1.142.926 Kontenabrufe bei Banken!

(24.07.23) In Deutschland ist der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen laut Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) 3,6 Prozentpunkte höher als vor Beginn der Corona-Pandemie. Das bedeutet, dass sich 2022 rund 22% der Menschen in Deutschland in mindestens einer der folgenden drei Situationen befanden:

1. Sie waren nach Zahlung von Sozialleistungen von Armut bedroht (Einkommensarmut)

2. Sie litten unter erheblicher materieller Deprivation (Mangel)

3. Sie lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit

Auch in Österreich ist der Armenanteil gestiegen, wie der Blick auf die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Aber immerhin nicht in dem Ausmaß, wie in Deutschland oder in Frankreich (+2.2% im Vergleich zu 2019) der Fall ist. Insgesamt ist die Armutsquote 2022 im Vergleich zu 2019 in acht EU-Ländern gestiegen. Aber es gibt auch gute Nachrichten: In 18 Ländern ist der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zurückgegangen.

Bürger und Steuerzahler bezahlen die Zeche der politischen Fehlentscheidungen!

Mein Fazit: Diese Statistik veranschaulicht sehr gut die Entwicklung, dass Deutschland, seine Bürger und Steuerzahler die Zeche der politischen Fehlsteuerungen und ökonomischen Fehlentwicklungen von Euro und EU-Europa überproportional stark bezahlen müssen!

Eigentum kann enteignet werden!

Nach dem Eilantrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten ist die Abstimmung über den Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz durch das Bundesverfassungsgericht vorerst gestoppt worden und mittlerweile in ein totales politisches, wirtschaftliches und auch gesellschaftliches Chaos übergegangen. Vor dem Hintergrund des medialen Rauschens dieses für die Ampel-Koalition und Wirtschaftsminister Robert Habeck peinlichen Vorgangs ist eine weitere Entwicklung im Zusammenhang mit Immobilienbesitz in Deutschland leider weitestgehend untergegangen.

Ende Juni hat die Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ihren Bericht vorgelegt mit einem Ergebnis, dass bei jedem Immobilienbesitzer und Vermögensinhaber die Alarmglocken laut klingeln lassen muss. Immobilienkonzerne wie die Deutsche Wohnen können nämlich in Berlin vergesellschaftet werden. Rechtlich gebe es keine Bedenken, heißt es im Papier der Expertenkommission zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.

Geprüft wurde unter anderem, ob sich der Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes auf „die anvisierten Immobilien“ beziehen lässt. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es rechtlich machbar ist, wenn „die gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft gesetzlich gesichert“ sei.

Die Aussagen von Aysel Osmanoglu sind eine Farce für den Investitionsstandort Deutschland!

Dieses Gesetz wurde bislang noch nie angewendet, aber allein die Tatsache, dass eine derartige Möglichkeit besteht und eine Nutzung in Erwägung gezogen wird, bewerte ich als katastrophal für Deutschland, nicht nur mit Blick auf Immobilieneigentümer. Was mich regelrecht fassungslos macht, möchte ich am Beispiel von Aysel Osmanoglu (Foto: Aysel Osmanoglu – Bild: Patrick Tiedtke/GLS Bank) beschreiben. Vermutlich haben Sie diesen Namen noch nie gehört. Frau Osmanoglu ist nicht etwa eine linke Politikerin, sondern Vorstandssprecherin der GLS Bank und Mitglied in der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne.

Sie befürwortet ausdrücklich die Enteignungsmöglichkeit als „großen Schritt“ und begründet diesen mit „sozialen Aspekten“. Sie ist der Ansicht, dass die Spekulation mit Wohnimmobilien aus sozialen Gründen untersagt werden muss. Die GLS Bank ist jetzt nicht nur irgendeine unbedeutende Regionalbank, sondern als Genossenschaftsbank die größte und nach eigener Darstellung erste sozial-ökologische Bank Deutschlands.

Ich würde niemals mehr ein Konto bei der GLS Bank eröffnen oder gar dort Geld anlegen. Diese Entwicklungen, die Entscheidung der Expertenkommission und die stellvertretenden Aussagen von Aysel Osmanoglu sind für mich eine Farce für den Investitionsstandort und die Rechtssicherheit in Deutschland. Auch das Bankgeheimnis ist in Deutschland längst nicht nur ausgehöhlt, sondern Banken sind zu offenen Datenbanken und „Meldestellen“ geworden.

Mein Fazit: Im Gegensatz zur Abhängigkeit von Ihrer Regierung können Sie als Anleger das Heft des Handelns – selbstbestimmt und eigenverantwortlich – selbst in die Hand nehmen.

Kontenscreening: Die Inflation der behördlichen Kontenabrufe

Banken pflegen die Stammdaten ihrer Kunden nicht nur in ihren eigenen Datenbanken, sondern auch in eine zentrale Datenbank ein. Dies geschieht zugunsten behördlicher Datenabrufe, die trotz Bankgeheimnis möglich sind. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 58.000 behördliche Kontenabfragen verzeichnet. Im vergangenen Jahr wurden bereits mehr als vierundzwanzig Mal so viele Kontenabfragen registriert.

Von den 1.142.926 Behördenabfragen stammen 294.000 von den Finanzämtern aufgrund steuerlicher Verdachtsmomente. Der Trend geht kontinuierlich steil nach oben. Werden wir alle gläsern? Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (LoHi) hat zu dieser wichtigen Thematik aktuell eine hervorragende Analyse veröffentlicht, in welchen Fällen das Finanzamt aktiv werden darf.

Wann darf das Finanzamt in Ihr Konto schauen?

Eine Kontenabfrage ist erlaubt, wenn es um die Überprüfung von Angaben in der Steuererklärung geht, mit dem Ziel, eine Steuerstraftat aufzuklären. Denn Steuerzahlende sind verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nur wenn alle gemäß ihrer Finanzkraft gleichmäßig Steuern zahlen, kann es in Deutschland eine gewisse Steuergerechtigkeit geben. Um diese sicherzustellen und Steuerhinterziehung aufzudecken, wurde das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit im Jahr 2003 geschaffen. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf.

Versäumt es ein Steuerpflichtiger, dem Finanzamt seine Einkommensverhältnisse vollumfänglich oder plausibel mitzuteilen, wird er im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens aufgefordert, die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Wird die entsprechende Auskunft unterlassen, führt das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des jeweiligen Finanzamtes oder der Steuerfahndung einen Kontenabruf durch. Ob der Kontenabruf gerechtfertigt ist, prüft die anfragende Behörde übrigens selbst. Sofern es für die Ermittlungen nicht hinderlich ist, muss der Steuerpflichtige aber hinterher über den Datenabruf informiert werden. Die Banken selbst erlangen keine Kenntnis davon, wann und wie oft und zu welchem Zweck auf die Daten zugegriffen wird.

Welche Daten können eingesehen werden?

Im ersten Schritt dürfen die sogenannten Stammdaten elektronisch abgerufen werden. Diese umfassen bei allen inländischen Bankkonten und Werpapierdepots die Kontonummer, den Nach- und Vornamen, das Geburtsdatum des Kontoinhabers, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum des Kontos. Auf diese Art und Weise lässt sich leicht und schnell überprüfen, wie viele Konten und Depots eine steuerpflichtige Person bei welchen Banken besitzt.

Kontostand und einzelne Umsätze auf den Konten sind in den Stammdaten nicht erfasst und bleiben vorerst geheim. Es sei denn, das Finanzamt wurde fündig und sein Verdacht bestätigt. In der Hälfte aller Fälle werden nämlich verschwiegene Kapitaleinkünfte erfolgreich aufgedeckt. Verweigert der Steuerpflichtige weiterhin die Kooperation mit den Finanzbehörden und klärt falsche oder fehlende Angaben nicht auf, dann dürfen auch die Kontoauszüge samt Kontoständen und -bewegungen bei der Bank im Rahmen eines Einzelauskunftsersuchens erfragt werden.

Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise zur Beweiserhebung wurde durch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach geprüft und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt. Weitere Auskunftsberechtigte sind u.a. die Jobcenter, Sozialämter, Bafög-Ämter, Unterhaltsvorschussstellen, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte, Polizei und Zoll. Im Gegensatz zu behördlichen Kontenabfragen stellt ist das Zinsgeschäft eine der grundlegendsten Geschäftsbereiche einer Bank. Hier ist derzeit zu beobachten, dass Banken die gestiegenen Zinsen nicht adäquat an ihre Anlagekunden weitergeben.  

Die besten Strategien für die neue Zinswelt!

Für die Mehrheit der Sparer war der Zinseszinseffekt in den letzten Jahren aufgrund der Notenbankeingriffe weitestgehend außer Kraft gesetzt. Geld wird in unserem schuldenbasierten Finanzsystem hingegen täglich mehr, was durch den Zinseszinseffekt ganz automatisch geschieht. Darüber hinaus trägt auch die massive Ausweitung der weltweiten Geldmengen durch die steigenden Staatsverschuldungen und die expansive Zentralbankpolitik des Gelddruckens zur Erosion unseres Geldes bei.

Über Sachwerte wie Aktien, Immobilien, Edelmetalle oder Rohstoffe finden sich in den Medien weit mehr Berichte als zur Anlageklasse der Geldwerte. Auch ich gebe Ihnen fortlaufend Empfehlungen aus der Welt der konventionellen wie auch alternativen Sachwerte an die Hand. Das ebenso bewusste wie professionelle Management von Geldwerten wird jedoch nach wie vor von vielen Bürgern und Anlegern unterschätzt. Dadurch werden Klumpenrisiken gebildet und Chancen verschenkt. Die Bedeutung von Geldwerten in Ihrem privaten Vermögens- und Risikomanagement hat jetzt aufgrund der massiv gestiegenen Zinsen signifikant an Bedeutung gewonnen.

Lassen Sie sich von Ihrer Bank nicht abspeisen – nutzen Sie die Zinswende!

Nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine und der damit verbundenen Zeitenwende wechselten die großen Notenbanken wie die Federal Reserve in den USA und die Europäische Zentralbank EZB innerhalb eines historisch kurzen Zeitraumes von einer Nullzins- in eine Normalzinsphase, die vielen Anlegern allerdings wie eine Hochzinsphase vorkommt. Für Kreditkunden wurden die Zinskonditionen seitens der Banken parallel zu diesen Entwicklungen umgehend erhöht. Allerdings geben zahlreiche Banken und Versicherer nur einen Bruchteil der Zinserhöhungen auch an ihre Anlagekunden weiter.

Dadurch frisst die weiterhin hohe Inflation die Nominalzinsen auf, und die Realzinsen verharren weiterhin im negativen Bereich. Umso wichtiger ist es jetzt, dass Sie von den gestiegenen Zinsen auch profitieren, indem Sie Ihre kurz- bis mittelfristig veranlagten Gelder optimiert verwalten. Nach über zehn Jahren gibt es jetzt endlich wieder einen risikolosen Zins in angemessener Höhe – eine Trendwende, die Sie proaktiv nutzen sollten. Ich zeige Ihnen mit dieser Sonderausgabe zinsstarke Alternativen zu unverzinsten Girokonten und schlechtverzinsten Bankprodukten wie Tages- und Festgeldern – oder dem klassischen Sparbuch.

Setzen Sie auf solide Auslandsbanken!

Mein Fazit: Bei Banken außerhalb Deutschlands sind automatisierte Kontenabrufe nicht möglich. In meiner brandaktuellen Sonderausgabe „Zins-Strategien“ meines Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“ zeige ich Ihnen auch vor diesem Hintergrund attraktive Anbieter, beispielsweise aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Markus Miller (c) GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.

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