(01.05.25) Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) ist eine neu geschaffene europäische Überwachungsbehörde, die offiziell am 30. Mai 2024 durch die Verabschiedung der neuen EU-Gesetzgebung ins Leben gerufen wurde. Der Hintergrund: Die EU will Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität effektiver bekämpfen. Der Start der operativen Tätigkeit ist für das Jahr 2026 vorgesehen, der Sitz der Behörde wird sich in Frankfurt am Main befinden.
Mit der AMLA verfolgt die EU das Ziel, bestehende Schwächen im europäischen Finanzaufsichtssystem zu beheben. Bisher agierten nationale Behörden weitgehend eigenständig, was zu unterschiedlichen Standards und Vollzugsdefiziten führte. Durch die AMLA soll nun eine zentrale Instanz geschaffen werden, die für eine einheitliche Anwendung der Regeln sorgt.
Mit dem sogenannten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) geht der deutsche Gesetzgeber einen weiteren drastischen Schritt in Richtung vollständiger Kontrolle über privates Eigentum und Kapitalbewegungen. Das Gesetz wurde am 13. März 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und im Juni 2024 vom Bundestag verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2025 in Kraft – eingebettet in ein Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität.
Ziel des Gesetzes ist es offiziell, verschleierte Vermögenswerte aufzudecken, kriminelle Netzwerke auszutrocknen und illegale Geldflüsse sichtbar zu machen. Doch hinter dieser Argumentation verbirgt sich ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte unbescholtener Bürger und Unternehmer.
Mit Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Kapitalschutz-Podcast auf meinem YouTube-Kanal.
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