(11.02.25) Das Kryptorecht behandelt zivilrechtliche, strafrechtliche, wirtschaftsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und regulatorische Aspekte, die den Umgang mit digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen rund um Bitcoin und Co. regeln. Die renommierte Rechtsanwaltskanzlei SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg & Partner aus Hamburg ist hochspezialisiert auf Wirtschafts- und Kryptorecht.
André Schenk, LL.M. Eur., ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Sein Anwaltsprofil finden Sie hier: RA André Schenk
Rechtsanwalt Finn Niklas Nitz von SBS LEGAL ist Spezialist für IT-Recht und Kryptorecht sowie zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV). Sein Anwaltsprofil finden Sie hier: RA Finn Niklas Nitz
Es ist mir deswegen eine Freude, mit diesen beiden Fachexperten ein Interview zu führen, rund um die Thematik der neuen Kryptoregulierung. Die Themenbereiche auf einen Blick:
1. MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation (Verordnung über Märkte für Krypto-Assets)
MiCA ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Regulierung, die den Umgang mit Kryptowerten vereinheitlichen soll. Sie schafft erstmals einen europaweit geltenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets, Emittenten und Dienstleister. Ziel ist es, Investoren zu schützen, Marktmissbrauch zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen.
2. TFR (Transfer of Funds Regulation, Travel Rule) – Verordnung über die Übermittlung von Geldtransfers
Die Transfer of Funds Regulation (TFR) setzt die Travel Rule in der Europäischen Union um und verpflichtet Finanzinstitute sowie Krypto-Dienstleister, Informationen über Sender und Empfänger von Transaktionen zu übermitteln und zu speichern. Ursprünglich für Banken eingeführt, wurde diese Regelung auf Krypto-Transaktionen ausgeweitet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter müssen sicherstellen, dass Überweisungen über einer bestimmten Schwelle mit Kundendaten versehen sind.
3. POSOF (Proof of Source of Funds) – Nachweis der Herkunft von Geldern
POSOF ist ein Nachweismechanismus, der es ermöglicht, die legale Herkunft von finanziellen Mitteln, insbesondere im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen, zu belegen. Behörden und Finanzinstitute verlangen diesen Nachweis häufig im Rahmen von Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML). Kunden müssen oft Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen oder Kontoauszüge vorlegen. Der Nachweis dient dazu, illegale Geldflüsse zu verhindern und Finanztransparenz zu gewährleisten.
4. POO (Proof of Ownership) – Eigentumsnachweis
Der Proof of Ownership belegt, dass eine Person oder ein Unternehmen rechtmäßiger Eigentümer eines bestimmten Vermögenswerts ist. Im Krypto-Bereich kann dies durch digitale Signaturen oder On-Chain-Daten erfolgen, um zu beweisen, dass eine Wallet zu einer bestimmten Person gehört. Dieser Nachweis wird häufig von Börsen, Banken oder Steuerbehörden gefordert, insbesondere wenn große Mengen an Kryptowährungen transferiert werden. Er spielt auch eine Rolle bei Streitigkeiten über Besitzansprüche an digitalen Vermögenswerten.
5. CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) – Rahmenwerk für die Berichterstattung über Krypto-Assets
CARF ist ein von der OECD entwickelter Standard zur weltweiten Überwachung und Meldepflicht für Krypto-Transaktionen. Er soll Steuerhinterziehung verhindern, indem Krypto-Dienstleister verpflichtet werden, steuerlich relevante Informationen über ihre Kunden an die Behörden weiterzugeben. Ähnlich wie der Common Reporting Standard (CRS) für Bankkonten ermöglicht CARF den internationalen Austausch von Steuerdaten.
6. DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) – Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit 8
DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die die Meldepflichten für Krypto-Transaktionen und digitale Vermögenswerte verschärft. Sie erweitert bestehende steuerliche Meldepflichten auf Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter mit Sitz in der EU. Unternehmen müssen steuerlich relevante Transaktionen an die Behörden melden, um Steuervermeidung und -hinterziehung zu bekämpfen. DAC8 ergänzt MiCA und CARF und soll eine bessere Überwachung von Krypto-Assets innerhalb der EU ermöglichen.
7. Meldepflichten für Auslandsüberweisungen (AWV)
Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft, die die Meldepflichten für Auslandsüberweisungen betreffen. Die Meldefreigrenze für grenzüberschreitende Zahlungen wurde von zuvor 12.500 € auf 50.000 € angehoben. Neu ist auch, dass Kryptowährungstransaktionen explizit in die Meldepflichten einbezogen wurden. Einnahmen und Ausgaben von Kryptowerten sind gemäß § 67 AWV nach dem neuen Erhebungsschaubild ZABILC2 zu melden, sofern sie die Meldefreigrenze von 50.000 € überschreiten.
Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com


