Treeme: BaFin verbietet Vertrieb von Paulownia-Bäumen!

(04.03.23) Holz ist ein vielseitig einsetzbarer Rohstoff: als Baumaterial, zur Herstellung von Cellulose für Papierprodukte, als Biomasse und Heizmaterial, als Alternative zu Öl und Gas bis hin zum Einsatz in der Möbel- und Luxusgüterindustrie und dem Verkauf von CO2-Emissionsrechten für Forstbetriebe. Bäume binden bei ihrem Wachstum Kohlendioxyd und geben Sauerstoff in unsere Atmosphäre frei.

Die Erfindung der Holzpellets hat wesentlich zum Boom von Nutzholz in den letzten Jahren beigetragen. Holzpellets werden aus Sägemehl und Holzspänen gepresst und lassen sich so komfortabel verbrennen wie Öl oder Gas. Aufgrund hoher Ölpreise und der Umweltfreundlichkeit erfreut sich diese Heizmethode zunehmender Beliebtheit.

Da die Holznachfrage mit dem Wachstum der Weltbevölkerung und dem Weltwirtschaftswachstum kontinuierlich zunimmt, ist diese in Asien besonders hoch. Steigende Holzpreise haben die chinesische Regierung in Peking vor einiger Zeit beispielsweise zu einer relativ kuriosen Maßnahme bewogen, nämlich die Einführung einer Steuer auf Einweg-Essstäbchen, um die starke Nachfrage und den großen Verbrauch auf diese Weise abzusenken.

Holz hat als regenerativer Energieträger den Vorteil der einfachen Lagerfähigkeit

Holz hat den gleichen Anreiz wie andere regenerative Energieträger. Infolge der rückläufigen Vorkommen fossiler Brennstoffe und der langfristigen Risiken der Atomkraft bzw. des politischen Ausstiegs einiger Länder aus der Atomkraft wird die Nachfrage nach Alternativen in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Gegenüber Wind- und Sonnenenergie verfügt Holz durch seine Lagerfähigkeit über einen wichtigen Vorteil. Unter optimalen Lagerbedingungen sind Holzprodukte an sich unbegrenzt haltbar.

Für die Verwendung als Energieholz sind dabei vor allem Baumarten interessant, die in kurzer Zeit viel Biomasse erzeugen. Da bei der Holzverbrennung nur so viel Kohlendioxid (CO2) an die Luft abgegeben wird, wie zuvor von den Pflanzen aufgenommen wurde, gilt diese Form der Energieerzeugung als besonders umweltfreundlich. Und nicht zuletzt überzeugt Holz durch eine weitere Eigenschaft: Die Renditen eines Holzinvestments weisen eine relativ geringe Korrelation (Gleichlauf) zur Entwicklung an den Aktien- und Rentenmärkten auf. Daher sind Holz-Investments auch eine sinnvolle Depotbeimischung für Ihr Wertpapierdepot.

Meine Empfehlung: Investieren Sie in solide Aktien von Unternehmen aus der Forstwirtschaft

Die Forstwirtschaft zählt zu den ältesten Wirtschaftszweigen der Welt. Sie zeichnet sich durch nachhaltige und langfristige Konzepte aus, die dafür sorgen, die steigende Nachfrage aufgrund der ansteigenden Weltbevölkerung zu bewältigen. Mehr als ein Drittel der Landmasse der Erde ist mit Wäldern bedeckt. Das Leben von rund einem Viertel der Weltbevölkerung ist direkt oder indirekt vom Wald und seinen Rohstoffen abhängig. Der Baustoff und Energieträger Holz nimmt in diesem Zusammenhang eine übergeordnete Rolle ein. Angesichts der steigenden Weltbevölkerung wird der Druck und die Nachfrage nach Holz dauerhaft hoch bleiben.

Dies bietet Chancen für Unternehmen, die Wald besitzen oder in seine Bewirtschaftung eingebunden sind. Um direkt in Holz zu investieren, mussten Sie in der Vergangenheit über zwei grundlegende Dinge verfügen: eine hohe Anlagesumme und einen weiten Anlagehorizont. Bei einer Beteiligung an einem Wald dauert es durchschnittlich etwa 20 Jahre bis zur Holzverarbeitung und der damit verbundenen Realisierung möglicher Gewinne.

Ich empfehle dabei im Rahmen meines Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“ solide ETFs. Börseninvestments in die holzverarbeitende Industrie und in Waldfonds in Form von REITs (Real Estate Investment Trusts) vereinfachen Ihnen den Zugang zu dieser Anlageklasse Holz. Außerdem erhöhen sie die Sicherheit Ihrer veranlagten Gelder und bieten Ihnen eine hohe Flexibilität, was die kurzfristigen Veräußerungsmöglichkeiten betrifft. Aus börsennotierten Unternehmen und REITS werden mittlerweile Indizes zusammengestellt, in die Sie wiederum über ETFs ganz einfach investieren können.

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Treeme: BaFin verbietet Vertrieb von Paulownia-Bäumen!

Seit Jahren bieten die unterschiedlichsten Anbieter aus dem In- und Ausland eine Vielzahl an Beteiligungsmodellen für Baum-, Wald- oder Holzinvestments im Allgemeinen an. Von Tropenholz in Südamerika bis hin zu schnell wachsenden angeblichen Edelhölzern in Asien oder selbst auf Mallorca. Die rechtlichen Ausgestaltungen sind dabei häufig mehr als intransparent und unsicher. Anleger besitzen durch Ihre Investments in vielen Fällen nicht das Grundstück, auf dem die Bäume wachsen, da dieser Besitz entweder bei den Initiatoren liegt oder weil die Anbauflächen sogar nur gepachtet sind.

Die Stiftung Warentest hat vor einiger Zeit alle angebotenen Walddirektinvestments, die eine Vertriebserlaubnis der BaFin haben, geprüft. Alle sieben Angebote waren mangelhaft, darunter auch grundlegend seriöse Anbieter wie Forest Finance und Miller Forest.

Anlegern muss bewusst sein, dass erheblichen Anbaurisiken wie Umweltschäden durch Stürme, Waldbrände oder Schädlinge, Diebstahl, Missmanagement, Betrug, mangelhafte betriebswirtschaftliche Kalkulation, Unterhaltungskosten, Holzqualität oder unrealistische Renditeannahmen bestehen, die häufig erst im Laufe der Zeit offensichtlich werden. Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einem weiteren zwielichtigen Holz-Investment – mit formaljuristischen Wurzeln in der Schweiz – und untersagt den Vertrieb in Deutschland.

Dabei handelt es sich um ein dubioses Angebot für Paulownia-Bäume. Unter dem Begriff Paulownia werden sämtliche Arten aus der Familie der Blauglockenbaumgewächse zusammengefasst. Diese schnell wachsenden Bäume werden auch als Blauglockenbaum, Kiribaum oder Kaiserbaum bezeichnet.

Green Wood International AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“

Die BaFin untersagte am 22. Februar 2023 der Green Wood International AG das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in Form von „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“. Das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Rorschach vertreibt die Vermögensanlagen auch unter der Bezeichnung „treeme“. Mit der Untersagung ist der Green Wood International AG der Vertrieb in Deutschland verboten.

Die BaFin untersagte das öffentliche Angebot der Green Wood International AG, weil das Unternehmen dafür keinen von ihr gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die erforderlichen Angaben enthält. Die Vorgaben hierzu finden sich im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Die Untersagung der BaFin basiert auf § 18 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG. Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die BaFin hatte bereits am 3. Januar 2023 bekanntgemacht, dass Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die betreffenden Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden. (Bild: Screenshot Treeme-Website).

Zum Hintergrund: Kein öffentlicher Vertrieb ohne gebilligten Prospekt

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu prüfen und das Produkt zu kontrollieren.

Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben. Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen.

Unterstützen auch Sie bitte die wichtige Arbeit der BaFin!  

Die BaFin (Screenshot offizielle BaFin-Website zur Causa „Treeme“) nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten. Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen.

Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich bitte an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Setzen Sie auf das einzigartige Experten-Netzwerk von Kapitalschutz vertraulich!

In unserem Experten-Netzwerk von „Kapitalschutz vertraulich“ finden sich versierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, ebenso wie für Vertriebsrecht. Dadurch bietet sich im Falle von gescheiterten Kapitalanlagen die Option, sowohl den Initiator als auch die Vermittler in Haftung zu nehmen! Hinweis: Das Unternehmen Green Wood International AG hat auf eine Presseanfrage zum obigen Sachverhalt nicht reagiert!

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Darüber hinaus lohnt sich aber auch ein Blick in die an Energierohstoffen so reiche arabische Währungswelt, die über solide Devisen attraktive Diversifikationseffekte mit sich bringt. Ich zeige Ihnen in meiner März-Ausgabe von „Kapitalschutz vertraulich“ 4 attraktive und solide Fremdwährungen aus Arabien!

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Markus Miller (c) GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.

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