(04.08.22) Bei Pharming geht es nicht um Medizin oder Medikamente, sondern um eine noch relativ junge, aber immer bedrohlicher werdende Art des Internetbetruges, die dem Phishing, also dem „abfischen“ bzw. abfangen von sensiblen Daten dient. Beim Pharming führt eine schadhafte Internetadresse den ahnungslosen Nutzer auf eine manipulierte Webseite.
Anschließend werden hier seine Benutzerdaten abgegriffen. IT-Experten und Verbraucherschützer gehen davon aus, dass sich Pharming sogar zu einer noch größeren Bedrohung für die Sicherheit im Internet entwickeln könnte als das Phishing.

Das Ausspähen von Daten steigt rapide an
Der Begriff Pharming ist ein Kofferwort, das sich aus den Begriffen „Phishing“ und „Farming“ zusammensetzt. Das Wort Pharming wird deswegen verwendet, da die Betrüger eigene große Server-Farmen mit statischen IP-Adressen unterhalten, auf denen die gefälschten Webseiten abgelegt sind. Sowohl beim Phishing als auch beim Pharming versuchen Betrüger, Passwörter und Geheimnummern von Internetnutzern abzugreifen. Beim Phishing geschieht das in der Regel über gefälschte E-Mails, die angeblich von Banken oder Firmen stammen.
Diese fordern Nutzer dazu auf, über schadhafte Links Webseiten zu öffnen und dort ihre Benutzerdaten einzugeben. Beim Pharming ist das Besondere, dass man nicht per E-Mail angeschrieben wird. Stattdessen gelangt man über die eigenständige Eingabe einer Webseitenadresse (URL), etwa die der Hausbank, einer Kryptobörse oder eines Onlineshops, auf eine nachgebaute Betrugsseite. Diese Art des Cyberbetrugs nimmt weiter zu.
Die Anzahl der Straftaten im Bereich Cybercrime ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Insgesamt hat das Bundeskriminalamt für 2021 rund 146.363 Delikte registriert – ein Anstieg von etwa 12,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wie die obige Grafik von Statista zeigt, erfahren vor allem die Tatbestände Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Computersabotage ein deutliches Wachstum von mehr als 30 Prozent. Rund 7,6 Prozent mehr Delikte, in denen sich durch Manipulation von Computersystemen ein rechtswidriger Vermögensvorteil verschafft wurde, haben sich 2021 ereignet.
Ihr Rechtsschutz: Online-Banking-Betrug – so erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Regelmäßig fallen Online-Banking Kunden mittlerweile auf Pharming-Betrugsmaschen herein. Dabei werden teilweise neue Technologien verwendet, die man nur schwer erkennen kann. Was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Betruges wurden und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können, erfahren Sie im nachfolgenden Gastbeitrag der Rechtsanwälte Laura Novakovski, André Schenk und Finn Niklas Nitz von der Kanzlei SBS LEGAL aus Hamburg, die zu einer der wichtigsten Säulen meines Experten-Netzwerkes in den Bereichen Wirtschafts-, Rechts- und Steuerberatung zählt.
Ich persönlich werde von SBS LEGAL als meine Prozessbevollmächtigten regelmäßig gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, allen voran in den Bereichen Presse- und Medienrecht. Aufgrund zahlreicher Erfolge sind die Rechtsexperten von SBS Legal mittlerweile die Anwälte meines Vertrauens und somit quasi meine „Hauskanzlei“ für rechtliche Verteidigungen die ich benötige, aber auch für juristische Angriffe, die ich selbst aktiv einleite. Von der Abmahnung über negative Feststellungsklagen bis hin zu Anträgen auf einstweilige Verfügungen und Klagen in Hauptsacheverfahren. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland habe ich dadurch mittlerweile in meiner Prozess-Sammlung. Jetzt zum Gast- bzw. Fachbeitrag von SBS-LEGAL:
Was ist Pharming?
Pharming ist eine Form des Internetbetruges, bei der von Hackern Domain-Spoofing-Techniken genutzt werden. Dabei wird der Ruf beim Aufrufen der Seite unbemerkt auf den Computer der Hacker umgeleitet, wodurch diese Pin und Tan des Kontos herausbekommen und daher Zugriff auf das Konto erhalten. Um dies zu verhindern, verwenden Banken das sogenannten TAN-Verfahren, bei dem der Kunde vor der Transaktion eine Sicherheitsnummer eingeben muss. Empfohlen wird daher eine „Anti-Spy-Software“, welche den Zugriff verhindern soll.
Anspruch gegen die Bank
Grundsätzlich hat man, wenn eine nicht-autorisierte Zahlung vom Konto abgeht, einen Ersatzanspruch gegen die Bank aus §675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach muss der Zahlungsdienstleister den abgebuchten Betrag unverzüglich auf das Konto zurückerstatten. Problematisch ist dabei, wann eine Zahlung als unautorisiert gilt. Gemäß §675v Absatz 3 BGB kann der Anspruch nämlich ausgeschlossen sein, wenn der Bankkunde grob fahrlässig handelte.
Achtung: Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit
Das LG Koblenz entschied, dass eine Online-Banking Kundin, die grob fahrlässig handelte, keinen Anspruch auf Ersatz aus §675u BGB hat. Denn dieser ist gemäß §675v Absatz 3 BGB ausgeschlossen und die Bank hat ihrerseits einen Ersatzanspruch gegen den Kunden, wenn der Kunde durch grob fahrlässige Verletzung der vereinbarten Bedingungen für die Nutzung des Zahlungsinstruments den Schaden herbeigeführt hat.
Im vorliegenden Fall öffnete sich bei der Kundin, als diese ihr Online-Konto nutzen wollte, ein Schadprogramm, welches sie aufforderte, eine „Demo-Überweisung“ in Höhe von 10.000€ zu tätigen. Sie hatte wohl ein „komisches Gefühl“ dabei und meldete sich erst wieder ab und dann erneut an, wobei das Schadprogramm sich direkt wieder öffnete. Jedoch kam die Klägerin diesmal direkt der Aufforderung nach und gab die durch den TAN-Moderator generierte Sicherheitsnummer ein. Daraufhin wurden 9.847,78€ von ihrem Konto abgebucht.
Dabei war die Kundin der Meinung, sie hätte das Schadprogramm nicht als solches erkennen können, weil sie auch ein Anti-Virus-Programm installiert hatte, und war somit der Ansicht, sie hätte ihre Sorgfaltspflichten gegenüber der Bank erfüllt. Sie forderte daher die Bank auf, den abgebuchten Betrag zu erstatten.
LG Koblenz, Urteil v. 1.6.2022, 3 O 378/21
Das Landgericht Koblenz entschied jedoch, dass die Klägerin hätte erkennen können, dass etwas mit der Aufforderung nicht stimmte. Sie habe mit der Eingabe der Sicherheitsnummer etwas nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Von einem durchschnittlichen Online-Banking-User sei zu erwarten, dass Transaktionen eingestellt werden, wenn merkwürdige und zweifelhafte Aufforderungen erscheinen, die ungewöhnlich sind. Die Klägerin hätte also misstrauisch werden müssen und verstieß daher grob gegen die Sorgfaltspflichten der Bank.
SBS LEGAL wird tätig bei allen Fällen von Online-Banking Betrug
Sind Sie oder Familienangehörige von „Pharming“ betroffen, ist stets einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Anspruch gegen die Bank besteht. Grundsätzlich gehen die Banken im Betrugsfall davon aus, dass der Kunde den Schaden durch Eigenverschulden verursacht hat. Das müssen Sie so allerdings nicht hinnehmen. Die hochspezialisierten Rechtsanwälte von SBS LEGAL helfen Ihnen wirkungsvoll dabei, Ihre Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich durchzusetzen. Dabei wird Ihr Fall kompetent geprüft und Ihre Rechte gegenüber der Bank durchgesetzt, sodass Sie Ihr Geld wieder zurückbekommen!
Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos!
SBS LEGAL ist eine hochspezialisierte Kanzlei für IT-Recht aus Hamburg. Die erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie fachbasiert und zielorientiert in allen Belangen des IT-Rechts. Als Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und Kryptorecht werden die Rechtsexperten von erfolgreichen Unternehmen der IT, E-Commerce, Software und FinTech-Branche beauftragt. Aber auch Einzelunternehmer und Verbraucher, die mit dem IT-Recht in Berührung kommen, zählen zu den Mandanten. Der Erstkontakt zu den Rechtsanwälten von SBS LEGAL ist immer kostenlos!
Kontaktdaten: SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg & Partner
Verstärken Sie jetzt den Schutz Ihrer Daten und Privatsphäre!
Aufgrund der weiter stark zunehmenden Digitalisierung explodiert parallel zum weltweit steigenden Datenverkehr die Online-Kriminalität. Die sogenannte Cybercrime ist dabei ein weltweites Phänomen, das – wie ein biologischer Virus – weder an Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen Halt macht. Im Gegensatz zum Coronavirus werden uns Computerviren in der Zukunft dauerhaft bedrohen. Der Online-Sicherheit (Cybersecurity) kommt eine immer größere Bedeutung zu.
Deswegen gilt grundlegend: Schützen Sie Ihre Systeme durch den Einsatz von Anti-Viren-Software und bleiben Sie bei all Ihren Online-Aktivitäten stets wachsam. Achten Sie darauf, welche E-Mails Sie öffnen, welche Links Sie anklicken und prüfen Sie die Authentizität von Anhängen und Dateien bevor Sie diese herunterladen. Ebenso die Echtheit von Absendern und Internetseiten!
Für mein Wirtschaftsmagazin „Kapitalschutz vertraulich“ habe ich unlängst eine Sonderausgabe „Digitale Selbstverteidigung“ erstellt. Hier erhalten Sie eine praxisnahe Gebrauchsanleitung für den Schutz Ihrer Daten und Privatsphäre mittels wichtiger Strategien der „Digitalen Selbstverteidigung“, die sich bewährt haben. Parallel dazu ist es ebenso intelligent, in die Cybersecurity-Märkte zu investieren, auch das ist ein Themenbereich dieser Sonderausgabe. Weiterführende Informationen: Kapitalschutz vertraulich!
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