Rechtsschutz: Vermittlerhaftung und Verteidigung!

Ich habe in der letzten Zeit zahlreiche Recherchen und Berichte publiziert, zu fragwürdigen MLM-Systemen, Strukturvertrieben, Network-Marketing-Modellen und ganz allgemein provisionsbasierten Vermittlungsprogrammen. Nicht nur auf GEOPOLITICAL.BIZ, sondern auch auf unserem Themen-Portal KRYPTO-X.BIZ. Das Haftungsrisiko und die Verwicklung von Personen die als Networker und Vertriebler tätig sind, nimmt immer weiter zu. Die Rechtssprechung entwickelt sich dabei stark zunehmend verbraucher- bzw. anlegerfreundlich. Mittlerweile erhalte ich nicht nur zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern bzw. Anlegern, die in ein fragwürdiges Geschäftsmodell, Investmentkonzept oder Anlageprodukt investiert haben, sondern auch von Vermittlern und Vertrieblern, die ein zwischenzeitlich gescheitertes oder notleidendes Investment- bzw. Vertriebskonzept verkauft haben.

Die Rechtsprechung wird verbraucherfreundlicher – Haftungsrisiken für Vermittler steigen

Es ist davon auszugehen, dass die Schadensersatzforderungen- und klagen von Anlegern bzw. Verbrauchern auch in Zukunft kontinuierlich zunehmen werden. Bei erlittenen finanziellen Verlusten ist für die Anleger häufig der naheliegendste Weg, rechtliche Schritte gegen den eigenen Berater bzw. Vermittler einzuleiten, der das entscheidende Anlageprodukt oder Investmentkonzept empfohlen hat. Die Vermittler sind sodann mit Haftungsproblematiken und rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, von denen sie zuvor noch nicht einmal gehört haben. Auf einmal sind sie Partei eines Schadensersatzprozesses wegen vermeintlicher Schlecht- oder Falschberatung, wobei sie meist völlig unbedarft nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Tätigkeit nachgekommen sind.

Was aber ist zu jetzt tun, wenn ein unbedarfter, gutgläubiger Vermittler, der nach bestem Wissen und Gewissen ein System oder ein Produkt weiterempfohlen und vertrieben hat, auf einmal vor einer Klage bzw. einem Schadensersatzprozess steht? Zuletzt habe ich aufgrund meines Beitrages „Der Fall PIM Gold als Warnung!“ erste Zuschriften von betroffenen Vermittlern erhalten. In diesem Segment bzw. für derartige Fälle kann ich die Konsultation der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte PartG sehr empfehlen, um Ihre Rechte zu wahren und sich vor finanziellen oder gar strafrechtlichen Haftungsrisiken zu schützen. Im nachfolgenden Beitrag von Dr. Miriam Prinzen (Bild) wird der Fall PIM Gold – aus juristischer Sicht für involvierte bzw. betroffene Vermittler – fundiert bewertet.

Dem Recht will nachgeholfen sein: Das gilt für Anleger wie für Vermittler!

Dr. Miriam Prinzen

Die juristische Analyse der Entwicklungen bei „PIM Gold“ von Rechtsanwältin Dr. Miriam Prinzen

In Zeiten niedriger Zinsen sind Privatanleger stets auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Gold als wichtigstes Edelmetall bietet sich seit Jahren als attraktive Anlagemöglichkeit an, da es sowohl physisch direkt als auch über Sparpläne erworben werden kann. Allerdings zieht diese Anlagemöglichkeit bereits seit den Zeiten des großen Goldrausches leider auch immer wieder „schwarze Schafe“ an, die den an sich seriösen Goldhandel in Verruf bringen. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren immer wieder große Skandale im Zusammenhang mit dem Edelmetallhandel.

Aktuell gibt es einen bereits jetzt sehr ausufernden Betrugsfall. Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen Euro fehlen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt in diesem Sachverhalt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges, wodurch es bereits auch zu einer mit Untersuchungshaft verbundenen Festnahme einer verantwortlichen Person kam. Auch die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) veröffentlichte vor wenigen Tagen eine entsprechende Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen. Die Warnung der FMA lässt sich inhaltlich auch auf die Rechtslage in Deutschland übertragen.

Vermittlerhaftung: Bumerang Provisionszahlungen

Besonders gravierend für die Anleger der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH (künftig PIM Gold) ist der Umstand, dass das Amtsgericht Darmstadt mittlerweile über die Vermögenswerte der Gesellschaften einen Arrest angeordnet hat und somit dort keine Verfügungsgewalt mehr über die wertvollen Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ bestehen. Ferner wurde bei PIM Gold auch die Geschäftstätigkeit eingestellt, ebenso wie die Geschäftskonten der Unternehmen eingefroren wurden. Erfahrungsgemäß führen solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung mit gerichtlichen Arrestverfahren dazu, dass die Kunden (Privatanleger) von PIM Gold einen Totalverlust erleiden können, ohne dass hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschließende Bewertung möglich ist. Ein Risiko des jedenfalls erheblichen Verlustes für die Anleger besteht aber allemal. PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und eben dies kann für sie nun zum Bumerang werden.

Anlegerschutzanwälte bringen sich bereits massiv in Stellung

Bereits jetzt kann man im Rahmen einer einfachen Google-Recherche herausfinden, dass sich die Anlegerschutzrechtsanwälte in Stellung bringen. Die Anlegeranwälte werden sich für Ihre Mandanten, nämlich die Privatanleger sämtliche mögliche Schuldner suchen, gegen die sie Schadensersatz einfordern können. Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicher Weise „ nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.

Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden. Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine gute Verteidigung aufzubauen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf mögliche Zivilverfahren durch die Vermittler führt auch regelmäßig zu Erfolgen. So konnte etwa gerade erst ein Vermittler, der im Rahmen der Pleite des mit dem Vorwurf eines Schneeballsystem behafteten Container- Anbieters P&R (mehr als 50.000 Anleger erlitten hier zum Teil erhebliche Verluste) auf Schadensersatzanspruch verklagt wurde, vor dem Landgericht Mainz die Ansprüche der Anleger erfolgreich abwehren.

Die Prämisse für Vermittler: Keine Kommunikation ohne Rechtsbeistand!

Keinesfalls sollten die PIM Gold Vermittler nach Auffassung von SBS Legal gegenwärtig mit den Anlegeranwälten kooperieren. Denn spätestens, wenn ein Anlegeranwalt, beispielsweise aufgrund  der Insolvenz von PIM Gold oder deren Verantwortlichen, dort keine Ansprüche mehr durchsetzen kann, wird er die Ansprüche für seine Mandanten an den dann noch verbleibenden Vermittler adressieren. Auch wird von SBS Legal als auf das Strukturvertriebsrecht spezialisierte Kanzlei dringend davon abgeraten, mit den eigenen Kunden – jedenfalls ohne Rechtsbeistand – zu kommunizieren, da auch die Kunden am Ende des Tages nicht davor zurückschrecken werden, Sie als Vermittler in die Haftung zu nehmen, auch wenn zuvor eine kooperative Zusammenarbeit stattgefunden hat.

SBS Legal gibt Ihnen als Vermittler eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation!

Sofern Sie als Vermittler von PIM Gold Unterstützung benötigen, steht Ihnen SBS Legal als spezialisierte Rechtsanwälte für Networkmarketing (auch Multi Level Marketing genannt) sehr gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit kraftvoller Energie und geballter rechtlicher Kompetenz zur Verfügung. SBS Legal ist eine hochspezialisiert Rechtsanwaltskanzlei in diesem Segment. Jahrelange und umfangreiche Erfahrungen begründen das besondere Know-How der Kanzlei. Die kompetenten Rechtsanwälte sind mit den Strukturen sowie rechtlichen Besonderheiten der Branche bestens vertraut.

Ebenso ist das Finanzanlagerecht ein Schwerpunkt der Kanzlei. SBS Legal vertritt ausschließlich Vertriebsunternehmen bzw. Vertriebler und Networker. Eine Interessenkollision mit Anlegern ist damit ausgeschlossen! Aufgrund der umfassenden Erfahrungswerte in diesen Rechtsgebieten können Ihnen die Anwälte der Kanzlei eine professionelle und zielführende Abwehr von Schadensersatzforderungen und möglichen anschließenden Schadensersatzprozessen gewährleisten. Schildern Sie SBS Legal unverbindlich Ihr Anliegen. Die Kanzlei gibt Ihnen als Vermittler gerne eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Kontaktdaten SBS LEGAL Rechtsanwälte

Telefon: +49 (0)40/73440 86-0
Telefax: +49 (0)40/73440 86-29
E-Mail: beratung@sbs-legal.de

(c) Markus MillerGEOPOLITICAL.BIZ

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