Kapitalschutz durch Rechtsformwechsel!

Das Hilfspaket für freiberuflichen und gewerblichen Unternehmen ist das größte in der Geschichte Deutschlands. Die Bundesregierung gewährt bisher rund 80,3 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern (Stand: 02. Februar 2021). Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entfällt mehr als die Hälfte des Hilfspakets auf KfW-Kredite von rund 47,1 Milliarden Euro.

Die bewilligten Zuschüsse aus Sofort-, Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen summieren sich zu etwa 21 Milliarden Euro. Für die Monatshilfen sind bisher jeweils über 200.000 Anträge eingegangen, die seit Ende November beziehungsweise Dezember ausgezahlt werden. Durch Rekapitalisierungen im Rahmen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (7,9 Milliarden Euro) und Bürgschaften (4,3 Milliarden Euro) stehen den Unternehmen weitere 12,2 Milliarden Euro zu Verfügung.

Die grundlegende Frage: Wer wird das bezahlen?

Jahressteuergesetz: Der deutsche Steuer-Wahnsinn!

Bereits Ende des Jahres 2019 wurden Steuerbürger mit Wohn- und Steuersitz in Deutschland in große Aufregung versetzt, und zwar durch die vollkommen überraschende Verabschiedung eines Gesetzes, das massive Einschränkungen für Kapitalanleger mit sich bringt. Ab 2021 sollten Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro begrenzt angerechnet werden können, während Gewinne wie selbstverständlich unbegrenzt weiter versteuert werden müssen. Man musste nun kein Jurist sein, um festzustellen, dass dieses neue Steuergesetz im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit mehr als fragwürdig war, etwa im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung.

Im Herbst 2020 äußerte der Fachausschuss des Bundesrates endlich massive verfassungsrechtliche Bedenken und verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009. Dabei geht es um das geltende Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten, das dem neuen Gesetzt klar fehlt. Ich sage es ganz offen: Genauso wie die Steuerexperten aus meinem Netzwerk bin ich nach dieser Entwicklung davon ausgegangen, dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 im Hinblick auf die eingeschränkte Verlustverrechnung kippen würde.

Steuerlast: Die Corona-Hilfespakete werden refinanziert werden müssen!

Umso überraschender war die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat am 18.12.2020, ohne dass die offensichtliche Ungleichbehandlung in der Verlustverrechnung beseitigt wurde. Die Anrechnungsgrenze wurde lediglich von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben. Für Aktienanleger blieb kein realistischer Handlungsspielraum,
da die eingeschränkte Verlustverrechnung bereits auf Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung – anzuwenden ist, die im Jahr 2020 realisiert wurden (§ 53 Abs. 28 EStG). Für Termingeschäfte gilt die Neuregelung für Verluste, die ab 2021 entstehen (§ 52 Abs. 28 EStG). Auch diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.

Obwohl das Gesetz bereits verabschiedet ist, gibt es allerdings immer noch keine 100%ige Klarheit, weil nach wie vor das Schreiben des Bundesfinanzministeriums fehlt. Jetzt sollen Medienberichten zufolge auf einmal auch Optionsscheine und Zertifikate – zusätzlich zu den Termingeschäften und Totalverlusten bei Aktien – von den negativen Steuerregeln betroffen sein. Grundlegend steht für mich außer Frage, dass die Steuerlast in Deutschland so hoch ist wie lange nicht und durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie weiter wachsen wird, gerade auch zu Lasten der Vermögenswerte seiner Bürger.

Transparenz oder Trennung: Die wichtigsten Grundlagen zu den steuerlichen Prinzipien

In unserem Rechtssystem gibt es eine Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt nach dieser Rechtsauffassung als natürliche Person und wird durch diese Einstufung als Bürger eines bestimmten Staates als sogenanntes Rechtssubjekt zu einem Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person entsteht hingegen im Gegensatz zur natürlichen Person nicht durch Geburt, sondern durch Gründung in Form eines Rechtsakts. Juristische Personen sind beispielsweise Aktiengesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen oder sonstige Gesellschaftsformen wie GmbHs.

Schließen sich mindestens zwei natürliche Personen mit einem bestimmten Zweck vertraglich zusammen, entsteht eine Personengesellschaft. Hierzu zählen beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Eine ebenso beliebte wie weit verbreitete Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die wie eine AG zu den Kapitalgesellschaften zählt. Einzelunternehmen, also eine selbstständige Betätigung als Freiberufler oder Gewerbetreibender, und Personengesellschaften werden nach dem Transparenzprinzip besteuert.

Das bedeutet: Erzielte Gewinne und sonstige Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer des Gesellschafters. Einkommen von Kapitalgesellschaften werden hingegen dem Trennungsprinzip unterworfen, bei dem zwischen dem Gewinn der Gesellschaft und den Einkünften des Gesellschafters unterschieden wird, so dass Gewinne von juristischen Personen der Körperschaftsteuer unterliegen, die in Deutschland 15% beträgt.

Die Besteuerung zwischen Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünften ist unausgeglichen

In aller Regel verwalten Kapitalanleger ihre Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen als Privatperson. Dies hat zur Folge, dass die geltenden Steuerregelungen für natürliche Personen zur Anwendung kommen. Bei allen Wertpapiergeschäften ist das die Abgeltungsteuer in Höhe von 25%, bei privaten Veräußerungsgeschäften die Kapitalertragsteuer, die beispielsweise bei Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zum Tragen kommt. Hier wird der individuelle Steuersatz einer Privatperson berechnet, der je nach Einkommen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42% betragen kann. Allerdings muss betont werden, dass hier weiterhin Spekulationsfristen gelten (bei Gold ein Jahr, bei Immobilien 10 Jahre), so dass bei entsprechender Beachtung gar keine Steuern auf die Gewinne anfallen.

Mehr als vier Millionen Bürger in Deutschland müssen aktuell hingegen den Spitzensteuersatz von 42% bezahlen, weil dieser bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57.000 Euro ausschlaggebend wird. Zusätzlich gibt es ab einem Jahreseinkommen von rund 270.000 Euro noch die Reichensteuer in Höhe von 3%, so dass bis 45% an Einkommensteuern anfallen können. Hier ist somit ein deutliches Regulierungsgefälle zwischen der Abgeltungssteuer (25%) und dem Höchstsatz bei der Einkommensteuer (45%) festzustellen. Arbeitseinkommen werden dadurch massiv schlechter gestellt als Kapitaleinkünfte.

Kapitalanlage: Juristische Person (Gesellschaft) statt Privatperson

Die massiv eingeschränkte Verlustverrechnung in Höhe von 20.000 Euro bei Totalverlusten mit Aktien und Termingeschäften stellt zahlreiche Börsianer mittlerweile vor große Probleme. Ein Rechtsformwechsel von der Besteuerung als natürliche Person hin zur Besteuerung als juristische Person ist dabei ein intelligenter Lösungsansatz, auch im Hinblick darauf, dass sich die Steuergesetze im privaten Bereich sicher weiter massiv verschlechtern werden.

Unternehmensvermögen werden nämlich weit vorteilhafter behandelt, und zwar sowohl im Hinblick auf die Verrechnungsmöglichkeiten als auch in Bezug auf die zur Anwendung kommenden Steuersätze. Zudem ist im Hinblick auf weitere Verschärfungen der Steueregeln davon auszugehen, dass Betriebsvermögen auch zukünftig vorteilhafter behandelt werden als Privatvermögen. Eine solche Entwicklung war in der Geschichte immer wieder zu beobachten, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bewältigung großer Krisen und damit verbundener Umbrüche, etwa nach den Weltkriegen.

Privatvermögen wird verstärkt belastet werden! 

Auch wenn ich die Coronakrise nicht mit einem Krieg gleichsetzen will, werden die negativen Folgen und steuerlichen Belastungen auf unsere Wirtschaft und die Gesellschaft enorm sein. Ich rechne damit, dass hier in der Folge Privatvermögen weit stärker in die Verantwortung genommen werden als Betriebsvermögen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht zusätzlich zu gefährden. Deswegen wird es jetzt wichtig – gemeinsam mit professionellen Beratern zu prüfen, ob es für Sie Sinn macht, Ihre Wertpapierdepots zukünftig nicht mehr als Privatperson zu verwalten, sondern als juristische Person.

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH bietet Ihnen hier wirkungsvolle Gestaltungsmöglichkeiten und Steuervorteile. Wichtig ist dabei, dass Sie die entsprechenden Gestaltungsschritte mit erfahrenen Steuerrechtsexperten durchführen. Konkrete Empfehlungen zu dieser Thematik finden Sie in der aktuellen März-Ausgabe von:

 

KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH

 

(c) Markus MillerGEOPOLITICAL.BIZ

Setzen Sie auf Finanzielle Selbstverteidigung!

Ein Kapitel meines aktuellen Buches lautet „Digitale Selbstverteidigung“. Dabei geht es ebenfalls um die Wiederstandsfähigkeiten gegen die unterschliedlichsten Einflüsse und Gefahren, die die zunehmende Digitalisierung mit sich bringt. Den Begriff der Resilienz lesen und hören Sie in den letzten Jahren immer häufiger. Darunter versteht man ganz grundlegend eine psychische Widerstandsfähigkeit, die Fähigkeit Krisen zu bewältigen und diese durch einen Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen.

Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens übertragen, allen voran auf wirtschaftliche und finanzielle Ereignisse, ebenso wie auf die in Meilenstiefeln immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die auch gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung gewohnter Dinge, wie beispielsweise unserem Bargeld oder dem Bankensystem wie wir es derzeit noch kennen: Finanzielle Selbstverteidigung!

PS: Fundierte Praxisempfehlungen liefert Ihnen mein Wirtschaftsdienst KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH

PPS: Analysen und Beiträge im Hinblick auf den Megatrend der Digitalisierung finden Sie auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ

PPPS: Die Digitalisierung im Vermögensmanagement finden Sie auf unserem Portal ROBO-X.BIZ

ABONNIEREN SIE UNSEREN FREIEN NEWSLETTER!

Erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise auf unsere Berichte und Empfehlungen, allen voran bei neuen BLOGS auf unserem Portal – Abonnieren Sie jetzt unseren kostenfreien NEWSLETTER und beachten Sie bitte unsere PREMIUM PARTNER:

Schreibe einen Kommentar