Geld zurück bei Spanien-Hypotheken!

(30.06.23) Spanien ist nicht nur ein gefragtes Urlaubsland, sondern eines der beliebtesten Länder für deutsche Auswanderer. In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist die ausländische Nachfrage nach Immobilien in Spanien deutlich gestiegen. Angeführt von britischen, deutschen und auch französischen Käufern. Das Interesse aus Skandinavischen Ländern hat in den letzen Jahren ebenfalls deutlich zugenommen. 

Bereits seit fast zwei Jahrzehnten ist Mallorca meine Wahlheimat. Ich weiß ebenso, dass ich zahlreiche deutschsprachige Leser habe, die entweder in Spanien Ihren Wohn- oder Altersruhesitz haben, oder eine Ferienimmobilie unterhalten. Spanien zählt nach wie vor zu den beliebtesten Urlaubsländern für Deutsche, aber auch Österreicher und Schweizer. Aus diesen Ländern stammt auch die Mehrzahl meiner Leser. Die Iberische Halbinsel wird jetzt für Ausländer noch interessanter, aufgrund einiger Gesetzesänderungen.

Dazu zählt beispielsweise „Lex Beckham“. Aber auch für Immobilienkäufer in Spanien, die in der Vergangenheit Hypothekenfinanzierungen über spanische Banken in Anspruch genommen haben, gibt es jetzt aufgrund der aktuellen Rechtssprechung neue Möglichkeiten, Gelder in erheblichem Ausmaß zurückzuverlangen.

„Lex Beckham“ macht Spanien zu einem attraktiven Zuzugs- und Wohnsitzland

Das britische Ehepaar Beckham ist weltbekannt. David Beckham als Fußballspieler und Werbe-Ikone. Viktoria Beckham als Sängerin der Spice Girls und Modeunternehmerin. Im Jahr 2002 erhielt David Beckham ein Millionenangebot von Real Madrid. Allerdings kam sein Wechsel zunächst nicht zustande, weil ihm die Steuerbelastung in Spanien viel zu hoch war. Kurz darauf führte Spanien ein neues Gesetz ein und schaffte eine steuerliche Sonderregelung. Dafür wurde eine pauschale Lohnsteuer von lediglich 24% festgelegt. Unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes unterschrieb David Beckham einen Vertrag bei den Königlichen, „Lex Beckham“ war geboren.

Der Lex-Grundsatz umfasst Spezialgesetze mit Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz Das Wort „Lex“ stammt aus der Gesetzgebung des römischen Reichs. Noch heute werden mit diesem Begriff neue spezielle Gesetze bezeichnet, die mit dem Namen einer Person oder eines bestimmten Sachverhalts verbunden sind. Das in Deutschland im Jahr 1972 eingeführte Außensteuergesetz und die Wegzugsbesteuerung sind beispielsweise unter dem Namen „Lex Horten“ bekannt. Damit verbunden ist die Wohnsitzverlagerung des einstigen Kaufhauskönigs Helmut Horten in die Schweiz. Dadurch war Horten in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig und konnte die Anteile seines Unternehmens in Höhe von 1,2 Milliarden D-Mark komplett steuerfrei verkaufen, da in der Schweiz keine Steuern für Unternehmensverkäufe erhoben wurden. Im Gegensatz zu „Lex Beckham“ wurde kein Steueranreiz geschaffen, sondern eine Steuerlücke geschlossen.

Toni Kroos: Von der Steuerwüste München zur Steueroase Madrid

Die mit „Lex Beckham“ geschaffenen steuerlichen Sonderregelungen waren mit dafür verantwortlich, dass spanische Fußballvereine wie Real Madrid oder der FC Barcelona seither einen Wettbewerbsvorteil bei der Verpflichtung neuer Spieler hatten. Ein Toni Kroos bezahlte zu seiner Zeit beim FC Bayern München den Spitzensteuersatz von 42% + 3% Reichensteuer und somit 45%. In Spanien bei Real Madrid lediglich 24%.

Diese steuerlichen Sonderregeln gelten selbstverständlich nicht nur für Fußballspieler, sondern kommen seither generell für Zuzügler nach Spanien zur Anwendung. Allerdings waren die bisherigen Regelungen Arbeitnehmern vorbehalten, die in Spanien einen neuen Arbeitsvertrag abschließen oder auf Anordnung ihres Arbeitgebers nach Spanien entsandt wurden. Darüber hinaus kamen die Regelungen auch für Geschäftsführer zur Anwendung, sofern diese am betreffenden Unternehmen mit nicht mehr als 25% beteiligt waren. In der Praxis war „Lex Beckham“ bislang nur für relativ wenige, privilegierte Personengruppen attraktiv, was jetzt durch eine Reform signifikant verbessert wurde.

Spanien hat „Lex Beckham“ jetzt durch ein neues Gesetz reformiert

In Spanien ist zum Jahresende 2022 ein neues Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Startups in Kraft getreten. Kernelemente dieses Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für junge Startup-Unternehmen ein neues Visum für Telearbeiter (digitale Nomaden, Remote Worker) und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs von „Lex-Beckham“. Unter anderem wird der spanische Körperschaftsteuersatz auf lediglich 15% reduziert.

Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass die attraktiven neuen Regelungen von „Lex Beckham“ bereits eine große Rolle spielen für eine Auswanderung nach Mallorca bzw. Spanien. Dazu gehört beispielsweise der Vorteil, dass die Vermögensteuer nur für spanisches Vermögen zur Anwendung kommt und durch entsprechende Gestaltungen in der Praxis komplett entfällt. Auch die deutsche Wegzugsbesteuerung kann durch entsprechende Strukturierungen vermieden werden. Der wesentliche Vorteil ist die Flatrate von 24% auf Basis von „Lex Beckham“ für Lohneinkünfte bis 600.000 Euro im Jahr.

Daneben gibt es derzeit ein weiteres Thema, dass ich durchaus als „juristisches Schlachtfeld“ bezeichnen würde mit hohen Erfolgschancen für Menschen, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Immobilien in Spanien gekauft und über eine Hypothek bei einer Bank in Spanien finanziert haben. 

Ihr Recht: Spanische Banken haben jahrzehntelang und flächendeckend illegale Hypothekengebühren berechnet

Eventuell haben Sie auch schon von ungerechtfertigt erhobenen Hypothekengebühren durch spanische Banken in den Medien gehört? Es gibt jetzt aktuell ein neues Urteil und diesmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem das Urteil des Obersten spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) aufgehoben wurde. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt unmissverständlich entschieden, dass die Eröffnungsgebühren für Hypotheken, welche bis zum Juli 2019 von den spanischen Banken oftmals berechnet wurden, illegal erhoben wurden und nunmehr zurückzuerstatten sind.

Zu den als illegal definierten Kosten zählen u.a.:

+ Stempelsteuer (auf Spanisch AJD – Actos Jurídicos Documentados)

+ Rechnungen für Wertschätzgutachten

+ Ungerechtfertigte Bonifikationen

+ Notargebühren

+ Grundbuch-Eintragungsgebühren

+ Aufgezwungene Versicherungsabschlüsse wie Lebensversicherung oder Hausratversicherungen

Sie sollten Ihr Geld bei Banken in Spanien jetzt einklagen!

Das sind nur einige der unrechtmäßig als Hypothekengeber an den Verbraucher und somit ihre Kunden übertragene Hypothekenkosten, welche die spanischen Banken auf ihre Kunden ganz elegant übertragen haben, die dadurch abkassiert, oder im Klartext geschrieben abgezockt wurden. Diese Gebühren sind jetzt per Gesetz alle illegal und zu Unrecht erhoben worden.

Was können Sie als als betroffener Verbraucher, der in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten eine Hypothek für seine Meerblickwohnung oder eine Finca in Spanien in Anspruch genommen hat, jetzt tun? Die Antwort ist ebenso klar wie das Urteil des EuGH: Sie sollten Ihr Geld bei Banken in Spanien jetzt einklagen!

Spanien-Hypotheken: One Lawyers holt Ihr Geld zurück – Ohne jegliche Vorkosten!

Mit der Rechtsanwaltskanzlei „One Lawyers“ mit Sitz auf Mallorca und dem in Nürnberg aufgewachsenen Rechtsanwalt Francisco Jose Vazquez Bürger (Bild) habe ich einen Top-Spezialisten aus meinem Experten-Netzwerk für Sie zur Hand. RA Bürger ist nicht nur in Spanien als Rechtsanwalt zugelassen, sondern auch in Deutschland und der Schweiz.

Zusammen mit seinen Partnern hat „One Lawyers“ in den letzten Jahren über 500 Klagen gegen alle möglichen spanischen Banken eingereicht und erfolgreich abgewickelt, um gegen die ungerechtfertigten, illegalen und unrechtmäßigen Hypothekengebühren vorzugehen. Wichtig! Auch Forderungen und Klagen gegen alle spanischen Banken für bereits getilgte Hypotheken, welche vor Juli 2019 abgeschlossen wurden, sind heute noch möglich. Achtung: Noch ist genügend Zeit, allerdings verjähren Ihre Ansprüche im Januar 2024!

Als deutschsprachige Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Immobilienrecht auf Mallorca informieren Sie die Anwälte von One Lawyers über die illegalen Methoden der spanischen Banken und prüfen – kostenlos und unverbindlich – Ihre Spanien-Hypothek auf Herz und Nieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, es geht teilweise um Tausende von Euro!

Kontaktdaten:

ONE LAWYERS S.L.

Tel.: 0034-971-69-85-56 – www.onelawyers.es

.

Markus Miller (c) GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen NEWSLETTER

Erhalten Sie ab sofort aktuelle Informationen und Hinweise auf unsere Berichte und Empfehlungen, allen voran bei neuen BLOGS auf unserem Portal – Abonnieren Sie jetzt unseren kostenfreien NEWSLETTER und beachten Sie bitte unsere PREMIUM PARTNER:

Schreibe einen Kommentar