liste wird regelmäßig angepasst, normalerweise zweimal jährlich. Nach der Aktualisierung vom Februar ist die nächste reguläre Überprüfung für Oktober 2026 vorgesehen. Länder können also relativ schnell aufgenommen oder wieder gestrichen werden.

Das Beispiel der Turks- und Caicosinseln verdeutlicht diese Dynamik besonders gut. Sie wurden im Februar 2024 von der schwarzen Liste gestrichen und im Februar 2026 erneut aufgenommen. Ausschlaggebend waren diesmal Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzung wirtschaftlicher Substanzanforderungen. Vietnam wurde wegen Defiziten beim steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage aufgenommen.

Schwarz, grau oder unproblematisch?

Zusätzlich sollten Sie zwischen Anhang I und Anhang II unterscheiden. Die eigentliche Blacklist ist Anhang I mit aktuell zehn Jurisdiktionen. Daneben existiert eine Art Beobachtungsliste – häufig als „Grey List“ bezeichnet – mit Ländern, die mit der EU kooperieren, aber noch bestimmte Reformzusagen erfüllen müssen.

Aktuell befinden sich dort unter anderem Belize, die Britischen Jungferninseln, Brunei, Eswatini, Grönland, Jordanien, Montenegro, Marokko und die Türkei. Diese Länder stehen also ausdrücklich nicht auf der eigentlichen EU-Blacklist.

Auch prominente Finanzplätze werden häufig falsch eingeordnet. So stehen beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Cayman Islands derzeit nicht auf Anhang I der EU-Blacklist. Gerade bei internationalen Vermögensstrukturen ist diese Differenzierung wichtig, weil der pauschale Begriff „Steueroase“ wenig darüber aussagt, wie eine Jurisdiktion regulatorisch tatsächlich eingestuft wird.

Was bedeutet das für Ihr Vermögen?

Wer international investiert, mehrere Bankverbindungen unterhält oder regelmäßig größere grenzüberschreitende Zahlungen vornimmt, sollte Länder- und Regulierungsrisiken deshalb stärker beachten. Nicht nur die Bonität einer Bank oder die Attraktivität einer Anlage zählt. Auch der Rechtsraum, in dem ein Konto, Fonds, Unternehmen oder Dienstleister angesiedelt ist, gewinnt immer stärker an Bedeutung.

Das gilt besonders dann, wenn mehrere Länder miteinander verbunden werden. Eine Zahlung kann beispielsweise von einem deutschen oder Schweizer Konto über einen internationalen Zahlungsdienstleister an eine Gesellschaft in einer Drittstaatenjursdiktion laufen. Schon dadurch entstehen zusätzliche Ebenen, die Bank- und Compliance-Systeme analysieren können.

Mein Rat lautet daher: Gestalten Sie internationale Vermögensstrukturen möglichst transparent und nachvollziehbar. Komplexität allein schafft keinen Vermögensschutz. Im Gegenteil: Eine schwer erklärbare Struktur kann Ihnen im Ernstfall mehr Probleme verursachen als Vorteile bringen.

Mein Fazit: Rechtsräume werden zum Teil des Vermögensschutzes!

Die aktualisierte EU-Blacklist zeigt exemplarisch, wie stark Steuerpolitik, internationale Regulierung und Bank-Compliance inzwischen miteinander verflochten sind. Was früher vor allem ein Thema für internationale Konzerne und Steuerberater war, kann heute mittelbar auch Privatanleger und vermögende Bankkunden betreffen.

Dabei sollten Sie weder in Panik verfallen noch internationale Anlagen grundsätzlich meiden. Internationale Diversifikation über unterschiedliche Banken, Währungen und Rechtsräume kann aus meiner Sicht sogar ein wichtiger Bestandteil des Vermögensschutzes sein. Aber Diversifikation funktioniert nur dann nachhaltig, wenn die jeweiligen Strukturen transparent, steuerlich sauber und regulatorisch nachvollziehbar sind.

Genau deshalb gilt: Kennen Sie nicht nur Ihre Anlage, sondern auch den Rechtsraum dahinter. Prüfen Sie bei internationalen Konten, Gesellschaften, Investments und größeren Zahlungen, welche regulatorische Einordnung gilt, halten Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechnen Sie bei ungewöhnlichen Konstellationen mit zusätzlichen Rückfragen.

Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen

Besonders wichtig ist mir dabei ein Punkt: Eine EU-Listung macht ein Land nicht automatisch zu einem verbotenen Finanzplatz und eine Überweisung dorthin nicht automatisch verdächtig. Diese Zuspitzung wäre falsch. Die Blacklist ist vielmehr ein steuerlicher und regulatorischer Risikomarker, der zusätzliche Prüfungen und Abwehrmaßnahmen auslösen oder begünstigen kann.

Für Ihren Vermögensschutz bedeutet das vor allem eines: Planen Sie internationale Strukturen nicht nur nach Rendite und Steuern, sondern auch nach Rechtssicherheit, Transparenz und praktischer Bankfähigkeit. Eine theoretisch attraktive Konstruktion bringt Ihnen wenig, wenn Überweisungen regelmäßig hängen bleiben oder Sie ständig umfangreiche Nachweise nachreichen müssen.

Wer dagegen vorbereitet ist, seine Geldflüsse erklären kann und seine Dokumentation im Griff hat, muss internationale Diversifikation keineswegs fürchten. Im Gegenteil: Vermögensschutz beginnt zunehmend mit der Frage, wo Ihr Vermögen liegt, unter welchem Recht es steht und wie problemlos Sie im Ernstfall darauf zugreifen können.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


Achtung: 3 gefährliche Betrugsmaschen!

(28.08.26) Bankkunden, Verbraucher und Privatanleger geraten immer häufiger ins Visier professionell organisierter Betrüger. Dabei haben die Täter ihre Methoden in den vergangenen Jahren erheblich verfeinert. Gefälschte Internetseiten sehen täuschend echt aus, Telefonnummern vertrauenswürdiger Institutionen können manipuliert werden und selbst Stellenanzeigen auf bekannten Plattformen müssen längst nicht mehr seriös sein.

Besonders gefährlich ist dabei die psychologische Komponente. Betrüger arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck, Angst oder vermeintlich einmaligen Chancen. Sie wollen verhindern, dass Sie einen Vorgang in Ruhe prüfen. Stattdessen sollen Sie möglichst schnell auf einen Link klicken, einen QR-Code scannen, eine TAN bestätigen oder persönliche Daten herausgeben.

Umso wichtiger ist es, die aktuell verbreiteten Betrugsmaschen zu kennen. Dabei gibt es eine einfache Grundregel, die Sie sich merken sollten: Je größer der Zeitdruck und je ungewöhnlicher eine Aufforderung ist, desto wichtiger ist eine unabhängige Überprüfung.

Betrugsmasche 1: Die Falle auf Verkaufsportalen

Besonders verbreitet sind weiterhin Betrugsversuche über Kleinanzeigen-Portale und andere Online-Marktplätze. Die Täter geben sich beispielsweise als interessierte Käufer aus und behaupten, den Kaufpreis bereits über eine angeblich sichere Bezahlfunktion überwiesen zu haben. Anschließend erhält der Verkäufer einen Link oder einen QR-Code, über den die Zahlung angeblich bestätigt oder abgerufen werden müsse.

Genau hier beginnt die Falle. Der Link führt häufig nicht auf die echte Seite des Verkaufsportals, sondern auf eine professionell nachgebaute Phishing-Seite. Dort sollen Kreditkartendaten, Onlinebanking-Zugangsdaten oder andere sensible Informationen eingegeben werden. Bei QR-Codes spricht man inzwischen auch von „Quishing“, also Phishing mithilfe eines QR-Codes. Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor dieser Masche.

Besonders wichtig: Wenn Sie etwas verkaufen und Geld erhalten sollen, müssen Sie normalerweise keine Kreditkartendaten, TANs oder Onlinebanking-Zugangsdaten eingeben, um eine Zahlung entgegenzunehmen. Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Kommunikations- und Zahlungswege innerhalb der jeweiligen Plattform. Wechseln Sie nicht aufgrund einer Aufforderung des vermeintlichen Käufers auf externe Webseiten oder Messenger.

Ein QR-Code ist kein Sicherheitsmerkmal

Viele Menschen verbinden QR-Codes noch immer mit Komfort und Sicherheit. Genau das nutzen Betrüger aus. Ein QR-Code sagt jedoch nichts darüber aus, wohin er tatsächlich führt. Hinter dem kleinen schwarz-weißen Quadrat kann sich ebenso gut eine gefälschte Internetadresse verbergen wie hinter einem klassischen Phishing-Link.

Hinzu kommen Varianten mit angeblichen Transportkosten, Kurierdiensten oder Versicherungsgebühren. Verkäufer sollen beispielsweise zunächst eine kleine Summe vorstrecken, damit eine vermeintliche Spedition die Ware abholt. Das Geld wird selbstverständlich nie erstattet. Auch gefälschte Zahlungsbestätigungen oder angebliche Probleme mit Kreditkartendaten gehören zum Repertoire der Täter.

Meine Empfehlung lautet deshalb: Bleiben Sie innerhalb der Plattform. Öffnen Sie keine extern zugesandten Zahlungslinks und scannen Sie keine QR-Codes, die Ihnen ein unbekannter Käufer zur Zahlungsabwicklung sendet. Werden Sie aufgefordert, zunächst selbst Geld zu überweisen, um Geld zu erhalten, sollten sämtliche Warnlampen angehen.

Betrugsmasche 2: Der Traumjob wird zur Identitätsfalle

Besonders aktuell ist eine zweite Masche: sogenannte Job-Scams. Kriminelle veröffentlichen professionell gestaltete Stellenanzeigen auf bekannten Jobportalen oder kontaktieren potenzielle Bewerber direkt über soziale Netzwerke und Messenger. Versprochen werden häufig einfache Tätigkeiten im Homeoffice bei erstaunlich guter Bezahlung.

Der Bewerbungsprozess läuft anschließend auffällig schnell. Nach wenigen Nachrichten scheint die Stelle bereits sicher zu sein. Dann folgt die entscheidende Aufforderung: Für die angebliche Identitätsprüfung sollen Ausweiskopien, Selfies, Bankdaten oder sogar ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt werden. Genau davor warnt die Verbraucherzentrale ausdrücklich.

Das Problem ist gravierend: Mit Ihren echten Ausweisdaten können Kriminelle beispielsweise versuchen, Bankkonten oder andere Verträge auf Ihren Namen einzurichten. Besonders perfide ist die Video-Ident-Masche. Das Opfer führt selbst eine echte Identifizierung bei einer Bank durch und glaubt, lediglich seine Identität gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber zu bestätigen. Tatsächlich kann im Hintergrund ein Bankkonto auf den Namen des Opfers eröffnet werden.

Vorsicht vor dem Job als „Finanzagent“

Erst am 7. August 2026 warnte die Verbraucherzentrale erneut vor vermeintlichen Stellenangeboten unter Bezeichnungen wie „Finanzagent“, „Crypto-Assistent“, „Wertverwalter“, „Treuhandservice“ oder „Treuhandassistent“. Dabei sollen Arbeitnehmer über ihr eigenes Konto Gelder empfangen und anschließend weiterleiten.

Damit können Sie nicht nur Geld verlieren, sondern sich möglicherweise selbst erhebliche rechtliche Probleme einhandeln. Denn die transferierten Gelder können aus Betrug oder anderen Straftaten stammen. Ihr persönliches Bankkonto wird dann faktisch als Zwischenstation für fremde Finanztransaktionen verwendet. Auch private Kryptowallets sollten Sie niemals für angebliche Arbeitgeber bereitstellen.

Für Sie gilt deshalb: Kein seriöser Arbeitgeber benötigt im normalen Bewerbungsprozess Zugriff auf Ihr privates Konto oder Ihre Kryptowallet. Ebenso sollte höchste Vorsicht gelten, wenn vor Abschluss eines Arbeitsvertrags plötzlich ein Konto eröffnet, ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt oder Geld weitergeleitet werden soll.

Betrugsmasche 3: Der falsche Bankmitarbeiter

Die dritte Masche ist keineswegs neu, wird aber technisch immer raffinierter. Kriminelle rufen ihre Opfer an und geben sich als Mitarbeiter einer Bank, eines Zahlungsdienstleisters oder einer Sicherheitsabteilung aus. Angeblich gebe es eine verdächtige Überweisung, einen Hackerangriff oder einen unberechtigten Zugriff auf das Konto.

Besonders tückisch ist dabei das sogenannte Caller-ID-Spoofing. Die auf Ihrem Telefon angezeigte Nummer kann manipuliert werden. Dadurch kann auf dem Display scheinbar tatsächlich die Telefonnummer Ihrer Bank erscheinen. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, einer angezeigten Rufnummer deshalb automatisch zu vertrauen.

Der angebliche Bankmitarbeiter bietet dann selbstverständlich sofort Hilfe an. Dafür müsse beispielsweise eine TAN bestätigt, eine Zahlung storniert oder Geld vorsorglich auf ein „Sicherheitskonto“ überwiesen werden. Genau das ist der Betrug. Eine TAN, die Sie bestätigen, kann in Wahrheit eine echte Überweisung freigeben.

Ihre Bank braucht Ihre TAN nicht am Telefon

Hier können Sie sich eine ausgesprochen einfache Regel merken: Eine echte Bank wird Sie nicht am Telefon auffordern, PINs, Passwörter oder TANs herauszugeben. Auch eine angebliche „Stornierung“ einer verdächtigen Überweisung sollte niemals durch die Freigabe einer Ihnen unbekannten Transaktion erfolgen.

Beenden Sie bei einem verdächtigen Anruf das Gespräch und kontaktieren Sie Ihre Bank anschließend selbst. Verwenden Sie dafür nicht die Rückruftaste. Wählen Sie die Ihnen bekannte Nummer Ihrer Bank selbst neu oder verwenden Sie die offizielle Banking-App beziehungsweise die Internetseite des Instituts. Genau dieses Vorgehen empfiehlt auch die Polizei.

Erlauben Sie einem vermeintlichen Bankmitarbeiter außerdem niemals per Fernwartungssoftware Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr Smartphone. Wer Sie telefonisch auffordert, Programme zu installieren oder Ihren Bildschirm freizugeben, sollte sofort Ihr Misstrauen wecken.

Was tun, wenn Sie bereits reagiert haben?

Sollten Sie bereits Bank- oder Kreditkartendaten eingegeben, eine verdächtige TAN bestätigt oder Geld überwiesen haben, zählt Geschwindigkeit. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank beziehungsweise Ihren Kartenanbieter und lassen Sie betroffene Zugänge oder Karten sperren. Je schneller eine Bank informiert wird, desto größer kann die Chance sein, weitere Transaktionen zu verhindern.

Wenn Sie Ausweiskopien oder persönliche Identitätsdaten weitergegeben haben, sollten Sie ebenfalls handeln. Dokumentieren Sie sämtliche Nachrichten, E-Mails, Rufnummern und Webseiten. Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch oder einem eröffneten Konto sollten Sie außerdem das betreffende Institut kontaktieren und Strafanzeige erstatten. Die Verbraucherzentralen empfehlen dieses Vorgehen ausdrücklich bei Job-Scamming und Video-Ident-Betrug.

Und ganz wichtig: Schämen Sie sich nicht, wenn Sie auf eine professionell aufgebaute Betrugsmasche hereingefallen sind. Moderne Social-Engineering-Angriffe sind gezielt darauf ausgelegt, menschliche Routinen und Vertrauen auszunutzen. Entscheidend ist deshalb nicht, niemals einen Fehler zu machen, sondern einen Verdacht möglichst früh zu erkennen und anschließend konsequent zu handeln.

Mein Fazit: Gesundes Misstrauen schützt Ihr Vermögen!

Betrüger werden professioneller, aggressiver und technisch raffinierter. Gleichzeitig nutzen sie immer häufiger bekannte Unternehmen, Banken, Verkaufsplattformen oder Arbeitgeber als vertrauenswürdige Fassade. Was seriös aussieht, muss deshalb noch lange nicht seriös sein.

Ihr stärkster Schutz ist eine Kombination aus gesundem Misstrauen, Zeit und Kontrolle. Lassen Sie sich niemals zu finanziellen Entscheidungen drängen. Klicken Sie nicht unüberlegt auf zugesandte Links oder QR-Codes, geben Sie keine TANs weiter und führen Sie keine Identitätsprüfung durch, deren tatsächlichen Zweck Sie nicht zweifelsfrei kennen.

Und vor allem: Brechen Sie einen verdächtigen Vorgang lieber einmal zu früh als einmal zu spät ab. Kontaktieren Sie Banken, Unternehmen oder Plattformen anschließend ausschließlich über selbst recherchierte oder Ihnen bereits bekannte offizielle Kontaktwege.

Denn beim Vermögensschutz geht es nicht nur darum, die richtigen Anlageentscheidungen zu treffen. Es geht ebenso darum, zu verhindern, dass Kriminelle durch einen einzigen unbedachten Klick Zugriff auf Ihr Geld, Ihre Konten oder sogar Ihre Identität erhalten.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com