EXW-Wallet: Erste Verhaftung in Österreich!

(28.10.22) Ebenso hochinteressante wie für mich persönlich überaus erfreuliche Nachrichten habe ich aktuell aus Österreich zu vermelden. In den vergangenen Jahren hatte ich zahlreiche investigative Recherchen durchgeführt und Berichte veröffentlicht, zum dubiosen MLM-Vertriebssystem namens EXW Wallet.

In späterer Folge wurde ich durch die dubiose Kölner Anwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR) im Auftrag der zwielichtigen Initiatoren der „EXW-Gruppe“ mehrfach abgemahnt und verklagt. Mit Bezug zu meinen Warnungen wurde – im wesentlichen Fall meiner Berichte – eine einstweilige Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt und anschließend eine Klage (Hauptsacheverfahren) gegen mich eingeleitet.

Eine Chronologie der Ereignisse findet sich auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ:

EXW Wallet – Der Faktencheck!

Anerkenntnisurteil gegen die EXW Global AG – Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen Markus Miller

Die Klage vor dem Landgericht Frankfurt hat die EXW Global AG aus dem Fürstentum Liechtenstein unter ihrem damaligen Verwaltungsrat Joachim Janert – einem dubiosen Treuhänder aus dem Fürstentum Liechtenstein mit Sitz in Vaduz – am 11. September 2020 (Az.: 3-10 O 14/20) nach klarem Hinweis des Richters zurückgenommen. Mittlerweile ist Joachim Janert auf Basis der Angaben aus dem Liechtensteinischen Handelsregister seit dem 28.12.21 nicht mehr Verwaltungsrat der EXW Global AG. Weiterhin allerdings die Confidentia Treuhand Anstalt aus dem Fürstentum Liechtenstein, für die Joachim Janert – auf Basis der aktuellen Angaben (29.10.22) auf der Internetseite – als Geschäftsleiter fungiert. Auf Basis der Angaben aus dem Liechtenstenischen Handelsregister fungiert er hingegen bereits seit dem 06.01.2022 nicht mehr als Verwaltungsrat für die Confidentia Treuhand Anstalt. Eine Anfrage an die Confidentia Treuhand Anstalt zur Klärung des Sachverhalts blieb unbeantwortet.

Darüber hinaus hat die Confidentia Treuhand Anstalt aus Liechtenstein ebenfalls versucht eine einstweilige Verfügung gegen mich zu erwirken, vor dem Landgericht Frankfurt, weil ich eine Warnung der Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein vor der EXW Global AG veröffentlicht hatte. Diese FMA-Warnung hat nach wie vor Bestand auf der Internetseite der FMA Liechtenstein. Der über LHR eingereichte Antrag auf einstweilige Verfügung gegen mich persönlich und mein Unternehmen die GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. ist vollumfänglich zurückgewiesen worden durch das LG Frankfurt (Az. 3-10 O 18/29) und somit krachend gescheitert.

Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen mich persönlich gestellt. Hier wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet – das ist ein normaler Vorgang bei einer Anzeige – und anschließend seitens der Staatsanwaltschaft Köln wieder eingestellt, so dass auch dieser Schritt – mich mundtot zu machen – in die gähnende Leere lief.

Anschließend wurde die einstweilige Verfügung gegen mich durch den zuständigen Richter des Landgerichts Frankfurt aufgehoben und es wurde am 24.06.2021 ein Anerkenntnisurteil (Az: 3-10 O 120/19) zu meinen Gunsten gesprochen, dass der EXW Global AG alle Kosten des Verfahrens auferlegt hat. Die dubiose Kölner Anwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR) fungierte dabei als Verfahrens- bzw. Prozessbevollmächtigte der EXW Global AG und in weiteren Verfahren gegen mich auch direkt als Verfahrens- bzw. Prozessbevollmächtigte für Personen aus dem Umfeld der „EXW Gruppe“. Wiederholt ist Rechtsanwalt Arno Lampmann somit als „Tiger“ gesprungen und als „Bettvorleger“ gelandet.

Ich wurde in allen Verfahren, die seitens der „EXW Gruppe“ oder beteiligter Personen gegen mich geführt wurden, vertreten durch meine Anwälte von der Hamburger Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg und Partner. Überwiegend direkt durch die beiden Fachanwälte Tae Joung Kim (Bild rechts), der sich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf Reputationsrecht spezialisiert hat und Stephan R. Schulenberg (Bild links), dem Gründungspartner der Kanzlei und Spezialist für MLM-, Krypto- und Vertriebsrecht.

Causa „EXW-Wallet“: Ermittlungsverfahren wegen Betruges Geldwäscherei sowie Ketten- bzw. Pyramidenspieles

Seit diesen Entwicklungen stehe ich mittlerweile seit rund 2 Jahren – nach den Aufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Finanzmarktaufsicht in Österreich und Liechtenstein (FMA) oder der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Schweiz – mehreren Staatsanwaltschaften regelrecht auf den Füßen und habe zahlreiche Erkenntnisse meiner investigativen Recherchen übermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – Bild: Logo der WKStA – trägt den offiziellen, sehr sperrigen Namen Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Österreich. Dahinter steht eine spezielle Anklagebehörde mit Sitz in Wien. Die spezialisierte Staatsanwaltschaft ist in Österreich bundesweit für alle in einem eigenen Deliktskatalog aufgezählten Delikte vom Ermittlungsverfahren über die Anklage und das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.

Die WKStA betreibt gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein anonymes Hinweisgebersystem zur Korruptionsbekämpfung. Die Möglichkeiten dieses Hinweisgebersystems habe ich bereits mehrfach in Anspruch genommen, auch in der Causa „EXW Wallet“, wobei ich auf Anonymität überhaupt keinen Wert gelegt habe, wie meine Veröffentlichungen ja auch belegen.

Am 27.10.22 hat mich nun die WKStA in Person von Oberstaatsanwalt Dr. Rene Rupprecht darüber informiert und schriftlich bestätigt, dass sie in der Causa „EXW Wallet“ ein Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetruges im Zusammenhang mit Kryptowährungen wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges, Geldwäscherei sowie Ketten- bzw. Pyramidenspieles führt.

EXW Wallet: Die WKStA bestätigt die Verhaftung einer Person in Österreich!

In diesem Zusammenhang hat mir die WKStA ebenfalls schriftlich bestätigt, dass Anfang Oktober in Österreich eine Person festgenommen wurde. Aus belastbaren Quellen kenne ich auch den Namen der verhafteten Person und kann diese natürlich auf Basis meiner Recherchen und der gesamten Vorgeschichte sehr gut einordnen. Allerdings kann bzw. darf ich derzeit den Klarnamen – noch nicht – veröffentlichen. Oberstaatsanwalt Dr. Rene Rupprecht hat mir hierzu geschrieben: „Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund der Verpflichtung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte keine Auskunft zu Verfahrensparteien geben kann.“

Dafür habe ich als Fachjournalist und „Hobbyjurist“ – wie Rechtsanwalt Arno Lampmann mich immer bezeichnet – selbstverständlich vollstes Verständnis. Ich habe bereits eine befreundete Nachrichtenredaktion aus Österreich auf den Fall angesetzt, so dass mir keine Entwicklung entgehen wird und ich bin gespannt wie eine Feder aus Stahl, auf den mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt kommenden Prozess gegen die verhaftete Person und auch die weiteren Entwicklungen in der Causa „EXW Wallet“. Zum Abschluss noch die übliche Anmerkung: Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt selbstverständlich für alle Beteiligten auch in Österreich die Unschuldsvermutung!

Hinweis: Der Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum LHR habe ich im Zuge meiner journalistischen Sorgfaltspflicht am 27.10.22 die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben, zu den aktuellen Entwicklungen. Seitens des Rechtsanwalts Arno Lampmann, bzw. der Kanzlei LHR für die er als Partner fungiert, habe ich bis Redaktionsschluss für diesen Beitrag keine Rückmeldung erhalten, was mich weder als Fachjournalist, noch als „Hobbyjurist“ überrascht.

EMPFEHLUNG: Ich rate allen EXW-Geschädigten Investoren eine Strafanzeige zu erstatten. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Österreich WKStA führt das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unter dem Aktenzeichen: 29 St 18/22 h

Achtung vor den dubiosen Krypto-Systemen!

Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Staking-, Mining- oder Trading-Anbietern. Diese missbrauchen den Krypto-Boom, um ihre – meist in betrügerischer Absicht konzipierten – Shitcoins oder angeblichen Krypto-Investment- (SCAM) bzw. Schneeball-Systeme (PONZI) gezielt und bewusst an unbedarfte Anleger zu verkaufen. Ich warne Sie regelmäßig vor dubiosen Anbietern und aktuellen Betrugsmaschen, beispielsweise über meine „Todesliste“ von KRYPTO-X.

Meine grundlegenden Empfehlungen:

1. Auf solide Anbieter achten! Vorher im Internet recherchieren

2. Impressum auf Internetseiten bzw. im Werbematerial prüfen

3. Nicht unter Zeitdruck setzen lassen, keine Sofortabschlüsse!

Im bereits eingetretenen Schadensfall:

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt

Markus Miller

Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

Kryptonomics von Markus Miller: Das neue Digitalzeitalter der Tokenisierung!

Wir befinden uns längst in einem monetären Klimawandel. Damit verbunden ist ein vielschichtiger Paradigmenwechsel, der durch die Pandemie und die politischen Reaktionen darauf ausgelöst wurde.

Tiefgreifende Veränderungen in der Fiskal- und Geldpolitik werden spürbare Konsequenzen auf das Geldsystem und letztlich auch auf die Bevölkerung haben. Umfassende Grundlagen wie Sie diese Entwicklungen in Kombination mit dem technologischen Fortschritt zu Ihrem Vorteil nutzen können bietet Ihnen Kryptonomics!

Setzen Sie auf Finanzielle Selbstverteidigung!

Den Begriff der Resilienz lesen und hören Sie in den letzten Jahren immer häufiger. Darunter versteht man ganz grundlegend eine psychische Widerstandsfähigkeit, die Fähigkeit Krisen zu bewältigen und diese durch einen Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen.

Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens übertragen, allen voran auf wirtschaftliche und finanzielle Ereignisse, ebenso wie auf die in Meilenstiefeln immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die auch gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung gewohnter Dinge, wie beispielsweise unserem Bargeld oder dem Bankensystem wie wir es derzeit noch kennen: Finanzielle Selbstverteidigung!

PS: Fundierte Praxisempfehlungen liefert Ihnen mein Wirtschaftsdienst KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH

PPS: Analysen und Beiträge im Hinblick auf den Megatrend der Digitalisierung finden Sie auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ

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2 Gedanken zu „EXW-Wallet: Erste Verhaftung in Österreich!

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