(09.09.26) Das britische Weltreich ist Geschichte – sein Finanznetzwerk lebt jedoch weiter. Britische Überseegebiete und Kronabhängige Gebiete nehmen im internationalen Offshore-System bis heute eine herausragende Stellung ein. Der aktuelle Corporate Tax Haven Index des Tax Justice Network zeigt, wie stark mehrere dieser Finanzplätze weiterhin an der Spitze der Rangliste vertreten sind.

Nach dem Indexstand vom 2. Dezember 2025 belegen die Britischen Jungferninseln erneut Platz 1, die Cayman Islands Platz 2 und Bermuda Platz 4. Jersey folgt als Kronabhängiges Gebiet auf Rang 8. Damit befinden sich vier eng mit Großbritannien verbundene Jurisdiktionen unter den zehn Standorten, denen das Tax Justice Network den größten Anteil an den weltweiten Risiken einer aggressiven Unternehmenssteuervermeidung zuschreibt.

Die Schweiz hat sich im aktuellen Index auf Rang 3 geschoben und damit Bermuda überholt. Das zeigt: Das Problem lässt sich keineswegs auf britische Gebiete reduzieren. Auch selbstständige Staaten wie die Schweiz sowie EU-Mitglieder wie Irland spielen in der Rangliste eine bedeutende Rolle. Irland steht derzeit auf Platz 9.

Das Spinnennetz rund um die City of London

Das Tax Justice Network spricht beim britischen Offshore-System von einem „Second Empire“ oder einem Spinnennetz, in dessen Zentrum die City of London steht. Dazu gehören insbesondere die Britischen Jungferninseln, Cayman Islands, Bermuda, Gibraltar und Anguilla sowie die Kronabhängigen Gebiete Jersey, Guernsey und Isle of Man.

Juristisch ist dabei eine wichtige Differenzierung erforderlich: Die Kronabhängigen Gebiete und britischen Überseegebiete sind keine gewöhnlichen Bestandteile des Vereinigten Königreichs. Sie verfügen über eigene Parlamente, Regierungen, Rechtsordnungen und Steuersysteme. Gleichzeitig bestehen enge verfassungsrechtliche, politische und finanzwirtschaftliche Verbindungen zu Großbritannien. London ist insbesondere für Verteidigung und internationale Beziehungen verantwortlich; die konkrete Reichweite britischer Einflussmöglichkeiten unterscheidet sich jedoch je nach Gebiet.

In der Indexausgabe 2024 schrieb das Tax Justice Network Großbritannien und seinem Netzwerk rund 33 Prozent des weltweiten Risikos aggressiver Unternehmenssteuervermeidung zu. Der Anteil war damit ebenso groß wie derjenige sämtlicher EU-Staaten zusammen. Diese Zahl ist eine Modellrechnung des Tax Justice Network und keine amtliche Feststellung einer internationalen Steuerbehörde.

Was der Index tatsächlich misst

Der Corporate Tax Haven Index misst nicht einfach, wo besonders viele Steuerstraftaten begangen werden. Er untersucht vielmehr, in welchem Umfang die Gesetze und Strukturen einer Jurisdiktion multinationalen Unternehmen Spielräume bieten, Gewinne zu verlagern und dadurch die Steuerlast in anderen Staaten zu reduzieren.

Dazu bewertet das Tax Justice Network die Rechtsordnung anhand von mehr als 70 Fragen, die 18 Indikatoren zugeordnet werden. Daraus entsteht der sogenannte Haven Score. Dieser wird mit dem Umfang der grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten multinationaler Unternehmen – dem Global Scale Weight – kombiniert. Ein hoher Rang bedeutet daher nicht zwingend, dass jede dort angesiedelte Gesellschaft illegal handelt. Er besagt, dass die betreffende Jurisdiktion nach der Methodik des Netzwerks ein besonders großes Risiko für grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen schafft.

Die Britischen Jungferninseln erreichen beim Haven Score 100 von 100 Punkten und verantworten nach dem Index 7,1 Prozent des weltweiten Unternehmenssteuervermeidungsrisikos. Die Cayman Islands kommen ebenfalls auf einen Haven Score von 100 und einen Anteil von 6,7 Prozent. Bermuda erreicht ebenfalls 100 Punkte und 5,2 Prozent. Allein diese drei britischen Überseegebiete stehen damit für einen erheblichen Teil des globalen Risikos.

Die globale Steuerlücke bleibt gewaltig

Nach dem „State of Tax Justice 2024“ verlieren Staaten weltweit schätzungsweise 492 Milliarden US-Dollar Steuereinnahmen pro Jahr. Davon entfallen rund 347,6 Milliarden US-Dollar auf grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen und rund 144,8 Milliarden US-Dollar auf unversteuerte Offshore-Vermögen wohlhabender Privatpersonen.

Dem Vereinigten Königreich und seinem Netzwerk verbundener Offshore-Finanzplätze schrieb das Tax Justice Network rund 26 Prozent dieser weltweiten Verluste zu. Das entsprach nach der damaligen Modellrechnung etwa 129 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Europäische Union war gleichzeitig die Region mit den höchsten eigenen Einnahmeverlusten: Ihre Mitgliedstaaten verloren zusammen geschätzt 176 Milliarden US-Dollar jährlich.

Diese Zahlen sind Schätzungen und keine Summe rechtskräftig festgestellter Steuerstraftaten. Zudem konnte das Tax Justice Network die globale Jahresschätzung im „State of Tax Justice 2025“ nicht mit neuen aggregierten OECD-Daten fortschreiben, da die benötigten Daten nach Angaben des Netzwerks nicht rechtzeitig veröffentlicht worden waren. Der Bericht 2025 konzentriert sich deshalb stärker auf die Jahre 2016 bis 2021 und beziffert die weltweiten Unternehmenssteuerverluste für diesen Zeitraum auf insgesamt 1,7 Billionen US-Dollar.

Steuervermeidung ist nicht automatisch Steuerhinterziehung

Begrifflich müssen legale Steuerplanung, aggressive Steuervermeidung, Gestaltungsmissbrauch und strafbare Steuerhinterziehung sauber voneinander getrennt werden. Das Tax Justice Network verwendet bewusst den übergeordneten Begriff „Tax Abuse“. Dieser umfasst Verhaltensweisen, die nach nationalem Recht teilweise legal sein können, politisch oder wirtschaftlich aber als schädlich bewertet werden.

Steuerhinterziehung liegt dagegen vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen, unrichtige Angaben gemacht oder gesetzliche Erklärungspflichten verletzt werden. Ein Auslandskonto, eine ausländische Gesellschaft oder ein Depot in einer anderen Rechtsordnung ist für sich genommen weder illegal noch anrüchig. Entscheidend sind die tatsächliche wirtschaftliche Substanz, der steuerliche Wohnsitz, die korrekte Deklaration und die Einhaltung sämtlicher Melde- und Mitwirkungspflichten.

Auch legale Gestaltungen haben Grenzen. Nach § 42 der deutschen Abgabenordnung kann das Steuergesetz durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht umgangen werden. Der Bundesfinanzhof stellt zugleich klar, dass allein das Motiv, Steuern zu sparen, eine Gestaltung noch nicht unangemessen macht. Steuerpflichtige dürfen ihre Verhältnisse grundsätzlich so ordnen, dass keine oder möglichst geringe Steuern entstehen – solange die gewählte Struktur rechtlich zulässig, wirtschaftlich nachvollziehbar und ordnungsgemäß offengelegt ist.

Die Offshore-Welt ist transparenter geworden

Das klassische Bild vom vollständig anonymen Nummernkonto in einer verschwiegenen Steueroase ist weitgehend überholt. Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard, wirtschaftliche Eigentümerregister, Geldwäscheprüfungen und länderbezogene Berichtspflichten haben die Transparenz erheblich erhöht.

Nach Berechnungen des Tax Justice Network bleiben dennoch rund 63 Prozent der weltweit offshore gehaltenen und nicht ordnungsgemäß deklarierten Vermögen vom automatischen Informationsaustausch unentdeckt. Das Netzwerk sieht darin einerseits einen Beleg für fortbestehende Lücken, andererseits aber auch dafür, dass ein konsequent umgesetzter Informationsaustausch grundsätzlich wirkt.

Für Privatanleger bedeutet das: Eine internationale Vermögensstruktur ist kein Instrument, um Steuern zu verstecken. Sie kann jedoch sinnvoll sein, um Banken-, Währungs-, Rechtsraum- und politische Risiken zu streuen. Die steuerlichen Folgen richten sich dabei regelmäßig nach dem Wohnsitz, der konkreten Einkunftsart, Doppelbesteuerungsabkommen und nationalen Hinzurechnungs- oder Missbrauchsvorschriften – nicht allein nach dem Standort des Kontos oder Depots.

Mein Fazit: Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!

Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen oder seine Einkünfte so zu strukturieren, dass daraus die höchstmögliche Steuerbelastung entsteht. Das häufig zitierte Bonmot „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“ bringt diesen Grundgedanken plakativ zum Ausdruck. Als vermeintliches wörtliches BGH-Zitat aus dem Jahr 1965 sollte es jedoch nicht verwendet werden, da sich diese konkrete Zuschreibung nicht zuverlässig belegen lässt.

Belastbar ist stattdessen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Das Motiv, Steuern zu sparen, ist für sich genommen nicht missbräuchlich. Die Grenze verläuft dort, wo künstliche, unangemessene oder verschleiernde Konstruktionen gewählt werden, gesetzliche Pflichten verletzt oder steuerlich relevante Tatsachen verborgen werden.

Sie dürfen bei Ihrer Vermögensplanung Grenzen überschreiten – geografische Grenzen. Überschreiten Sie jedoch niemals die Grenze zur Illegalität. Steuerhinterziehung ist keine Kapitalschutz-Strategie. Eine transparente, wirtschaftlich begründete und professionell begleitete internationale Vermögensstruktur kann dagegen einen wertvollen Beitrag zum Vermögensschutz leisten. Denn langfristig ist das intelligente Steuern des Vermögens wichtiger als die kurzfristige Ersparnis bei den Steuern.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com