(22.09.26) Die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September ist ein politischer Einschnitt. Nach dem vorläufigen Ergebnis wird Die Linke mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen erstmals stärkste Kraft. Sie gewinnt gegenüber 2023 rund 13,5 Prozentpunkte hinzu. Die CDU erreicht 18,8 Prozent, die AfD 16,3 Prozent, die Grünen 14,3 Prozent und die SPD 12,1 Prozent. Welche Parteien Berlin künftig regieren, ist noch offen.
Für Vermögensinhaber ist das Ergebnis dennoch ein Signal. Mit dem Wahlsieg erhält eine Partei erheblichen Rückenwind, die stärkere staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt fordert. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp will insbesondere die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände vorantreiben. Gemeint ist die Überführung von Wohnungen großer Unternehmen in öffentliches Eigentum gegen Entschädigung.
Dafür gibt es bislang kein beschlossenes Gesetz. Auch ein Wahlsieg allein setzt die Forderung nicht um: Ein Gesetzentwurf müsste politisch ausgehandelt, verabschiedet und rechtlich geprüft werden. Dennoch beeinflussen politische Absichten schon heute Entscheidungen über Investitionen, die sich erst in vielen Jahren rechnen sollen.
Der Volksentscheid hat die Debatte nicht beendet
Die Forderung kommt nicht aus dem Nichts. Bereits 2021 stimmte eine Mehrheit der Teilnehmer eines Berliner Volksentscheids dafür, dass der Senat einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erarbeiten soll. Der Beschluss übertrug jedoch nicht selbst Wohnungen in öffentliches Eigentum. Die Frage, ob und wie ein solches Gesetz ausgestaltet werden könnte, beschäftigt Berlin seither.
Ich halte die politische Richtung für gefährlich. Eigentümer müssen darauf vertrauen können, dass rechtmäßig erworbenes Vermögen und langfristige Investitionen unter verlässlichen Regeln stehen. Eine mögliche Vergesellschaftung beträfe nach der derzeitigen Debatte große Wohnungskonzerne. Daraus folgt nicht, dass das private Eigenheim als Nächstes betroffen wäre. Doch Investoren stellen sich zwangsläufig die Frage, welche Eingriffe künftig noch politisch mehrheitsfähig werden könnten.
Dabei geht es nicht nur um einen abstrakten Grundsatz. Wer ein Grundstück erwirbt, ein Gebäude saniert oder eine Wohnanlage plant, bindet Kapital für Jahrzehnte. Banken prüfen, ob ein Projekt seine Finanzierung trägt; Anleger vergleichen erwartete Erträge und Risiken. Wächst die Unsicherheit über künftige Eigentumsrechte und staatliche Eingriffe, kann das Projekte verteuern, verzögern oder Kapital an andere Standorte lenken. Das ist eine wirtschaftliche Risikokette, keine bereits nachgewiesene Folge dieser Wahl.
Ein Eigentümerwechsel schafft keinen neuen Wohnraum
Das zentrale Problem bleibt die Knappheit an Wohnungen. Für Mieter sind hohe Wohnkosten eine reale Belastung, und die Politik muss darauf reagieren. Die Vergesellschaftung vorhandener Wohnungen schafft für sich genommen jedoch keine zusätzliche Wohnung: Zunächst wechselt der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Sie kann politische Ziele bei der Bewirtschaftung dieser Wohnungen verfolgen, löst aber die Frage des fehlenden Angebots nicht.
Für mehr Wohnraum braucht Berlin zusätzlich Baugrund, schnellere Genehmigungen, tragfähige Finanzierung und Projekte, die sich angesichts von Baukosten und Mieten wirtschaftlich umsetzen lassen. Öffentliche Wohnungsunternehmen können dazu beitragen. Angesichts des Bedarfs wäre es aus meiner Sicht jedoch ein Fehler, private Bauherren und Kapitalgeber durch zusätzliche politische Unsicherheit abzuschrecken.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob man die Sorgen der Mieter ernst nimmt. Das sollte selbstverständlich sein. Entscheidend ist, ob die gewählten Mittel den Wohnraummangel verringern. Ein Eigentümerwechsel und der Bau neuer Wohnungen sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Wer beides gleichsetzt, verspricht womöglich eine Lösung, die das Angebot gar nicht erhöht.
Warum das Signal über Berlin hinausreicht
Berlin entscheidet nicht über die Eigentumsordnung in ganz Deutschland. Aus dem Wahlergebnis lässt sich auch keine bundesweite Gesetzesänderung ableiten. Dennoch beobachten Investoren politische Entwicklungen über einzelne Landesgrenzen hinaus. Sie fragen, an welchen Standorten Eigentum geschützt ist, Regeln planbar bleiben und sich langfristige Vorhaben rechnen.
Das gilt für Immobilien ebenso wie für Unternehmen. Ein Unternehmer, der eine Niederlassung gründet, oder eine Familie, die ihr Vermögen über Jahrzehnte aufbaut, braucht Berechenbarkeit. Wenn Eingriffe in bestehendes Eigentum zu einem zentralen Wahlversprechen werden und damit erheblicher Zuspruch gewonnen wird, kann das Vertrauen in einen Standort belasten. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ausfällt, hängt von der künftigen Regierung und ihrer konkreten Politik ab.
Gerade deshalb sollten Vermögensinhaber weder in Panik geraten noch das Ergebnis abtun. Die richtige Reaktion beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wie viel Vermögen hängt von deutschen Immobilien ab? Wo liegen Guthaben, Depots und unternehmerische Beteiligungen? Welche Entscheidungen eines einzigen Staates könnten einen großen Teil des eigenen Vermögens gleichzeitig betreffen?
Auslandsstandbeine sorgfältig prüfen
Wer eine starke Konzentration auf Deutschland feststellt, kann zusätzliche Bank- und Depotbeziehungen im Ausland prüfen. Für manche Vermögensstrukturen kommen die Schweiz und Liechtenstein infrage. Beide Staaten liegen außerhalb der EU; Liechtenstein gehört allerdings zum Europäischen Wirtschaftsraum. Schon deshalb sollte man die beiden Standorte nicht pauschal gleichsetzen.
Ein Auslandsdepot verlagert auch keine deutsche Immobilie ins Ausland. Es kann lediglich bei den Vermögenswerten, die sich tatsächlich anderswo halten lassen, die Abhängigkeit von einem einzigen Standort verringern. Ebenso wenig entfallen dadurch Steuer- und Meldepflichten. Kosten, Einlagensicherung, Zugriffsmöglichkeiten und die rechtliche Behandlung müssen für jedes Institut und jede Vermögensart einzeln geprüft werden.
Für Eigentümer großer Immobilienbestände ist vor allem die weitere Berliner Politik entscheidend: Welche Parteien schließen sich zusammen? Wird ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt? Welche Unternehmen und Bestände wären erfasst, und wie würde eine Entschädigung geregelt? Erst an solchen Details lässt sich ein unmittelbares Risiko seriös beurteilen.
Mein Fazit: Linke als Vermögens-Risiko!
Die Linke hat mit Forderungen nach weitreichenden Eingriffen in den Wohnungsmarkt einen klaren Wahlsieg erzielt. Ob daraus eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird, ist offen. Das Ergebnis zeigt aber, dass diese Forderung politisch Gewicht besitzt. Vermögensinhaber sollten das als Anlass nehmen, ihre Abhängigkeit von einzelnen Standorten zu prüfen.
Meine Sorge gilt zugleich dem Wohnungsbau: Berlin braucht dringend zusätzliche Wohnungen. Wer bestehende Gebäude lediglich einem anderen Eigentümer zuordnet, baut noch keine neuen. Eine Politik, die private Investitionen erschwert, könnte den Wohnungsmangel weiter verschärfen. Genau an ihren konkreten Maßnahmen muss sich die nächste Berliner Regierung messen lassen.
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com




