Vom Heuwender zum Treuhänder!

Da ich mir in dieser Woche wieder einmal vorgekommen bin, wie in einer Außenstelle der Aufsichtsbehörden oder des Bundeskriminalamts, werfe ich passend dazu heute einen erfreulichen Blick, auf zwei Medienaussendungen der Finanzmarktaufsichtsbehörden aus Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Das sind eigenständige Behörden ihrer jeweiligen Länder, sie verwenden dabei das identische Kürzel: Finanzmarktaufsicht (FMA). Zunächst einmal der Blick in die Alpenrepublik.

Österreich: Wann warnt die Finanzmarktaufsicht vor dubiosen Unternehmen?

Regelmäßig warne ich meine Leser vor dubiosen Anbietern und unseriösen Investment-Systemen. Dabei stütze ich mich stets auch auf Auskünfte seitens der Aufsichtsbehörden aus Deutschland (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin), dem Fürstentum Liechtenstein (Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein), der Schweiz (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA) und Österreich (FMA Finanzmarktaufsicht Österreich) und gebe ebenso meinerseits Erkenntnisse durch Hinweise bzw. Anzeigen an die Behörden aktiv weiter. Die Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden vor unseriösen Anbietern sind seit der Coronavirus-Krise nochmals deutlich nach oben geschnellt.

Zahlreiche unseriöse Firmen und deren dubiose Vermittler (Networker, Sponsoren, Leader, MLM-Vermittler usw.) behaupten dabei immer wieder, dass bestimmte Warnmeldungen seitens der Aufsichtsbehörden nicht zutreffen oder unangebracht sind, weil diese angeblich auf falschen Informationen basieren. Das ist natürlich überwiegend der hilflose Versuch einer Rechtfertigung, um ein illegales Geschäftsmodell weiter betreiben zu können und dieses an unbedarfte bzw. naive Investoren – gegen hohe Provisionszahlungen (Multi-Level-Marketing) – vermitteln zu können. Deswegen begrüße ich es sehr, dass die FMA Finanzmarktaufsicht Österreich aktuell eine Medienaussendung gemacht hat mit interessanten Hinweisen, wann und warum sie Investorenwarnungen ausspricht bzw. veröffentlicht.

Wann warnt die FMA Österreich vor einem Unternehmen?

Hat die FMA den begründeten Verdacht auf eine unerlaubte konzessionspflichtige Tätigkeit, kann sie öffentlich warnen. Beispiele für solche Tätigkeiten sind persönliche Anlageempfehlungen (Anlageberatung), die Verwaltung von Geldern (Einlagengeschäft, Alternativer Investmentfonds), oder Trading mit Wertpapieren und Derivaten (Handel).

Wie entsteht eine Warnmeldung? 

Die FMA geht jedem konkreten Hinweis zu unerlaubten Finanzdienstleistungen nach. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine unerlaubte konzessionspflichtige Tätigkeit, und ergeben die Ermittlungen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Warnung, dann warnt die FMA vor dem unerlaubt tätigen Anbieter. Die Warnmeldung wird dann auf der Website, auf Twitter, auf der FMA-Sicherheits-App und in der Wiener Zeitung veröffentlicht. 

Zeigt sich im Laufe der Ermittlungen hingegen, dass ein strafrechtlicher Verdacht besteht – zum Beispiel Betrug oder Pyramidenspiel – leitet die FMA diesen an die Staatsanwaltschaften weiter. 

Woher kommen die Hinweise?

Hinweise erhält die FMA insbesondere über drei Kanäle:

1. Besonders viele Hinweise gelangen über die FMA-Verbraucherinformation ein. Leider meist von jenen Personen, die bereits unseriösen Firmen zum Opfer gefallen sind.

2. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, der FMA einen anonymen Hinweis über das Whistleblower-System zukommen zu lassen.

3. Weiters hat die FMA eine eigene Einheit zur Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs, die regelmäßig Nachforschungen anstellt, um unerlaubt tätige Firmen aufzuspüren.

Keine Warnmeldung ohne Prüfung!

Um eine Warnmeldung zu veröffentlichen haben die Juristinnen und Juristen klare gesetzliche Vorgaben zu prüfen: Wendet sich der Anbieter aktiv an den österreichischen Markt? Ist eine Warnmeldung erforderlich oder gibt es ein geringeres Mittel? Ist sie verhältnismäßig? Erst nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung erfolgt die Veröffentlichung. Eine Warnmeldung kann niemals leichtfertig erlassen werden.

Starker Anstieg der Warnmeldungen

Durch die neuen digitalen Medien werden die Fälle mehr und die Täter schneller: Im letzten Jahr stieg die Zahl der Warnmeldungen um 50% im Vergleich zu 2018, auf 97. Darunter „Boiler Rooms“, „Clone Firms“ und in letzter Zeit verstärkt Modelle rund um Bitcoin und Krypto-Assets.

Helfen Sie mit!

Ermittlungen zu einer Warnmeldung haben bei der FMA Österreich besondere Priorität, um drohende Anlegerschäden zu verhindern. Helfen Sie bitte mit und teilen Sie die Investorenwarnungen der FMA Finanzmarktaufsicht Österreich und geben Sie Hinweise auf mutmaßlich dubiose Anbieter bzw. Personen und Unternehmen die Ihnen auffallen, oder durch die Sie bereits geschädigt wurden.

Fürstentum Liechtenstein: Vom Heuwender zum Treuhänder!

Ein Heuwender ist ein landwirtschaftliches Arbeitsgerät, das beim Trocknungsprozess von Gras zur Heu- oder Silagegewinnung eingesetzt wird. Als es noch keine Maschinen gab, musste das Heu bzw. Gras auf den Wiesen von Menschhand mit einer Heugabel gewendet werden. Auch dafür passt die Bezeichnung Heuwender. Im Fürstentum Liechtenstein gibt es, für die teilweise mehr als dubiose Branche der dortigen Treuhänder, einen abwertenden Spruch, der allerdings die Realität durchaus zutreffend auf den Punkt bringt: Vom Heuwender zum Treuhänder!

Damit wird Bezug genommen auf die historische Entwicklung Liechtensteins, vom Agrarland zum Finanzland und zum Ausdruck gebracht, dass viele Treuhandfirmen im Fürstentum Liechtenstein schlicht fragwürdig agieren und dubiose Dienstleistungen und Geschäftsmodelle verfolgen, um es einmal freundlich auszudrücken. Im Klartext: Delikte wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bzw. die Beihilfe dazu werden fahrlässig in Kauf genommen, wenn nicht sogar aktiv gefördert durch einige Schwarze Schafe. Ich selbst führe auch immer wieder Konflikte mit dubiosen Treuhandfirmen aus dem Fürstentum Liechtenstein in den unterschiedlichsten Angelegenheiten.

Erfreulich ist, dass die Politik und die Aufsichtsbehörden in Liechtenstein jetzt endlich aktiv wurden. Zum 1. Juli 2020 ist das revidierte Treuhändergesetz (TrHG) in Kraft getreten. Mit der Gesetzesrevision sollen die Qualität im Treuhandsektor gesichert, das Vertrauen in die Branche und die internationale Anerkennung gestärkt und Missbräuchen präventiv entgegengewirkt werden.

FMA Liechtenstein: Verstärkte Aufsicht über den Treuhandsektor

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt laut ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.

Der Finanzmarktaufsicht werden neue Aufsichtsinstrumente und weitere Kompetenzen übertragen

Am1. Juli 2020 ist das revidierte Treuhändergesetz (TrHG) in Kraft getreten. Mit der Gesetzesrevision sollen die Qualität im Treuhandsektor gesichert, das Vertrauen in die Branche und die internationale Anerkennung gestärkt und Missbräuchen präventiventgegengewirkt werden. Mit der Revision wurde eine laufende Aufsicht über Treuhänder und Treuhandgesellschaften geschaffen und der FMA neue wirksame Aufsichtsinstrumente und Kompetenzen übertragen. Anfang Juli verfügten in Liechtenstein 148 Treuhänder und 246 Treuhandgesellschaften über eine Bewilligung. Zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Einführung gesetzlicher Berufspflichten der Treuhänder in den Bereichen Governance, Interne Kontrolle, Risikomanagement, Finanzielle Solidität, Interessenkonflikte, Rechnungslegung und Berichterstattung.

Die Leine für Treuhandgesellschaften wird kürzer

Treuhandgesellschaften und Treuhänder werden zudem verpflichtet, bis 1. Januar 2021 eine externe Revisionsstelle zu bestellen, die im Rahmen der künftig vorgesehenen Aufsichtsprüfung einen Prüfbericht erstellt. Eine erstmalige Aufsichtsprüfung erfolgt im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021. Die FMA ist derzeit dabei, gemeinsam mit Vertretern der Treuhandkammer und der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung die neue aufsichtsrechtliche Prüfung zu definieren. Im Rahmen der neuen Aufsichtsprüfung werden die fortlaufende Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen, der gesetzlichen Berufspflichten sowie der finanziellen Solidität überwacht.

Der Prüfbericht der externen Revisionsstelle wird seitens der FMA analysiert, um möglichst frühzeitig allfälligen Fehlentwicklungen begegnen zu können. Bedingt durch diese Gesetzesanpassungen wurden im Rahmen der Revision auch die Strafbestimmungen überarbeitet und ergänzt. Im Bereich des Disziplinarrechts ist der Geltungsbereich auf die Mitglieder der Verwaltung und der Geschäftsleitung von Treuhandgesellschaften erweitert worden. Neu sind auch klarere Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden geschaffen worden. Die FMA hat für die Treuhänder und Treuhandgesellschaften die wesentlichen Neuerungen in einem Informationsschreiben zusammengefasst. Es steht auf der Website der FMA Liechtenstein zur Verfügung.

Setzen Sie auf Finanzielle Selbstverteidigung

Den Begriff der Resilienz lesen und hören Sie in den letzten Jahren immer häufiger. Darunter versteht man ganz grundlegend eine psychische Widerstandsfähigkeit, die Fähigkeit Krisen zu bewältigen und diese durch einen Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen. Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens übertragen, allen voran auf wirtschaftliche und finanzielle Ereignisse, ebenso wie auf die in Meilenstiefeln immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die auch gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung gewohnter Dinge, wie beispielsweise unserem Bargeld oder dem Bankensystem wie wir es derzeit noch kennen: Finanzielle Selbstverteidigung!

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(c) Markus MillerGEOPOLITICAL.BIZ

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