Die Inflation der Anwälte!

„Dem Recht will nachgeholfen sein“, diese juristische Weisheit begleitet mich seit vielen Jahren, nicht nur persönlich, sondern auch in Bezug auf meine zahlreichen Empfehlungen im Hinblick auf den Kapitalschutz, das Recht und die Steuern. Was vielen Bürgern nicht bewusst ist, ist der Fakt, dass wir in Deutschland mittlerweile eine Inflation an Rechtsanwälten haben. Das liegt auch an der sich verändernde Rechtsprechung der Gerichte.

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben bei mir persönlich zu 22 rechtlichen Konflikten geführt, die ich aktuell juristisch durchsetze. Dabei geht es um bereits getätigt Flugbuchungen, die aufgrund der gesetzlichen Beschränkungen und der massiven Verwerfungen bei den Fluggesellschaften zu Umbuchungen, oder Flugausfällen geführt haben. Fluggesellschaften versuchen derzeit alles, um Rückerstattungen zu vermeiden. Das ist durchaus verständlich, die nackte Existenz steht auf dem Spiel.

Lassen Sie sich nicht abspeisen: Dem Recht will nachgehofen sein!

Hätten die Fluggesellschaften nicht versucht, mich mit Gutscheinen abzuspeisen, hätte ich auf Schadensersatzforderungen verzichtet. Das war jedoch nicht der Fall, so dass ich jetzt für jeden einzelnen Flug auf Schadensersatz klage und bei zwei Flügen diesen schon in Höhe von
250 und 500 Euro zugesprochen bekam!

Die 22 Klagen haben mich kein Geld und nur eine Stunde Arbeit gekostet. Ich habe einfach meine Flugdaten über ein sogenanntes LegalTech erfasst, eine Abtretungserklärung elektronisch abgegeben und kann jetzt bequem und risikolos abwarten, was die juristischen Prozesse für mich ergeben.

Die Corona-Krise führt in den unterschiedlichsten Bereichen zu Vertragsbrüchen, aber auch zu neuen Gesetzen. Lassen Sie sich nicht abspeisen, setzen Sie Ihre Rechte durch und treffen Sie Vorsorgemaßnahmen. Auch wenn ich mich wiederhole: Denken Sie immer daran: Dem Recht will nachgeholfen sein!

Jahr für Jahr ziehen rund 20 Millionen Deutsche vor Gericht

Jahr für Jahr ziehen rund 20 Millionen Deutsche vor Gericht. Dabei beschreiten zunehmend mehr Kapitalanleger, Kreditnehmer, Immobilieneigentümer und Steuerzahler den Rechtsweg. Das liegt vor allem daran, dass in den vergangenen Jahren die Konflikte mit Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Vermittlern, Bausparkassen, aber auch mit Ärzten, Krankenhäusern, Reiseveranstaltern, Mietern und Finanzämtern, massiv zugenommen haben.

Gleichzeitig ist ein Trend zu beobachten, der offensichtlich in den USA seinen Ursprung hat. Der Verbraucherschutz im Hinblick auf die Haftung bei fehlerhaften Produkten oder Dienstleistungen. Die Rechtsprechung der Gerichte in Deutschland wird zunehmend verbraucherfreundlicher.

Verbraucherschutz ist Kapitalschutz!

Dennoch verzichten leider nach wie vor viele Bürger auf die geldwerten Vorteile der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung der Gerichte, weil ihnen die Orientierung fehlt. Hinter mir und Kapitalschutz vertraulich steht ein großes Netzwerk an versierten Rechts- bzw. Fachanwälten, die in den unterschiedlichsten Segmenten auch für Sie tätig werden. Verbraucherschutz und die Durchsetzung Ihrer legitimen Rechte, ist für mich eine der wichtigsten Kapitalschutz-Strategien!

In Deutschland gibt es laut Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer 165.104 zugelassene Rechtsanwälte. Seit Jahren steigt die Zahl, wie die nachfolgende Statista-Grafik zeigt. Auf dem Jobmarkt sind Juristen trotzdem immer noch gefragt – vorausgesetzt, die Examensnote stimmt. Vor allem im Staatsdienst stehen die Chancen gut, da in den kommenden Jahren laut Deutschem Richterbund zahlreiche Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen werden.

Doch auch in der Rechtsberatung von Unternehmen finden viele Rechtsanwälte eine Beschäftigung. Auch hier liegt wiederum ein wesentlicher Faktor darin begründet, dass die Rechts- bzw. Produkthaftungsrisiken für Unternehmen und Dienstleister massiv zunehmen. Seit einigen Jahren nimmt auch der Frauenanteil an den Rechtsanwälten zu und liegt aktuell bei 35,1 Prozent.

Die USA sind ein Paradies für klagende Verbraucher und ihre Rechtsanwälte!

Das Verbraucherschutzrecht in den USA ist in seinen positiven Folgen für geschädigte Kunden derzeit noch Lichtjahre von der Rechtsprechung in Europa bzw. in Deutschland entfernt. Allerdings ist zu beobachten, dass sich die Gerichte in Deutschland in den letzten Jahren stark zunehmend verbraucherfreundlicher urteilen, in den unterschiedlichsten Segmenten. Mir ist das im Bank- und Kapitalmarktrecht bereits mehrfach aufgefallen. Beispielsweise im Zusammenhang mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Widerruf von Kreditverträgen, Lebensversicherungen oder auch fehlerhaften Beratungen im Produktverkauf, was sich nicht nur auf Finanzprodukte bezieht.

Die Rechtsprechung in Europa scheint sich somit im Bereich der Verbraucher zunehmend die USA als Vorbild zu nehmen. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten werden Rechtsverstöße durch Unternehmen mit gravierenden Folgen geahndet. Unternehmen unterliegen gigantischen Produkthaftungsrisiken. Die auch immer wieder in kuriosen Urteilen münden. Eine große Bekanntheit hat beispielsweise die 81-jährige Stella Liebeck einst erlangt mit Ihrer Klage gegen McDonalds. Sie kaufte einst einen Becher Kaffee bei McDonalds, nahm diesen als Beifahrerin ihres Engels mit ins Auto und verschüttete beim Öffnen des Plastikbechers den Inhalt über ihre Beine. Dieses Missgeschick führte zu Verbrühungen dritten Grades und einem Krankenhausaufenthalt von 8 Tagen, aufgrund einer Hauttransplantation.

Stella Liebeck verklagte McDonalds, weil sie nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Kaffee heiß ist. Vor einem US-Gericht sprach eine Geschworenenjury Stella Liebeck sage und schreibe 2,8 Millionen US-Dollar an Schadenersatz zu. Später wurde diese Summe auf 480.000 US-Dollar reduziert und das Schmerzensgeld wurde – aufgrund eines gerichtlich zugesprochenen Mittverschuldens von 20 Prozent – von 200.000 US-Dollar auf 160.000 US-Dollar reduziert. Stella Liebeck bekam somit für das Verschütten eines Kaffes am Ende die reale Summe von 640.000 US-Dollar zugesprochen. Seitdem steht übrigens auf den Kaffeebechern von McDonalds „caution hot“ bzw. „Achtung heiß“.

Produkthaftungsrisiken werden für Unternehmen zur existenziellen Bedrohung

Dieser Warnhinweis ist ja noch nachvollziehbar, wenn aber auf einem Drucker von Hewlett Packard mittlerweile auf dem Toner steht „dont eat the toner“, also nicht den Toner essen, verdeutlicht das sehr eindrucksvoll, wie kundenfreundlich die Gerichte im Verbraucherrecht in den USA urteilen. Deswegen sind in den USA die Produkthaftungsrisiken für Unternehmen gigantisch hoch, nicht selten sogar existenziell. Das hat sich auch am Diesel-Abgasskandal rund um den deutschen Automobilhersteller Volkswagen wieder einmal gezeigt.

Bereits vor rund fünf Jahren, kam in den USA der VW-Abgasskandal ins Rollen. Wieder einmal mehr als auffällig ist dabei: Die Rechtsprechung bzw. die Justiz in den USA ist bei derartig gravierenden Verstößen weit strenger als jene in Europa. Das hat sich bereits im Zuge der Finanzkrise mehr als deutlich gezeigt, als Banken in USA – aufgrund ihrer großen Verfehlungen in den unterschiedlichsten Bereichen – zu massiven Strafzahlungen verdonnert wurden. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank kann davon ein Lied singen. Identisches war auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Diesel-Abgasskandal zu beobachten.

Irreführende Werbung in den USA mit „Clean Diesel“

Volkswagen hatte in den USA über viele Jahre mit dem Werbeslogan „Clean Diesel“ eine Verkaufsstrategie, die nach der Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals zum medialen wie juristischen Bumerang wurde. Michael Horn, der ehemalige USA-Chef von Volkswagen musste sich unter dem großen politischen Druck für die VW-Verfehlungen in den USA öffentlich entschuldigen. Während Prof. Martin Winterkorn, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG noch Jahre nach seinem Rücktritt in Deutschland aus juristischer Sicht relativ glimpflich davon kam, erließen die USA einen Haftbefehl gegen ihn und erklärten den einstigen Top-Manager als flüchtig. Diese US-Haftbefehl hat heute noch Bestand, „Mr. Volkswagen“ befindet sich somit aus Sicht der US-Justizbehörden weiterhin auf der Flucht!

VW drohten aufgrund dieser Rahmenbedingungen und Entwicklungen Milliarden-Strafen und eine enorme Klageflut in den USA. Deshalb beschloss die Volkswagen AG ihren US-Kunden großzügig entgegen zu kommen. Den rund 480.000 betroffenen Diesel-Fahrer in den USA wurde bereits Ende des Jahres 2016 ein attraktives Entschädigungsangebot unterbreitet. Umrüstung und Entschädigung oder Rückgabe des Wagens zu einem Top-Preis waren die Optionen. Insgesamt kaufte VW in den USA mehr als 300.000 Diesel-Fahrzeuge zurück. Davon konnten betroffe VW-Kunden in Europa bislang nur träumen.

Würde das Verbraucher- und Umweltschutzrecht in allen Staaten, in denen Fahrzeuge mit der „VW-Schummelsoftware“ verkauft wurden, so rigoros umgesetzt wie in den USA, würde der Abgasskandal VW weit teurer zu stehen kommen. Nur ein Bruchteil der Autos wurden in den USA verkauft wie die nachfolgende Statista-Grafik verdeutlicht, dennoch sind die Strafzahlungen in den USA bislang ungleich. Hier gibt es jetzt aufgrund der jüngsten BGH-Rechtsprechung eine neue Hoffnung für betroffene Autobesitzer aus Deutschland.

Der VW-Abgasskandal: Setzen Sie jetzt Ihr Recht durch!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 25.05.2020 in einer mündlichen Verhandlung erstmalig mit dem Fall eines vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal um manipulierte Dieselmotoren betroffenen VW Sharan Kunden auseinandergesetzt (Az. VI ZR 252/19) und grundlegend zugunsten des geschädigten VW-Kunden geurteilt. Das war nach Einschätzung der Rechtsexperten aus meinem Experten-Netzwerk mehr als überfällig, da VW es in der Vergangenheit immer wieder geschafft hatte, ein wegweisendes Grundsatzurteil mit offensichtlich großzügigen Vergleichsangeboten zu umgehen

Ein aktuelles Statement des BGHs zu seinem Urteil bezüglich des Schadensersatzes für Käufer manipulierter Autos ist dabei wegweisend – und zwar verbraucherfreundlich. Entsprechend sehr gut stehen jetzt Ihre Chancen im Hinblick auf diesen Meilenstein, bzw. das Grundsatzurteil des BGH. Im Klartext: Nie zuvor standen Ihre Erfolgsaussichten bzw. Schadensersatzforderungen zu einem erworbenen manipulierten Wagen vor einem deutschen Gericht besser als jetzt. Was sollten Sie jetzt also tun?

Der VW-Skandal betrifft auch Audi, Skoda und Seat!

Nachdem die Volkswagen AG am 25.05.20 zum ersten Mal vom Bundesgerichtshof BGH zu Schadenersatz – zu Gunsten eines betroffenen VW-Kunden – verurteilt wurde stehen die Chancen jetzt ganz hervorragend (Urt. v. 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Was häufig vergessen wird: Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung betrifft nicht nur Volkswagen, sondern auch AUDI, Seat und Skoda! Zunächst ist es in einem ersten Schritt einmal sehr wichtig zu prüfen, ob Ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist.

Für meine Leser von KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH habe ich aktuell eine Checkliste erstellt, mittels der Sie in einem ersten Schritt ganz einfach prüfen können, ob Ihr Auto vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffen ist. Anschließend habe ich eine Top-Anwaltsempfehlung für Sie. Der Erstkontakt bzw. die Erstberatung erfolgt dabei kostenlos! Weiterführende Informationen …

Setzen Sie auf Finanzielle Selbstverteidigung

Den Begriff der Resilienz lesen und hören Sie in den letzten Jahren immer häufiger. Darunter versteht man ganz grundlegend eine psychische Widerstandsfähigkeit, die Fähigkeit Krisen zu bewältigen und diese durch einen Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen. Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf alle anderen Bereiche unseres täglichen Lebens übertragen, allen voran auf wirtschaftliche und finanzielle Ereignisse, ebenso wie auf die in Meilenstiefeln immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die auch gleichbedeutend ist mit einer Abschaffung gewohnter Dinge, wie beispielsweise unserem Bargeld oder dem Bankensystem wie wir es derzeit noch kennen: Finanzielle Selbstverteidigung!

PS: Fundierte Praxisempfehlungen liefert Ihnen mein Wirtschaftsdienst KAPITALSCHUTZ VERTRAULICH

PPS: Analysen und Beiträge im Hinblick auf den Megatrend der Digitalisierung finden Sie auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ

PPPS: Die Digitalisierung im Vermögensmanagement finden Sie auf unserem Portal ROBO-X.BIZ

(c) Markus MillerGEOPOLITICAL.BIZ

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