(16.12.22) In meinem nachfolgenden BLOG befasse ich mich mit vier wesentlichen Themenbereichen: Der Einführung des Euros in Kroatien, dem Trend zur Suburbanisierung, aktuellen Entwicklungen rund um das Lastenausgleichsgesetz und den sogenannten Grauen Kapitalmarkt.
10 Jahre nach seinem Beitritt zur Europäischen Union führt Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro ein. Die Gemeinschaftswährung ersetzt die Kuna, die seit 1994 Zahlungsmittel in der Kroatischen Republik ist. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf 20 Länder. Der Umrechnungskurs wird auf 7,53450 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt.
Dies entspricht dem aktuellen Leitkurs der Kuna im Wechselkursmechanismus (WKM II). Grundlage für die Entscheidung ist der vor kurzem vorgestellte sogenannte Konvergenzbericht der Europäischen Kommission. Kroatien habe auf dem Weg zur Einführung des Euro einen wichtigen Schritt nach vorne getan, erklärte in diesem Zusammenhang die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen.
Konvergenzbericht 2022: Als einziges Beitritts-Land erfüllt Kroatien alle 4 Kriterien!
Kroatien erfüllt die Kriterien aktuell als einziges Beitritts-Land zum Euro-Währungsgebiet. Der Konvergenzbericht 2022 bewertet auch die Fortschritte Bulgariens, Tschechiens, Ungarns, Polens, Rumäniens und Schwedens im Hinblick auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet. Diese sieben Mitgliedstaaten gehören nicht dem Euro-Währungsgebiet an, sind aber rechtlich verpflichtet, den Euro einzuführen.
Der Bericht kommt zu folgenden Ergebnissen:
+ Lediglich Kroatien und Schweden erfüllen das Kriterium der Preisstabilität.
+ Alle Mitgliedstaaten erfüllen das Kriterium „solider“ öffentlicher Finanzen mit Ausnahme von Rumänien, das einem Defizitverfahren unterliegt.
+ Bulgarien und Kroatien erfüllen beide das Wechselkurskriterium.
+Bulgarien, Kroatien, Schweden und Tschechien erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze.
In dem Bericht wird festgestellt, dass Kroatien die 4 nominalen Konvergenzkriterien erfüllt und seine Rechtsvorschriften voll und ganz mit den Anforderungen des Vertrags und den Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken bzw. der EZB vereinbar sind.
Der Bericht verdeutlicht die Schwäche der Euro-Beitrittskandidaten
Der Bericht zeigt zunächst einmal, wie relativ schwach auch die EURO-Beitrittskandidaten grundlegend sind. Für Kroatien wird die Euro-Einführung Preissteigerungen zur Folge haben. Positiv können diese für Immobilien-Investitionen in Kroatien sein.
Sehr erfreulich finde ich, dass die 10, 20 und 50-Cent Münzen (Bild) aus Kroatien das Konterfei von Nikola Tesla tragen. Zahlreiche Tesla-Fans dürften gar nicht wissen, dass Nikola Tesla kein gebürtiger US-Amerikaner war, sondern im kroatischen Smiljan geboren wurde. In seinem Geburtsjahr 1853 gehörte Smiljan darüber hinaus noch zum Kaisertum Österreich. Aus ethnischer Sichtweise war Nikola Tesla hingegen Serbe, so dass es nicht verwunderlich ist, dass es zum Streit zwischen einigen Serben und Kroaten im Zuge der Euromünzen-Einführung kam. Auch Elon Musk ist im Übrigen nicht in den USA geboren, sondern in Pretoria in Südafrika. Seit Geburt besitzt Musk die südafrikanische und die kanadische Staatsbürgerschaft, die US-Staatsbürgerschaft kam erst im Jahr 2002 dazu.


Mein Fazit: Die Euro-Zone trägt gigantische Systemrisiken in sich, die sich offensichtlich immer weiter aufblähen. Deswegen sind strategische Lösungen und Standbeine für Ihr Geld außerhalb der Systeme von EU und Euro jetzt so wichtig, wie selten zuvor! Wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege hierzu finden Sie in meinem Wirtschaftsdienst „Kapitalschutz vertraulich„
Stadtflucht bei Immobilien: Der Trend zur Suburbanisierung!
Deutsche Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben im Jahr 2021 durch Umzüge so deutlich an Bevölkerung verloren wie zuletzt 1994. Die Zahl der Fortzüge aus den kreisfreien Großstädten in kleinere Städte und ländliche Regionen ist im Vergleich zu 2019 um 1,8% angestiegen, gleichzeitig sanken die Zuzüge in die Großstädte um 5,4%.
Damit ist das Binnenwanderungssaldo der Großstädte auf einem so niedrigen Niveau wie seit 30 Jahren nicht mehr, als es eine deutliche Abwanderung in das Umland (Suburbanisierung) gab. Diese Zahlen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden auf Grundlage von aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Nachfolgend auf Basis dieser Datenerhebungen eine aktuelle Statista-Grafik.

Der Trend zu Suburbanisierung hält in Deutschland weiter an
Die Ergebnisse belegen einen anhaltenden und verstärkten Trend zur Suburbanisierung in Deutschland. Während die Bevölkerungsverluste der Großstädte in 2020 vor allem auf eine insgesamt sinkende Mobilität der Bevölkerung im ersten Pandemiejahr zurückging, ist in 2021 ein deutlicher Anstieg der Fortzüge zu erkennen. Vor allem das städtische Umland, aber auch kleinere Städte und sogar ländliche Gebiete scheinen von dieser Entwicklung zu profitieren: Sie alle gewinnen an Bevölkerung durch Zuzug. Auch der Wegzug jüngerer Menschen aus diesen Regionen in die Großstädte war geringer als in den Jahren vor der Pandemie.
Die Tendenz zur Suburbanisierung lässt sich auch am Umzugsverhalten in verschiedenen Altersgruppen erkennen. Im Vergleich zu 2019 zogen vor allem 30 bis 49 Jährige (plus 3,7%) sowie Minderjährige (plus 8,9%) aus den Großstädten weg. Die Zahlen deuten darauf hin, dass sich die Suburbanisierung von Familien, die schon vor der Pandemie beobachtet wurde, im Jahr 2021 weiter verstärkt hat.
Veränderte Wohnpräferenzen, Wohnungsknappheit und anhaltend hohe Wohnungspreise in Großstädten sind mögliche Gründe für diese Entwicklung. Das Umzugsverhalten von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 29 Jahren bleibt dagegen weiter auf niedrigem Niveau. Sie ziehen insgesamt weniger über Kreisgrenzen hinweg um als vor der Corona Pandemie.
Mein Fazit: Der Trend zur Suburbanisierung in Deutschland wird auch vielschichtige Auswirkungen auf Immobilienpreise und Mietrenditen mit sich bringen.


Neuer Lastenausgleich voraus?
Ich erhalte immer mehr besorgte Zuschriften zu den Themen „Lastenausgleich“ bei Immobilien und zur Vermögens- bzw. Zwangsabgabe. Diese Sorgen sind nicht unbegründet, weil Artikel 21 des Grundgesetzes mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) abgeändert wurde. Zum 01.01.2024 tritt diese Änderung in Kraft. Berichte in Medien und Internetforen greifen diese Gesetzesänderung auf und schüren teilweise große Ängste vor einem möglichen Lastenausgleich, überwiegend im Zusammenhang mit Immobilien.
Interessanterweise wird in zahlreichen Berichten ein möglicher Lastenausgleich immer mit linken Parteien, Planwirtschaft oder Sozialismus in Verbindung gebracht. Das liegt daran, dass mit gewohnter Regelmäßigkeit Politiker aus dem linken Lager, Sozialverbände und Gewerkschaften höhere Steuern für Reiche fordern. Auch der Ruf nach einer Umverteilung durch die Einführung einer Vermögensteuer oder Sonderabgabe gehört dazu, ist aber kaum mehr eine Meldung wert, weil diese Vorhaben in den letzten Jahren stets im Sande verlaufen sind
Das Konzept des Lastenausgleichsgesetzes stammt von der Regierung Adenauer
Bemerkenswert ist hingegen, dass jetzt der Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage – bekannt unter dem Namen „Wirtschaftsweise“ – in seinem aktuellen Jahresgutachten eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes empfiehlt. Oder die Einführung eines Energie-Solidaritätszuschlags. Der Internationale Währungsfonds sprach sich bereits im vergangenen Jahr für die Einführung einer Vermögensteuer aus, um die Kosten der Coronakrise zu bewältigen.
Dabei sollte es sich um eine Abgabe nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags in Deutschland handeln. Das sind somit nicht per se sozialistischen Forderungen und auch das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952, das in vielen Berichten als Blaupause beschrieben wird, wurde nicht durch linke Parteien eingeführt.
Im Nachkriegsdeutschland hatten viele Bürger durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges und die Währungsreform von 1948 ihre Ersparnisse verloren. Ein Prozent der Bevölkerung hat hingegen die Krise sehr gut überstanden oder sogar davon profitiert. Deswegen war die Vermögensverteilung in Deutschland äußerst unausgewogen. Ein Prozent der Bevölkerung besaß rund 25% der gesamten Vermögenswerte.
Deswegen hat die damalige Bundesregierung unter dem konservativen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) beschlossen, eine Sonderabgabe auf große Vermögenswerte in Höhe von 1,67% zu erheben und mit einer Laufzeit von 30 Jahren als Lastenausgleich einzuführen. Eine Folge dieses Gesetzes waren auch staatliche Zwangshypotheken auf Immobilien. Die damit erzielten Staatseinnahmen kamen jenen Bürger zugute, die nach dem Krieg weitestgehend mittelos dastanden. In der breiten Bevölkerung traf diese Zwangsmaßnahme der Regierung Adenauer auf eine große Zustimmung.
Der Kanzler der Enteignung? Die CDU profitierte vom Lastenausgleichs-Gesetz!
Das zeigte sich auch an der Wiederwahl Konrad Adenauers im Oktober 1953. Die CDU steigerte ihren Stimmenanteil von 31% auf eine absolute Mehrheit der Mandate von 45,2%. In späterer Folge brachte das deutsche Wirtschaftswunder einen großen Wohlstand für breite Teile der Bevölkerung mit sich. Die Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland stiegen von 1952 bis 1960 um 120%, das Bruttosozialprodukt nahm um 80% zu.
Konrad Adenauer wurde noch zwei weitere Male als Bundeskanzler wiedergewählt und steht heute für eine Zeit der politischen Stabilität, des Wiederaufbaus, des Wachstums und des Wohlstandes in Deutschland. Er ging trotz Einführung des Lastenausgleichsgesetzes nicht als Kanzler einer „großen Enteignung“ in die Deutsche Gesichte ein.
Mein Fazit: Geschichte wiederholt sich nicht – aber sie reimt sich!
Wir haben mittlerweile Rahmenbedingungen, die mit dem Jahr 1952 vergleichbar sind. Ein neuer Lastenausgleich ist nicht mehr unwahrscheinlich. Es gibt Mittel und Wege, wie Sie sich und Ihr Vermögen vor einem möglichen Lastenausgleich schützen können. Entsprechende Maßnahmen stelle ich meinen Lesern von „Kapitalschutz vertraulich“ bereits seit vielen Jahren vor.


Grauer Kapitalmarkt: Skandale haben System!
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds oder börsentgehandelte ETFs kaum reguliert und bergen für Verbraucher deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.
vzbv-Gutachten: Die Probleme sind grundlegender Natur
Ein Gutachten im Auftrag des vzbv bietet einen Überblick über aktuelle Anlagen des Grauen Kapitalmarkts. Erstellt wurde das Gutachten vom renommierten Graumarkt-Experten Stefan Loipfinger. Untersucht wurden die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020: deren finanzielle Situation, deren Veröffentlichungspolitik sowie deren Transparenz gegenüber Anlegern. Dabei wird deutlich, dass viele bekannte Probleme grundlegender Natur sind.
Dies reicht von fehlenden Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten, die Verbraucher als nachrangige Schuldner oft nicht haben, bis zu bilanziellen Tricks. Für Verbraucher besonders kritisch: Sie erwerben meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten, wie Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird.
Ein weiteres Problem ist das bedenkliche Chance-Risiko-Verhältnis für Verbraucher. Für sie steht auf der einen Seite eine Rendite, die unabhängig vom Geschäftserfolg auf den Darlehenszins beschränkt ist. Demgegenüber stehen hohe Risiken, die im Insolvenzfall bis zum Totalverlust reichen. Denn das Eigenkapital der Unternehmen ist häufig verschwindend gering. Die begrenzten Chancen der Anleger stehen häufig in keinem Verhältnis zu den bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichenden Risiken. Professionelle Investoren würden eine derartige Konstellation zahlreicher Vermögensanlagen nicht akzeptieren, so ein wesentliches Fazit des Gutachtens.
Der vzbv fordert eine umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarkts
Bisher hat die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten am Grauen Kapitalmarkt zugeschnitten waren. Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System. Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein, so die grundlegende Forderung des vzbv. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des vzbv allerdings zu vage. Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden.
Verlängerung der Verjährungsfrist: Vermittler sollen stärker in die Haftung genommen werden!
Damit bereits geschädigte Verbraucher ihre Rechte geltend machen können, muss gleichzeitig das Haftungsprinzip gestärkt werden. Aus Sicht des vzbv darf die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden. Dazu sollten Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen. Das wäre eine gravierende Verbesserung des Anlegerschutzes. Derzeit verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Vermittler nach drei Jahren.
Mein Fazit: Die Forderungen sind teilweise nicht verhältnismäßig und kontraproduktiv!
Ich teile die Analysen des vbzv auf Basis der hervorragenden Arbeit von Stefan Loipfinger zu weiten Teilen. Allerdings bin ich gegen pauschale Verbote, sondern bewerte eine stringente Regulierung als weit zielführender, so dass der graue Kapitalmarkt auf diese Art und Weise nicht nur ausgetrocknet, sondern auf eine solide und seriöse Basis überführt würde. Die Ausweitung der Vermittlerhaftung auf 20 Jahre ist aus meiner Sicht zu lange. Vermittler agieren nicht per se betrügerisch. Somit würden über Jahrzehnte kaum zu kalkulierende Risiken wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen hängen. Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich: Totschlag hat beispielsweise auch eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Zwischen einem Totschlag und einem Totalverlust bei einer Kapitalanlage liegen aber Welten!
Ein Vermittler, der nicht mehr zahlungsfähig ist, bringt darüber hinaus keinem Anleger etwas. Eine Privatinsolvenz dauert in Deutschland längstens 6 Jahre. An dieser Zeitspanne sollten sich Verjährungsfristen für Vermittler orientieren. Darüber hinaus sollten die Regelungen für Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen von Beratern und Vermittlern verschärft werden, weil dadurch eine weit bessere Schutzfunktion für die geschädigten Investoren eintritt.
Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

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Markus Miller (c) GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.